Prozeßgemeinschaft minimiert das Risiko

Von Ausbaubeiträgen betroffene Anlieger einer Straße sollten sich frühzeitig zusammenschließen, um gemeinsam zu handeln. So ist es möglich, eine Prozessgemeinschaft zu bilden, die das Risiko für den einzelnen minimiert.

Das Modell sieht so aus: Möglichst viele betroffene Grundstückseigentümer in der Straße schließen sich zu dieser Gemeinschaft zusammen. Mit der Gegenseite wird ausgehandelt, nur einen Prozeß um den Bescheid für ein Grundstück zu führen, dessen Ergebnis dann aber für alle anderen Fälle bindend ist.

Der VSSD und sein Dachverband VDGN verfügen mit diesem Modell über umfangreiche Erfahrungen. Er hat schon zahlreiche Prozeßgemeinschaften organisiert. Das Risiko für den einzelnen reduziert sich bei diesem Modell auf 100 bis 500 Euro pro Teilnehmer und sinkt verständlicherweise bei einer wachsenden Teilnehmerzahl.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass VSSD und VDGN mit spezialisierten und erfahrenen Anwälten zusammenarbeitet, die schon etliche Verfahren vor den Verwaltungsgerichten um Straßenbaubeiträge für Prozeßgemeinschaften erfolgreich geführt haben.

Die Erfolgsaussichten einer Prozeßgemeinschaft sind im Übrigen auch deshalb höher, weil  die Vorbereitung der Klage intensiver und zeitaufwendiger ausfallen kann, als bei einer Einzelklage auf  „eigene Faust“, bei der dem beauftragten Anwalt meistens nur ein vergleichsweise geringes Zeitvolumen für den Fall zur Verfügung steht. Allein eine ordentliche und lückenlose Akteneinsicht erfordert  schon 100 bis 150 Stunden Arbeitszeit. Für einen Anwalt, der nur einen einzelnen Fall vertritt, ein nicht zu leistender Zeitaufwand.