Straßenausbaubeiträge Bayern

Alle Härtefall-Anträge in Bayern bearbeitet

1. Januar 2022

Die Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge in Bayern hat nunmehr laut Pressemitteilung der Staatsregierung alle rund 20.000 Anträge bearbeitet, die einen Ausgleich für besondere Härten gefordert hatten. Damit ist abschließend über die Verteilung des Fonds in Höhe von 50 Millionen Euro entschieden. Die Antragsteller sollen ihre Bescheide im ersten Quartal 2022 erhalten, teilte der Vorsitzende der Kommission, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, mit. In Bayern sind die Straßenausbaubeiträge zum1. Januar 2018 abgeschafft worden. Bescheide konnten nur noch bis zu diesem Stichtag festgesetzt werden.

Härtefallfonds: 2022 sollen Bescheide kommen

24. November 2021

Bis zum Jahresende soll entschieden sein, welche Grundstücksbesitzer einen Ausgleich für früher bezahlte Straßenausbaubeiträge erhalten. Die gut 20 000 Anträge von Bürgern sollen bis dahin fertig bearbeitet sein und Bescheide im ersten Quartal 2022 ergehen. Das teilten Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) am Mittwoch mit. Darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung am 24. November 2021.

Aiwanger: Härtefallkommission biegt auf Zielgerade ein

16. November 2021

Laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ist für die Härtefallkommission zum Thema Straßenausbaubeiträge im November ein letzter Runder Tisch geplant, bei dem es um die Gewichtung der Entscheidungskriterien gehen soll.  Er sei zuversichtlich, dass es der Kommission danach schnell gelingen werde,  über die zahlreich vorliegenden Anträge zu entscheiden, heißt es in einem Antwortbrief an den Kreis- und Stadtrat Dr Hans Jürgen Frahn. Mehr dazu lesen Sie hier.

 

135 Millionen für fehlende Straßenausbaubeiträge

10. November 2021

Während die Rückerstattung der Straßenausbaubeiträge an die Bürger aus dem Härtefallfonds noch immer aussteht, können die bayerischen Kommunen auch 2021 die großzügige Kompensation durch den Freistaat schon fest einplanen. Im laufenden Jahr erhielten die Städte und Gemeinden pauschal 135 Millionen Euro - 50 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Mehr dazu lesen Sie in der Süddeutschen Zeitung.

14.500 Härtefall-Anträge gestellt

6. Januar 2020

Rund 14.500 Anträge auf Leistungen aus dem Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge seien bis zum Ende der Antragsfrist am 31. Dezember 2019 eingegangen, teilte die bayerische Staatsregierung jetzt mit. Mehr dazu lesen Sie hier.

Härtefall Straßenausbaubeiträge: Frist läuft aus

18. Dezember 2019

Anträge für Härtefallregelungen können nur noch bis 31. Dezember gestellt werden:

Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Für Härtefälle in der Zeit davor wurde ein Härtefallfonds eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden. Dafür stehen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet eine eigens eingerichtete Kommission.

 Betroffene, die noch keinen Antrag gestellt haben, müssen sich jetzt sputen. Die Frist dafür läuft zum 31. Dezember dieses Jahres aus.

Neuer Erklärfilm zum Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge jetzt online

17. September 2019

Seit 1. Juli bis 31. Dezember 2019 können sich Bürgerinnen und Bürger, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 durch Straßenausbaubeiträge unzumutbar belastet wurden, um einen Anteil aus dem dafür mit 50 Millionen Euro ausgestatteten Härtefallfonds bewerben. Zur ‚Halbzeit‘ der sechsmonatigen Frist hat heute Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann einen neuen Erklärfilm vorgestellt: „Damit möchten wir die Betroffenen an ihre Möglichkeit erinnern, einen Antrag zu stellen und ihnen schnell und einfach die notwendigen Schritte zeigen.“ Der Film kann auf der Homepage www.strabs-haertefall.bayern.de abgerufen werden.

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Weitere Informationen des Bayerischen Innenministeriums zu diesem Thema finden Sie hier (bitte anklicken).

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Härtefallfonds für geleistete Straßenausbaubeiträge in Bayern

6. Juli 2019

In Bayern sind die Straßenausbaubeiträge im vergangenen Jahr abgeschafft worden. Grundstückseigentümer können in Härtefällen nun eine Teilrückerstattung für Straßenausbaubeiträge aus den Jahren 2014 bis 2017 beantragen. Dafür hat die bayerische Staatsregierung ein Härtefallfonds eingerichtet und einmalig mit 50 Millionen Euro ausgestattet.

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Einen Härteausgleich können natürliche und juristische Personen erhalten, die Adressat(en) eines Bescheids zur Festsetzung eines Beitrags oder einer Vorauszahlung auf einen Beitrag für Straßenausbaumaßnahmen sind, sofern
• der Bescheid zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017 erlassen wurde,
• eine Zahlungspflicht in Höhe von mindestens 2.000 Euro besteht,
• der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Eigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigter des betroffenen Grundstücks ist und
• der Adressat maximal über ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr des Bescheiderlasses verfügt. Wahlweise kann auch der Einkommensmittelwert des Dreijahreszeitraums angegeben werden, dessen letztes Jahr das Jahr des Bescheiderlasses ist. Bei zusammen veranlagten Eheleuten beträgt die Einkommensobergrenze 200.000 Euro.

Weitere Informationen des bayerischen Innenministeriums dazu finden Sie hier.

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Nach "Strabs" soll nun auch der Ärger um "Strebs" enden

1. März 2019

CSU und FW kündigen Neuregelung an: Kommunen können Bürgern umstrittene Beiträge für Straßenerschließung erlassen.

Siehe dazu diese Pressemitteilung 

und Donaukurier vom 27. Februar 2019.

Ärger um "Strabs": Städtetag und Freie Wähler für Klarheit

Im Streit um die Straßenausbaubeiträge verlangen der Bayerische Städtetag und die Freien Wähler eine Klärung der Rechtslage. Weil bei noch nicht abgerechneten Altfällen die Verjährung droht, werden diese vielerorts jetzt fertiggestellt und die Kosten - in Einzelfällen im sechsstelligen Bereich - auf die Anlieger der Straße umgelegt. Darüber berichtet die WELT am 13. Februar 2019.

Rückerstattungs-Kriterien für "Strabs" sollen bis März feststehen

18. Dezember 2018

Bis März will die bayrische Staatsregierung die Kriterien für die rückwirkende Erstattung von Straßenausbaubeiträgen festlegen. Dazu hat das Kabinett am Dienstag in München die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus dem Innen-, Finanz- und Wirtschaftsministerium eingesetzt. Welche Faktoren - etwa die Höhe des Gebührenbescheids, der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder die soziale Lage der Zahler - zum Tragen kommen, ist noch ebenso offen wie die genaue Besetzung der Kommission. Mit einem Fonds sollen Härtefälle der Bürger aus den Jahren 2014 bis 2017 abfedern. Bereits im Sommer hatte der Landtag die Straßenausbaubeiträge in Bayern rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft. Darüber berichten u. a. RTL.de vom 18. Dezember 2018 und der Bayernkurier vom 18. Dezember 2018.

Die Mitteilung der Landesregierung dazu finden Sie hier.

Söder und Aiwanger: noch keine Einigung zu SAB

23. und 25. Oktober 2018

Am dritten Tag ihrer Koalitionsverhandlungen wollen CSU und Freie Wähler im bayerischen Landtag erstmals ein offizielles Zwischenfazit ziehen, berichtet die WELT am 23. Oktober 2018. Auch bei der Forderung der Freien Wähler nach einer Rückerstattung der sogenannten Straßenausbaubeiträge bis Anfang 2014 ist bislang wohl kein Konsens erkennbar. Die CSU hatte dies bei der Abschaffung der kommunalen Gebühr auch aus juristischen Gründen klar abgelehnt.
Die Augsburger Allgemeine am 25. Oktober berichtet dazu,  die Freien Wähler möchten zusätzlich eine auf 250 Millionen Euro geschätzte Rückerstattung bis Anfang 2014 durchsetzen – was man in der CSU nicht nur für zu teuer, sondern auch für willkürlich gewählt und deshalb rechtlich angreifbar hält. Darüber hinaus verlange Freie Wähler-Chef Aiwanger, Ersterschließungen für Grundstücksbesitzer kostenfrei zu stellen – was offenbar ebenfalls noch umstritten sei.

Strebs statt Strabs: Das schafft Frust - zum Beispiel in Kaufbeuren

13. September 2018

Die Straßenausbaubeiträge sind in Bayern abgeschafft, doch jetzt gibt es Ärger mit den Erschließungsbeiträgen. Das Problem ist: Laut der aktuellen Regelung im bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) können keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Straße mindestens 25 Jahre vergangen sind. Diese Regelung tritt jedoch erst am 1. April 2021 in Kraft. Das ruft viele Kommunen auf den Plan, jetzt noch schnell Straßenerschließungen - oder auch nur vermeintliche Straßenerschließungen -abzurechnen, die vor Jahrzehnten begonnen wurden. Dabei müssen Mitarbeiter der Bauverwaltung tief in die Historie eintauchen. Ob tatsächlich noch alle Akten, die für einen gerichtsfesten Bescheid notwendig sind, gefunden werden, ist oft sehr fraglich. In Kaufbeuren will man das zumindest bei 18 Straßen schaffen. Einigen Anliegern droht also noch der finanzielle Aderlass, andere bleiben wohl verschont. Eine verfahrene Situation, die in Kaufbeuren und anderen bayerischen Kommunen viel Frust schafft. 
Deshalb unterstützt der VSSD den Vorstoß der Freien Wähler, den Stichtag für die derzeitige Regelung im KAG auf den 1. Januar 2018 vorzuverlegen (siehe untenstehenden Beitrag). Diese Forderung enthält auch eine von der Rosenheimer Bezirksrätin Christine Degenhart initiierte Petition, die
hier zu finden ist und unterzeichnet werden kann.

Damoklesschwert in Bayern: Ersterschließung statt Straßenbaubeiträge

13. Juli 2018

Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert, dass Anlieger von Straßen, deren technische Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, von der Erhebung der Straßenerschließungsbeiträge (Strebs) befreit werden. Um das rasch zu ermöglichen, haben die FREIEN WÄHLER die Staatsregierung am Donnerstag in der Sitzung des Landtags mit einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2018 die entsprechende Vorschrift des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Kraft gesetzt wird.  Für damit verbundene Beitragsausfälle sollen die Kommunen in vollem Umfang entschädigt werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Freien Wähler vom 12. Juli 2018.

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Strebs statt Strabs: So geht es nicht

Weiter heißt es in der Pressemitteilung:„Es ist nicht vermittelbar, dass hunderttausende Straßenanlieger fürchten müssen, für die Zahlung der sogenannten Ersterschließung von Straßen herangezogen zu werden, die bereits vor mehreren Jahrzehnten gebaut wurden – nur weil diese offiziell noch nicht fertiggestellt sind“, so der Fraktionsvorsitzende Hubert Aiwanger. Joachim Hanisch, kommunalpolitischer Fraktionssprecher, dazu: „Diese Regelung muss weg. Sie würde in den nächsten Jahren jede Menge politischen und juristischen Ärger verursachen, weil Gemeinden nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge dazu angehalten sein werden, die wegbrechenden Einnahmemöglichkeiten über die Strebs wettzumachen.“

Problem sei die derzeitige Regelung im KAG: Demnach können keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Straße mindestens 25 Jahre vergangen sind. Diese Regelung trete jedoch erst am 1. April 2021 in Kraft, so Hanisch. „Das wollen wir vorverlegen auf den 1. Januar 2018. Um in der Zwischenzeit Rechtssicherheit herzustellen, soll die Staatsregierung den Kommunen umgehend Vollzugshinweise geben, wonach bis zum 1. April 2021 nur Straßen in einem besonders schlechten Zustand saniert werden müssen.

Siehe dazu auch: Bürger wehren sich gegen Straßenerschließungsbeiträge, BR vom 26. Juli 2018.

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Mächtiges Signal aus Bayern - Landtag schafft SAB ab

14. Juni 2018

Es ist ein großartiger Erfolg: In Bayern sind die Straßenausbaubeiträge per Landtagsbeschluss am 14. Juni mit großer Mehrheit rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft worden. Entsprechender Druck ist zuvor mit der Initiative der Freien Wähler für ein entsprechendes Volksbegehren in Bayern – unterstützt auch vom VDGN und seinem Mitgliedsverein VSSD sowie dem AVgKD – aufgebaut worden. Weit über 340.000 Unterschriften konnten dafür zusammengetragen werden.

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Zwar wurde einiges noch nicht erreicht, wie etwa die auch von VDGN und VSSD geforderte Rückerstattung bereits gezahlter Straßenausbaubeiträge mindestens bis einschließlich 1. Januar 2014. Dennoch geht mit dem Landtagsbeschluss aus Bayern ein weiteres mächtiges Signal gerade an solche Bundesländer wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Bremen. Dort müssen die Gemeinden laut Kommunalabgabengesetz diese Zwangsbeiträge nach wie vor erheben, ob sie wollen oder nicht. Aber auch in den Bundesländern, in denen den Kommunen eine Beitragserhebung freigestellt ist, schaut man sehr aufmerksam auf den Beschluss aus München. Nach Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg ist Bayern jetzt das vierte Bundesland, in dem die Straßenausbaubeiträge endgültig der Vergangenheit angehören.

Das sind die wichtigsten Änderungen in Bayern:

Bescheide, mit denen ab dem 1. Januar 2018 Straßenausbaueiträge festgesetzt wurden, sind aufzuheben. Die Beiträge sind zu erstatten. Das kann jedoch frühestens erst ab dem 1. Mai 2019 verlangt werden. Anlieger, denen ihr Bescheid bis 31. Dezember 2017 bekannt gegeben worden ist, müssen indes zahlen, da ihre Bescheide noch nach den alten KAG-Regelungen behandelt werden und gültig bleiben. Das gilt auch wenn eine Gemeinde bis zum 31. Dezember 2017 Vorauszahlungen auf den Beitrag für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen erhoben, den endgültigen Beitrag hingegen noch nicht festgesetzt hat. Den endgültigen Beitrag kann die Gemeinde dann noch bis 31. Dezember 2024 per Bescheid festlegen. Lässt sie diese Frist verstreichen, können die Anlieger die Vorauszahlungen zurückverlangen.

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Bayern: Innenministerium lässt Volksbegehern zu

30. April 2018

Das von den Freien Wählern beantragte und vom VSSD unterstützte Volksbegehren zur Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge in Bayern ist rechtlich zulässig. Das Innenministerium gab dafür am 26. April 2018 in München grünes Licht.

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Als Eintragungsfrist für das Volksbegehren wird Freitag, 13. Juli 2018, bis Donnerstag, 26. Juli 2018, bestimmt. In diesem Zeitraum wäre das Volksbegehren durchzuführen, sofern es nicht vorher durch Rücknahme, Erledigungserklärung oder Einstellung hinfällig wird.

Zwar hat mittlerweile auch die CSU-Landtagsfraktion beschlossen, dass Grundstückseigentümer  die Straßenausbaubeiträge künftig nicht mehr bezahlen müssen. Als Stichtag für die Rückzahlung legte sie den 1. Januar 2018 fest.

Nach Auffassung von VDGN und VSSD sowie auch der Freien Wähler greift das allerdings zu kurz. Denn anknüpfend an die allgemein geltende Verjährungsfrist hatte der VDGN empfohlen, dass den Hauseigentümern bereits bezahlte Beiträge rückwirkend bis zum 1. Januar 2014 erstattet werden – also vier Jahre länger als von der CSU veranschlagt. Zudem muss sichergestellt werden, dass Anlieger künftig nicht durch die Hintertür von Pseudo-Erschließungsbeiträgen herangezogen werden.

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Bayern: 190.000 Unterschriften gegen Straßenausbaubeiträge

21. März 2018

Die Freien Wähler (FW) und ihre Bündnispartner haben knapp 190 000 Unterschriften für ein Volksbegehren gegen die Straßenausbaubeiträge eingereicht. Genau 189 893 Unterschriften seien beim Innenministerium abgegeben worden, teilte FW-Chef Hubert Aiwanger am Montag mit. Mehr als 100 000 weitere Unterschriften, die von den Gemeinden noch nicht bestätigt sind, befänden sich in der Landesgeschäftsstelle. Darüber berichtete unter anderem die Süddeutsche Zeitung am 19. März 2018.

Volksbegehren in Bayern unterstützen

29. Januar 2018

VDGN und VSSD fordern konsequente Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – ohne „wenn“ und „aber“ und jeden Zeitverzug. Bitte unterstützen den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens. Hier können Sie eine Unterschriftenliste zum Selbstausdrucken herunterladen. Schicken Sie die Liste dann bitte ausgefüllt an Ihre Gemeinde.

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Das Ziel unseres Verbandes ist und bleibt die vollständige Abschaffung der Beitragspflicht Einzelner für das Allgemeingut Straße. Der VDGN tritt dafür seit Jahren bundesweit ein und hat mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Berlin 2012 bewiesen, dass gemeinsames Handeln zum Erfolg führt. Mit Interesse hat der VDGN/VSSD deshalb die Entwicklung in Bayern verfolgt. Nach dem Vorstoß der FREIEN WÄHLER  erklärt sich nun auch die  CSU und lässt erkennen, dass sie nicht mehr starr an den Straßenausbaubeiträgen im Freistaat festhält. Mit dem von den FREIEN WÄHLERN Bayerns am 22.01.2018 gestarteten Volksbegehren muss jetzt der notwendige politische Druck erzeugt werden, damit diese unsoziale und oft auch existenzbedrohende Beitragspflicht tatsächlich auf der Müllhalde der Geschichte landet.

„ STRASSENAUSBAUBEITRÄGE abschaffen“, diese Forderung ist viel zu ernst, um als Wahlkampfthema zu verkommen.

Wir appellieren sehr eindringlich an Sie, liebe Bürger im Freistaat Bayern, unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift den Antrag auf die Zulassung des Volksbegehrens. Nutzen Sie diese Möglichkeit der unmittelbaren Demokratie, der nach der Bayerischen Verfassung ein hohes Gewicht zukommt.

Unterschreiben Sie den Antrag als stimmberechtigter Bürger mit einem Hauptwohnsitz in Bayern bitte persönlich in der jeweiligen Eintragungsliste Ihrer Gemeinde. Wir sind überzeugt, dass auch durch Ihre Mitwirkung in kurzer Zeit die für ein Volksbegehren erforderlichen 25.000 Unterschriften  vorliegen werden. Nur so wird es gelingen, dauerhaft die Straßen in den Gemeinden steuerfinanziert instand zu halten und den Erfordernissen entsprechend auszubauen.                                                              

Berlin, 29.01.2018

Christoph Schmidt-Jansa                                                                  Lothar Blaschke

Präsident VDGN                                                                              Vorsitzender VSSD

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Brennpunkt SAB in Bayern, Hessen und Niedersachsen

aktualisiert am 26. Januar 2018

Der Stein ist ins Rollen gebracht. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist ins Zentrum der kommunalpolitischen Diskussion gerückt, täglich gibt es neue Entwicklungen und neue Schlagzeilen – Verunsicherung in Bayern.

Weiteres dazu lesen Sie hier.

Volksbegehren in Bayern setzt weiteres starkes Signal

22. Januar 2018

VDGN und VSSD fordern: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – konsequent, schnell und überall

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) steht gemeinsam mit seinem Mitgliedsverein VSSD bundesweit an der Spitze im Kampf gegen die Beitragspflicht von Grundstückseigentümern für kommunale Straßenausbaumaßnahmen. Es ist ein großer Erfolg, wenn nun auch im Freistaat Bayern ein starkes und länderübergreifendes Signal gesetzt wird, dass es so nicht weiter gehen kann. "Deshalb unterstützen wir die Initiative der FREIEN WÄHLER in Bayern und sind überzeugt, dass das am heutigen Montag anlaufende unabhängige Volksbegehren ein voller Erfolg wird", so VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke (Bild). Beim Thema Straßenausbaubeiträge gäre es derzeit in allen Bundesländern, sagte er der Presse.

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VDGN-Präsident Christoph Schmidt-Jansa erklärt zum Volksbegehren: Viele Jahrzehnte galt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland als in Stein gemeißelt. Doch in immer mehr Bundesländern werden jetzt die Fundamente der Zwangsabgabe nicht zuletzt auf Druck des VDGN ausgehöhlt und weggespült. Die Initialzündung dazu kam aus Berlin. Dort hat der VDGN im Jahr 2012 erkämpft, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden. Allen betroffenen Grundstückseigentümern auch in Bayern wurde damit aufgezeigt, dass mit der von uns angebotenen Hilfe eine der heutigen Zeit weit hinterher hinkende Gesetzgebung gekippt werden kann.
Der VDGN hat von Beginn an deutlich gemacht: Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, wie sie aufgrund derzeit noch gültiger Kommunalabgabengesetze (KAG) der Länder erfolgt, ist grundgesetzwidrig. Denn verfassungsrechtlich ist die Erhebung von Sonderbeiträgen nur statthaft, wenn dem Beitragspflichtigen ein konkreter wirtschaftlicher Vorteil erwachsen ist. Das ist nicht der Fall. Mit einer entsprechenden Beschwerde, basierend auf einem Fall aus Niedersachsen, steht der VDGN jetzt kurz vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde ist dort bereits registriert und ruht vorerst bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.“

Mittlerweile haben sich über 140 Bürgerinitiativen im Freistaat der Bewegung gegen die Straßenausbaubeiträge angeschlossen. Eine Keimzelle des Protests liegt in der fränkischen Gemeinde Weidach. Dort haben sich Anwohner schon frühzeitig zur Wehr gesetzt. Der VDGN organisierte eine Prozessgemeinschaft, die vor Gericht eine Verringerung ihrer Beitragssumme um 70 Prozent erkämpfte.

Ziel ist und bleibt jedoch die vollständige Abschaffung der Beitragspflicht einer einzelnen Bevölkerungsgruppe für das Allgemeingut Straße. Mit Interesse haben wir deshalb verfolgt, dass nun auch die CSU nicht mehr an den Straßenausbaubeiträgen in Bayern festhält. Mit dem Volksbegehren muss jetzt der notwendige politische Druck erzeugt werden, dieser Willensbekundung der CSU auch schnell und mit aller Konsequenz Taten folgen zu lassen. Dazu gehört, dass für alle laufenden Straßenbauprojekte keine Beiträge mehr erhoben werden. Zudem muss den Kommunen die Möglichkeit zur Rückzahlung auch bereits gezahlter Beiträge gegeben werden.

Wir bekräftigen deshalb unsere Forderung an die Landesregierung Bayerns: Die Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus verlangt grundsätzlich neue Lösungsansätze. Schluss mit den von den Gerichten interpretierbaren Wortspielen im Kommunalabgabengesetz. Die Beitragspflicht der Grundstückseigentümer ist ersatzlos abzuschaffen.

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Bayern: CSU will Straßenausbaubeiträge abschaffen

Aktualisiert am 17. Januar 2018

Der designierte bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) unterstützt die Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge in Bayern. Darüber berichtet unter anderem der Bayerische Rundfunk (BR). Die Landtags-CSU will darüber auf ihrer  Klausur im Kloster Banz entscheiden. Am heutigen Mittwoch, 19. Januar 2018, soll eine Resolution verabschiedet werden, in der das Ende der umstrittenen Kostenbeteiligung für Hauseigentümer vorgesehen ist, so der BR. Die konkrete Umsetzung soll in den nächsten Wochen mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet werden. Denkbar ist, dass es Übergangsregeln geben wird.

Söder kündigte zugleich Regelungen an, um den Kommunen die Mindereinnahmen zu erstatten. "Wir brauchen dann aber saubere Übergangsregelungen und eine finanzielle Kompensation für die Kommunen", wird er vom BR zitiert.
Ebenfalls in Banz vor Ort ist Dr. Rainer Kallweit vom AVgKD. Er sagte im Gespräch mit der Neuen Presse, die Gegner von Straßenausbaubeiträgen wollten die CSU-Abgeordneten "bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen". Mittlerweile hätten sich über 140 Bürgerinitiativen im Freistaat der Bewegung gegen die "Strabs" angeschlossen. In seiner Heimatgemeinde Weidach liege eine Keimzelle des Protests. Dort hatten Anwohner, die mit Unterstützung des VDGN und des VSSD Prozessgemeinschaften gebildet hatten, bereits vor Gericht Erfolg im Kampf gegen ungerechte Straßenausbaubeiträge.

Bayern: Jetzt denkt auch die CSU an Abschaffung der Strabs

2. Januar 2018

Offenbar will nun auch die CSU in Bayern die Straßenausbaubeiträge gänzlich abschaffen. Darüber berichtet zuerst die Augsburger Allgemeine.  CSU-Innenpolitiker Florian Herrmann sagte dem Bayerischen Rundfunk danach auf Anfrage, die Fraktion arbeite beim Thema "Straßenausbaubeiträge" an einer nachhaltigen und umfassenden Lösung. Überlegt werden müsse, wie der Betrag kompensiert werden könnte. Eine entsprechende Gesetzesänderung müsse sicherstellen, dass das kommunale Straßennetz auch weiterhin finanziert werde. Die CSU-Landtagsfraktion wolle bei ihrer Winterklausur im Kloster Banz Mitte Januar über einen Lösungsvorschlag abstimmen.

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Für die CSU, so Landtagsvizepräsident Reinhold Bocklet laut Augsburger Allgemeine, mache es da keinen Sinn, „mit wehender Fahne unterzugehen“. Ähnlich äußerte sich demnach der unterfränkische CSU-Innenexperte Manfred Ländner. Die Fraktion werde um eine Abschaffung „nicht drumherum kommen.“ Ländner: „Nicht immer ist das, was vernünftig ist, auch durchsetzbar.“

Der Kommentator des Donaukuriers merkt dazu unter anderem an: "Es gibt wohl kaum ein Thema, bei dem die Ansichten weiter auseinandergehen: die Straßenausbaubeiträge. ... Aus diesem Schlamassel gibt es letztlich nur einen sauberen Ausweg: Die Grundlagen der Straßenausbausatzung müssen geändert werden. Am besten so, dass die Gemeinden einen Zuschuss aus dem Staatshaushalt bekommen. Vielen Menschen im Freistaat würde damit eine Bürde von den Schultern genommen, in vielen Gemeinden wäre der Friede gewahrt, und bezahlen würden es am Ende - wie immer - ohnehin die Steuerzahler."

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Bayern: Volksbegehren gegen SAB soll im Januar starten

19. Dezember 2017

Die Freien Wähler in Bayern haben auf einer außerordentlichen Landesversammlung am Samstag, dem 16. Dezember 2017, einstimmig dafür gestimmt ein Volksbegehren einzuleiten, das das Ziel hat, „die Straßenausbaubeiträge in Bayern vollständig abzuschaffen“. Noch im Januar soll mit der Sammlung der für die Beantragung des Volksbegehrens notwendigen 25 000 Unterschriften begonnen werden, heißt es in einer Pressemitteilung.

 

Bayern: CSU-Innenexperte Florian Herrmann empfiehlt: Strabs aussetzen

aktualisiert am 14. Dezember 2017

Eine Änderung in Sachen Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) wird kommen – da sei er sich  sicher. Das erklärte Florian Herrmann (CSU), Vorsitzender des Innenausschusses im Bayerischen Landtag, laut Merkur am 11. Dezember 2017. Aufhorchen lässt vor allem seine im Merkur zitierte Empfehlung an die Kommunen, die Strabs vorerst auszusetzen. 

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Anlass war ein Gespräch mit der „Bürgerinitiative Freising gegen die Straßenausbaubeitragssatzung“.  Wahrscheinlich werde die CSU zum Thema Straßenausbaubeiträge einen eigenen Gesetzesentwurf einbringen, hieß es bei dem Treffen. Bis dahin laufe aber noch eine Evaluierungsphase, erklärte Herrmann. Wie berichtet, holt der Landtag derzeit Informationen bei den Kommunen darüber ein, wie es dort nach der letzten Novellierung des Kommunalabgabengesetzes, unter anderem der auf wenig Gegenliebe gestoßenen optionalen Einführung wiederkehrender Beiträge, läuft. Im Frühjahr soll die Auswertung dann abgeschlossen sein. Vor diesem Hintergrund müssten die Gemeinden laut Herrmann derzeit selbst entscheiden, ob sie den Vollzug der Strabs aussetzen: „Ich als Bürgermeister würde es machen“, empfahl er laut Merkur.

Siehe zu diesem Thema auch: Aiwanger/FREIE WÄHLER: Straßenausbaubeiträge abschaffen - Volksbegehren in Bayern steht unmittelbar bevor; Presseerklärung vom 13. Dezember 2017
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Bayern: Landkreis Coburg setzt "Strabs"-Aktivitäten aus

7. Dezember 2017

Die erwartete Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Bayern wirft seine Schatten voraus. Das Landratsamt Coburg will laut inFranken.de alle Aktivitäten hinsichtlich der Straßenausbaubeiträge aussetzen. Für die Gemeinden des Landkreises bedeute das: Sie müssen 2018 nicht auf Biegen und Brechen eine solche Satzung zur finanziellen Beteiligung der Anlieger am Straßenausbau umsetzen. Wer noch keine Satzung hat oder eine solche ablehnt, habe keinen Ärger mit der Rechtsaufsicht zu befürchten.

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Wie berichtet, hat die Landtagsfraktion der Freien Wähler (FW) am 2. November im Landtag einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorgelegt und gleichzeitig ein entsprechendes Bürgerbegehren angekündigt. Für eine solche einzig konsequente Lösung konnte sich die CSU bisher noch nicht erwärmen. Doch auch sie strebt - möglichst noch vor der Landtagswahl im Herbst - eine Gesetzesänderung an, mit der den bayerischen Kommunen künftig zumindest freigestellt werden soll, ob sie Straßenausbaubeiträge von ihren Bürgern verlangen. Zugleich sollen die Bezirksregierungen vom Ministerium angewiesen werden, den Gemeinden künftig wieder zu gestatten, Kredite aufnehmen zu können, ohne dass sie zuvor eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen müssen, berichtet die Neue Presse. Eine Ausnahme soll nur dann vorgesehen sein, wenn die Gemeinde auf  staatliche Stabilitätshilfen angewiesen ist.
Aus der SPD-Fraktion heißt es indes, man prüfe momentan juristisch haltbare Möglichkeiten, wie bei einem möglicherweise kompletten Wegfall der Straßenausbaubeiträge eine gute Infrastruktur in Zukunft finanziell sichergestellt werden kann, so das Oberpfalz-Echo.
Fest steht: Die Straßenausbaubeiträge sind jetzt schon ein heißes Wahlkampfthema.

 

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Bayern: Gesetzentwurf der FW zur SAB-Abschaffung eingebracht / CSU will jetzt Kann-Regelung

30. November / aktualisiert am 1. Dezember 2017

Derzeit werden zum Straßenbeitragsausbaurecht bayernweit 123 Prozesse geführt. Das geht aus der Antwort von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf eine Landtagsanfrage der Freien Wähler hervor.  Umfasst sind damit Fälle, in denen Bürger gegen die Beitragsregelung in ihrer Gemeinde klagen, als auch Klagen der Gemeinden gegen Bürger. Nicht mitgezählt sind die Fälle, bei denen Bürger lediglich gegen ihren Beitragsbescheid klagen - deren Zahl ist unbekannt aber mit Sicherheit weitaus höher.

Die Landtagsfraktion der Freien Wähler (FW) will die Anwohner in Bayern jetzt von Straßenausbaubeiträgen befreien und hat am 2. November im Landtag einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. "Mit dem Gesetz wollen wir eines der größten Ärgernisse für die Menschen in Bayern beseitigen", heißt es in einer Pressemitteilung des Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler, Hubert Aiwanger.

Laut Süddeutsche Zeitung hat sich auch die CSU bewegt und will den Kommunen künftig zumindest freistellen, ob sie Anwohner finanziell am Straßenausbau beteiligen.

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Aiwanger hatte vor der Landtagssitzung angekündigt: „Wenn die Staatsregierung unseren vernünftigen Weg nicht mitgeht, werden die Freien Wähler ein Volksbegehren einleiten.“ In Bayern haben derzeit etwa 73 Prozent eine Straßenausbaubeitragssatzung. Viele Kommunen wollen ihre Bürger so nicht zur Kasse bitten, werden aber durch die gegenwärtige Rechtslage faktisch dazu gezwungen.

In der Gemeinde Ahorn bei Coburg habe man bereits gehandelt, so die Neue Presse.  Wer dort wohnt muss im Moment nicht bangen, dass er bei Straßenbauarbeiten vor der eigenen Haustüre zur Kasse gebeten wird. Wie Martin Finzel, der Bürgermeister der Gemeinde, am Freitag in einer Presseerklärung mitteilte, setzt die Kommune die sogenannte Straßenbeitragsausbausatzung (Strabs) außer Vollzug. Das bedeutet, dass die Satzung, die der Gemeinderat vor ein paar Wochen beschlossen hat, zunächst einmal weiterhin gilt. Allerdings wendet die Gemeindeverwaltung das Satzungsrecht vorläufig nicht an. Hintergrund für die Entscheidung von Bürgermeister Finzel ist die Diskussion, die im Moment im Bayerischen Landtag über die Strabs geführt wird.

 

Den Gesetzentwurf der Freien Wähler finden Sie hier.

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Freie Wähler fordern Aus für Straßenausbaubeiträge in Bayern / Bewegung auf Seiten der Politik

9. November 2017

Die Landtagsfraktion der Freien Wähler hat jetzt das Aus für die Straßenausbaubeiträge in Bayern gefordert. Damit hat sie die gegenwärtig heftig geführte Diskussion um diese nach Ansicht von VSSD und VDGN ungerechte Kommunalabgabe aufgegriffen und zusätzlich befeuert. Darüber berichtet unter anderem N24/Die Welt. Gemeinsam mit CSU, SPD und Grüne hatten sich die Freien Wähler im vergangenen Jahr im Landtag noch gegen eine Abschaffung der Beiträge ausgesprochen.

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Die Argumente der Freien Wähler

Dazu erklärte Fraktionschef Hubert Aiwanger am Mittwoch bei einer Pressekonferenz im Bayerischen Landtag: „Der Ärger, den diese Beiträge auslösen, ist deutlich größer als der Nutzen. Das System ist ungerecht, streitanfällig und verursacht in den Kommunen erheblichen Verwaltungsaufwand sowie politischen Ärger. Abschaffen – wie in Baden-Württemberg, Berlin oder München – ist die konsequente Lösung.“

In der Summe gehe es nur um gut 60 Millionen Euro jährlich, die bisher von Anwohnern für den Straßenausbau eingesammelt würden – der einzelne Anwohner könne aber schnell mal mit 10.000 Euro und mehr zur Kasse gebeten werden, so Aiwanger in seiner Presseerklärung. Viele Menschen fürchteten, bald selbst von der Zwangsabgabe betroffen zu sein. Als Beispiel nannte Aiwanger Senioren, deren Ersparnisse meist keine hohen Anschaffungen mehr zuließen. „Wer nicht mehr erwerbstätig ist, bekommt keinen Kredit. Da helfen auch die geltenden Stundungsmodelle nicht“, so der Fraktionsvorsitzende.

Der finanzpolitische Fraktionssprecher Bernhard Pohl gab zu bedenken: „Alle Straßen sind Bestandteil der Daseinsvorsorge und müssen somit von der Allgemeinheit finanziert werden. Das muss auch für Anliegerstraßen gelten. Die Finanzierungslast den Anliegern aufzubürden führt zu massiven Ungerechtigkeiten. Wer zur Altersversorgung ein Haus gerade abbezahlt hat, bekommt als Rentner neue Schulden aufgebrummt.“

Zahlungspflichtige Bürger empfänden die Forderungen als ungerecht, Bürgermeister kämen in Erklärungsnot und viele Fälle beschäftigten teils über Jahre die Gerichte. „Es wurde hier eine Situation geschaffen, bei der es nur Verlierer gibt. Viele Mitarbeiter der Verwaltungen sind wesentlich mit der mühsamen Berechnung und Abwicklung der Straßenausbaubeiträge belastet“, so der Landrat von Nürnberg-Land, Armin Kroder (Freie Wähler). Würde die umstrittene Abgabe abgeschafft, führte dies somit auch zu erheblicher Ersparnis in der Verwaltung und zum Abbau von Bürokratie.

Zugespitzt hatte sich die Problematik durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom November 2016 im Fall der oberbayerischen Gemeinde Hohenbrunn, die gegen ihren Willen zur Erhebung der Beiträge gezwungen wurde. Jetzt steigt der Druck des bayerischen Innenministeriums auf alle Kommunen Bayerns, Satzungen einzuführen und anzuwenden.

Weitere Details aus der Pressemitteilung der Freien Wähler finden sie hier

Die offizielle Haltung der CSU

Die CSU warf den Freien Wählern Populismus vor. CSU-Innenexperte Florian Herrmann warnte laut N24/Die Welt zudem vor einem Schaden für die Kommunen. Die geltenden Regelungen sähen eben vor, dass Städte und Gemeinden für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen Beiträge erheben "sollen". An dieser Soll-Regelung hätten bislang alle Fraktionen festgehalten. "Alle Parteien im Bayerischen Landtag – auch die Freien Wähler – haben einem Antrag zugestimmt, die aktuelle Regelung zwei Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren, also zum 1. April nächsten Jahres." Der Vorstoß jetzt komme also zur Unzeit und schaffe Unruhe, so die Kritik Herrmanns.

Heiße Diskussionen aber auch in der CSU

Allerdings wir das Thema auch in der CSU heiß diskutiert. Sogar Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) hat kürzlich eine erneute Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) nicht mehr ausgeschlossen. Aktuell sprach sich jetzt der CSU-Landtagsabgeordnete Manuel Westphal in einer Pressemitteilung „nachdrücklich für eine Überprüfung der aktuellen Rechtslage aus“. Mehrere seiner Fraktionskollegen hatten das bereits zuvor auch schon getan.

Zum Wahlkreis Westphals gehört der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Dort haben nur sieben von 27 Gemeinden bisher eine Straßenausbaubeitragssatzung (SABS). Was in weiten Teilen Bayerns – 73 Prozent aller Gemeinden haben eine SABS – bereits Normalität ist, gelte vielen Bürgern im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen als unverschämter Griff der Politik in den Geldbeutel der Bürger, heißt es auf nordbayern.de. Entsprechend groß ist das Protestpotenzial. Auch der hiesige SPD-Fraktionsvorsitzende Andre Bengel begrüße die Proteste der Bürger und hoffe auf ein politisches Umdenken, heißt es.

Bayerischer Gemeindetag gesprächsbereit

Gesprächsbereitschaft zeigt indes nun auch die Interessenvertretung der Kommunen, der Bayerische Gemeindetag. „Wenn den Kommunen eine vernünftige alternative Finanzierung an die Hand gegeben wird, dann hätten wir auch nichts gegen die Abschaffung der Beiträge“, wird deren Geschäftsführer Franz Dirnberger auf OVB Online zitiert.

Bayern gehört zu den sieben Bundesländern, in denen die Gemeinden noch mit einer Soll-Bestimmung im Kommunalabgabengesetz zur Erhebung von SAB gezwungen werden sollen.

Wie geht es weiter?

Unter dem Strich: Die Diskussion um erzwungene Straßenausbaubeiträge in Bayern spitzt sich zu, es brodelt gewaltig. Politische Beobachter erachten es als sicher, dass das KAG noch einmal verändert wird.  Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen jedoch, dass allein die bedingungslose Abschaffung endgültig sozialen Frieden schafft.

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Straßenausbaubeiträge: Tagesgespräch beim Bayerischen Rundfunk

20. Oktober 2017

Wenn vor der Haustür die Bagger anrücken, kann es für Anwohner nicht nur unangenehm laut, sondern auch richtig teuer werden, hieß es am 20. Oktober 2017 beim "Tagesgespräch" im Bayerischen Rundfunk. Straßenausbaubeiträge summieren sich für Anlieger schnell auf Zehntausende Euro pro Grundstück - abhängig von der Größe. Als Gesprächspartner zugeschaltet war VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke (im Filmbeitrag ab Minute 37:29). Er informierte unter anderem über die vom VDGN beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Klage gegen die in den Kommunalabgabengesetzen verankerten Beiträge. Sein praktischer Rat: Flattert ein Beitragsbescheid ins Haus und bestehen Zweifel an seiner Richtigkeit, sollte unbedingt innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. was Sie konkret tun können, finden Sie hier. In den Ländern Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg haben die Anwohner solche Sorgen übrigens nicht mehr. Dort wurden die Beiträge abgeschafft.

Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bleibt auch in Bayern das erklärte Ziel des Widerstandes gegen das Abkassieren der Grund- und Hausbesitzer. Der Fokus der Allianz gegen Straßenausbau in Bayern liegt dabei darauf, Druck auf Politik und Verbände auszuüben. Am 4. Mai 2017 gab es dazu Gelegenheit in Nürnberg bei einer Mahnwache anlässlich des Landesverbandstages von Haus & Grund Bayern. Über die Aktion berichteten die Nürnberger Zeitung und nordbayern.de unter der Überschrift: Straßenausbaubeiträge: Rechnungen mit ruinösen Folgen.

Das Signal aus Weitramsdorf

23. August 2017

Bayerische Landesregierung schließt Abschaffung der Ausbaubeiträge nicht aus.

Weiteres dazu lesen Sie hier.

 

Weitramsdorf (Bayern): Anlieger erhalten tausende Euro zurück

9. August 2016

Erfolgreiche VDGN-Prozessgemeinschaft in Bayern. Gerichte minderten Straßenausbaubeiträge um 70 Prozent:
Gegen ungerechtfertigte Straßenausbaubeiträge haben sich erfolgreich Einwohner der Gemeinde Weitramsdorf (Landkreis Coburg, Bayern) im Rahmen einer vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) organisierten Prozessgemeinschaft vor Gericht gewehrt. Anlieger der Schäfersgasse in Weitramsdorf bekommen 70 Prozent des ursprünglich für den Ausbau der Straße geforderten Beitrages zurück. Das hat dieser Tage der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ( Aktenzeichen 6 ZB 16.97) bestätigt, indem er die von der Gemeinde Weitramsdorf geforderte Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth (Aktenzeichen B 4 K 14.355) ablehnte.

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Teilnehmer der Prozessgemeinschaft erhalten mit der rechtskräftig gewordenen Entscheidung zum Teil mehrere Tausend Euro zurück. 
Der Präsident des VSSD-Dachverbandes VDGN, Peter Ohm, erklärt dazu: „Hier zeigt sich wieder einmal, dass es sich für die Bürger zumeist lohnt, gegen die Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen rechtlich vorzugehen. Oft scheuen die Betroffenen die Klage beim Verwaltungsgericht, weil das finanzielle Risiko eines Verfahrens für sie nicht tragbar ist. In Weitramsdorf – und nicht nur dort – wurde ihnen aber mit der Bildung einer vom VDGN betreuten Prozeßgemeinschaft der Weg eröffnet, dieses Risiko in Größenordnungen zu minimieren. Gemeinsam haben sie ein Musterverfahren finanziert, dessen Ergebnis nun für beide Seiten bindend ist – für die Gemeinde und für die Teilnehmer der Prozeßgemeinschaft.

Niemand sollte die Wirkungen des Ganzen unterschätzen: Indem es den Bürgern tatsächlich möglich wird, staatliches Handeln vor Gericht überprüfen zu lassen, erleben sie Rechtsstaatlichkeit. Gestärkt werden der Rechtsfrieden und der soziale Friede. Deshalb sollte die Pflicht der Kommunen, Musterverfahren in gleichgelagerten Fällen von Beitragsforderungen zuzulassen, in den Kommunalabgabengesetzen aller Bundesländer verankert werden.“

Übrigens: In der nur 40 Kilometer von Weitramsdorf entfernten Stadt Kronach sind sich alle politischen Akteure bereits weitgehend darüber einig, dass der beste Weg die gänzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei. Stattdessen möchte man die Grundsteuer leicht erhöhen. So wären nicht nur die Bürger betroffen, die zufällig an einer sanierungsbedürftigen Straße wohnen, heißt es aus den Reihen der CSU-Fraktion. Streit gibt es nur darüber, wer diesen Vorschlag zuerst eingebracht hat. Einen Beitrag dazu gibt es in der Neuen Presse (siehe rechte Spalte unter News).

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Bayern: Ungerechte Straßenausbaubeiträge bleiben ein heißes Thema

22. Juni 2016

Das Thema Straßenausbaubeiträge bleibt auch in Bayern aktuell und umstritten. Exemplarisch wird das deutlich an der Diskussion über zwei Straßenausbaumaßnahmen im nordbayerischen Treuchtlingen, über die am 21. Juni 2016 auf nordbayern.de berichtet wurde. Vor allem scheint auch die zum 1. April dieses Jahres in Kraft getretene Neuregelung, wonach Kommunen auch wiederkehrende Beiträge erheben dürfen, nicht der große Wurf zu sein. Mit großem Interesse wird dort die Forderung des VSSD und seines Dachverbandes VDGN verfolgt, die Ausbaubeiträge grundsätzlich abzuschaffen.

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Das Festhalten an der Behauptung, Grundstücks­eigentümern entstünde durch die Erneuerung einer Straße exklusiv ein besonderer individueller Vorteil, zur Begründung für die Beitragserhebung, ist unzutreffend“, wird auf nordbayern.de der Standpunkt von VSSD und VDGN zitiert. Kritik gibt es in Nordbayern auch an den eingeführten wiederkehrenden Beiträgen. Erstaunlich sei, dass die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung bei ihren Vorträgen im Tenor eher davon abrate. Sie seien auch nicht gerecht, heißt es im Kommentar. Seit vielen Jahren sei vor allem im ländlichen Bereich zu beobachten, dass Städte und Dörfer "austrocknen". Immer mehr werde "von oben nach unten" verlagert.

Den vollständigen Beitrag lesen Sie hier.

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Auch bei wiederkehrenden Beiträgen der Fall: Anlieger zahlen für den Ausbau von Straßen, die von der Allgemeinheit genutzt werden. Gerechtigkeit sieht anders aus.

Große Chance vergeben: Novellierung des bayerischen Kommunalabgabengesetzes nur halbherzig

25. Februar 2016

Der Bayerische Landtag hat heutigen am Donnerstag (25. Februar 2016) eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen und für eine Einführung sogenannter wiederkehrender Straßenausbaubeiträge gestimmt.

Dazu erklärt der Präsident des VSSD-Dachverbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm: „Mit der halbherzigen Novellierung des Kommunalabgabengesetzes ist in Bayern eine große Chance vertan worden.

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Um Gerechtigkeit und Gleichberechtigung innerhalb des Landes ebenso wie innerhalb der Kommunen herzustellen, wäre es an der Zeit gewesen, die Straßenausbaubeiträge gänzlich abzuschaffen und ein steuerfinanziertes Modell einzuführen. Daß das bestens funktioniert, zeigt sich am Beispiel der Landeshauptstadt München.

Wenn es darum geht, Eigenheimbesitzer bei den Straßenausbaubeiträgen zu entlasten, sind wiederkehrende Beiträge nach unseren bundesweit gesammelten Erfahrungen nur eine Scheinlösung. Sie strecken die finanzielle Last für die Grundstückseigentümer auf viele Jahre, führen summiert aber sehr oft zu einer höheren Belastung als bei einem einmaligen Straßenausbaubeitrag.

Wiederkehrende Beiträge müssen von allen Grundstückseigentümern eines Ortes oder Ortsteils getragen werden. Dabei befinden sich die Straßen, für deren Ausbau gezahlt werden soll, oftmals kilometerweit entfernt vom Grundstück des Beitragspflichtigen. Eine öffentliche Diskussion über Ausbaustandards und mögliche kostengünstige Lösungen findet dann meistens nicht mehr statt. Ein individuell zurechenbarer Vorteil für den Grundstücksbesitzer, wie er vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird, ist nur selten gegeben.

VDGN bleibt deshalb bei seiner Forderung, auch in Bayern die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Im Zeitalter der allgemeinen Mobilität dienen alle kommunalen Straßen der Allgemeinheit und müssen deshalb vollständig von der Allgemeinheit finanziert werden.“

Neues Kommunalabgabengesetz: Zur Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung

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Wie in Starnberg kommunales Selbstverwaltungsrecht ausgehebelt wird

2.November 2015

„Jede Straße ist für jedermann da“, erklärte der Präsident des VSSD-Dachverbandes VDGN,  Peter Ohm, jüngst in einem Interview für die Süddeutsche Zeitung. Gerade weil alle Verkehrsteilnehmer von einem Straßenausbau profitieren, müsste endlich Schluss damit gemacht werden, den Großteil der dafür anfallenden Kosten den Anwohnern aufzubürden. „Die  einzig vernünftige Alternative ist nach Ansicht unseres Vereins deshalb eine Finanzierung  durch die  Allgemeinheit aus Steuermitteln“, erklärt VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke.  Auch in Bayern wird vielerorts und mittlerweile auch auf Landesebene über Sinn und Unsinn der bisherigen Praxis diskutiert.Wie undemokratisch es zur Zeit  auf der Grundlage des geltenden Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) an der Basis laufen kann, zeigt das Beispiel der Stadt Starnberg.

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 Dort hat der Stadtrat im Juni dieses Jahres mehrheitlich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gestimmt. Auch in  Starnberg  sollte doch möglich sein, was in der Landeshauptstadt München seit Ende 2014 mit Genehmigung  der Regierung Oberbayerns bereits praktiziert wird. Anscheinend nicht. Das Landratsamt hat laut Süddeutscher Zeitung das Starnberger Rathaus jetzt aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten den Beschluss aufzuheben und entgegen dem mehrheitlichen Willen des Stadtrates Ausbaubeiträge einzutreiben. Ausnahmen seien laut KAG nur möglich, wenn  die Haushaltslage „mittelfristig verlässlich als gesichert angesehen werden könne“, heißt es. In Starnberg sei das angesichts einer über dem bayerischen Durchschnitt liegenden Pro-Kopf-Verschuldung nicht der Fall.

Dazu erklärt VSSD-Vorsitzender Blaschke: „Der Fall Starnberg ist ein typisches Beispiel dafür, wie  die kommunale Selbstverwaltung unterlaufen wird. Dogmatisch wird an einem längst überholten Gesetz festgehalten. Dabei hat Bürgermeisterin Eva John starke Argumente für die Abschaffung der Beiträge. Unter anderem führt sie an, dass die Einnahmen  im Vergleich zum Verwaltungsaufwand gering seien. Von dieser Erkenntnis haben sich zuvor bereits München und Berlin aber auch viele kleinere Städte wie zum Beispiel jüngst erst Bautzen in Sachsen leiten lassen (siehe News auf dieser  Seite). Zudem will sie die Ausfälle mit einer Erhöhung der Grundsteuer kompensieren. Das heißt, die Kosten werden von der Allgemeinheit getragen und  nicht in oft unzumutbarer Härte vor allem von den Straßenanwohnern. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird dadurch nicht höher. Und schließlich soll durch ein nachhaltiges Management der Straßenunterhalt dauerhaft gewährleistet werden. Das ist der richtige Ansatz, denn noch allzu oft vernachlässigen die Kommunen ihre Instandhaltungspflicht solange bis ein grundhafter Straßenausbau notwendig wird und die Kosten zum Großteil den Anliegern aufgebürdet werden können.“

Das Landratsamt haben diese Argumente anscheinend nicht überzeugt. Es droht sogar mit Ersatzvornahme, sollte die Stadt seinen  Weisungen nicht folgen.  Doch die Mehrheit des Stadtrates will sich dem nicht beugen und beschloss am 26. Oktober 2015, gegen den Bescheid des Landratsamtes Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen. Dazu Lothar Blaschke: „Wie das Urteil auch ausfällt – es wird deutlich machen, was die kommunale Selbstverwaltung noch wert ist und welche Bedeutung einer Entscheidung gewählter Volksvertreter noch zukommt. Bürgerwille kontra verstaubten Rechtsauffassungen. Die Demokratie darf nicht auf der Strecke bleiben.“

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Auch in Bayern: Wiederkehrende Beiträge sind nur eine Scheinlösung

14. Oktober 2015

Der Bayerische Landtag wird am Donnerstag, den 15. Oktober 2015, über die geplante Einführung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau in Bayern diskutieren. Dazu ist die Änderung des bayerischen Kommunalabgabengesetzes nötig. Zu dem Vorhaben, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Bayern zu ermöglichen, erklärt der Präsident des VSSD-Dachverbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:

„Löblich ist die Absicht, Eigenheimbesitzer bei den Straßenausbaubeiträgen zu entlasten. Aber wiederkehrende Beiträge sind nach unseren bundesweit gesammelten Erfahrungen nur eine Scheinlösung. Sie strecken die finanzielle Last für die Grundstückseigentümer auf viele Jahre, führen aber sehr oft in der Summe zu einer höheren Belastung als bei einem einmaligen Straßenausbaubeitrag.

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Wiederkehrende Beiträge müssen von allen Grundstückseigentümern eines Ortes oder Ortsteils getragen werden. Dabei befinden sich die Straßen, für deren Ausbau gezahlt werden soll, oftmals kilometerweit entfernt vom Grundstück des Beitragspflichtigen. Eine öffentliche Diskussion über Ausbaustandards und mögliche kostengünstige Lösungen findet dann meistens nicht mehr statt. Und selbst der ´Papst´ des deutschen Beitragsrechts, der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus, weist darauf hin, daß bei wiederkehrenden Beiträge ein dem einzelnen Grundstücksbesitzer individuell zuzurechnender Vorteil  nur im Ausnahmefall gegeben ist. Solch ein Vorteil aber ist laut Bundesverfassungsgericht für eine Beitragserhebung notwendige Voraussetzung.

Der VDGN bleibt bei seiner Forderung, auch in Bayern die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Im Zeitalter der allgemeinen Mobilität dienen alle kommunalen Straßen der Allgemeinheit und müssen deshalb vollständig von der Allgemeinheit finanziert werden. Die Heranziehung der Grundstückseigentümer zur Finanzierung der Gemeindestraßen, ob mit einmaligen oder wiederkehrenden Beiträgen, trifft vor allem bodenständige Menschen, die ihr Immobilieneigentum nicht zu Erwerbs- oder Spekulationszwecken nutzen und sich in ihren Kommunen in vielfältiger Art engagieren. Die Allgemeinheit dankt es ihnen schlecht, wenn sie diese Bürgerinnen und Bürger mit ungerechtfertigten Abgaben bestraft.“

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Aktuelle Studien belegen: Bayern braucht ein neues Abgabenrecht

13.August 2015

Zur Finanzierung von Maßnahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge in Bayern sind neue Wege und ein stärkeres Engagement des Landes notwendig. Das fordert der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN). „Der Fokus liegt dabei auf Straßenausbaubeiträgen und den Kosten für Abwasserkanäle“, betont der Vizepräsident des VSSD-Dachverbandes VDGN, Eckhart Beleites. „Angesichts von Alterung und Entvölkerung funktioniert es vor allem auf dem Lande nicht mehr, daß der Großteil der Kosten für Infrastrukturmaßnahmen den immer weniger werdenden Anwohnern allein aufgebürdet wird“, so Beleites.

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Aktueller Anlass sind zwei dieser Tage vorgelegte Studien über den
Sanierungsbedarf am öffentlichen Abwasserkanalnetz
in Bayern sowie zur
Bevölkerungsentwicklung. So besteht laut einer
bayernweiten Untersuchung der Technischen Universität München im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) bei gut 12.400 Kilometern Abwasserkanälen im Land kurz- bis mittelfristiger Sanierungsbedarf. Finanziert wird die Abwasserentsorgung in Bayern über Beiträge und Gebühren der Bürger.

Dem steht gegenüber, daß laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung die
Bevölkerungszahl in Bayern zwar bis 2030 weiter wachsen wird, ländliche Gebiete jedoch zunehmend entsiedelt werden. Viele Gemeinden verlieren in den kommenden 15 Jahren zwischen 18 und 21 Prozent ihrer Bewohner. Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann-Stiftung, erklärte dazu, es werde immer schwieriger, eine gute Infrastruktur in den schrumpfenden und alternden Regionen zu gewährleisten.

VDGN-Vizepräsident Beleites: „Oft werden in den ländlichen Gebieten fast
ausschließlich Rentner zur Kasse gebeten, die von den Banken als nicht mehr
kreditwürdig eingestuft werden. Für sie kann ein Ausbaubeitrag existenzbedrohend sein. Damit wird immer offensichtlicher, daß auch Bayern von den Problemen bei der Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht verschont bleibt. Die gesellschaftlichen Veränderungen haben eine neue Qualität erreicht und verlangen nach einem neuen Abgabenrecht."

Deshalb setzt sich der der VDGN unter anderem für eine Abschaffung der
Straßenausbaubeiträge
und eine Finanzierung aus Steuermitteln ein. Im Bereich Abwasser plädiert der Verband für das Gebührenmodell, bei dem jeder
ausschließlich nach seinem Verbrauch bezahlt, sowie für eine
finanzielle
Unterstützung
der Kanalsanierung aus Landesmitteln. „Auch die jetzt von
bayerischen Landespolitikern favorisierten wiederkehrenden Beiträge für den
Straßenausbau sind nur eine Scheinlösung, mit der dem zunehmenden Protest die Spitze genommen werden soll", so Beleites.
Bayernweit gibt es Ärger, weil Bürger für Straßenbau zahlen müssen.

Im 1994 gegründeten Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) haben sich bundesweit bereits rund 120.000 Mitglieder und 400 Vereine zusammengeschlossen. Er ist Interessenvertreter der Eigentümer von Eigenheimen, Wohnungen und Grundstücken sowie der Pächter von Wochenend-, Kleingarten- und Garagengrundstücken.

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Betroffenen-Verbände fordern: Weg mit den Straßenausbaubeiträgen in Bayern

5. August 2015

Nach der Anhörung im Innenausschuss des Bayerischen Landtages fordern die Betroffenen-Verbände unverändert eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Land. Eine entsprechende Gemeinsame Presseerklärung wurde vom Präsidenten des VSSD-Dachverbandes VDGN, Peter Ohm, unterzeichnet. Auch die nunmehr von Bayerns Landespolitikern favorisierten wiederkehrenden Beiträge beseitigen gröbste Härten, können aber auf lange Sicht zu zusätzlichen Belastungen von Straßenanliegern führen. Dies wird von den Verbänden und Betroffenen kategorisch abgelehnt.

Im Folgenden der Wortlaut der Gemeinsamen Presseerklärung:

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Allgemeiner Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland e.V.
Eigenheimerverband Bayern e. V.
Haus und Grund Bayern  e.V.                                          
Verband Wohneigentum Bayern e.V.
Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.

 

Gemeinsame Presseerklärung

München, 24.07.2015

 

Erster Teilerfolg durch Änderung des KAG
Verbände setzen  sich weiter für Abschaffung des Straßenausbaubeitrages ein

Die Betroffenen-Verbände haben einen ersten Erfolg erzielt und setzen erste Gesetzesänderung durch. Die Vorschläge auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wurden von Verwaltung und Juristen ignoriert bzw. abgelehnt. Eine Beitragsbelastung von Anliegern durch wiederkehrende Beiträge beseitigt gröbste Härten, kann aber auf lange Sicht zu zusätzlichen Belastungen von Straßenanliegern und zu zusätzlichen Einnahmen für die Kommunen führen. Dies wird von den Verbänden und den Betroffenen kategorisch abgelehnt.

Investitionen von 200-300 Millionen Euro pro Jahr sollen von den Betroffenen in Bayern einkassiert werden!

Experten zahlreicher Institutionen, Vertreter der Landtagsfraktionen sowie viele Zuhörer  sind am Mittwoch, 15. Juli zu einer Anhörung in den Bayerischen Landtag gekommen. Thema der Anhörung war die seit Jahren geltende Straßenausbaubeitragsordnung, die besagt, dass Haus- und Grundstücksbesitzer finanziell an Straßenbauarbeiten beteiligt werden sollen. Diese Soll-Regelung, eigentlich eine Muss-Vorschrift, führt seit Jahren zu Unmut und Ungerechtigkeiten.

Bei den Stellungnahmen stellte sich sehr schnell heraus, dass viele der in den Siebzigerjahren gebauten Ortsstraßen erneuert werden müssen; dabei rechnet das Innenministerium mit Kosten von 200 bis 300 Millionen Euro im Jahr, an denen die Anwohner wohl beteiligt werden. Mehr als zwei Drittel der bayerischen Gemeinden wenden inzwischen die Straßenausbaubeitragsordnung auf Druck der zuständigen Aufsichtsbehörden an.

Wiederkehrende Beiträge verteilen die Lasten auf viele Schultern – die Beiträge werden in der Summe nicht weniger!

Jürgen Busse, Direktor des bayerischen Gemeindetages plädierte für ein „Erfolgsmodell aus Rheinland-Pfalz“. Dort werden nicht die Anlieger beim Ausbau ihrer Straße zur Kasse gebeten, sondern die Bürger des betreffenden Siedlungsgebietes oder der ganzen Gemeinde. "Dass der Bürgermeister für fünf Jahre kalkuliert: Was für Straßenausbaumaßnahmen habe ich in den fünf Jahren? Diese Summe zusammenstellt und dann sagt, ich lege diese Summe auf alle Haushalte um, dann kommen nach unseren Berechnungen ca. 250 Euro jährlich pro Haushalt heraus, "sagte Jürgen Busse, Direktor des Bayerischer Gemeindetags. Gerhard Thielmann vom Gemeindebund Rheinland-Pfalz stellte noch klar: "Sind allerdings Jahre dabei, in denen nichts passiert, muss der Anlieger auch nicht zahlen. Das ist keine Spardose." Skeptische Abgeordnete im Innenausschuss beruhigte er. "Langfristig gesehen, ist der Verwaltungsaufwand bei wiederkehrenden Beiträgen geringer. Zu Beginn ist mehr Aufwand da: es müssen die Grundstücksdaten sämtlicher beitragspflichtiger Grundstücke im Gemeindegebiet erfasst werden."

Skeptische Abgeordnete im Innenausschuss beruhigte er. "Langfristig gesehen, ist der Verwaltungsaufwand bei wiederkehrenden Beiträgen geringer. Zu Beginn ist mehr Aufwand da: es müssen die Grundstücksdaten sämtlicher beitragspflichtiger Grundstücke im Gemeindegebiet erfasst werden," so Gerhard Thielmann, Gemeindebund Rheinland-Pfalz. Die Lasten des Ausbaus von Ortstraßen nicht nur auf Anlieger, sondern auf mehr Schultern zu verteilen, begrüßte am Rande der Landtagsanhörung auch der zuständige Innenminister Joachim Herrmann: "Ich kenne inzwischen viele bayerische Bürgermeister, die das auch befürworten und deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass wir das in einen Gesetzesänderungsantrag einbringen."  Kann also gut sein, dass die bayerischen Kommunen künftig dieses Modell als Alternative zu den bisherigen Straßenausbaubeitragssatzungen anwenden können. Wenn nicht, dann kommt den Anliegern wenigstens mit Stundungen bei den Zahlungen entgegen, forderte der ehemalige Verwaltungsrichter Gerhard Wiens von den Städten und Gemeinden.

„Diese Aussage entspricht nicht der Lebenswirklichkeit und geht an den tatsächlichen Gegebenheiten weit vorbei“, entgegnete ihm Heinrich Rösl, Präsident des Eigenheimerverbandes Bayern e.V. und spricht mit dieser Aussage für die weiteren Betroffenenvereine und –Verbände. Sie halten die finanzielle Beteiligung an Straßenbauarbeiten für unsozial und ungerecht und fordern die Abschaffung dieser Praxis. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist weder erforderlich noch sinnvoll, sondern ungerecht und in hohem Maße unsozial. Häufig treffen die Abgabebeträge gerade ältere oder weniger begüterte Anlieger und bringen diese somit in große wirtschaftliche Schwierigkeiten. Als Alternative zu dieser ungerechten Vorgehensweise kann man sich beispielsweise eine Infrastrukturabgabe vorstellen, die von allen Bürgern gezahlt wird. Denn nicht nur Hausbesitzer benutzen Straßen, sondern auch Mieter und alle weiteren Benutzer.

Heinrich Rösl, Präsident Eigenheimerverband in Bayern e.V., München
Siegmund Schauer, Präsident Verband Wohneigentum Bayern, Weiden
Prof. Dr. Rainer Kalwait,  2. Vors. des Allgemeinen Vereins für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland e.V., Erfurt
Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand   Haus & Grund Bayern, München
Peter Ohm, Präsident Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V., Berlin

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Auch wiederkehrende Beiträge für den Straßenbau führen in die Sackgasse

21.07.2015

Nach der Anhörung im Bayerischen Landtag: VSSD und VDGN fordern konsequente Abschaffung der Zwangsabgaben.Bei der Anhörung  zu den umstrittenen Straßenausbaubeiträgen im Bayerischen Landtag  sind am 15. Juli 2015 zwei Fronten aufeinandergeprallt. Auf der einen Seite standen kommunale Verbände, die für die Beibehaltung der bisherigen Praxis plädierten. Das heißt: Wird in Bayern eine Straße samt  Nebenanlagen ausgebaut, müssen die Anlieger oft den größten finanziellen Brocken

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dafür schultern. Den Nutzen haben natürlich auch andere.

Deshalb empfinden die Betroffenen auf der anderen Seite die Straßenausbaubeiträge als ungerechte einseitige Belastung und forderten ihre Abschaffung. Eine Position, die der Verein „STOP von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland“ (VSSD) unter dem Dach des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) konsequent vertritt. „Der kommunale Straßenbau sollte grundsätzlich aus Steuermitteln bezahlt werden“, so VDGN-Vizepräsident Eckhart Beleites.

Laut Bayerischem Kommunalabgabengesetz können die Kommunen die Anlieger für den Straßenbau vor ihrem Haus zur Kasse bitten, müssen aber nicht. So ergibt sich im Land ein buntes Bild. Insbesondere die Unterfranken fühlen sich als Bürger zweiter Klasse, wenn Sie auf die reichen Gemeinden im Süden blicken. Hier haben über 60 Prozent der Gemeinden keine Satzung für eine Beitragspflicht erlassen. Den Entscheidungsträgern ärmerer Gemeinden droht man dagegen mit dem Staatsanwalt, wenn diese sich weigern die Kosten des Straßenausbaus zum Großteil dem Grundstückseigentümer aufzubürden. So erheben inzwischen etwa zwei Drittel aller bayerischen Gemeinden diese Beiträge.

Die Unzufriedenheit ist groß. So buhten etwa 120 Betroffene während der Anhörung Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl gnadenlos aus, als er dafür plädierte, eingespielte Beitragssysteme in Kommunen nicht zur Disposition zu stellen. Bayerns Landespolitiker suchen nach einem Ausweg, und haben einen vermeintlichen wohl schon entdeckt: Die Einführung von sogenannten wiederkehrenden Beiträgen. Wie in mehreren anderen Bundesländern bereits praktiziert, wird statt einmalig für den Ausbau der Straße vor dem Haus zu zahlen, in einem zusammenhängenden Abrechnungsgebiet jährlich ein „kleinerer“ Beitrag für den Straßenbau insgesamt verlangt, unabhängig davon, ob direkt vor dem Haus etwas passiert.

Für VDGN und VSSD ist das nur eine Scheinlösung. „Hier soll lediglich der Druck aus dem Kessel genommen werden“, betonte VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke.

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Bürgerproteste erzwingen Expertenanhörung zu Straßenausbaubeiträgen in Bayern

08.06.2015

"Berlin- hilft Bayern“ lautete einmal eine Überschrift zu einem Beitrag, der unsere Unterstützung von Bürgern in einer kleinen Gemeinde in Bayern beim Kampf gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zum Inhalt hatte. Noch sind wir in Weitramsdorf nicht am Ziel. Aber das Beispiel Berlin hat gezeigt dass wir in der Lage sind,  hartnäckig und konsequent unsere Forderung, die generelle Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, durchzusetzen.

Straßenausbaubeiträge werden durch die Betroffenen im ganzen Land als ungerechte, einseitige Belastung und völlig überholte Regelung empfunden. Selbst Behörden und kommunale Vertreter äußern ihr Unverständnis. Regelmäßig wird aber auf die gesetzlichen Vorgaben auf Länderebene, nämlich die Kommunalen Abgabengesetze, und die damit einhergehende Beschränkung der kommunalen Selbstverwaltung verwiesen. Uns sind die Hände gebunden, hört man aus den Amtsstuben. Die Phalanx der Hardliner beginnt aber zu bröckeln. Der imaginäre Vorteilsbegriff, der angeblich ausschließlich den anliegenden Grundstückseigentümern den Nutzen und die Wertschöpfung eines Straßenausbaus suggerieren soll, ist nicht mehr haltbar. 

Bayern ist gegenwärtig das Bundesland, indem diese Ungerechtigkeit durch vielfältige Bürgerproteste ins Bewusstsein der Bevölkerung und der Regierenden gerückt und nicht mehr stillschweigend toleriert wird.

Die SPD Fraktion im Bayerischen Landtag  hat das aufgegriffen und nun für den 15.Juli 2015 eine Expertenanhörung beantragt. Ein Schritt, der auch in anderen Bundesländern längst überfällig ist.

In München sind die Würfel gefallen

Vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung Oberbayerns wird nach einer Entscheidung des Stadtrates von München die dortige Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft!

Ein tolles Weihnachtsgeschenk für alle Münchner Eigentümer, und ein Signal, dass über Bayern hinaus die Betroffenen ermutigen wird, grundsätzlich die bundesweite Abschaffung dieses Beitragsirrsinns durchzusetzen.

In Bayern selbst haben Viele auf diese Entscheidung gewartet. Erste Reaktionen aus der Stadt Neumarkt können Sie diesem Beitrag entnehmen:

http://www.mittelbayerische.de/region/neumarkt/artikel/ausbaubeitraege-nun-ist-neumarkt-am-zug/1165921/ausbaubeitraege-nun-ist-neumarkt-am-zug.html#1165921

Die Landeshauptstadt München macht‘s den Bayern vor - Kommunen und Gemeinden zerren an den Fesseln des KAG`s

Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht die Medien aus ganz unterschiedlichen Regionen der Bundesrepublik über den Unmut von betroffenen Eigentümern berichten, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen weder verstehen noch akzeptieren können. Mit einem bereits mehrfach von uns angeprangerter, völlig absurden und veralteten Vorteilsbegriff versuchen die Behörden zum einen von ihrer oft seit Jahren vernachlässigten Instandsetzungspflicht der kommunalen Straßen abzulenken, und zum anderen die Kostenbelastung der anliegenden Eigentümer beim dann meist unausweichlichen Straßenausbaumaßnahmen zu rechtfertigen. Vielfach ist es auch den Entscheidungsträgern in Gemeinden und Kommunen nicht wohl bei der Argumentation, denn der Bürger ist endlich mündig geworden, zumindest dann, wenn es an das eigene Geld geht. Bürgerinitiativen gründen sich bundesweit, vernetzen sich, und lassen sich nicht mehr abspeisen mit der Aussage, das landeseigene kommunale Abgabengesetz sei an der Misere Schuld. Die Kommunalaufsicht zwinge zum Handeln.  Die eng mit uns kooperierenden Vereinigten Bürgerinitiativen für gerechte Kommunalabgaben (VerBiB) in Bayern fordern immer wieder lautstark und sichtbar – Weg mit der Straßenausbaubeitragssatzung!

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Und das ist nicht nur auf Bayern bezogen, wobei hier natürlich mit der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in München (wir haben darüber berichtet) die Begehrlichkeiten in vielen Gemeinden und Kommunen geweckt wird. Das bayerische KAG beinhaltet eine „Soll“- Vorschrift für den Erlass einer Satzung, die für die Erhebung von Beiträgen zwingende Voraussetzung ist. Geknüpft wird das an die besondere Leistungsfähigkeit der Gemeinden. München scheint diese Leistungsfähigkeit bei nachgesagten einer Milliarde Euro Schulden zu besitzen, über Berlin will ich an dieser Stelle gar nicht reden, die Stadt unterliegt ja auch nicht dem bayerischen KAG. Bleiben wir in Bayern. Uns liegen Informationen vor, dass von 41 Landkreisen Bayerns neun Landkreise keine entsprechende Satzung erlassen oder bereits wieder abgeschafft haben. Schaut man in die Landkreise selbst ist die Lage dort, vorsichtig ausgedrückt, zumindest unübersichtlich. So haben z. B. nach einer Presseinformation des Norbayerischen Kuriers vom 12.03.2015 von 22 Gemeinden der Landkreise Bayreuth und Kulmbach neun Gemeinden keine Satzung zum Straßenausbau erlassen, oder diese bereits wieder abgeschafft. Wer kann an dieser Stelle nicht die ohnmächtige Wut der Betroffenen verstehen, die zur Zahlung von Beiträgen herangezogen werden. In einer Gemeinde südlich von Bayreuth denken entsprechend o.g. Presseinformation Hausbesitzer angeblich schon darüber nach, einfach wegzuziehen. Das Maß sei voll, die Schraube der finanziellen Belastungen ist bereits überdreht. Dem bayerischen Landtag bleibt das nicht verborgen, auch dank der unermüdlichen Aktivitäten der einzelnen Initiativen und Verbände, wie dem VDGN/VSSD, die die Proteste bündeln. Am 15. Juli wird im Innenausschuss in München  eine Expertenanhörung stattfinden. Ein erster Zwischenschritt, aber sicher nicht mehr. Der VDGN/VSSD wird sowohl in Bayern, als auch in den anderen Bundesländern konsequent dafür eintreten, dass endlich bundesweit eine Steuerfinanzierung den Straßenausbau sichert.

L.B.

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„Sind Straßenausbaubeiträge noch zeitgemäß?“

München - Abendforum zum Thema „Straßenausbaubeiträge“ -  der Präsident des VDGN, Herr Peter Ohm, stellt die Frage:

„Sind Straßenausbaubeiträge noch zeitgemäß?“

(Den Redebeitrag können Sie hier einsehen)

Das Fachforum „Straßenausbaubeiträge“ vom 09.12.2014 in München hat unter Teilnahme des VDGN e.V.

mehr als deutlich eine breite Allianz gegen die Willkür bei der Erhebung von Beiträgen für den kommunalen Straßenausbau in Deutschland bestätigt. Betroffene, Netzwerke, Vereine und Verbände verfolgen gemeinsam ein Ziel, die Finanzierung des  Straßenausbaus darf nicht weiter ausschließlich auf dem Rücken der Anlieger erfolgen, er ist generell aus Steuern zu finanzieren. Der von den Verwaltungen gebetsmühlenartig verteidigte Vorteilsbegriff für den Anlieger hat spätestens im vorigen Jahrhundert seine Bedeutung verloren. Die einseitige Erhebung von Beiträgen für den Straßenausbau verstößt gegen das Grundgesetz und ist endlich bundesweit durch eine neue Gesetzgebung zu regeln. Kommunen, denen es auf Grund des Kommunalabgabegesetzes des jeweiligen Bundeslandes möglich ist, gehen inzwischen eigene Wege. Es ist dem Anlieger einfach nicht mehr zu vermitteln, das er zum Nutzen der Allgemeinheit bis an den Rand seiner Existenz, und vielleicht sogar noch darüber hinaus, durch die Beitragserhebung getrieben wird. Die Stadt München wird dem Beispiel Berlins folgen und die Straßenausbausatzung kippen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat der bayerischen Landeshauptstadt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen. Wer mag in der Haut der Bürgermeister stecken, die dem gern folgen würden, aber von Gesetzeskraft aus nicht dürfen? Was wird mit den Anliegern, die auch weiterhin mit Angst und Schrecken hilflos dem Treiben ihrer Verwaltungen bei der Planung und Luxussanierungen von Anliegerstraßen ausgesetzt sind? Es muss endlich Schluss sein mit diesem Akt der Willkür,  dafür stehen wir auch 2015 ein.