Gesetze/ Verordnungen

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sind die jeweiligen Kommunalabgabengesetze (KAG) der Bundesländer und die jeweiligen Straßenausbaubeitragssatzungen der Kommunen.

Die allgemeinen Regelungen zu den Ausbaubeiträgen unterscheiden sich deshalb von Bundesland zu Bundesland. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den jeweiligen Kommunen.

Rechtslage in den Bundesländern:

In vier Bundesländern gibt es grundsätzlich keine Straßenausbaubeiträge.  Das sind Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg und jetzt auch Bayern.

In fünf Bundesländern heißt es, die Kommunen müssen bzw. sollen Straßenausbaubeiträge erheben.

In sieben Bundesländern überlässt man die Entscheidung über das Erheben von Beiträgen mit einer Kann-Bestimmung im KAG mehr oder weniger den Kommunen.

Wiederkehrende Beiträge gibt es in acht Bundesländern.