Nordrhein-Westfalen

VDGN begrüßt gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW

28. Februar 2024

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat gestern dem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zugestimmt. Bis zum darin vorgesehenen Erhebungsverbot gilt als Übergangslösung weiterhin eine Förderrichtlinie. Laut dieser übernimmt das Land auf Antrag der Kommunen 100 Prozent der Kosten für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden.

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Gesetzentwurf in finaler Runde

7. Februar 2024

Faktisch sind die Straßenausbaubeiträge in NRW bereits seit drei Jahren abgeschafft; es fehlt lediglich die gesetzliche Normierung. Denn rückwirkend zum Jahr 2018 hat das Land bereits den Anteil der Anlieger zu 100 % im Rahmen einer Förderrichtlinie übernommen. Nun erfolgt die Regelung im Kommunalabgabengesetz (KAG). Dazu gab es am 12.01.2024 im Ausschuss für Heimat und Kommunales eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 18/6414).

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In weiteren Schritten soll sich der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss wahrscheinlich in seiner Sitzung am 22.02.2024 mit dem Gesetzentwurf abschließend beschäftigen. Anschließend wird der Ausschuss für Heimat und Kommunales eine Beschlussempfehlung gegenüber dem Plenum zum Gesetzentwurf abgeben. Die zweite Lesung des Gesetzentwurfs könnte dann in der Februarsitzung des Plenums auf der Grundlage dieser Beschlussempfehlung erfolgen.

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NRW: Straßenausbaubeiträge werden endgültig abgeschafft

23. September 2023

Die schwarz-grüne Landesregierung in NRW hat endlich den Weg für die endgültige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge freigemacht und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. 

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Dass der Landtag dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmt, gilt als sicher. Denn die SPD-Opposition hat seit geraumer Zeit die Abschaffung gefordert und den hohen Verwaltungsaufwand der bisher ersatzweise geltenden Förderrichtlinie moniert. Ab 1. April 2024 sollen die Kommunen nun keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben dürfen. Nach der Verbändeanhörung solle das Gesetz im Oktober in den Landtag eingebracht werden. Vorgesehen ist, dass keine Anliegerbeiträge mehr erhoben werden dürfen für Straßenbaumaßnahmen, die ab 2018 begonnen wurden. Und auch wenn die Beiträge nicht spätestens am 31. März 2024 durch Bescheid endgültig festgesetzt worden sind, können die Anlieger nicht mehr zur Kasse gebeten werden.

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FDP startet Online-Petition für kürzere Verjährungsfristen

25. März 2023

Aktuell online gegangen ist eine Petition der FDP Nordrhein-Westfalen.

Darin gefordert werden kurze Verjährungsfristen für Straßenerschließungskosten:

  • Sobald der Teer vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger trocken ist, hat die Kommune zehn Jahre Zeit die Rechnung zu stellen. (10 Jahre ab Vorteilslage)
  • Unabhängig vom Zustand der Straße müssen alle Baumaßnahmen 25 Jahre nach dem ersten Spatenstich abgerechnet werden. (25 Jahre ab Spatenstich)

Zur Petition mit der Möglichkeit zur Unterzeichnung gelangen Sie hier (bitte anklicken).

 

Erschließungsbeiträge: FDP-Fraktion fordert sofortige Kurskorrektur

24. März 2023

Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen vielleicht bald deutlich länger fürchten, hohe Rechnungen für neugebaute Straßen zu erhalten. Die Verjährungsfristen für Straßenerschließungskosten sollen verdoppelt werden. In einer Pressemitteilung der FDP-Landtagsfraktion heißt es dazu: "Fachleute haben jetzt offengelegt: Die Landesregierung will Anwohner mit Hunderten Millionen Euro belasten."

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Weiter heißt es in der FDP-Pressemitteilung:
"In welcher Höhe die Landesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger belastet, konnte sie bisher selbst nicht beziffern. Auf Anfrage teilte sie am 12. März 2023 mit, dass ihr „keine Daten über noch nicht abgerechnete Erschließungsbeiträge aus den Städten und Gemeinden“ vorlägen. Der Kommunalausschuss des Landtags wertet heute die Stellungnahmen von Expertinnen und Experten aus. Dazu erklärt Dirk Wedel, kommunalpolitischer Sprecher in der FDP-Landtagsfraktion: „Die schriftlichen Stellungnahmen der Fachleute zeigen bereits, dass die Bürgerinnen und Bürger Hunderte Millionen Euro an die Kommunen verlieren werden. Wie der Westdeutsche Rundfunk berichtete, verlangen einige Städte von einzelnen Anliegern zwischen 15.000 und 25.000 Euro. In Zeiten von Inflation, hohen Energiepreisen und gestiegenen Zinsen ist das vor allem unerwartet eine besonders harte Belastung.“

Freie Demokraten für kurze Verjährungsfristen

Eine Gemeinde muss, wenn sie eine neue Straße baut, die Anlieger an den Kosten beteiligen. Immer wieder lassen sich Kommunen damit extrem viel Zeit. Wenn Jahrzehnte nach dem Straßenbau die Rechnung kommt, wird das für Anlieger zur bösen Überraschung. „Ich kenne ein Beispiel, bei dem erst rund 80 Jahre nach dem ersten Spatenstich die zugehörige Abrechnung erstellt wurde. Das ist absolut unverhältnismäßig. Sobald der Teer vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger trocken ist, hat die Kommune maximal zehn Jahre Zeit die Rechnung zu stellen. Und unabhängig vom Zustand der Straße müssen alle Baumaßnahmen 25 Jahre nach dem ersten Spatenstich abgerechnet werden", fordert Wedel.

Genau diese Verjährungsfristen hat Nordrhein-Westfalen unter FDP-Beteiligung vor gut einem Jahr ins Gesetz geschrieben. Doch bevor die Fristen Wirkungen zeigen können, will Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) sie schon wieder aufweichen. Die CDU plant, die Verjährungsfrist ab Spatenstich wieder ganz abzuschaffen und die andere Verjährungsfrist sogar auf 20 Jahre zu verdoppeln. Wedel glaubt darin ein Muster zu erkennen: „Ob bei den Abwassergebühren, der Grunderwerbsteuer, bei den Beiträgen zum Straßenausbau oder jetzt bei den Erschließungsbeiträgen für neugebaute Straßen, die schwarz-grüne Landesregierung entscheidet sich regelmäßig, den Kommunen etwas Gutes zu tun und dafür die Bürgerinnen und Bürger zu belasten." Die FDP-Landtagsfraktion fordert von Ministerin Scharrenbach eine sofortige Kurskorrektur in ihren Gesetzesplänen."

Quelle: Website der FDP-Landtagsfraktion

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NRW-Gesetzgeber knickt ein

7. März 2023

Verjährungsfristen für Straßenerschließungskosten sollen verdoppelt werden: Es stellt sich die Frage, was den nordrhein-westfälischen Landesgesetzgeber veranlasst, ein erst vor wenigen Monaten erlassenes Gesetz zu kassieren und durch einen neuen Gesetzentwurf zum Nachteil der Bürger zu ersetzen.Angst vor der eigenen Kompetenz, Druck der kommunalen Spitzenverbände- es gibt einige Vermutungen, warum die Landesregierung einen gravierenden Vertrauensbruch in Kauf nehmen will.

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Ein erst 2022 in Kraft getretenes Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in NRW (BauGB-AG) hat enge zeitliche Obergrenze für die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen festgelegt.

Gerade aus NRW sind in der Vergangenheit Urteile bekannt, die das Bundesverfassungsgericht veranlasst hat den Ländern zu verbieten, Erschließungsbeiträge noch unbestimmte Zeit nach der Fertigstellung der Erschließung vom Grundstückseigentümer zu fordern. Erinnert sei an die Wohnstraße Auf’m Rott in Düsseldorf, wo der Straßenbelag teilweise aus dem Jahr 1937 (!) stammt. Immer wieder hat man an der Straße gebaut, tatsächlich wurde die Straße laut Kommune im Jahr 2010 endgültig fertig gestellt und zur Abrechnung gebracht. Die Presse titulierte den Vorgang mit „Düsseldorfer zahlen für „Hitler-Asphalt“, bis zu 20.000 € je Eigentümer.

Der Gesetzgeber in NRW ist im vergangenen Jahr der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes gefolgt, und hat nach dem Beispiel von Sachsen-Anhalt die zeitliche Obergrenze zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen auf zehn Jahre nach Eintritt der Vorteilslage festgelegt.

Völlig überraschend liegt nun ein neuer Gesetzentwurf der Landesregierung NRW (Drucksache 18/1919) vor, der diese Regelung nach nicht einmal einem Jahr mit einer Ergänzung des KAG NRW um den § 12a von zehn auf zwanzig Jahre verdoppeln will.

In einer Expertenrunde vom 03.03.2023, zu der auch der VDGN in den Landtag nach Düsseldorf eingeladen wurde, verteidigten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände die Verdopplung der Frist mit verwaltungsinternen Problemen, die es den Gemeinden nicht in jedem Fall ermöglichen, fristgerecht nach Fertigstellung die Beiträge zu erheben. Zehn Jahre seien zu kurz gegriffen, es müssen zwanzig Jahre sein!

Die Verwaltungen in Sachsen-Anhalt arbeiten demnach doppelt so schnell wie ihre Kollegen am Rhein?! Was für ein Armutszeugnis.

Mit dem vorliegenden Entwurf nimmt man bewusst einen gravierenden Verlust an Glaubwürdigkeit zum Gesetzgebungsverfahren und letztendlich zur Landesregierung und dem Landesgesetzgeber, dem Landtag in Kauf. Zu welchem Preis- natürlich auf Kosten der Eigentümer.

Nicht nur die bürgerfreundliche 10-Jahresfrist soll dem Gesetzesvorstoß zum Opfer fallen. Eine im § 3 Abs. 4 BauGB-AG festgesetzte Verjährungsfrist von 25 Jahren nach Beginn der technischen Herstellung (erster Spatenstich) einer Erschließungsanlage entfällt ersatzlos. Verfassungsrechtliche Bedenken habe den Gesetzgeber dazu bewogen. Man hat nicht einmal im Ansatz den Versuch unternommen, sollten die Bedenken tatsächlich gerechtfertigt sein, die Hinweise aufzunehmen. Den Weg des geringsten Widerstandes beschreiten, den Paragraf ersatzlos zu streichen, verkennt gravierend die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes: „ Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet, dass Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen können, ob und in welchem Umfang sie die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen müssen“ (BVerfG, Beschluss v. 3.11.2021).

Lothar Blaschke, VDGN-Vizepräsident und Vorsitzender des VSSD

Die Stellungnahme des VDGN zum Gesetzentwurf finden Sie hier

 

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Bonn: Keine Erschließungsbeiträge nach über 30 Jahren

2. Januar 2023

Die Stadt Bonn muss an mehrere Hauseigentümer Erschließungsgebühren in Höhe ca. einer halben Million Euro zurückzahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Dezember 2022 in letzter Instanz entschieden, dass die Forderung der Stadt Bonn in einem Fall nicht rechtmäßig war.
Es geht um ein Wohngebiet in Bonn-Beuel. Dort hatten die Hauseigentümer den Bescheid erhalten, dass sie sich am Ausbau des Heckelsbergplatzes finanziell beteiligen müssen. Die zogen vor Gericht und bekamen jetzt Recht. Der Platz war nämlich schon vor mehr als 30 Jahren fertiggestellt worden, und das ist zu lange her, um die Anlieger dafür  zur Kasse zu bitten, befand das Gericht.

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FDP: Straßenausbaubeiträge müssen abgeschafft werden!

24. November 2022

Ein Gutachten der Landesregierung zu Straßenausbaubeiträgen schürt laut Medienberichten Zweifel an der vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Experten kritisieren, dass die Bürgerinnen und Bürger im Risiko stehen, die Straßenausbaubeiträge eventuell doch zahlen zu müssen. Dazu erklärt der Vorsitzende und Sprecher für Kommunales der FDP-Landtagsfraktion, Henning Höne:

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„Jetzt ist nicht die Zeit für politisches Taktieren. Die schwarz-grüne Landesregierung muss dafür sorgen, dass die Straßenausbaubeiträge vollständig abgeschafft werden. Die Basis dafür ist ein Beschluss des Landtags auf Initiative der vorigen Regierungskoalition von CDU und FDP. Zudem dürfen die Kommunen nicht finanziell benachteiligt werden. Dieser Beschluss des Landtags muss schnellstmöglich umgesetzt werden. In dieser Krisenzeit müssen sich die Menschen in NRW auf die Landesregierung verlassen können. Ministerin Scharrenbach bleibt bewusst im Unklaren und spielt auf Zeit. Der Verweis auf mögliche weitere Krisen überzeugt nicht. Scharrenbach zeigt, dass ihr Blick scheinbar enger auf den grünen Koalitionspartner als auf die Lebensrealität der Menschen gerichtet ist. Mit dem Prinzip Hoffnung schafft diese Landesregierung Unsicherheit.

Wir fordern Klarheit für potenziell beitragspflichtige Eigentümerinnen und Eigentümer. Der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen formuliert konträr zu Ministerin Scharrenbach ganz klar: Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2018 abschaffen und ausbleibende Einnahmen für die Kommunen landesseitig ersetzen. Wenn Ministerin Scharrenbach nun Auswege aus dem eigenen Koalitionsvertrag suchen sollte, schadet das dem Vertrauen der Landesregierung. Es bestätigt sich unser Eindruck: Versprechen dieser schwarz-grünen Regierung sind nichts wert. Es ist Zeit Tempo aufzunehmen und die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen – und das rechtssicher. Dadurch befreien wir Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Käuferinnen und Käufer von Immobilien von einem erheblichen Kostenrisiko und bauen konkret Bürokratie ab.“

Quelle: https://fdp.fraktion.nrw/content/hone-strassenausbaubeitrage-mussen-abgeschafft-werden

 

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Rechtsgutachten zur Beitragsabschaffung abgekündigt

24. Oktober 2022

Die NRW-Landesregierung will ein Ende der Straßenausbaubeiträge auf den Weg bringen. Das versicherte NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) jetzt im Heimat- und Bauausschuss des Landtags. Dazu habe das Land ein Rechtsgutachten beauftragt, teilte sie mit. Dieses solle mehrere Handlungsalternativen zur rechtssicheren Abschaffung aufzeigen. Die Ergebnisse wolle man dann mit den kommunalen Spitzenverbänden beraten.

Landesregierung bleibt vage

31. August 2022

Auf die Fragen der Oppositionsfraktionen von SPD und FDP, wann mit einem Konzept zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu rechnen sei und wie dieses konkret aussehen soll, hat die Landesregierung wie folgt nur sehr vage geantwortet:

"Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abzuschaffen und die ausbleibenden Einnahmen für die Kommunen landesseitig zu ersetzen. Die Einzelheiten hierzu werden derzeit geprüft. Der Landtag wird zeitnah nach Erarbeitung eines Konzeptes informiert." Zum Dokument

Somit bleibt auch die für viele Betroffene äußerst wichtige Frage offen, was für den genannten Stichtag maßgebend sein soll. In den Bundesländern, die die Beiträge bisher abgeschafft haben wurden dazu unterschiedliche Regelungen getroffen: Meist muss die Baumaßnahme zum Stichtag abgeschlossen sein (Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt). In Mecklenburg-Vorpommern ist indes der Beginn der Baumaßnahme maßgebend, in Bayern war es die Festsetzung des Bescheides. Ob NRW an eines dieser Modelle anknüpft oder einen Sonderweg einschlägt, ist noch unklar.

Konzept zur Abschaffung der Beiträge bereits überfällig

9. August 2022

Wann endlich wird dem Landtag von NRW das Konzept zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorgelegt und wie soll es konkret aussehen? Das wollen die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP mittels Kleiner Anfragen jetzt von der schwarz-grünen Landesregierung wissen. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Landtag die Landesregierung  am 24. März 2022 (also noch vor der jüngsten Wahl) die Landesregierung beauftragt hat, ein solches Konzept bis zum 30. Juni 2022 vorzulegen. Mit einer Antwort darf bis zur nächsten Landtagssitzung am 31. August gerechnet werden.

Die schriftlichen Anfragen finden Sie hier: SPD / FDP (bitte jeweils anklicken).

 

Beispielhafter Schritt

29. Juni 2022

In Nordrhein-Westfalen (NRW) sollen die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft werden. Das haben die Regierungsparteien CDU und Bündnis90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. „Diesen Schritt des einwohnerstärksten Bundeslandes begrüßen wir sehr“, erklärt  der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Jochen Brückmann.

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Weiter erklärte Jochen Brückmann: „Geradezu vorbildlich ist die Verfahrensweise des NRW-Regierungsbündnisses, indem es die Beitragspflicht rückwirkend  zum 1. Januar 2018 abschafft. Damit wird ausgeschlossen, dass es in NRW unverjährte Fälle von Beitragsforderungen gibt. Das schafft Gerechtigkeit statt neuen Unmut wie zum Beispiel in Thüringen, wo die Beitragspflicht zwar für die Zukunft gekippt wurde, Grundstückseigentümer aber noch massenhaft für Straßenbaumaßnahmen in der Vergangenheit zahlen müssen. Erhebliche Entlastung schafft für die Grundstückseigentümer in NRW auch die bereits im April beschlossene Änderung des Landesbaugesetzbuches, nach der viele Beitragsforderungen für Erschließungsmaßnahmen obsolet werden, wenn der Beginn der erstmaligen technischen Herstellung mehr als 25 Jahre zurückliegt.“

Nach Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist NRW das neunte Bundesland, das die Straßenausbaubeiträge abschafft.

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VDGN: Schluss mit dem Lavieren

30. März 2022

Nordrhein-Westfalen muss Straßenausbaubeiträge endlich abschaffen ohne Wenn und Aber

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) fordert die schwarz-gelbe Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf, die Straßenausbaubeiträge noch vor der Landtagswahl am 15. Mai 2022 rechtssicher abzuschaffen. Hintergrund ist der am am 24. März 2022 mit dem Stimmen von Schwarz-Gelb gefasste Landtagsbeschluss, wonach das Land nunmehr für eine Übergangsperiode auf Antrag der Kommunen 100 Prozent der Anliegerbeiträge übernehmen wird. Eine faktische Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW ist das noch nicht.

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Dazu erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: „Will man die Bürger tatsächlich rechtssicher und dauerhaft entlasten, gibt es nur einen Weg: die ersatzlose Streichung der Straßenausbaubeiträge aus dem Kommunalabgabengesetz und die vollständige Übernahme der Kosten durch das Land. Doch gerade das will offenbar die CDU als stärkerer Koalitionspartner in NRW anscheinend aushebeln. Im entsprechenden Beschlussantrag für den Landtag heißt es zwar, in der neuen Legislaturperiode solle bis zum 30. Juni 2022 ein Konzept zur Abschaffung der Beiträge vorgelegt werden, jedoch unter ´Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land´.

Damit soll den Kommunen der Schwarze Peter zugespielt werde. Diese jedoch werden versuchen, andere Einnahmequellen bei ihren Bürgern zu erschließen, um die Haushaltskasse wieder zu füllen. Anstatt der Straßenausbaubeiträge wird man vielerorts Erschließungsbeiträge erheben, mit denen den Anliegern sogar 90 Prozent der Baukosten aufgebürdet werden.

Zudem bringt das für die Übergangsperiode vorgesehene Modell, wonach das Land für die nächsten Monate 100 Prozent der Anliegerbeiträge übernehmen soll, den Bürgern nicht die erhoffte Sicherheit. Denn die Landesregierung hatte Ende 2019 den Kommunen bereits die Möglichkeit gegeben, die Beiträge für die Anlieger zu halbieren und sich den Rest vom Land fördern zu lassen. Das war offenbar viel zu bürokratisch. Nur 11 Millionen Euro von den insgesamt eingeplanten 65 Millionen Euro sind bisher beim Land von den Gemeinden zugunsten ihrer Einwohner abgerufen worden. Warum sollte das jetzt besser funktionieren? Und was passiert auf der anderen Seite, wenn der Fördertopf plötzlich leer ist? Auf diese Fragen gibt es keine Antwort. Dabei genügt ein Blick über den Tellerrand: Acht Bundesländer haben die Straßenausbaubeiträge für Anlieger bereits ohne Wenn und Aber erfolgreich abgeschafft. Nordrhein-Westfalen muss ihrem Beispiel einfach folgen und das Lavieren beenden.“

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung der AG der Bürgerinitiativen NRW

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Land will Straßenausbaubeiträge übernehmen

16. März 2022

Vier Wochen vor der Landtagswahl zeichnet sich ab, dass auch die Anlieger in NRW künftig keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen müssen.  Die Regierungsfraktionen CDU und FDP haben angekündigt, dass die Beiträge künftig komplett vom Land übernommen werden sollen. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte Ende 2019 den Kommunen bereits die Möglichkeit gegeben, die Beiträge für die Anlieger zu halbieren und sich den Rest vom Land fördern zu lassen. Das war offenbar zu bürokratisch. Nur 11 Millionen Euro von den insgesamt eingeplanten 65 Millionen Euro sind bisher beim Land von den Gemeinden abgerufen worden.  Mehr zu diesem Thema lesen Sie unter anderem beim WDR. 

 

Bewegung im Streit gegen Straßenausbaubeiträge

23. Februar 2022

In NRW kommt vor der Landtagswahl am 15. Mai  Bewegung in den Streit um die Straßenausbaubeiträge. Neben der SPD und der FDP sprechen sich auch Vertreter der Grünen für die Abschaffung aus. Über eine Treffen mit Mehrdad Mostofizadeh, dem parlamentarischen Geschäftsführer und Sprecher für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Kommunalpolitik der Grünen in NRW, hat die Münsterland-Gruppe „Straßenbaubeiträge in NRW abschaffen“ folgende Pressemitteilung veröffentlicht:  

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Am 14.02.2022 trafen sich Franziska Biringer, Dr. Felix Blomberg und Thorsten Kasparek vom Münsterland-Bündnis „Straßenbaubeitrag in NRW abschaffen“ online mit MdL Mehrdad Mostofizadeh, dem parlamentarischen Geschäftsführer und Sprecher für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Kommunalpolitik der Grünen in NRW, um über die Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW zu sprechen.

Mostofizadeh machte von Vornherein klar, dass die Grünen für die ersatzlose Streichung der Straßenbaubeiträge in NRW stünden. Die Kosten-Nutzen-Analyse des §8 KAG NRW ließe keinen anderen Schluss zu. Auch die Reform des Kommunalen Abgabengesetzes durch CDU und FDP sei vollkommen unbefriedigend. „Unter diesen Rahmendaten hätte man die Reform auch gleich sein lassen können.“, meinte Mostofizadeh. Entscheidend sei vor allem eine kluge Kompensation im Sinne der Kommunen bei Wegfall der Straßenbaubeiträge.

Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge sei nur mit einer angemessenen Rückwirkung sinnvoll, betonte Kasparek. Das wäre notwendig, um den Rechtsfrieden im Land wieder herzustellen. Mostofizadeh stimmte dieser Auffassung prinzipiell zu, merkte aber auch an, dass Neuregelungen immer mit einer gewissen Gerechtigkeitslücke einhergingen. Wichtig sei vor allem eine klare Regelung.

Franziska Biringer wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass es auch eine vernünftige Lösung für die Instandhaltung der Wirtschaftswege in NRW geben müsse. Die Regelungen in den einzelnen Kommunen wären sehr unterschiedlich wie man in Gescher und Rheine sehen könne. Auch die vorerst gescheiterte Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes in Hamminkeln zeige den dringenden Handlungsbedarf der Politik bei diesem Thema, merkte Kasparek an.

Nachdem die FDP nun die Abschaffung der Straßenbaubeiträge in ihr Wahlprogramm aufgenommen habe, gäbe es jetzt eine parlamentarische Mehrheit für die Streichung im Landtag, meinte Dr. Blomberg. Deswegen gäbe es eigentlich keinen Grund zu warten, man könne diese ungerechten Regelungen auch schon vor der Landtagswahl abschaffen. Für die Grünen sei es kein Problem die Abschaffung noch vor der Wahl auf den Weg zu bringen. Er wisse zwar mit Blick auf die CDU und die FDP nicht, wie die Erfolgschancen wären, sagte Mostofizadeh, aber spätestens Ende 2022 seien die Straßenbaubeiträge, unabhängig vom Ausgang der Wahl, so oder so Geschichte. Da im Koalitionsvertrag zwischen FDP und CDU keine Vereinbarung zu dem Thema getroffen wurde, wäre die FDP frei in ihrer Entscheidung und könne nun vor der Wahl schon zeigen, wie ernst sie es mit ihrem Wahlprogramm nehme, gab Kasparek zu Bedenken.

Je eher sich die Politik entschließt, dieses Gesetz endlich abzuschaffen, desto geringer ist der Verwaltungsaufwand auf allen staatlichen Ebenen. Dieser Aufwand übersteigt bekanntlich die Einnahmen deutlich. Den Nutzen davon hätten alle, die Steuerzahler, die Gemeinden und letztlich das Land, denn die Abschaffung würde das angeschlagene Vertrauen der Bürger in die Politik wieder stärken, so die einstimmige Meinung unseres Bündnisses und aller Bürgerinitiativen gegen STRABS in NRW.

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Kurze Fristen für Erschließungsbeiträge erforderlich

20. Dezember 2021

Der Landtag NRW hat sich mit kürzeren Verjährungen für das Eintreiben von Erschließungskosten beschäftigt. Der Verband Wohneigentum NRW fordert, dass Kosten für Erschließungsmaßnahmen maximal fünf Jahre nach Bauabnahme an Anlieger weitergereicht werden. Mehr dazu lesen Sie in der Pressemitteilung des Verbandes.

SPD: Förderprogramm gescheitert

18. November 2021

Lediglich 8,8 Millionen von zur Verfügung stehenden 65 Millionen Euro haben die Kommunen und NRW in den Jahren 2020 und 2021 beim Land abgerufen, um die die Belastung der Bürger durch Straßenausbaubeiträge zu mildern. Dazu erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Kämmerling: Das gescheiterte Förderprogramm belegt: Straßenausbaubeiträge sind nicht reformierbar. Sie müssten schlichtweg umgehend abgeschafft werden heißt es in einer Pressemitteilung.

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Im Wortlaut erklärt Kämmerling: "Eigentlich wollte Ministerin Scharrenbach mit ihrem Förderprogramm jährlich 65 Millionen Euro investieren, um die Straßenausbaubeiträge in NRW zu retten. Nun wissen wir: In den Jahren 2020 und 2021 sind es gerade einmal 8,8 Millionen Euro geworden. Das zeigt einmal mehr, dass das System der Straßenausbaubeiträge nicht reformierbar ist. Sie gehören schlichtweg umgehend abgeschafft.
Das Förderprogramm und die verunglückte Reform von Ministerin Scharrenbach machen das ohnehin schon völlig bürokratische System der Straßenausbaubeiträge nur noch viel aufwändiger und bürokratischer. Kommunen berichten davon, dass ein Großteil der Einnahmen aus den Beiträgen durch den überbordenden Aufwand aufgefressen werden. Damit wird das ganze System ad absurdum geführt.
Es ist jetzt Zeit, die ungerechten und bürokratischen Straßenausbaubeiträge endlich abzuschaffen. Unser Gesetzentwurf liegt auf dem Tisch und könnte schon in der nächsten Woche beschlossen und die Straßenausbaubeiträge damit abgeschafft werden."

 

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"Halbierung der Straßenausbaubeiträge nur ein Marketing-Trick"

7. September 2020

Lydia Schumacher, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Bürgerinitiativen in NRW, „SCHLUSS MIT STRABS!“, hat dem VDGN ein Interview gegeben, das in der nächsten Ausgabe der Verbandszeitschrift "Das Grundstück" erscheinen wird. Im Folgenden veröffentlichen wir den Wortlaut des Interviews:  

Frau Schumacher, mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen Ende vergangenen Jahres eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen. Ungeachtet einer von 470.000 Bürgern unterzeichneten Volksinitiative für die Abschaffung wird darin an den Straßenausbaubeiträgen festgehalten. Zumindest sah man sich veranlasst, die Beiträge zu halbieren. Wie ist das von den Betroffenen aufgenommen worden?

Mit großer Enttäuschung, denn selbst die Botschaft von der Halbierung ist nur ein Marketing-Trick der Koalition. Fakt ist: Die Beiträge wurden gerade nicht rechtssicher für alle betroffenen Anlieger halbiert. Davon steht bis heute kein Wort im Kommunalabgabengesetz. Der vorhandene Paragraf 8, der noch die Mär von den angeblichen „wirtschaftlichen Vorteilen“ enthält, ist unverändert geblieben. Hinzugefügt wurde ein Paragraf 8a. Daraus erwachsen den Kommunen viele neue Aufgaben, die den Verwaltungsaufwand hochtreiben. Den hat der Bund der Steuerzahler in NRW vorher schon mit mehr als 50 Prozent der Beitragseinnahmen beziffert. Und jetzt wird der bürokratische Aufwand noch steigen.

Weshalb ist dann in NRW von einer Halbierung der Beiträge die Rede?

Das ging am Parlament vorbei. Die zuständige Ministerin, Ina Scharrenbach (CDU), hat 65 Millionen Euro im Haushalt für dieses Jahr bereitgestellt. Dazu gab es eine Förderrichtlinie als Runderlass ihres Ministeriums. Demnach haben Kommunen die Möglichkeit, Fördergelder zu beantragen, die bis zur Hälfte der Anliegerbeiträge betragen können. Sofern diese dann ausgezahlt werden, sinken tatsächlich die Kosten für die jeweils betroffenen Anlieger. Aber die Hürden sind erstens enorm hoch und zweitens hat kein Anlieger einen Rechtsanspruch darauf. Diese sogenannte Halbierung wird sich spätestens dann selbst entlarven, wenn die erste Stadt Mittel für zwei Straßen beantragt, aber nur noch für eine das Geld im Topf ist. Dann zahlt der eine Nachbar tatsächlich die Hälfte, während der andere den vollen Betrag berappen muss. Von Gleichbehandlung kann da keine Rede sein.

Wer sind die größten Verlierer angesichts dieser halbherzigen Lösung?

Leider ist das gar keine Lösung, und die Anlieger bleiben die Verlierer. Zum Beispiel an den Straßen, für die der Beschluss zur Grundsanierung vor dem Stichtag 1. Januar 2018 fiel. Das trifft auf die meisten Betroffenen zu, die seit Jahren in den Bürgerinitiativen aktiv sind und angesichts dieser Beiträge um ihre Existenz fürchten. Es darf nicht sein, dass in NRW immer noch Menschen qua Gesetz alles verlieren können, wofür sie ihr Leben lang gespart und Verzicht geübt haben. Und das nur, weil zufällig ihre Straße an der Reihe ist. Andere Bundesländer haben das längst erkannt und diese Ungerechtigkeit abgeschafft.

Die Regierungskoalition verweist darauf, dass Betroffene jetzt die Möglichkeit haben, die Beiträge in 20 Jahresraten abzuzahlen – mit einem Zinssatz, der sich am Markt orientiert. Wie bewerten Sie diese Regelung?

Das ist der einzige Teil des neuen Paragrafen 8a, der Betroffenen theoretisch nutzen kann. Allerdings werden zwei Prozent über dem Basiszins kassiert. Wer also kein Geld hat, muss zusätzlich Zinsen berappen. Wir wissen aber auch, dass eine Ratenzahlung über 20 Jahre für die Kommunen viel mehr Aufwand bedeutet, und sie müssen das Geld vorstrecken. Sie täten gut daran, mit uns gemeinsam die Abschaffung zu fordern. Bürger und Kommunen sitzen sowieso in einem Boot.

Ist es der Landesregierung gelungen, den Druck zumindest etwas aus dem Kessel zu lassen, oder werden die Straßenausbaubeiträge weiterhin ein großes Thema in NRW bleiben?

In NRW wird es in dieser Frage keinen Frieden geben, ehe die Beiträge abgeschafft sind. Warum kann NRW nicht, was andere Bundesländer längst geschafft haben? Der Paragraf 8 KAG ist nun einmal nicht reformierbar. Aber die schwarz-gelbe Koalition hat Ende August erneut die Chance verpasst, einem SPD-Antrag zur Abschaffung zuzustimmen. Und anstatt Frieden in das Thema zu bringen, hat sie in gleicher Sitzung auch noch eine weitere Bürgerbelastung zementiert: An Straßen, die nachweislich seit hunderten Jahren durch die Orte führen, werden plötzlich Ersterschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch kassiert. Die sind auch existenzbedrohend. Der längst vom Bundesverfassungsgericht geforderten zeitlichen Begrenzung für solche Ersterschließungen uralter Straßen hat die NRW-Koalition eine Absage erteilt. Der Anlieger bleibt der Zahlmeister, der zusätzlich zu allen Steuern die Löcher bei der staatlichen Daseinsvorsorge stopfen soll. Straßenbaubeiträge und geldverschlingende Bürokratiemonster kann man aber abwählen. Dazu werden wir demnächst bei den Kommunalwahlen Gelegenheit haben und in zwei Jahren bei der Landtagswahl.

Lydia Schumacher, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Bürgerinitiativen in NRW, „SCHLUSS MIT STRABS!“. Kontakt: info@strabs.nrw

NRW-Koalition lehnt SPD-Anträge ab

28. August 2020

Im Landtag NRW wurden am 27. August 2020 die SPD-Anträge zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (SAB) und zur zeitlichen Begrenzung für die Erhebung Straßenerschließungsbeiträge von den Koalitionsfraktionen CDU und FDP abgelehnt. Darüber berichtet unter anderem die Aachener Zeitung. Siehe auch Mitteilung der SPD. Zum Thema Erschließung lag eine Stellungnahme des VDGN vor (siehe unten Beitrag vom 14. August 2020). 

SPD: „Straßenausbaubeiträge gehören abgeschafft.“

26. August 2020

Für die Sitzung des NRW-Landtags am 27. August 2020 hat die SPD-Fraktion erneut einen Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingebracht. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier (bitte anklicken).

Erschließungsbeiträge zeitlich begrenzen

14. August 2020

„Und ewig droht der Erschließungsbeitrag? – Erschließungsbeiträge zeitlich begrenzen!“ lautet die Überschrift eines Antrags, den die SPD-Fraktion jetzt im Landtag NRW einbringen wird. Dazu hat der VDGN folgende Stellungnahme verfasst:

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Stellungnahme des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN)

Schriftliche Anhörung zum Antrag der SPD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen „Und ewig droht der Erschließungsbeitrag? – Erschließungsbeiträge zeitlich begrenzen!“ (Drucksache 17/9033)

Berlin, 10. August 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verband Deutscher Grundstücksnutzer  (VDGN) erachtet es als dringend notwendig, die Möglichkeit der Veranlagung für den Straßenbau nach Erschließungsbeitragsrecht zeitlich zu befristen. In diesem Sinne unterstützt der VDGN den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen „Und ewig droht der Erschließungsbeitrag? – Erschließungsbeiträge zeitlich begrenzen!“ (Drucksache 17/9033).

Die Anwendung des Erschließungsrechts verläuft nach unseren Erfahrungen nahezu konfliktfrei, wenn beispielhaft die Verkehrsanbindung einer entstehenden neuen Wohnsiedlung nach einem beschlossenen Bauprogramm erfolgt und anschließend fristgemäß die Beiträge erhoben werden.

Wir müssen aber bundesweit feststellen, dass viele Kommunen verstärkt versuchen, das Instrument der Erschließungsbeiträge zu nutzen, um die Anlieger trotz ländergesetzlicher Regelungen zum Wegfall oder zur Reduzierung der Straßenausbaubeiträge weiterhin empfindlich zur Kasse zu bitten. Mit einer tatsächlichen Erschließung, durch die die Bebaubarkeit eines Grundstücks hergestellt wird,
hat dies nichts mehr zu tun.

Dabei gibt es drei Fallgruppen:

Fallgruppe 1: Zu erheblichen Widersprüchen kommt es immer dann, wenn mitunter erst Jahrzehnte nach der erstmaligen Herstellung plötzlich ein Beitrag erhoben wird, weil erst jetzt eine wirksame Satzung vorliegt oder die Straße offiziell gewidmet wird.

Fallgruppe 2: Ebenso unverständlich für die Anwohner sind die Fälle, bei denen die Grundstücke bereits seit vielen Jahren durch eine Straße ordnungsgemäß erschlossen sind, doch erst jetzt weitere Teileinrichtungen wie zum Beispiel ein Fußweg oder das Straßengrün vollendet werden. Immer mehr Kommunen erklären jetzt in diesen Fällen, die Straße sei erst damit endgültig hergestellt und verlangen einen Erschließungsbeitrag.

Fallgruppe 3: Eine vor Jahrzehnten ortsüblich hergestellte und seitdem genutzte Zuwegung zu den Grundstücken wird durch ein Bauvorhaben  an den heutigen technischen Standard angepasst. Die Kommunen erklären, erst mit dem aktuellen Bauvorhaben sei die ordnungsgemäße Erschließung tatsächlich erfolgt und verschicken entsprechende Beitragsbescheide. Für die betroffenen Grundstückseigentümer stellen diese Baumaßnahmen jedoch lediglich eine Verbesserung ihrer Verkehrseinrichtung und damit allenfalls einen Straßenausbau dar.

Hinsichtlich der Fallgruppen 1 und 2 wird im Antrag der SPD-Fraktion die Ausganglage sehr treffend geschildert. Unstrittig ist auch der Hinweis, dass der vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit auch für Erschließungsbeiträge in NRW gelten muss. Die Aussage, dass die fehlende Verjährungsregel für viele Grundstückseigentümer zu relevanten und teilweise existenzgefährdenden Problemen führt, kann der VDGN auf der Basis seiner Erfahrungen nur bestätigen.

Deshalb hat man sich in den Bundesländern  Baden-Württemberg und Bayern bereits für entsprechende Befristungen in den Fällen 1 und 2 entschieden. Diese haben sich nach unseren Erfahrungen bewährt und sollten im Grundsatz auch für NRW Vorbild sein. Alle ostdeutschen Bundesländer plus Niedersachsen, Hessen und Bayern haben zudem eine Beitragserhebungs-bzw. Verjährungshöchstfrist festgelegt

 Hinsichtlich der Fallgruppe 3 schlägt der VDGN folgende klare Regelung vor: Für Straßen, die bereits länger als zehn Jahre für den Verkehr genutzt werden, ist eine Veranlagung nach Erschließungsbeitragsrecht auszuschließen. Entscheidend ist dabei allein, dass die Straße in ihrer Beschaffenheit die Erreichbarkeit des Grundstücks mit einem Kfz, sowie die Zufahrt für insbesondere von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr, ermöglicht.

Voraussetzung ist in jedem Fall, dass das Land NRW von seiner Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Erschließungsbeitragsrechts Gebrauch macht, um spezielle Regelungen zu Verjährung im Kommunalabgabengesetz des Landes treffen zu können. Entsprechende Beschlüsse müssen vom Landtag getroffen werden. Die Landesregierung kann aufgefordert werden, dafür entsprechende Vorschläge vorzulegen. So sollte es auch im Beschluss formuliert werden.

Ohne einen solchen klaren Schnitt wird hinsichtlich der Erschließungsbeiträge auch in NRW kein Rechtsfrieden einziehen. Es ist an der Zeit, dass sich der Landtag dieser Aufgabe stellt. Der Antrag der SPD-Fraktion liefert dazu den richtigen Anstoß.

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Mehr Entlastung bei Beiträgen gefordert. Unterschriftensammlung für Petition

26. Februar 2020

Das Förderprogramm zur Entlastung der Bürger bei Straßenausbaubeiträgen in NRW soll ausgeweitet werden und mehr Betroffenen zugute kommen. Das ist das Ziel einer Petition, die jetzt auf der Internetplattform Openpetition gestartet wurde. Konkret es um eine Ausweitung auf jene Bürger, bei denen die Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme nach dem 1. Januar 2018 erfolgt ist.

Zur Petition gelangen Sie hier (bitte anklicken).

Weitere Informationen dazu finden Sie im Wochenspiegel vom 26. Februar 2020.

In der Begründung der Petition heißt es unter anderem:

 "Aus dem bekanntgewordenen Vorentwurf zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)“ ergibt sich, dass die Vergünstigungen für die Fördermittel allen Bürgern zustehen, deren Straßenbaumaßnahme nach dem 1.1.2018 durch den Stadt-, bzw. Gemeinderat beschlossen wurde." … "Es sind noch Straßenbaumaßnahmen umzusetzen, die der Rat einiger Kommunen bereits vor dem 1.1.2018 beschlossen hat. D.h. für diese Bürger erfolgen z.B. in den Jahren 2020/ 2021 die Bauphase und anschließend die Beitragsfestsetzungen. Entsprechend dem Vorentwurf zur Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge ergibt sich kein Anspruch auf die hälftige Entlastung. Andere Straßenbaumaßnahmen in NRW, die im Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 beschlossen wurden und deren Durchführung ebenfalls in den Jahren 2020ff erfolgen, erfahren nach den vorliegenden Erkenntnissen die hälftige Rabattierung."

Kommunen müssen Satzungen ändern

13. Januar 2020

Die Kommunen müssen nach dem Beschluss des NRW-Landtags vom Dezember ihre Satzungen ändern, die die Anliegerbeiträge für den Straßenausbau regeln. Am Beispiel der Stadt Kempen wird das in einem Beitrag von RP Online beleuchtet. Zum Beitrag gelangen Sie hier.

Beim Straßenausbau auf halber Strecke stehengeblieben

19. Dezember 2019

Mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition hat der der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 18. Dezember einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) verabschiedet. Ungeachtet einer von 470.000 Bürgern unterzeichneten Volksinitiative wird darin an den Straßenausbaubeiträgen festgehalten. Zumindest sah man sich unter dem Druck der eigenen Bevölkerung veranlasst, die Beiträge ab 1. Januar 2020 zu halbieren. Gegenstimmen kamen unter anderem von der SPD, die darauf verwies, das der Gesetzentwurf auch nach dem parlamentarischen Gutachterdienst nicht den Anforderungen der Verfassung genügt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Der VSSD und sein Dachverband VDGN hatten bereits frühzeitig deutlich gemacht, dass nur eine vollständige Beitragsabschaffung das Ziel sein kann. Siehe dazu unsere Pressemitteilung. Leider ist man in NRW jetzt auf halbem Weg stehen geblieben. Die jetzt getroffenen Änderungen werden nur neuen Frust und weiteren Rechtsstreit produzieren.

Einen TV-Beitrag des WDR dazu sehen Sie hier.

Straßenbaubeiträge: Volles Haus bei Anhörung im Landtag

18. November 2019

Wie viel Geld müssen Hausbesitzer aus eigener Tasche zahlen, wenn vor ihrer Haustür die Straße saniert wird? Diese Frage ist Thema einer Expertenanhörung, die am Montag (18.11.2019) im NRW-Landtag begonnen hat. Einen Beitrag des WDR dazu lesen Sie hier.

NRW: Reform der Straßenausbaubeiträge würde nur neue Probleme bringen

6. November 2019

Der Bund der Steuerzahler NRW kritisiert die geplante Reform der Straßenausbaubeiträge und fordert weiterhin deren Abschaffung. "Wir sind davon überzeugt, dass das Gesetz nicht zu reformieren ist. Das schafft nur neue Probleme an anderer Stelle", sagte Rik Steinheuer, Chef des Steuerzahlerbundes, am 5. November bei einer Anhörung im Landtag. Darüber berichtete come-on.de am 6. November 2019.

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Steinheuer appellierte an die Abgeordneten, die Beiträge abzuschaffen. Die SPD hat einen entsprechenden Antrag gestellt. CDU und FDP sind bislang aber dagegen. Die SPD hat einen entsprechenden Antrag gestellt. CDU und FDP sind bislang aber dagegen.

Zur aktuellen Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler NRW gelangen Sie hier (bitte anklicken).

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Kritik am Bürokratiemonster Straßenausbaubeiträge nimmt weiter zu

4. November 2019

Nachdem nun offenbar auch in Sachsen-Anhalt die Straßenausbaubeiträge kurz vor dem Aus stehen, könnte NRW das letzte Bundesland bleiben, das seine Kommunen zum Eintreiben dieser Zwangsabgabe verpflichtet. Zwar sollen in NRW mit einer Gesetzesnovelle Höchstbelastungen von Grundstückseigentümern gekappt werden, doch an den Straßenausbaubeiträgen will die Landesregierung grundsätzlich noch immer festhalten. Im November sollen im Bauausschuss des Landtages fast 20 Experten zu einer entsprechenden Änderung des Kommunalabgabengesetzes angehört werden.
Unterdessen wird in einem Beitrag auf welt.de über die Kritik seitens der Arbeitsgemeinschaft (AG) der Bürgerinitiativen gegen Straßenausbaubeiträge berichtet. Diese wirft Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) vor, wesentliche Fakten für die Anhörung schuldig zu bleiben. Weder gebe es eine präzise Auflistung, wie hoch die Summe der jährlich eingenommenen Beiträge sei, noch eine Antwort auf die Frage, in welchem Verhältnis die Einnahmen zum bürokratischen Aufwand stünden. „Wir fragen uns ernsthaft, worüber dort konkret geredet werden kann“, wird die Lydia Schumacher, Sprecherin der AG und VSSD-Mitglied, zitiert.

Eine Befragung des Steuerzahlerbunds habe seinen Angaben zufolge „regelmäßig sehr hohe Aufwandspositionen für die Erhebung der Straßenbaubeiträge  ergeben. In Bielefeld habe demnach der Aufwand im vergangenen Jahr mit rund 785.000 Euro nur 85.000 Euro über dem Ertrag, heißt es auf welt.de.

Deutschlandfunk: Anwohner gegen Asphaltabgabe

23. September 2019

Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen wehren sich gegen die Straßenausbaubeiträge: Gerade junge Familien oder Rentner können sich fünfstellige Abgaben für die Erneuerung einer Straße oft nicht leisten. Das Land NRW will die Beitragslast abfedern – aber nicht abschaffen, wie etwa Bayern es zuletzt gemacht hat. Darüber berichtet ausführlich der Deutschlandfunk in einem Beitrag vom 19. September 2019. Zu Wort kommt auch Lydia Schumacher, die die landesweite Arbeitsgemeinschaft „Schluss-mit-Strabs“ ins Leben gerufen hat.

Reformvorschlag ist halbherzig und untauglich

15. August 2019

VDGN fordert vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auch in NRW

VDGN und VSSD werten den von NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) am 14.8.2019 vorgelegten Entwurf zur Reform der Straßenausbaubeiträge als halbherzigen und untauglichen Versuch, in dieser politisch brisanten Angelegenheit den Druck aus dem Kessel zu nehmen.

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Dazu erklärt VDGN-Präsident Christian Gräff: „Angesichts von fast einer halben Million Unterschriften für die Volksinitiative gegen Straßenausbeiträge in Nordrhein-Westfalen gleicht der nunmehr vorgelegte Reformvorschlag der Landesregierung einem lauen Lüftchen. So bleibt die vorgesehene Stichtagsregelung, nach der nur Baumaßnahmen betroffen sein sollen, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden, weit hinter dem zurück, was in anderen Bundesländern vereinbart wurde. In Brandenburg zum Beispiel  gilt die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für alle Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2019 beendet wurden. Zumindest diese  Regelung sollte auch in NRW getroffen werden. Ansonsten wird es sehr viele Verlierer unter den Anliegern geben, die in den nächsten Jahren weiterhin auch fünfstellige Summen für Straßen, die von jedermann genutzt werden, aufbringen müssen.

Abgesehen davon kann die vorgeschlagene neue Regelung zwangsläufig nur ein kurzer Zwischenschritt zur vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sein. Für die Kommunen und die Landesregierung wird der Verwaltungsaufwand enorm erhöht, so dass mit einem Großteil Straßenausbaubeiträge künftig lediglich Arbeiten am Schreibtisch finanziert werden. Darauf hat jüngst unter anderem die Stadt Duisburg hingewiesen. An der vollständigen Abschaffung der Beiträge wird auch in NRW kein Weg vorbeigehen. Sechs Bundesländer haben diesen konsequenten Weg schon beschritten. Thüringen folgt im September. Mit kosmetischen Änderungen wird man in NRW nur weiteren Frust produzieren.“

Siehe dazu auch den WDR-Beitrag "Anwohner sollen weiter zahlen". sowie Beiträge im Kölner Stadtanzeiger und auf ikz-online..

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Stadt Duisburg befürchtet mehr Bürokratie

6. August 2019

Die Stadt Duisburg befürchtet sehr viel mehr Bürokratie, wenn die Straßenausbaubeiträge nur reduziert und nicht gänzlich abgeschafft werden, wie es die schwarz-gelbe Koalition plant. Darüber berichtet IKZ-online.de am 5. August 2019. Demnach müssten die Anlieger zwar weniger für die Erneuerung von Fahrbahnen, Gehwegen und Parkstreifen vor ihren Haustüren zahlen. Das Geld, das den Kommunen verloren geht, soll über ein Förderprogramm aufgefangen werden. Für die Beantragung und Abwicklung der Fördergelder müsste die Stadtverwaltung und die Landesregierung jedoch zusätzliches Personal einstellen. „Hier muss man sich die Frage stellen, ob die verbleibenden Beiträge den erhöhten Personal- und Organisationsaufwand rechtfertigen“, wird Baudezernent Martin Linne auf IKZ-online zitiert.

Thema Straßenausbaubeiträge kocht hoch in NRW

30. Juli 2019

Lange Zeit war es relativ ruhig in NRW rund um das Thema Straßenausbaubeiträge. Dabei gehört NRW neben Sachsen-Anhalt zu den letzten zwei Bundesländern, die ihre Kommunen noch zum Eintreiben dieser Beiträge verpflichten. Jetzt ist das Thema jedoch in den Fokus der politischen Diskussion gerutscht und entwickelt mächtig Dynamik. Eine halbe Million Bürger haben sich bereits an der Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge beteiligt. Überall entstehen Bürgerinitiativen und vernetzen sich. Die schwarz-gelbe Koalition reagierte mit einem Kompromissvorschlag, doch sie bleibt gewaltig unter Druck. Politische Beobachter warnen Schwarz-Gelb bereits: Spätestens zu den Kommunalwahlen im kommenden Jahr könnte sich das Festhalten an den Beiträgen rächen. Die SPD in NRW hat schon längst einen Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung vorgelegt. Wie lange will sich Schwarz-Gelb noch vorführen lassen? heißt es in führenden Tageszeitungen des Landes.

Straßenbaubeiträge in NRW: Schwarz-Gelb bleibt unter Druck

30. Juli 2019

"Straßenbaubeiträge in NRW: Schwarz-Gelb bleibt unter Druck": Unter dieser Überschrift veröffentlichten die Zeitungen der Funkemediengruppe NRW am 29. Juli einen Kommentar von Holger Dumke. Er geht der Frage nach: In anderen Bundesländern werden Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Warum tut sich die NRW-Landesregierung so schwer? Sein Fazit: In anderen Bundesländern werden Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Warum tut sich die NRW-Landesregierung so schwer? Den kompletten Kommentar finden Sie hier.

Bürgerinitiativen gemeinsam gegen Ausbaubeiträge

27. Juli 2019

Sprecher von 30 Initiativen gegen Straßenbaubeiträge in NRW haben sich am Samstag (27.07.2019) in Lünen getroffen. Sie suchen gemeinsam nach Wegen, wie die unbeliebten Abgaben komplett abgeschafft werden könnten - und nicht nur reduziert, wie von der Landesregierung angekündigt. Darüber berichtete der WDR am 27. Juli 2019.

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Lydia Schumacher, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft "Schluss mit Strabs" erklärt: "Wir werden jedes Mittel - von der Kommunikation über die Information bis zur Demonstration - nutzen, um alle Hausbesitzer in NRW auf den Missstand aufmerksam zu machen."
Die schwarz-gelbe Koalition hatte angekündigt, die Höchstsätze zu halbieren und die betroffenen Bürger an verschiedenen Stellen zu entlasten.
Dies sei aber nur ein "Reförmchen", kritisierte Schumacher. Die Bürgerinitiativen befürchten, dass die Kosten bloß verschoben und die Anlieger dafür an anderer Stelle sogar noch mehr belastet werden könnten.

Lydia Schumacher aus dem Eifelstädtchen Schleiden ist Sprecherin der dortigen Bürgerinitiative „Schöne Straßen an leeren Häusern“. Was der Name sagen will, erklärte sie in ihrem Appell an die Landtagsabgeordneten: Dass nämlich Hausbesitzer von dem erhobenen Beitrag finanziell so weit erdrückt werden können, dass sie ihr Haus aufgeben. Anlass war die Anhörung zum Thema Straßenausbaubeiträge am 7. Juni 2019. darüber berichtete unter anderem die Westdeutsche Zeitung.

Am 2. Juli hatte sich die Bürgerinitiative gegen Strabs aus Lünen in einem Offenen Brief an die Mitglieder des Bau- und des Verkehrsausschusses im Landtag gewandt. Mehr über diese Bürgerinitiative finden Sie hier.

Lesen Sie zu diesem Thema auch den Kommentar von Matthias Korfmann "Die umstrittenen Straßenbaubeiträge könnten vielerorts den Kommunalwahlkampf in NRW prägen" auf ikz-online.de vom 28. Juli 2019

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NRW: Regierung reagiert auf breiten Widerstand gegen Straßenausbaubeiträge

10. Juli 2018

In NRW haben mehr als 466.000 Menschen die Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“ unterzeichnet. Jetzt ist die schwarz-gelbe Regierung den Beitragsgegnern auf halber Strecke entgegengekommen. Die Regierungsfraktionen stellten am 2. Juli 2019 in Düsseldorf eine geplante Neuregelung zur Entlastung der Grundstückseigentümer vor.

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Demnach sollen die bisherigen Höchstsätze für die Beteiligung von Anliegern am Ausbau von Straßen, Parkstreifen, Rad- oder Gehwegen halbiert werden. Für Anliegerstraßen darf eine Kommune künftig nur noch 40 Prozent der Kosten von Grundstückseigentümern verlangen (vorher 50 bis 80 Prozent), für Haupterschließungsstraßen 30 Prozent. Bei Hauptverkehrsstraßen dürfen für Fahrbahnen und Radwege künftig noch 10 Prozent, für Parkstreifen und -gehwege 40 Prozent der Kosten verlangt werden. Bei Hauptgeschäftsstraßen dürfen Anlieger bei der Erneuerung von Fahrbahn- und Radwegen maximal mit 35 Prozent, bei Parkstreifen und Gehwegen mit 40 Prozent zur Kasse gebeten werden.
Die Entlastungen gelten für Baumaßnahmen, die seit dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden.
Für die den Kommunen entgehenden Einnahmen
werden ab 2020 aus dem Landeshaushalt jährlich 65 Millionen Euro bereitgestellt.
Die Kommunen müssen Bürger künftig rechtzeitig über die geplanten Baumaßnahmen informieren und ihnen somit ermöglichen, früh Einfluss auf die Maßnahmen und Kosten Einfluss nehmen.
Für Ratenzahlungen soll künftig ein marktüblicher Zinssatz gelten.
Die doppelte Belastung von Eckgrundstücken soll abgeschafft werden. Vorgesehen ist auch eine Tiefenbegrenzung für besonders große Grundstücke.

Der Bund der Steuerzahler NRW als Initiator der Volksinitiative bezeichnete in einer Pressemitteilung die Ankündigung der Regierungskoalition als richtige Weichenstellung in Richtung einer vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.

SPD-Fraktionsvize Christian Dahm bezeichnete die Senkung der Höchstbeiträge laut Aachener Nachrichten als Schnellschuss. „Die Vorschläge lösen nicht die Probleme der Menschen in NRW.“ Das Modell sei halbherzig und werde zu noch mehr Bürokratie führen, da die Kommunen künftig auch noch Anträge zur Kostenübernahme beim Land stellen müssten, wird Dahm zitiert. Die SPD bleibe bei ihrer Forderung nach vollständiger Abschaffung.

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Volles Haus im Landtag Beifall für Beitragsgegner

7. Juni 2019

Einen Beitrag des Westdeutschen Rundfunks (WDR) zur Anhörung am 7. Juni im Landtag finden Sie hier.

Thema Straßenausbaubeiträge im Landtag

6. Juni 2019 (aktualisiert am 7. Juni)

Mit der geforderten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschäftigt sich der Landtag von Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer Anhörung am 7. Juni. Die SPD will die Beiträge abschaffen, CDU und FDP halten bisher dagegen. Indes sind bereits etwa eine halbe Unterschriften für eine Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge in NRW gesammelt worden. Doch auch an der CDU-Basis gibt es Unmut. Laut einer Erhebung der SPD-Fraktion haben 56 Städte in NRW eine Resolution gegen die Straßenausbaubeiträge verabschiedet. 21 dieser Städte würden von einem CDU-Bürgermeister regiert. Für Kritik sorgt, dass Betroffenenvertreter wie der VDGN, der Verband Wohneigentum NRW oder Bund der Steuerzahler nicht zur Anhörung eingeladen wurden. In anderen Bundesländern ist das eine Selbstverständlichkeit.
Berichte zum Thema finden Sie unter anderem im General-Anzeiger vom 6. Juni 2019, beim WDR und auf www.radiomk.de.

 

Fast eine halbe Million Unterschriften gegen Straßenausbaubeiträge

20. Mai 2019

459.545 Unterschriften (Stand 14. Mai) hat die vom Bund der Steuerzahler NRW angestoßene Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bereits gesammelt. Die damit erfolgreichste Volksinitiative in Nordrhein-Westfalen zwingt den Landtag allerdings nicht, diesem Wunsch zu folgen. Denn rechtlich gilt die Unterschriftensammlung lediglich als eine Petition zahlreicher Bürger. Doch die große Zahl erhöht den Druck. Darüber berichtet die Westdeutsche Zeitung.

Essen: Straßenausbaubeiträge versickern in Verwaltungsgebühren

15. März 2019

Über einen Info-Abend des Essener Bürger Bündnis (EBB)-Ratsherrn Wilfried Adamy zum Thema "Straßenausbaubeiträge" wird auf lokalkompass.de berichtet. Herausgearbeitet wurde, dass die Straßenausbaubeiträge Anlieger unverhältnismäßig und teilweise existenzbedrohend belasten. Im Bericht heißt es, die Stadt habe bestätigt, dass etwa zwei Drittel der eingenommenen Straßenbaubeiträge allein für die Personal- und Verwaltungskosten draufgehen.

NRW: Schon 328.944 Unterschriften gegen Straßenausbaubeiträge

22. Februar 2019

In Nordrhein-Westfalen haben inzwischen 328.944 Menschen für die Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“ unterschrieben. Das teilt der Bund Steuerzahler NRW in einer Pressemitteilung vom 22. Februar 2019 mit. Ihr Anliegen finde bei der schwarz-gelben Landesregierung allerdings bisher kein Gehör.

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Dazu erklärt der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW, Heinz Wirz: „Die CDU im Landtag isoliert sich politisch zunehmend“, stellt Wirz mit Blick auf die zahlreichen kommunalen CDU-Fraktionen fest, die dafür sind, den Straßenbaubeitrag abzuschaffen und verweist auf die CDU in Rheinland-Pfalz. Sie stellt fest, dass die Straßenbaubeiträge einen hohen Verwaltungsaufwand erzeugen, zu zahlreichen Rechtsstreiten führen und eine erhebliche finanzielle Belastung der Bürger darstellen. „Die Abschaffung wäre ein mutiger Schritt nach vorne und genau dafür sprechen sich die CDU-Landtagsfraktion und die kommunalpolitische Vereinigung der CDU Rheinland-Pfalz aus“, heißt es im Internetauftritt der CDU Rheinland-Pfalz. „Für die CDU im NRW-Landtag wohl ein zu mutiger Schritt“, bedauert Wirz.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Kampagnenstandorte sowie die Sammelstellen. Formular zum Selbstdrucken - unbedingt in DIN A4 Formular mit fünf Unterschriftenzeilen.

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Schon 250.000 Unterschriften gegen SAB

Am 16. Januar meldet der Bund der Steuerzahler NRW: Heute haben wir die 250.000ste Unterschrift gezählt. Ein Meilenstein - und wir machen weiter. Je mehr Unterschriften wir sammeln, desto größer wird der Druck auf die Politik. Immer noch gehen jeden Tag neue Bestellungen für Starterpakete ein. Täglich erreichen uns Massen an Briefen mit Unterschriftenlisten. Näheres erfahren Sie hier.

Verunsicherung und Stopp von Straßenausbau in vielen NRW-Kommunen

9. Januar 2019

Nach angekündigten Gesetzesänderungen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt läuft NRW Gefahr als einziges Flächenland der Bundesrepublik seine Kommunen noch zwangsweise zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verpflichten. Ein entsprechender Gesetzentwurf der NRW-SPD war abgeschmettert worden. Mit ihrer starren Haltung würden CDU und FDP für Chaos und  Investitionsstau beim kommunalen Straßenbau stiften, wirft der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Kämmerling den Koalitionären vor. Er erinnert daran, dass NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) im September 2018 öffentlich die „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei Kompensation für die Kommunen durch das Land“ gefordert habe. In der Folge hätten mittlerweile zahlreiche Stadt- und Gemeinderäte in ganz NRW Beschlüsse gefasst, bis auf Weiteres keine neuen Straßenbaumaßnahmen zu beschließen, was einen faktischen Investitionsstopp in die kommunale Straßeninfrastruktur bedeute. Zur Pressemitteilung gelangen Sie hier.

Siehe auch Siegener Zeitung: Basis schwimmt gegen den Strom - CDU und FDP in Erndtebrück gegen Straßenausbaubeiträge

Schon 113.000 Unterswchriften für Volksinitiative in NRW

17. Dezember 2018

Der WDR berichtete am 14. Dezember 2018 über die vom Bund der Steuerzahler in NRW initiierte Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge. dazu gibt es ein Kommentar des WDR-Redakteurs Wolfgang Otto unter der Überschrift: "Der Straßenbaubeitrag muss weg. Dort heißt es unter anderem: Der Steuerzahlerbund hat Recht, der "Straßenbaubeitrag" muss weg. Immer mehr Landesregierungen begreifen das. Unsere wird da doch wohl hoffentlich nicht die Letzte sein."
Unser Kurzkommentar dazu: Auch Rot-Rot in Brandenburg, seit 1990 partnerschaftlich mit NRW verbunden, ist noch ein heißer Favorit für die Rote Laterne.

In NRW wird jetzt die Kann-Bestimmung geprüft.

29. November 2018

Der Landtag beschloss am 29. November mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen einen Antrag, Entlastungen für Bürger zu erreichen. So soll geprüft werden, ob Kommunen künftig selbst über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen entscheiden sollen. Außerdem sollen eine Härtefallregelung und ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum Basiszinssatz eingeführt werden. Darüber berichtet RTL.de am 29. November 2018. NRW ist das einzige Flächenland aus dem Altbundesgebiet, das seine Kommunen noch dazu verpflichtet, Straßenausbaubeiträge zu erheben.

NRW: Schwarz-Gelb will nur Reform, keine Abschaffung der SAB

14. November 2018

Im Streit um hohe Straßenbau-Abgaben für Anwohner sollen noch 2018 Reformvorschläge auf dem Tisch liegen. Politiker von CDU und FDP kündigten am Mittwoch (14.11.2018) im Düsseldorfer Landtag Eckpunkte für ein überarbeitetes Kommunalabgabengesetz (KAG) an. Dabei sollen Härtefälle vermieden werden. Wie dies geschehen soll, ist aber im Parlament umstritten. Zum aktuellen WDR-Beitrag gelangen Sie hier. der SPD-Antrag zur SAB-Abschaffung wurde in die Ausschüsse verwiesen.

WDR: Widerstand gegen Straßenausbaubeiträge in NRW wächst

13. November 2018

Über den wachsenden Widerstand gegen hohe Anliegerbeiträge für Straßensanierungen in NRW berichtet der Westdeutsche Rundfunk . In vielen Städten Südwestfalens schließen sich Bürger zusammen, um gegen die Kosten zu protestieren – beispielsweise in Bad Laasphe-Feudingen und Sundern. Mehr dazu finden Sie hier.

SPD legt Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW vor

8. November 2018

So wie bereits in Hessen hat die Landtagsfraktion der SPD in NRW jetzt einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorgelegt. Dazu veröffentlichte die Fraktion folgende Pressemitteilung: 

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06.11.2018 | Pressemeldungen

Straßenausbaubeiträge abschaffen – wir wollen die Bürgerinnen und Bürger entlasten

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat heute auf ihrer Klausurtagung in Brühl einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorsieht. Dazu erklären Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

Christian Dahm: „Mit unserem Gesetzentwurf entlasten wir viele Tausend Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Viele von ihnen stehen vor existenziellen Problemen, wenn die Gebührenbescheide kommen. Ihnen wollen wir helfen. Nach unserem Vorschlag übernimmt das Land ihre Kosten.“

Stefan Kämmerling: „Unser Vorschlag ist kommunalfreundlich. Für keine Gemeinde, für keine Stadt entstehen zusätzliche Kosten. Wir übernehmen den Anteil der Bürgerinnen und Bürger.“

Hintergrund:

Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese hohen Beitragsforderungen bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Dies setzt wiederum die erhebenden Kommunen zunehmend unter Druck. In den letzten Jahren ist es in diesem Zusammenhang zu einer steigenden Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtslage berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger.

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NRW-Steuerzahlerbund startet Volksinitiative gegen Straßenbaubeiträge

31. Oktober 2018

Mit einer Volksinitiative will der Bund der Steuerzahler den Landtag dazu bewegen, die Straßenbaubeiträge für Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen abzuschaffen. Der Steuerzahlerbund hat nun ein Jahr Zeit, um rund 66 000 Unterstützerunterschriften für sein Anliegen zu sammeln. Nach eigenen Angaben hat der Landesverband derzeit 53 000 Mitglieder. Darüber berichtet unter anderem das Westfalen-Blatt am 31. Oktober 2018.
Zur Mitteilung vom Bund der Steuerzahler gelangen Sie hier. Weitere Informationen vom Bund der Steuerzahler zur Volksinitiative gibt es hier.

Kommunalpolitik in Lindlar gegen SAB-Zwang

17. Oktober 2018

Eine Resolution zur Änderung des Paragrafen 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG), der Anliegerbeiträge beim Straßenausbau regelt, ist im Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der 22.000-Einwohner-Stadt Lindlar auf Vorschlag der CDU zugestimmt worden. Das berichtete die Kölnische Rundschau am 16. Oktober 2018. Es gebe Überlegungen in der Landesregierung, das Abgabengesetz zu ändern. Deshalb sei die Resolution richtig und wichtig, hieß es zu Begründung der Resolution. Wie berichtet hat sich unter anderem NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) für die SAB-Abschaffung ausgesprochen.  Neben der Resolution votierte der Ausschuss in Lindlar  auch dafür, neue Maßnahmen nach Paragraf 8 des KAG für drei Jahre auszusetzen. Eine andere Art der Finanzierung würde auch Wipperfürths Kämmerer Herbert Willms begrüßen, so die Kölnische Rundschau. Die Problematik sei in allen Kommunen die gleiche.

Bund der Steuerzahler startet Volksinitiative in NRW

1. Oktober 2018

Ruinöse Straßenbaubeitragssatzungen („Strabs“) sollen der Vergangenheit angehören. Um das zu erreichen, hat die Mitgliederversammlung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW am 26. September 2018 den Weg frei gemacht für eine Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge. Es gilt, innerhalb eines Jahres 0,5 Prozent der Stimmberechtigten in Nordrhein-Westfalen zu bewegen, den Antrag auf Abschaffung der Strabs zu unterschreiben, damit die Volksinitiative rechtswirksam und erfolgreich ist. Rund 67.000 Unterschriften sind also nötig. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

NRW: Rentner soll 210.000 Euro für Straßenausbau zahlen

20. September 2018

Anlieger der Klusstraße in Dünne (Nordrhein-Westfalen) sollen fünfstellige Ausbaubeiträge zahlen. Ein Rentner muss laut Neue Westfälische vom 20. September 2018 sogar mit 210.000 Euro rechnen. Sie kritisieren die ihrer Meinung nach viel zu üppigen Ausbaupläne.

CDU-Mittelstand will Straßenausbaubeiträge in NRW abschaffen

Der Ruf nach einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen wird lauter. Nach dem Bund der Steuerzahler macht sich nun auch in der CDU die Landesvereinigung der Mittelständler für eine Abschaffung stark. „Das würde die Bürger entlasten und ein Investitionshemmnis bei kommunaler Infrastruktur beseitigen“, wird der Vorsitzende, NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst, in der NRZ vom 2. September 2018 zitiert.

Steuerzahlerbund will Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

https://www.welt.de/regionales/nrw/article181300960/Steuerzahlerbund-will-Abschaffung-der-Strassenausbaubeitraege.htmlNRW ist das einig verbliebene Flächenland aus dem Altbundesgebiet, dass die Kommunen noch zum Eintreiben von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet. Die Kommunen regeln die Kostenbeteiligung der Eigentümer höchst unterschiedlich. Selbst innerhalb derselben Region stellte der Bund der Steuerzahler bei seinen jüngsten Stichprobenvergleichen in den Kreisen Unna und Recklinghausen eine Bandbreite zwischen 50 und 80 Prozent Kostenbeteiligung fest, berichtet die Welt am 25. August 2018.
Seine Forderung, die Abgabe abzuschaffen, hat der Bund der Steuerzahler jetzt auch mit einer repräsentativen Meinungsbefragung untermauert. Zu den Ergebnissen geht es
hier.

 

NRW prüft Anliegergbeitrag für Ausbau von Straßen

21. Februar 2018

Mit den Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich der Journalist Matthias Bungeroth in einem aktuellen Beitrag, der unter anderem in der Neuen Westfälische am 21. Februar 2018 erschien. Der Druck auf die Landespolitik in Düsseldorf, diese Beiträge abzuschaffen, wird größer, so der Tenor. Ausführlich wird in dem Beitrag auf die Positionen des VSSD-Dachverbandes VDGN sowie des Bundes der Steuerzahler eingegangen. Flankiert wird der Beitrag von einem Kommentar.

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Im Kommentar der Neuen Westfälischen heißt es unter anderem: "Noch erheben die Städte und Gemeinden in den meisten Bundesländern von Anliegern einen anteiligen Beitrag, wenn sie marode Straßen erneuern, Gehwege großzügiger gestalten und neue Straßenlampen aufstellen. Doch nicht zuletzt der politische Streit in Bayern hat gezeigt, dass der Zug immer mehr in eine andere Richtung fährt. Und das ist richtig so. ..."

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Online-Petition gegen Straßenausbaubeiträge in NRW

7. Juli 2017

Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es unverminderten Widerstand gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. "Nie wieder Straßenausbaubeiträge in NRW" lautet die Überschrift einer Online-Petition an Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), die jetzt ins Netz gestellt wurde. Unterschriften sind unter unter openPetition hier möglich. In Schleswig-Holstein wurde mit einer ähnlichen Petition jüngst zumindest ein kleiner Teilerfolg erzielt. Den Kommunen wird dort nach dem Wahlsieg der CDU nunmehr gesetzlich die Möglichkeit eröffnet, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Das ist natürlich noch lange nicht die geforderte Abschaffung. Festzustellen ist aber: In allen Bundesländern nimmt der Widerstand zu und die politisch handelnden Kräfte müssen sich dem stellen.

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Initiiert wurde die Online-Petition für NRW von einer Einwohnerin der Stadt Schleiden, mittlerweile hat sich eine Bürgerinitiative gegründet. In der Begründung heißt es unter anderem: "Bei uns hier in der Stadt Schleiden in der Nordeifel werden in den kommenden Jahren zunächst 25 Straßen neu gebaut, aber eigentlich sind es mehr als 100 Straßen, die es zu erneuern gilt. Das wird zwar viele Jahre lang dauern, bis das Projekt abgeschlossen ist. Aber eines steht jetzt schon fest: Der eine oder andere Nachbar wird plötzlich nicht mehr hier wohnen. Glauben Sie mir: in Ihren Städten und Gemeinden sieht es nicht anders aus. Heute sind wir an der Reihe, und morgen erwischt es Sie."

 

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