Straßenausbaubeiträge und Straßenerschließungsbeiträge: Handlungsempfehlungen für Betroffene

Rechtzeitig Beweise sichern

Oft vernachlässigen die Kommunen ihre Aufgabe, die Straßen ordnungsgemäß zu unterhalten und instand zu halten. Ist die Straße dann vollkommen marode, plant die Verwaltung einen grundhaften Straßenausbau, für den Sie die Kosten auf die Anlieger abwälzen. Vor Gericht ist es deshalb oft eine entscheidende Frage, ob es sich seitens der Kommune um eine unterlassene Instandhaltung  handelt. Deshalb sollten rechtzeitig Beweismittel dafür gesichert werden.

Nicht in die Erschließungsfalle tappen

Wird ein „Erschließungsbeitrag“  gefordert, sollten Sie  unbedingt hellhörig werden. Ein solcher Beitrag darf nur für die erstmalige Herstellung einer Straße erhoben werden, nicht für deren Ausbau oder Erneuerung. Der Hintergrund: Für die Erschließung werden bis zu 90 Prozent der Kosten auf die Anlieger abgewälzt, bei Straßenausbaubeiträgen liegen sie darunter. Zudem versuchen Gemeinden nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in ihrem Bundesland über den Umweg der Erschließungsbeiträge die Anwohner weiterhin kräftig zur Kasse zu bitten. Dazu wird behauptet, dass eine mitunter schon seit Jahrzehnten genutzte Straße, durch bestimmt Baumaßnahmen jetzt erst vollständig und erstmalig hergestellt wurde.

Mitbestimmungsrechte  einfordern

Anlieger haben gesetzlich nicht die Möglichkeit, eine Straßenausbau- oder Erschließungsmaßnahme grundsätzlich abzulehnen. Betroffene sollte sich jedoch frühzeitig darüber informieren, welche Rechte auf Information und Mitbestimmungen in den Satzungen ihrer Kommune zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und Straßenerschließungsbeiträgen fixiert sind. Je früher die Betroffenen Einfluss nehmen, desto größer sind die Chancen, überteuerte Maßnahmen zu verhindern. Deshalb: Kommt ein Schreiben der Kommune in Sachen Straßenausbau oder Straßenerschließung ins Haus, können Sie als Vereinsmitglied unverzüglich den VSSD mit einbeziehen.

Der Beitragsbescheid kommt – Widerspruch einlegen

Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Beitragsbescheides haben, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Ansonsten wird der Bescheid bestandskräftig und es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Beiträge, selbst wenn sich später herausstellt, dass der Bescheid rechtswidrig war. Beantragen Sie gleichzeitig Akteneinsicht. Trotz Widerspruch müssen Sie den geforderten Beitrag erst einmal zahlen, ansonsten drohen Zinsen und Säumnisgebühren.

Näheres zur Berechnung des Straßenausbaubeitrages bzw. Straßenerschließungsbeitrags erfahren Sie hier

Den Beitragsbescheid kritisch hinterfragen

Nach den Erfahrungen des VSSD ist fast jeder Beitragsbescheid fehlerhaft. Wurde der Anteil des umlagefähigen Aufwands an den Gesamtkosten für den Straßenausbau oder die Straßenerschließung richtig errechnet und auf die Anliegergrundstücke aufgeschlüsselt?  Handelt es sich im Fall eines Erschließungsbeitrags tatsächlich um eine erstmalige Herstellung der Straße. Wurde der richtige Nutzungsfaktor für Ihr Grundstück angesetzt? Der Teufel steckt im Detail sowohl bei einmaligen als auch im besonderen Fall bei der Erhebung sogenannter wiederkehrender Beiträge. Bei der Bewertung der umfangreichen Unterlagen hilft der VSSD seinen Mitgliedern.

Verbündete  für eine Prozessgemeinschaft suchen

Suchen Sie rechtzeitig Verbündete aus den Reihen Ihrer Nachbarn, die ebenfalls von den Straßenausbaubeiträgen oder Straßenerschließungsbeiträgen betroffen sind. Denn wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, haben Sie wiederum nur einen Monat Zeit, um Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzulegen, ansonsten erhält der Bescheid Bestandskraft. Um das Prozesskostenrisiko auf viele Schultern zu verteilen und die Kräfte im Rechtsstreit zu bündeln,  empfiehlt sich die Bildung einer Prozessgemeinschaft. Der VSSD und sein Dachverband VDGN haben mit diesem Modell umfangreiche Erfahrungen. Die Erfolgsaussichten einer Prozessgemeinschaft sind auch deshalb höher, weil die Klage intensiver und zeitaufwendiger vorbereitet werden kann als bei einer Einzelklage.

Eine Klage lohnt sich meistens

In der Regel lohnt es sich, gerichtlich gegen einen Beitragsbescheid vorzugehen. Die Erfahrungen aus zahlreichen Prozessen, die der VDGN und der VSSD gemeinsam mit ihren Vertrauensanwälten vorbereitet und begleitet haben zeigen das sehr deutlich. Und – so ist das Verwaltungsrecht – nur wer den Prozess führt, hat in der Regel etwas davon. Der Nachbar, der sich nicht gewehrt hat, geht leer aus.