Anwohnerbeiträge für Ausbau und Erschließung von Straßen - der VSSD hilft

Ziele des VSSD sind die länderübergreifende Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und der Schutz vor ungerechtfertigten Erschließungsbeiträgen. Dafür setzen wir uns auf allen politischen Ebenen ein. Ebenso geben wir praktische Unterstützung für eine erfolgversprechende Gegenwehr gegen konkrete Beitragsbescheide. Das Leistungsspektrum für unsere Mitglieder umfasst das Vermitteln von Erfahrungen, das Anbieten von Lösungen und eine wirksame Hilfe.

Der VSSD ist Mitgliedsverein des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). 

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Wenn die Bagger vor der eigenen Haustür anrücken, kann es richtig teuer werden. Nach wie vor ist es in einigen Bundesländern gängige Praxis, dass nur der Grundstückseigentümer den Löwenanteil für den Straßenausbau tragen muss, obwohl die Straße  zur Verkehrsinfrastruktur jeder Kommune gehört, der Allgemeinheit dient und von allen genutzt wird. Schnell ergeben sich aus der einseitigen Beitragspflicht fünfstellige Euro-Beträge, die bis in den Ruin treiben können. Der VSSD fordert deshalb konsequent die Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus aus Steuermitteln.

In Berlin, Hamburg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg und Thüringen hat unser Kampf bereits zur generellen Abschaffung der Beitragspflicht für den Bürger geführt. Was hier gelungen ist, muss für jeden Grundstückseigentümer in Deutschland gelten. Gleiches Recht für alle- Abschaffung der Beitragspflicht für den Straßenausbau!

Für den VSSD steht fest: Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, wie sie aufgrund der derzeit gültigen Kommunalabgabengesetze (KAG) erfolgt, ist grundgesetzwidrig und muss durch den Landesgesetzgeber abgeschafft werden. Diese Grundsatzfrage ist jetzt vom VSSD-Dachverband VDGN bis vor das Bundesverfassungsgericht gebracht worden.

Leider wird es in verschiedenen Bundesländern jetzt zur Praxis, daß die Anwohner von der Gemeinde anstelle von Straßenausbaubeiträgen ungerechtfertigt plötzlich zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden sollen. Dann wird mit 90 Prozent sogar ein höherer Eigenanteil fällig. Deshalb fordert der VSSD: Für Straßen, die länger als zehn Jahre für den Verkehr genutzt werden, ist eine Veranlagung nach Erschließungsbeitragsrecht auszuschließen. Entscheidend ist dabei allein, dass die Straße in ihrer Beschaffenheit die Erreichbarkeit des Grundstücks mit einem Kfz, sowie die Zufahrt für insbesondere von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr, ermöglicht.

Werden Sie Mitglied unserer Solidargemeinschaft, denn nur in einer breiten Protestgemeinschaft und mit fachkundiger Unterstützung können sich Anwohner vor ungerechtfertigten und existenzbedrohenden Straßenbaubeiträgen schützen.

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Wie das Konstrukt der Straßenausbaubeiträge bundesweit zusammenbricht: Wo abgeschafft wurde und wo die Beiträge wackeln

29. Februar 2024

Deutschlandweit werden die Straßenausbaubeiträge derzeit vollständig oder zumindest teilweise abgeschafft. Dafür haben sich VDGN und VSSD in den vergangenen Jahren mit aller Kraft eingesetzt. Am 28. Februar 2024 hat nun auch der Landtag von Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Somit sind es jetzt neun Bundesländer, in denen es keine Straßenausbaubeiträge mehr gibt.  Es bleiben fünf Bundesländer, in denen die Gemeinden mehr oder weniger selbst entscheiden können, ob sie diese Beiträge erheben, und zwei Bundesländer, in denen es spezielle Regelungen wie etwa die die ausschließliche Erhebung wiederkehrender Beiträge gibt.
Volksinitiativen zur Abschaffung der Beiträge waren bisher in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen erfolgreich.
Vor nur einigen Jahren gab es noch ein gänzlich anderes Bild. Damals wurden lediglich in Baden-Württemberg und Berlin keine Straßenausbaubeiträge erhoben. Und es waren noch elf Bundesländer, in denen die Kommunen de facto verpflichtet waren, diese Beiträge einzutreiben. In drei Ländern konnten die Gemeinden selbst darüber entscheiden. Das verdeutlicht die enorme Dynamik der Entwicklung.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die aktuelle Situation in den Bundesländern:

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Die neun Bundesländer ohne Straßenausbaubeiträge:

1. In Baden-Württemberg gab es sie noch nie.
In den acht Bundesländern Berlin, Hamburg, Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen wurden sie abgeschafft.
2. Berlin strich 2012 als erstes Bundesland die Beiträge.
3. In Hamburg hat die Bürgerschaft am 9. November 2016 die Abschaffung beschlossen.
4. In Bayern wurden nach einer erfolgreichen Volksinitiative  die Straßenausbaubeiträge am 14. Juni 2018 per Landtagsbeschluss abgeschafft. Als Stichtag wurde rückwirkend der 1. Januar 2018 festgelegt. Maßgebend ist dabei die Festsetzung des Bescheides. 
5.Brandenburg: Eine breite Mehrheit von SPD, Linke, CDU und AfD stimmte am 19. Juni 2019 im Potsdamer Landtag dafür, dass die anteiligen Kosten für alle seit dem Stichtag 1. Januar 2019 abgeschlossenen Baumaßnahmen (Bauabnahme durch die Gemeinde) nicht mehr von den Kommunen auf Grundstückseigentümer umgelegt werden. Stattdessen werden sie vom Land übernommen. Für eine Volksinitiative zur Abschaffung der Beiträge - initiiert von den Freien Wählern -  wurden zuvor 108.000 Unterschriften gesammelt und am 8. Januar 2019 an den Landtag übergeben. Das geforderte Quorum lag bei 20.000 Unterschriften 
6. In Mecklenburg-Vorpommern hat der Landtag am 24. Juni 2019 die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für alle Straßenbaumaßnahmen abgeschafft, die ab dem Stichtag 1. Januar 2018 begonnen worden sind (erster Spatenstich).  Für die Volksinitiative waren 44.270 Unterschriften gesammelt worden. Das Quorum lag bei 15.000.
7. In Thüringen hat der Landtag am 12. September 2019 einstimmig - bei Enthaltung der CDU - die Abschaffung beschlossen. Die Beiträge wurden rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2019 abgeschafft. Maßgebend ist das Ende der Baumaßnahme (letzte Unternehmensrechnung). Alle Ausbaumaßnahmen, die bis zu diesem Zeitpunkt beendet wurden, können innerhalb einer Vier-Jahres-Frist noch abgerechnet werden. Zuvor hatten zehntausende Thüringer „Rote Karte für Straßenausbaubeiträge“ an die Staatskanzlei geschickt – eine Aktion die der VDGN gemeinsam mit der Bürgerallianz Thüringen initiiert hat.
8. In Sachsen-Anhalt wurden die Straßenausbaubeiträge am 15. Dezember 2020 abgeschafft. Das Gesetz trat rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Maßgebend für diesen Stichtag ist das Ende der Baumaßnahmen, somit das Entstehen der Beitragspflicht, das heißt der Zeitpunkt, an dem die geprüfte Schlussrechnung für die Baumaßnahme vorliegt.
9. In Nordrhein-Westfalen hat der Landtag am 28. Februar 2024 dem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zugestimmt. Bis zum darin vorgesehenen Erhebungsverbot gilt als Übergangslösung weiterhin eine Förderrichtlinie. Laut dieser übernimmt das Land auf Antrag der Kommunen 100 Prozent der Kosten für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem Stichtag 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Fehlt ein solch gesonderter Beschluss, gilt als Stichtag das Datum, an dem die Straßenausbaumaßnahme erstmals im Haushalt des Jahres 2018 steht.

In fünf Bundesländern können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben. Das heißt, im jeweiligen Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt es eine Kann-Regelung. Eine vollständige Abschaffung ist überall in der Diskussion.

1. Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie noch Straßenausbaubeiträge erheben. Einen entsprechenden Beschluss  hat der Landtag des damals noch schwarz-grün-gelb regierten Bundeslandes am 14. Dezember 2017 ohne Gegenstimmen gefasst. Die SPD enthielt sich, weil sie noch einen Schritt weitergehen will. Sie tritt für eine komplette Abschaffung der Beiträge ein. Laut Recherchen der Kieler Nachrichten verzichten bereits etwa 80 Prozent der Kommunen auf das Erheben von Straßenausbaubeiträgen. 2. Hessen: In Hessen hat die schwarz-grüne Koalition im Mai 2018 einem FDP-Gesetzentwurf zugestimmt, wonach Kommunen nicht mehr verpflichtet sind, ihre Bewohner an den Straßenausbaukosten zu beteiligen. SPD und Linke fordern hingegen eine generelle Abschaffung der Beiträge. 
In 181 von insgesamt 423 Städten und Gemeinden gibt es mittlerweile keine Straßenausbaubeiträge mehr (Stand 13. Juni 2022).  Eine genaue Aufstellung dazu finden Sie hier. Von den verbliebenen erheben 25 Gemeinden wiederkehrende Beiträge.
Einer Online-Petition an den Landtag, die Beiträge abzuschaffen, hatten sich im Jahr 2019 über 29.000 Bürger angeschlossen. Das Quorum lag bei 15.000. Zahlreiche Bürgerinitiativen wirken unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft „Straßenbeitragsfreies Hessen“ zusammen.
3. Niedersachsen: Die rot-grüne Koalition in Niedersachsen hält noch an der Kann-Regelung fest. Die FDP und Teile des Landesverbandes der CDU wollen eine komplette Abschaffung. An der Basis ist die Abschaffung ein großes Thema. Über 80 Bürgerinitiativen haben sich im Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) zusammengeschlossen.
4. Sachsen: Im schwarz-grün-rot regierten Sachsen gilt die Kann-Regelung unter Berufung auf ein grundsätzliches Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 31. Oktober 2007 (Atz 5 B 522/06). Demnach „sind diejenigen Gemeinden in ihrer Entscheidung zur Erhebung frei, deren Leistungsfähigkeit nicht gefährdet ist.“ Im Ergebnis dessen hoben viele sächsische Kommunen ihre Straßenausbaubeitragssatzungen auf und zahlten teilweise sogar alle bereits geflossenen Beiträge zurück. Auch in der Stadt Leipzig wurden die Beiträge jetzt abgeschafft.
5. Saarland: Die 52 saarländischen Städte und Gemeinden können selbst entscheiden, ob sie von Grundstückseigentümern Beiträge für den Straßenausbau zu erheben. Die schwarz-rote Landesregierung hat zu Jahresbeginn 2020 beschlossen, dass es leichter werden soll, wiederkehrende Beiträge zu erheben. Das ist seit 2001 zwar generell möglich, aber wegen eines komplizierten Abrechnungssystems machen die Kommunen davon bisher kaum Gebrauch.
Im Jahr 2021 hat der Bund der Steuerzahler eine Umfrage unter den 52 saarländischen Städten und Gemeinden durchgeführt; davon haben  46 Kommunen geantwortet. Das Ergebnis: Rund 65 Prozent setzen auf einmalige Ausbaubeiträge, nur 11 Prozent auf wiederkehrende Beiträge (WKB) und 24 Prozent erheben gar keine Straßenausbaubeiträge.

Zwei Bundesländer mit speziellen Regelungen

1. Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz wurden die Einmalbeiträge für den Straßenausbau nach dem Willen der Ampelkoalition abgeschafft. Stattdessen sollen die Kommunen ab 2024 ausschließlich wiederkehrende Beiträge erheben. Weiterhin geben soll es Einmalbeiträge für wenige Ausnahmen: das Anlegen von Park- und Grünflächen sowie sehr kleine Gemeinden.  Die in der Opposition stehende CDU bleibt bei ihrer Forderung, die Straßenausbaubeiträge vollständig abzuschaffen.
2. In Bremen werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben, im Gegensatz dazu jedoch in Bremerhaven auf der Grundlage eines Ortsgesetzes.

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Aktuelles zum Thema Straßenausbaubeiträge

Die neuesten Beiträge zum Thema  finden Sie auf dieser Seite.
Viele weitere Beiträge aus den betroffenen Bundesländern finden Sie
hier sowie unter www.vdgn.de.

NRW: Trotz Beitragsabschaffung: Anwohner sollen zehntausende Euro zahlen

11. Juli 2024

Obwohl die Straßenausbaubeiträge in NRW abgeschafft sind, können die Kommunen noch immer Anlieger zu Kasse bitten. Der WDR berichtet über einen typischen Fall aus dem Oberbergischen Kreis. Mehr dazu lesen Sie hier.

VDGN begrüßt gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW

28. Februar 2024

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat gestern dem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zugestimmt. Bis zum darin vorgesehenen Erhebungsverbot gilt als Übergangslösung weiterhin eine Förderrichtlinie. Laut dieser übernimmt das Land auf Antrag der Kommunen 100 Prozent der Kosten für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden.

Dazu erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: „Mit dem Gesetz wird endlich auch im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland Rechtssicherheit für alle Grundeigentümer geschaffen. Für sie steht nun fest, dass sie künftig nicht mehr mit den Kosten für die Erneuerung und den Ausbau bestehender kommunaler Straßen vor ihrer Tür belastet werden.  Das ist vor allem auch ein Erfolg zahlreicher Bürgerinitiativen, die viele Jahre unnachgiebig auf die politischen Entscheidungsträger eingewirkt haben. Ohne sie wäre es nie zu einer solchen Gesetzesänderung gekommen. Leider hat der Landtag von NRW die Chance vertan, eine eindeutige Stichtagsregelung und einen Härtefallfonds zu verabschieden. Selbst in den Jahren 2022 und 2023 sind noch Beitragsbescheide für Ausbaumaßnahmen ergangen, die nicht vom Stichtag 1. Januar 2018 erfasst werden. Unter dem Strich ist Nordrhein-Westfalen jedoch nunmehr das neunte Bundesland, in dem Grundstückseigentümer künftig keine Straßenausbaubeiträge mehr zu befürchten haben. Auch in den verbliebenen Ländern sollte endlich erkannt werden, dass diese Beitragsform keine Berechtigung mehr hat.“

 

VSSD-Anhörung im Innenausschuss des Landtags

3. Dezember 2023

Der im August 2023 von den Linken im Sächsischen Landtag eingebrachte Entwurf für ein „Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Freistaat Sachsen“ ist jetzt im Innenausschuss beraten wurden. VSSD-Vorsitzender und VDGN-Vizepräsident Lothar Blaschke war per Videostream zugeschaltet. Mehr dazu lesen Sie hier.

NRW: Straßenausbaubeiträge werden endgültig abgeschafft

23. September 2023

Die schwarz-grüne Landesregierung in NRW hat endlich den Weg für die endgültige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge freigemacht und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Mehr dazu erfahren Sie hier.

VSSD gratuliert den Linken in Sachsen

28. August 2023

Die Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag hat am 24.08.2023 einen Entwurf für ein „Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Freistaat Sachsen“ in den Landtag eingebracht. Vereinsvorsitzender Blaschke hat dem kommunalpolitischen Sprecher Mirko Schultze zu dem "längst überfälligen Gesetzesantrag" gratuliert. Mehr dazu lesen Sie hier (bitte anklicken).

Härtefallfonds - Fata Morgana oder Rettung in letzter Sekunde?

31. Mai 2023

Von der Thüringer Minderheitskoalition wurde jetzt einen Gesetzentwurf für einen Härtefallfonds bei bereits gezahlten Straßenausbaubeiträgen vorgelegt. das vorgesehene Modell wird jedoch nur einem Bruchteil der Betroffenen helfen. Mehr dazu lesen Sie hier (bitte anklicken).

Hälfte der Niedersächsischen Kommunen bereits ohne Strabs

12. Mai 2023

Laut einer aktuellen Umfrage des Niedersächsischen Bündnisses gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) bei den 942 Städten und Gemeinden im Land haben inzwischen 50 Prozent der Kommunen im Land die Strabs abgeschafft. In Osnabrück soll die Abschaffung demnächst beschlossen werden.
Mehr dazu lesen Sie hier.

 

Hessen: Diesmal wieder SPD-Gesetzentwurf zur Beitragsabschaffung

22. April 2023

Ein durch die SPD unterstützter Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Gesetz zur Aufhebung von Straßenbeiträgen in den hessischen Kommunen“ Drucksache 20/8771 (Stellungnahme des VDGN zum Entwurf vom 28.11.2022) wurde auf Empfehlung des Innenausschusses (CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten gegen SPD, DIE LINKE bei Enthaltung AfD) am 26. Januar 2023 in zweiter Lesung mit 72 Stimmen bei 10 Enthaltungen und 37 Ja-Stimmen abgelehnt.
Das hat die hessische SPD veranlasst, einen mittlerweile vierten Gesetzentwurf zur vollständigen Finanzierung des Straßenausbaus durch Kommune und Land mit dem „Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträge“– Drucks. 20/10514 – einzubringen.

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NRW-Gesetzgeber knickt ein

7. März 2023

Verjährungsfristen für Straßenerschließungskosten sollen verdoppelt werden: Es stellt sich die Frage, was den nordrhein-westfälischen Landesgesetzgeber veranlasst, ein erst vor wenigen Monaten erlassenes Gesetz zu kassieren und durch einen neuen Gesetzentwurf zum Nachteil der Bürger zu ersetzen.Angst vor der eigenen Kompetenz, Druck der kommunalen Spitzenverbände- es gibt einige Vermutungen, warum die Landesregierung einen gravierenden Vertrauensbruch in Kauf nehmen will.
Mehr dazu lesen hier (bitte anklicken).

Strabs beim Karnevalsumzug in Niedersachsen

20. Februar 2023

Ossensamstag: Osnabrück ist wieder im Karneval-Fieber. Mittendrin im Karnevalsumzug eine Gruppe unbeugsamer Bürger mit einem eigenen Festwagen. Sein Motto: Protest gegen oft fünfstellige Straßenausbaubeiträge für Anwohner. Statt Bonbons wurden aus vollen Händen Schokoladentaler in die Zuschauermenge am Straßenrand geworfen. Eine originelle Idee. Darüber berichtete der NDR am 18. Februar 2023.  Zum Beitrag gelangen Sie hier (bitte anklicken).   

 

In Hessen und SH nichts Neues: Regierungskoalitionen blockieren Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

26. Januar 2023

Sowohl in Hessen als auch in Schleswig-Holstein sind Ende Januar 2023 in den Landtagen Gesetzesanträge zur generellen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge von den Regierungskoalitionen abgeblockt worden. In beiden Bundesländern können die Kommunen nun weiter selbst entscheiden, ob sie noch Straßenausbaubeiträge erheben. In der Regel führt das dazu, dass Einwohner finanzstarker Kommunen nicht mehr zahlen müssen und Einwohner finanzschwächerer Gemeinden weiter zur Kasse gebeten werden.  

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Für einen Gesetzentwurf der Linken zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Hessen stimmte neben dem Antragssteller lediglich die ebenfalls in der Opposition stehende SPD (insgesamt 37 Stimmen). Dagegen votierten die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP (72 Stimmen). Mehr dazu finden Sie hier / bitte anklicken.

In Schleswig-Holstein lehnten CDU und Grüne am 25. Januar 2023 im Landtag in namentlicher Abstimmung den Gesetzentwurf von SSW, FDP und SPD ab. Mehr dazu finden Sie hier / bitte anklicken.

 

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Bonn: Keine Erschließungsbeiträge nach über 30 Jahren

2. Januar 2023

Die Stadt Bonn muss an mehrere Hauseigentümer Erschließungsgebühren in Höhe ca. einer halben Million Euro zurückzahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Dezember 2022 in letzter Instanz entschieden, dass die Forderungen der Stadt in einem Fall nicht rechtmäßig war.
Es geht um ein Wohngebiet in Bonn-Beuel. Dort hatten die Hauseigentümer den Bescheid erhalten, dass sie sich am Ausbau des Heckelsbergplatzes finanziell beteiligen müssen. Die zogen vor Gericht und bekamen jetzt Recht. Der Platz war nämlich schon vor mehr als 30 Jahren fertiggestellt worden, und das ist zu lange her, um die Anlieger dafür  zur Kasse zu bitten, befand das Gericht. Die Stadt will sich erst äußern, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Darüber wird in der Sendung „Lokalzeit aus Bonn“ des
WDR-Fernsehens vom 29.12.2022 (ab Minute 8:45) berichtet.

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Entsprechend hatte bereits in erster Instanz das Verwaltungsgericht Köln am 27. August 2019 entschieden (Az.: 17 K 10264/17 u.a.). Das Gericht hatte zur Begründung ausgeführt, nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung sei eine Beitragserhebung aus Gründen der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit jedenfalls nach mehr als 30 Jahren seit Entstehen der sogenannten Vorteilslage ausgeschlossen. Für deren Eintritt sei maßgeblich, wann der Vorgang in tatsächlicher Hinsicht für die Beitragspflichtigen ohne Weiteres erkennbar als abgeschlossen zu betrachten sei. Das sei regelmäßig mit der Erfüllung des Bauprogrammes der Fall. Auf das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen wie etwa der Widmung komme es nicht an.

Hier sei die Vorteilslage bereits 1986 und entgegen der Ansicht der Beklagten nicht erst mit der Erfüllung des Bauprogrammes mit dem Anpassungsbeschluss 2016 eingetreten. Denn die Anlieger hätten nach Abschluss der Bauarbeiten im Jahr 1986 nicht ohne Kenntnis der Verwaltungsvorgänge und rechtliche Erwägungen erkennen können, dass der Ausbauzustand von der Beklagten nicht als endgültig angesehen worden sei. (siehe Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts).

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Stellungnahme: VDGN und VSSD für Beitragsabschaffung auch in Hessen

30. November 2022

Erneut gibt es einen Vorstoß zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Hessen. Aktuell liegt ein Gesetzentwurf der Linken dazu vor. VDGN und VSSD haben dazu auf Bitte des Innenausschusses des Hessischen Landtags eine schriftliche Stellungnahme eingereicht und erneut seine Argumente, die gegen die Beiträge sprechen, dargelegt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Schleswig-Holstein: Schwarz-Grün schmettert Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab

11. November 2022

CDU und Grüne haben am 9. November 2022 im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags von Schleswig Holstein einen Gesetzentwurf der Oppositionsparteien SPD, FDP und SSW zur Abschaffung der Beiträge abgelehnt. Selbst einer Expertenanhörung erteilten die regierungstragenden Fraktionen eine Absage.

Mehr dazu lesen Sie hier.

Hessenschau: Immer wieder Ärger mit Straßenausbaubeiträgen

20. August 2022

44.000 Euro - diese gewaltige Summe soll eine Familie in Eschenburg (Lahn-Dill-Kreis) für den Straßenausbau vor Ihrem Haus zahlen. Immer wieder gibt es Ärger mit den Straßenausbaubeiträgen in Hessen. Die Frage, ob diese nun auch endlich in Hessen abgeschafft werden sollten, schlägt Wellen weit über die Gemeinde hinaus. Am 20. August 2022 widmete sich die Hessenschau erneut mit einem längeren Beitrag diesem Thema. Ansehen können Sie ihn hier (bitte anklicken).

 

Verfassungsgericht Sachsen-Anhalt: Ausgleichszahlungen ausreichend.

19. Juli 2022

Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 19. Juli 2022 sind die Ausgleichszahlungen an die sachsen-anhaltinischen Kommunen für weggefallene Straßenausbaubeiträge ausreichend. Mehr dazu lesen Sie hier.

Flickenteppich Hessen: Beiträge müssen weg

11. Juli 2022

In 181 von insgesamt 423 hessischen Städten und Gemeinden gibt es mittlerweile keine Straßenbeiträge mehr. Weil den Kommunen freigestellt ist, diese Abgaben von ihren Bürgern zu verlangen, gleicht Hessen einem Flickenteppich. Jetzt liegt dem Hessischen Landtag ein neuer Gesetzentwurf zur generellen Aufhebung von Straßen­beiträgen vor. Eingebracht haben ihn die Linken. Mehr dazu lesen Sie hier.

 

Beispielhafter Schritt in NRW

28. Juni 2022

In Nordrhein-Westfalen (NRW) sollen die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft werden. Das haben die Regierungsparteien CDU und Bündnis90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. „Diesen Schritt des einwohnerstärksten Bundeslandes begrüßen wir sehr“, erklärt  der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Jochen Brückmann.

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Volksinitiative gegen Pseudo-Erschließungsbeiträge in Brandenburg

30. März 2022

Der VDGN ruft dazu auf: Unterstützen Sie das derzeit in Brandenburg laufende Volksbegehren zur Abschaffung von ungerechten Beiträgen für Erschließungsanlagen. Sie müssen dazu nicht ins Rathaus gehen. Nutzen Sie einfach und unkompliziert die Möglichkeit per Brief Ihre Stimme dafür abzugeben. So geht es einfach (bitte anklicken).

VDGN: Schluss mit dem Lavieren

30. März 2022

Nordrhein-Westfalen muss Straßenausbaubeiträge endlich abschaffen ohne Wenn und Aber

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) fordert die schwarz-gelbe Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf, die Straßenausbaubeiträge noch vor der Landtagswahl am 15. Mai 2022 rechtssicher abzuschaffen. Hintergrund ist der am am 24. März 2022 mit dem Stimmen von Schwarz-Gelb gefasste Landtagsbeschluss, wonach das Land nunmehr für eine Übergangsperiode auf Antrag der Kommunen 100 Prozent der Anliegerbeiträge übernehmen wird. Eine faktische Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW ist das noch nicht.

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NRW: Land will Straßenausbaubeiträge übernehmen

16. März 2022

Vier Wochen vor der Landtagswahl zeichnet sich ab, dass auch die Anlieger in NRW künftig keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen müssen.  Die Regierungsfraktionen CDU und FDP haben angekündigt, dass die Beiträge künftig komplett vom Land übernommen werden sollen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Thüringen: Quorum für Petition zum Straßenausbau-Härtefallfonds erreicht

9. Februar 2022

Mit mehr als 2.500 Unterschriften hat die vom VDGN unterstützte Petition zur Bildung eines ‚Härtefallfonds Straßenausbaubeiträge‘ die notwendige parlamentarische Hürde genommen. Notwendig waren lediglich 1500 Unterstützerunterschriften von Bürgerinnen und Bürger aus Thüringen. Nun muss der Petitionsausschuss des Landtages eine öffentliche Anhörung zu dieser Sache durchführen.
Mehr dazu lesen Sie hier.

Brandenburg: Volksbegehren gegen Pseudo-Beiträge

Der VDGN ruft dazu auf: Unterstützen Sie das derzeit in Brandenburg laufende Volksbegehren zur Abschaffung von ungerechten Beiträgen für Erschließungsanlagen. Sie müssen dazu nicht ins Rathaus gehen. Nutzen Sie einfach und unkompliziert die Möglichkeit per Brief Ihre Stimme dafür abzugeben. So geht es einfach (bitte anklicken). Auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind, zeigen Sie sich solidarisch mit den Anliegern, die durch diese ungerechten, oftmals existenzgefährdenden Beiträge bedroht sind. Diese Solidarität unter Grundstückseigentümern könnte auch für Sie bei anderen finanziellen Bedrohungen wichtig sein.

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Warum sind die Beiträge ungerechtfertigt?

Anwohner von einfach hergerichteten und seit Jahrzehnten genutzten Zufahrtswegen müssen in Brandenburg tausende Euro Erschließungsbeiträge zahlen, wenn die Straße vor ihrer Tür ausgebaut wird. Mit einer tatsächlichen Erschließung, durch die die Bebaubarkeit eines Grundstücks hergestellt wird, hat dies nichts mehr zu tun. Für die betroffenen Grundstückseigentümer stellen diese Baumaßnahmen lediglich eine Verbesserung und damit allenfalls einen Straßenausbau dar, für den auch in Brandenburg keine Beiträge mehr erhoben werden können.

Warum noch einmal unterschreiben?

Die Forderungen der erfolgreichen Volksinitiative gegen Erschließungsbeiträge für die sogenannten Sandpisten sind vom Brandenburger Landtag abgelehnt worden.
Deshalb läuft nun die die zweite Stufe der
Volksgesetzgebung: Das Volksbegehren. Für einen Erfolg werden diesmal bis zum 11. April 2022 mindestens 80.000 Unterschriften gebraucht. Wenn das gelingt und der Landtag erneut ablehnt, kommt es zum Volksentscheid.

Wo kann ich unterschreiben?

Entweder Sie leisten die Unterschrift persönlich im Rathaus (was in Corona-Zeiten schwierig sein kann) oder Sie beantragen bei Ihrem Wahlbüro einen Eintragungsschein. Dieser Antrag kann formlos per Post, per Fax oder meist auch elektronisch gestellt werden.
Unser Tipp: Am einfachsten ist es wenn Sie den Eintragungsschein über die Website der Bürgerinitiative
www.sandpisten.de beantragen.
Sie bekommen dann den Eintragungsschein mit einem Rückumschlag zugesandt. Mit der Deutschen Post kann er unterschrieben und unentgeltlich an das Rathaus zurückgeschickt werden.

Können Unterschriften gesammelt werden?

Es besteht die Möglichkeit, im Ort oder in der Straße per Liste Unterschriften zu sammeln, um gemeinsam die Zusendung der Eintragungsunterlagen zu beantragen. Die ausgefüllten Listen müssen im örtlichen Rathaus abgegeben werden. Daher muss darauf geachtet werden, dass auf ein und derselben Liste nur Personen aus einem Ort unterschreiben. Details dazu erfahren Sie auf der Website www.sandpisten.de. Dort können auch die Unterschriftenlisten heruntergeladen werden.

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Unterschreiben für Härtefallfonds in Thüringen

12. Januar 2022

Mit einer Petition an den Landtag wollen betroffene Anlieger jetzt erreichen, dass in Thüringen endlich der schon lange versprochene und vom VDGN geforderte Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge auf den Weg gebracht wird. Wenn sich mindestens 1.500 Bürgerinnen und Bürger aus Thüringen finden, die die Petition unterstützen, muss der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung zu dieser Sache durchführen. Sammlungsende ist am 31. Januar 2022. Mehr dazu lesen Sie hier.

Einordnung der Straße nicht korrekt: Anwohnerklagen erfolgreich

10. Januar 2022

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat zwei Klagen von Anliegern gegen Straßenausbaubeiträge  stattgegeben und die von der zuständigen Kommune erhobenen Straßenausbaubeiträge, soweit sie angefochten waren, aufgehoben. Die Richter bemängelten, dass es in der Satzung keine wirksame Verteilungsregelung gäbe. So bemängelte das Verwaltungsgericht die Einordnung der Straßenart einer erneuerten Straße.
Mehr dazu lesen Sie hier.

Alle Härtefall-Anträge in Bayern bearbeitet

1. Januar 2022

Die Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge in Bayern hat nunmehr laut Pressemitteilung der Staatsregierung alle rund 20.000 Anträge bearbeitet, die einen Ausgleich für besondere Härten gefordert hatten. Damit ist abschließend über die Verteilung des Fonds in Höhe von 50 Millionen Euro entschieden. Die Antragsteller sollen ihre Bescheide im ersten Quartal 2022 erhalten, teilte der Vorsitzende der Kommission, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, mit. In Bayern sind die Straßenausbaubeiträge zum1. Januar 2018 abgeschafft worden. Bescheide konnten nur noch bis zu diesem Stichtag festgesetzt werden.

Vom OVG bestätigt: Landwirt muss 190.000 Euro Strabs zahlen

28. Oktober 2021

Ein Landwirt aus Lütjenburg im Kreis Plön (Schleswig-Holstein) muss rund 190.000 Euro für den Ausbau einer Straße zahlen, die an sein Grundstück grenzt. Ein entsprechende Urteil ist jetzt vom Oberverwaltungsgericht in Schleswig bestätigt worden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Endgültig Rechtssicherheit schaffen

11. Oktober 2021

Brandenburg: VDGN unterstützt Volksbegehren gegen Erschließungsbeiträge für "Sandpisten"
Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) unterstützt das am 12. Oktober 2021 in Brandenburg startende Volksbegehren zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für „Sandpisten“, für das nun bis zum 11. April 2022 alle stimmberechtigten Bürger ihr Votum in den Rathäusern abgeben können. Fügen Sie hier den Anreißertext ein.

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Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des VDGN, Peter Ohm:

„Bereits in der ersten Stufe der in der Landesverfassung verankerten Volksgesetzgebung wurde ein klares Zeichen gesetzt. Im Zuge einer Volksinitiative haben über 32.000 Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift gefordert, die Erschließungsbeiträge für Straßen, die vor dem 3. Oktober 1990 hergestellt und genutzt wurden, abzuschaffen. Schon der Erfolg dieser Volksinitiative hätte den Landtag zum Umdenken bewegen müssen. Stattdessen wurde die Forderung mit den Stimmen der Regierungskoalition mit Bezug auf die angeblich zu hohen Kosten abgelehnt, wohl auch in der Hoffnung auf die nächste noch höhere Hürde von 80.000 Unterschriften für den Erfolg eines nunmehr erforderlichen Volksbegehrens.

Für dieses Taktieren hat der VDGN kein Verständnis, denn es geht ausdrücklich nicht um die finanzielle Beteiligung der Anwohner für die Erschließung neuer Wohngebiete. Abgeschafft werden sollen die Beiträge für Bauarbeiten an Straßen, an denen schon seit Jahrzehnten Häuser stehen. Es handelt sich also um Scheinerschließungen und nach unserem Rechtsverständnis um Maßnahmen des Straßenausbaus. Die Straßenausbaubeiträge hat der Brandenburger Landtag aber bereits abgeschafft. Die Anwohner sollten aber auch darauf vertrauen können, dass sie nun nicht durch die Hintertür weiter zu Beiträgen herangezogen werden. Es geht darum, endgültig Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei darf der Landesgesetzgeber nicht auf halbem Weg stehenbleiben.“

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VSSD hat neuen Vorstand gewählt

6. Juli 2021

Auf Vorschlag des VSSD-Vorstandes wurden die Vereinsmitglieder am 05.07.2021 zur VSSD- Delegiertenversammlung eingeladen. Neben der Entlastung des bisherigen Vorstandes folgten die stimmberechtigten Mitglieder dem Beschlussentwurf, die Arbeit des Vereins neben der Abwendung von Straßenausbaubeiträgen zukünftig verstärkt auf die unzulässige Erhebung von Beiträgen für „Scheinerschließungen“ auszurichten.

Folgender Beschluss wurde gefasst: „Der VSSD setzt sich neben der Abschaffung der Beitragspflicht für den Straßenausbau in allen Bundesländern gegen die Erhebung von Beiträgen für Straßen ein, die zumindest seit 15 Jahren ihre Erschließungsfunktion erfüllen. Der VSSD wird seinen Einfluss geltend machen, um Pseudo-Erschließungsbeiträge bundesweit zu verhindern.“

Der neue Vorstand fungiert wie bisher unter Führung von Lothar Blaschke (Vorsitzender) und Peter Ohm (1. Stellvertreter). Die Die Finanzrevisionskommission leitet Claudia Grasmè. Alle vorgeschlagenen Kandidaten wurden einstimmig in den neuen Vorstand und die Finanzrevisionskommission gewählt. Weitere Informationen zum Vorstand finden Sie hier.

Billige Ausreden

17. Juni 2021

VDGN kritisiert Festhalten der Brandenburger Regierungskoalition an Erschließungsbeiträgen für „Sandpisten“

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Der Brandenburger Landtag hat am heutigen Donnerstag mit der Mehrheit der Regierungskoalition von SPD, CDU und Grünen die Volksinitiative der Freien Wähler abgelehnt, Anliegerbeiträge für den Ausbau sogenannter Sandpisten abzuschaffen und diesen Ausbau vom Land finanzieren zu lassen. Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Jochen Brückmann:  „Wir haben kein Verständnis für diese Ablehnung einer Forderung, die der VDGN schon seit langem erhebt. Die öffentliche Hand kassiert in den Fällen, um die es hier geht, Erschließungsbeiträge, so als würden diese Straßen erstmals hergestellt. Diese Straßen, an denen seit Jahrzehnten Häuser stehen, erfüllen aber bereits seit langem ihre Erschließungsfunktion. Es handelt sich also um Scheinerschließungen und nach unserem Rechtsverständnis um Maßnahmen des Straßenausbaus. Die Straßenausbaubeiträge hat der Brandenburger Landtag aber bereits abgeschafft. Wenn der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Jan Redmann, zur Begründung der ablehnenden Haltung seiner Partei anführte, man wolle sich bei den Ausgaben lieber auf die Bildung konzentrieren, dann ist das eine schwache und billige Ausrede. Sie kaschiert nur den Bruch eines Versprechens, das die CDU vor der letzten Landtagswahl abgab, nämlich für die Abschaffung der Erschließungsbeiträge für `Sandpisten` zu sorgen.“

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Rheinland-Pfalz: Ärger über Straßenbaubeiträge

27. April 2021

Zum Thema „Ärger bei Anliegern - Horrende Beiträge für Dorfstraße in Arzbach“ hat die Landesschau Rheinland-Pfalz einen interessanten Beitrag veröffentlicht. Zum TV-Beitrag kommen Sie hier (bitte anklicken).

Bayern macht’s vor - nach Abschaffung der Ausbaubeiträge auch neue Regelungen zum Erschließungsbeitrag

19. April 2021

Nach der erstmaligen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Jahr 2018 in einem Flächenland ist Bayern den anderen Bundesländern auch bei den Erschließungsbeiträgen einen Schritt voraus. Seit dem 1. April 2021 dürfen in Bayern für  Erschließungsanlagen, sofern seit dem Beginn ihrer erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind, keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden.

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Erschließungsbeiträge bedürfen einer zeitgemäßen Gesetzgebung. Wo man sich bundesweit hinter dem „gottgegebenen“ Bundesbaugesetzes 1960 (ab 1986 Baugesetzbuch), das auf dem preußischen Straßen- und Baufluchtengesetz vom 2. Juli 1875 fußt, versteckt, haben die Bayern von dem Recht Gebrauch gemacht, auch für Erschließungsbeiträge ein eigenes Landesrecht zu schaffen. Eine Grundgesetzänderung vom 27.10.1994 eröffnete den Bundesländern die Möglichkeit, eine landeseigene Gesetzgebung zu erlassen. Das Erschließungsbeitragsrecht fällt seither nicht mehr unter die sog. konkurrierende Gesetzgebung.

Der Gesetzgeber hat im Bundesrecht keine Abrechnungsfristen für die Beitragsforderungen nach Fertigstellung der Straßen und damit des "Erschließungsvorteils" festgelegt. Durch die Übernahme des Erschließungsbeitragsrechts in das KAG (Landesrecht) haben sich die Bayern die Möglichkeit eröffnet, die Fristen selbständig festzulegen.

Zum 1.4.2016 trat im Freistaat Bayern die Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Kraft. Die §§ 127- 135 BauGB gelten damit in Bayern nicht mehr. Durch die Überleitung ins KAG können nach einer fünfjährigen Übergangsfrist seit dem 01. April 2021 für die verkehrliche Erschließung von Grundstücken für vorhandene Erschließungsanlagen, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung dieser Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen sind, keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Diese Erschließungsanlagen gelten als erstmalig hergestellt (Bayerische Kommunalabgabengesetz (KAG) (in Kraft ab 1.4.2016), Art. 5 a).

Bundesweit müssen Anwohner weiterhin für jahrzehntelang existierender Straßen tausende Euro Erschließungsbeiträge zahlen, wenn die Piste vor ihrer Haustür ausgebaut und damit angeblich erstmals hergestellt wird. Damit muss endlich Schluss sein. Deshalb müssen die Länder jetzt von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen, die es den Bundesländern ermöglicht, eigene Regelungen bei den Erschließungsbeiträgen zu treffen.

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Thüringen: VDGN fordert schnelle Umsetzung der Härtefallregelung

3. März 2021

In Thüringen fehlt noch immer der Härtefallfonds für die weiter von Straßenausbaubeiträgen betroffenen Grundstückseigentümer.

Dazu erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: „Es ist unverantwortlich, wie die nach wie vor von Straßenausbaubeiträgen Betroffenen seit Monaten hingehalten werden. Noch immer gibt es keinen Vorschlag für die Umsetzung einer zugesagten Härtefallregelung.
Trotz Abschaffung der Beiträge werden Grundstückseigentümer für vor dem Stichtag 1. Januar 2019 fertiggestellte Bauprojekte mit teilweise fünfstelligen Summen zur Kasse gebeten, ohne ihnen dabei Hilfe aufzuzeigen. Sie hatten bei der Abschaffung der Zwangsabgabe im Jahr 2019 darauf vertraut, daß es auch für sie eine Lösung geben wird und besondere Härten abgefedert werden. Daß in dieser Hinsicht immer noch keine Nägel mit Köpfen gemacht wurden, ist umso unverständlicher als im Landeshaushalt 2021 bereits die erforderlichen Mittel für den Härtefallfonds eingestellt sind.

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Ursprünglich sollte die Landesregierung unter Federführung des Innenministeriums laut Beschluß des Landtages bereits bis 30. Juni 2020 einen Vorschlag zur Umsetzung einer Härtefallregelung vorlegen. Das Innenministerium muß jetzt liefern. Ansonsten ist es an Ministerpräsident Bodo Ramelow, endlich ein Machtwort zu sprechen, denn mit jedem Tag, der nun weiter verstreicht, schwindet das Vertrauen in die Landespolitik.“

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Brandenburg: 20.000 Unterschriften gegen Erschließungsbeiträge gesammelt

29. Januar 2021

Nach knapp zwei Monaten hat die von VDGN und VSSD unterstützte Volksinitiative zur Abschaffung von Erschließungsbeiträgen für Sandpisten in Brandenburg nach eigenen Angaben bereits die notwendigen 20.000 Unterschriften von
gesammelt. Die Freien Wähler hatten die Volksinitiative Ende November gestartet. Darüber berichtet u.a. der rbb.

VDGN fordert Härtefallregelung

15. Dezember 2020

Nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt sind jetzt weitere Schritte notwendig

Auch in Sachsen-Anhalt wurden die Straßenausbaubeiträge jetzt abgeschafft. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag am heutigen Dienstag mehrheitlich beschlossen. Der VDGN begrüßt diesen längst überfälligen Schritt, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf und fordert eine Härtefallregelung. Ziel muss sein, diejenigen Anlieger zu entlasten, die trotz der beschlossenen Abschaffung noch mit einem Beitragsbescheid rechnen müssen, weil ihre Straße in den Jahren 2017 bis 2019 fertiggestellt wurde.

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 Dazu erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: „Mit der nun beschlossenen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wird der jahrelange gemeinsame Kampf des VDGN und der Bürgerinitiativen endlich belohnt. Leider ist jedoch die Chance vertan worden, das Thema Straßenausbaubeiträge konsequent und sofort zu beerdigen. So hatte der VDGN gefordert, rückwirkend zum 1. Januar 2020 keine Bescheide mehr zur erlassen und  seit diesem Stichtag  bereits ergangene Bescheide aufzuheben. Nach der jetzt vom Landtag beschlossenen Stichtagsregel zum 1. Januar 2020 müssen jedoch Anlieger, deren Straße in den Jahren 2017 bis 2019 fertiggestellt wurde , im  Zuge der vierjährigen Verjährungsfrist immer noch einen Beitragsbescheid befürchten. Das heißt bis Ende 2023  kann es trotz Abschaffung noch zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Sachsen-Anhalt kommen. Diese Fälle müssen vom Land mittels einer Härtefallregelung  abgefedert werden.“

Dazu erläutert der seit vielen Jahren in Sachsen-Anhalt tätige VDGN-Vizepräsident Lothar Blaschke: „Jetzt wird den Kommunen zwar freigestellt, auf  Beiträge für zwischen 2017 bis  2019 abgeschlossene Baumaßnahmen zu verzichten. Sie müssten diesen Betrag dann allerdings aus ihrem  meist klammen Gemeindehaushalt zahlen.  Damit hängt eine Entlastung der Anlieger von der Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde ab, und es entsteht ein Flickenteppich mit neuen Ungerechtigkeiten. Die Lösung kann nur eine Härtefallklausel sein, wie sie in Bayern bereits erfolgreich praktiziert wurde. Nach diesem Modell könnten Anlieger, die ab dem 1. Januar 2020 noch einen Beitragsbescheid  erhalten oder bereits erhalten haben, eine finanzielle Unterstützung  vom Land beantragen. Dafür wird ein spezieller Härtefallfonds gebildet.“

Basierend auf den Erfahrungen in anderen Bundesländern  warnt der VDGN vor einem weiteren Problem: Dort wird nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vielfach versucht, die Anlieger ersatzweise über das Instrument der Erschießungsbeiträge mit bis zu 90 Prozent an den Kosten für Straßenmodernisierungen und -erweiterungen  zu beteiligen. Mit einer tatsächlichen Erschließung, die ein Grundstück oder ein gesamtes Gebiet bebaubar macht, hat das nichts mehr zu tun. Deshalb sollte auch Sachsen-Anhalt jetzt von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen, um Regelungen treffen, die einen solchen Missbrauch von Erschließungsbeiträgen ausschließen. Ebenso muss verhindert werden, dass Kommunen jetzt mit dem Argument des Wegfalls der Straßenausbaubeiträge die Grundsteuer erhöhen, obwohl sie dafür Ausgleichzahlungen vom Land erhalten. Erste Versuche in dieser Richtung gibt es bereits.

Zusatzinformation: Sachsen-Anhalt ist nunmehr das achte Bundesland, in dem es keine Straßenausbaubeiträge mehr gibt. Es bleiben fünf Bundesländer (Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland), in denen die Gemeinden mehr oder weniger selbst entscheiden können, ob sie diese Beiträge erheben, und drei Bundesländer, in denen es spezielle Regelungen wie die mögliche Halbierung der Beiträge durch Landesförderung (Nordrhein-Westfalen) oder die ausschließliche Erhebung wiederkehrender Beiträge (Rheinland-Pfalz) gibt.

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Brandenburg: Kein Euro für Pseudo

VSSD-Dachverband VDGN unterstützt Volksinitiative und fordert: Grundstückseigentümer mit Zehn-Jahres-Regel von Beiträgen für Scheinerschließungen befreien.

In Brandenburg müssen Anwohner jahrzehntelang existierender Straßen tausende Euro Erschließungsbeiträge zahlen, wenn die Piste vor ihrer Haustür ausgebaut und damit angeblich erstmals hergestellt wird. Damit muss endlich Schluss sein.

Deshalb stellt der VDGN die ganz klare Forderung an die Landespolitik:

Für Straßen, die bereits länger als zehn Jahre für den Verkehr genutzt werden, dürfen keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden. Das gilt für alle Straßen, die so beschaffen sind, dass die Anliegergrundstücke mit Kraftfahrzeugen – speziell auch den Fahrzeugen von Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr sowie Ver- und Entsorgungsdiensten - erreicht werden können.

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Dazu erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: "Die von diesen Pseudo-Erschließungsbeiträgen Betroffenen wohnen schon lange in ihren Häusern. Es geht um alte Bestandsstraßen in längst bebauten Gebieten, die seit Jahrzehnten durch den öffentlichen Verkehr genutzt werden.   Problemlos gelangen die Fahrzeuge der Post und der Müllentsorgung zu ihrem Haus - im Notfall auch der Rettungsdienst. Und doch sollen die Anlieger nun saftige Erschließungsbeiträge zahlen. Das darf nicht sein, denn mit einer tatsächlichen Erschließung, die ein Grundstück oder ein gesamtes Gebiet bebaubar macht, und deshalb zu Recht beitragspflichtig ist, hat das nichts mehr zu tun.

Für die betroffenen Grundstückseigentümer stellen diese Baumaßnahmen lediglich eine Verbesserung der Verkehrsanbindung dar, die als Straßenausbaumaßnahme in Brandenburg nicht mehr beitragspflichtig ist. So haben es die Landtagsabgeordneten beschlossen und dazu müssen sie stehen.

Deshalb muss Brandenburg jetzt von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen, die es den Bundesländern ermöglicht, eigene Regelungen bei den Erschließungsbeiträgen zu treffen und ihren Missbrauch zu verhindern. Auf diesem Wege kann die Zehn-Jahres-Regel im Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg verankert werden. Dazu brauchen die Abgeordneten den Druck der Bürger. Das hat sich schon bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gezeigt.

Deshalb unterstützt der VDGN das Anliegen der jetzt von den Freien Wählern gestarteten Volksinitiative zur Abschaffung von Beiträgen für Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 hergestellt wurden. Darüber hinaus wird der VDGN seine Forderung nach der Zehn-Jahres-Regel direkt und immer wieder an die Landesregierung und die Abgeordneten des Landtags richten."

Den dpa-Beitrag dazu finden Sie unter anderem in der Süddeutschen Zeitung vom 1. Dezember 2020.

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Stellungnahme des VSSD zur geplanten Beitragsabschaffung in Sachsen-Anhalt

9. November 2020

Der Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt wird gegenwärtig in den Fachausschüssen des Landtages beraten. Im Dezember soll er beschlossen werden. VDGN und VSSD haben dazu folgende Stellungnahme eingereicht:

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Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drs. 7/6552

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE – Drs. 7/3578

Stellungnahme des Vereins STOP von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland e.V.

Berlin, den 30.Oktober 2020

Sehr geehrte Damen und Herren, der Verein STOP von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland e.V. (VSSD) bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmen dieser Anhörung zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen schriftlich Stellung zu nehmen.

Beide vorliegenden Entwürfe beinhalten eine identische Zielstellung, die vollumfängliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Dafür zollen wir sehr gern unseren Respekt und unsere Anerkennung.

 Erstmals wird im Land Sachsen-Anhalt die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Aussicht gestellt. Alle bisherigen Versuche, das Kommunale Abgabengesetz hinsichtlich der Straßenausbaubeiträge zu entschärfen und vermeintlich bürgerfreundlicher zu gestalten, mussten scheitern. Scheinlösungen, wie beispielhaft der Vorschlag unverhältnismäßig hart betroffenen Beitragszahler zu entlasten, haben wir in allen Gesprächen und Stellungnahmen der letzten Jahre unsere Zustimmung verweigert, und konsequent die nun beabsichtigte komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert. Viel zu viel Zeit ist seither vergangen. Monate und Jahre, in denen viele Bürger des Landes auf der Grundlage eines völlig veralteten Gesetzes und einer angeblichen, und nie nachgewiesenen, Vorteilslage zu Beitragszahlungen genötigt wurden. Nicht nur in Einzelfällen waren diese Beitragsforderungen existenzgefährdend.

Bei aller Anerkennung der Arbeit in den Fraktionen darf nicht vergessen werden, dass die Bürger des Landes, mit entscheidender Unterstützung der in der „Allianz gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“ zusammengefassten Bürgerinitiativen, diese Gesetzesentwürfe erzwungen haben.

Der Erfolg wird medial viele Väter haben, tatsächlich sind es aber die Bürger des Landes, die Ihr Schicksal selbst in die Hand genommen, und ihre Rechte erkämpft haben. Ihnen gilt unser Dank.

Wir stimmen dem Paradigmenwechsel zur Finanzierung der Straßenausbaubeiträge aus Landeshaushaltsmitteln zu. Damit erhalten wir das Prinzip der Kommunalen Selbstverwaltung und geben den Bürgermeistern und Verwaltungen die Chance, gemeinsam mit ihren Bürgern die kommunale Verkehrsinfrastruktur funktionsfähig zu gestalten. Für eine grundhafte Erneuerung oder gar Ausbau werden diese Mittel nicht ausreichend sein.

 Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ist ein Kompromissvorschlag. Er geht von einem Mehrbelastungsausgleich von 15 Millionen Euro pro Jahr aus dem Landeshaushalt aus. Eine Ausgangsgröße, die den im Gesetzentwurf der LINKEN aus dem Jahr 2018(!) genannten Einnahmebeträgen aus den Jahren 2015-2017 gerecht wird. Richtigerweise unterstellt der Entwurf der LINKEN allerdings einen Reparaturstau bei den Gemeindestraßen in nicht bekannter Größe und prognostiziert eine Gesamtfinanzierungsmasse von 27 Millionen Euro. Ohne finanzielle Grundausstattung aller Gemeinden und Kommunen des Landes zur Aufrechterhaltung der kommunalen Infrastruktur, und hier im Besonderen des kommunalen Straßennetzes, ist jeder Bürgermeister, Stadtverordnete, Gemeindevertreter rein praktisch nicht in der Lage, die notwendige Entscheidungen zu treffen. Die finanzielle Ausstattung vieler Gemeinden lässt nicht einmal die planmäßige Instandhaltung des innerörtlichen Verkehrswegenetzes zu. Der eigenen Verkehrssicherungspflicht wird vielerorts mit Tempo-30-Zonen und Warnschildern zum schlechten Straßenzustand Genüge getan.

Der VSSD fordert die Landesregierung auf, den tatsächlichen Finanzbedarf in 2021 (mit Preissteigerungskoeffizienten) zu ermitteln und in den zukünftigen Landeshaushalt einzustellen. Ob der im Entwurf der Regierungsfraktionen unter Artikel 3 §3 benannte Evaluierungstermin 01.Januar 2024 ausreichend ist erscheint aus den Erfahrungen anderer Bundesländer zweifelhaft. An dieser Stelle sollte die Landesregierung gemeinsam mit anderen Bundesländern eine Finanzzusage vom Bund einfordern. Die Sicherung der Verkehrsinfrastruktur innerhalb und außerhalb von Gemeinden ist auch eine zentrale Aufgabe des Staates.

Der im Artikel 3 §1 o.g. Gesetzentwurfes vorgeschlagene Verteilungsmaßstab der Ausgleichszahlungen zu Gunsten der Gemeinden ist einmalig in der Bundesrepublik und geht über die bisher praktizierten Regelungen der Bundesländer hinaus, die den Straßenausbaubeitrag abgeschafft haben. In wie fern er eine gerechte Verteilung der Mittel sichert muss die Evaluierung zeigen. Der VSSD begrüßt diese zu diesem Zeitpunkt beispielgebende Regelung.

Viele Passagen des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen tragen die Handschrift des Gesetzentwurfs der LINKEN vom 12.11.2018. Es ist völlig unverständlich, warum man diesem Vorschlag nicht zeitnah gefolgt ist und weiterhin Straßenausbaubeiträge erhoben hat. Ein von uns und der Allianz gegen Straßenausbaubeiträge im April 2020 gefordertes Moratorium fand keine Beachtung. In Sachsen-Anhalt wurden trotz der Corvid 19-Pandemie 2020 weiterhin Bescheide für Straßenausbaubeiträge verschickt, beispielhaft steht dafür die Stadt Dessau-Roßlau.

Wir halten es für unverantwortlich, nicht der im Gesetzentwurf der LINKEN vorgeschlagenen Stichtagsregelung 31. Dezember 2018 zu folgen und fordern eine Korrektur im Entwurf der Regierungskoalition.

Ein gravierender Unterschied beider Entwürfe liegt in der Ausgestaltung der Übergangsvorschriften §18 mit dem eingefügten §18a, bzw. den neuen Absätzen 3-5 im Entwurf der LINKEN. Im Entwurf der Regierungskoalition findet die Stichtagsregelung für all die Maßnahmen Anwendung, in denen die Beitragspflicht, es wird im Absatz 1 auch von Beitragsschuld gesprochen, entstanden ist, die LINKE stellt auf den Bescheid ab.

Der Verein STOP von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland e.V. fordert eine echte Stichtagsregelung. Jede Stichtagsregelung ist problembehaftet. Die von einem Stichtag Benachteiligten werten ihn immer als ungerecht. Gerade deshalb bedarf es aus unserer Sicht einer klaren Definition. Diesen Stichtag auf das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht abzustellen grenzt die Möglichkeit der Beitragszahler ein, zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt die Beitragspflicht (letzte Unternehmensrechnung) tatsächlich entstanden ist. Solange die Möglichkeit einer Manipulation im Raum steht, wird diese unweigerlich zu weiteren Widerspruchsverfahren und juristischen Auseinandersetzungen führen. Und gerade dies gilt es zu vermeiden.

Aus diesem Grund stimmen wir dem Vorschlag der Fraktion DIE LINKE im § 18 Absatz 3 zu. Alle Bescheide, die nach dem vereinbarten Stichtag festgesetzt wurden, sind aufzuheben.

Darüber hinaus schafft der Landtag nur dann mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eine konsequente politische Wirkung, wenn beschlossen wird, alle Grundstückseigentümer von Straßenausbaubeiträgen zu entlasten, die bisher noch keinen Bescheid erhalten haben. Ähnlich wie in Bayern und geplant in Thüringen sollten die Gemeinden ihre Einnahmeausfälle aus einem Sonderfond des Landes erhalten.

Aus den Erfahrungen anderer Bundesländer, die bereits die Abschaffung der Beitragspflicht beschlossen haben, weist der VSSD auf die Problematik der „Scheinerschließung“ hin. Parallel zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sollten gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine Abrechnung von „Scheinerschließungen“ nach dem Erschließungsbeitragsrecht ausschließen. Dabei handelt es sich um Ausbaumaßnahmen an Straßen, bei denen in der Regel einzelne Bestandteile fehlen bzw. nicht nach heute gültigen Standards hergestellt worden sind, die dennoch als ortsüblich erschlossene Verkehrsanlegen seit Jahrzehnten für den öffentlichen Verkehr genutzt werden. Das Land Sachsen-Anhalt sollte von seiner Kompetenz Gebrauch machen, das Erschließungsbeitragsrecht landesgesetzlich zu regeln. Dabei sollte in enger Anlehnung an die bisherigen Regelungen des Baugesetzbuches gewährleistet werden, werterhöhende Maßnahmen der tatsächlichen Erschließung, mit der die Bebaubarkeit eines Grundstücks hergestellt wird, über Erschließungsbeiträge abzugelten.

Für Verkehrsanlagen, die über einen längeren Zeitraum bereits für den Verkehr genutzt werden (VSSD Forderung 10 Jahre), muss eine Veranlagung nach Erschließungsbeitragsrecht ausgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Blaschke
Vorsitzender VSSD

Den Text des Gesetzentwurfs finden Sie hier (bitte anklicken).

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Keine Straßenausbaubeiträge mehr in Wolfsburg

29. Oktober 2020

Straßenausbaubeiträge gehören in Wolfsburg der Vergangenheit an. Mit großer Mehrheit hat der Rat am 28. Oktober 2020 beschlossen, die ungeliebte Satzung aufzuheben. Finanziert wird die Entlastung der unmittelbar von Straßensanierungen betroffenen Eigentümer durch eine höhere Grundsteuer. Darüber berichten die Wolfsburger Nachrichten und RegionalHeute.de.

Wie das Konstrukt der Straßenausbaubeiträge zusammenbricht. Eine Analyse des VDGN: Wo abgeschafft wurde und wo die Beiträge wackeln

1. Juli 2020

Deutschlandweit werden die Straßenausbaubeiträge derzeit vollständig oder zumindest teilweise abgeschafft. Dafür haben sich VDGN und VSSD in den vergangenen Jahren mit aller Kraft eingesetzt. Jetzt sind es schon sieben Bundesländer, in denen es keine Straßenausbaubeiträge mehr gibt. In einem achten Bundesland, in Sachsen-Anhalt, wird eine entsprechende Gesetzes Änderung vorbereitet. Es bleiben fünf Bundesländer, in denen die Gemeinden mehr oder weniger selbst entscheiden können, ob sie diese Beiträge erheben, und drei Bundesländer mit speziellen Regelungen wie die Halbierung der Beiträge oder die ausschließliche Erhebung wiederkehrender Beiträge gibt.
Die vollständige Analyse lesen Sie hier (bitte anklicken).

Wechsel an der Spitze des Dachverbandes VDGN

29. Mai 2020

Neuer Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) ist Jochen Brückmann. Er wurde von den Vertretern der rund 400 VDGN-Mitgliedsvereine mit großer Mehrheit gewählt. Brückmann bedankte sich für das große Vertrauen: „Die starke Stimme und die Tatkraft des VDGN sind angesichts bald wieder knapper werdender Kassen in Bund, Ländern und Kommunen wichtiger denn je. Unsere 120.000 Mitglieder haben sich ihr Eigentum oftmals hart erarbeitet und damit auch für das Alter vorgesorgt. Eine angespannte wirtschaftliche Lage darf nicht dazu führen, sie extra zur Kasse zu bitten. Das würde erhebliche soziale Verwerfungen hervorrufen. Wir fordern einen sozial verantwortlichen Umgang mit den Millionen Menschen, die Ihre Häuser, Wohnungen und Grundstücke als Eigentümer und Pächter selbst nutzen. Der VDGN ist und bleibt die Interessenvertretung für Menschen, die sonst oftmals keine Interessenvertreter haben.“

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Brückmann betonte, daß schon jetzt Grundstücksnutzer an vielen Stellen zu stark mit Kommunalabgaben belastet werden. „Die Straßenausbaubeträge etwa sind längst überholt. Vielerorts wurde diese Zwangsabgabe bereits abgeschafft. Es ist daher gerade in Zeiten der Corona-Krise das völlig falsche Signal, weiter Beitragsbescheide zu versenden.“ Der VDGN fordert deshalb ein Moratorium für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in allen Bundesländern, in denen noch nicht abschließend über die Abschaffung dieser Abgabe entschieden worden ist: „Ebenso muß die anstehende Reform der Grundsteuer für Eigenheimbesitzer so gestaltet werden, daß selbstnutzende Eigentümer von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Erholungsgrundstücken nicht mit wachsenden Steuerforderungen überzogen werden. Das gilt insbesondere für die neuen Bundesländer, wo die Gefahr einer drastischen Erhöhung der Grundsteuer am größten ist. Ebenso engagieren wir uns dafür, das Kleingartenwesen mit einer Novelle des Bundeskleingartengesetzes an die Lebenswirklichkeit anzupassen. Im Interesse der Nutzer von Erholungsgrundstücken mit Verträgen aus DDR-Zeiten fordern wir eine Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes, um den langfristigen Bestand dieser Datschen-Grundstücke zu sichern. Die Corona-Wochen haben gezeigt, Kleingärten und Erholungsgrundstücke sind für die Menschen wichtiger denn je.“

Die Delegierten des VDGN-Verbandstages haben den 52-jährigen ehemaligen Bereichsleiter Stadtentwicklung der IHK Berlin zum Nachfolger von Christian Gräff gewählt. Gräff hatte sein Amt im vergangenen Februar zur Verfügung gestellt und wird sich nun auf sein Mandat als Wahlkreisabgeordneter für den Stadtteil Biesdorf im Berliner Abgeordnetenhaus sowie auf seine selbständige unternehmerische Tätigkeit konzentrieren. Jochen Brückmann bedankt sich bei Christian Gräff: „Ich übernehme einen robusten Verband mit einem starken Team, engagierten Ehrenämtlern und einem breiten Beratungsangebot.“

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Schutz vor ungerechtfertigten Erschließungsbeiträgen für Straßen

16. März 2020

Trotz der Abschaffung der Anliegerbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen werden die Grundstückseigentümer verstärkt zur Finanzierung des Straßenbaus herangezogen. Dazu erklärt VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke:  "Kommunen steht es weitestgehend offen, Erschließungsbeiträge für eine sogenannte erstmalige Herstellung einer Straße zu verlangen. Die Kostenbelastung der Anlieger kann mit bis zu 90% der Gesamtkosten höher liegen, als das bei einer Straßenausbaumaßnahme der Fall war. Die Anwendung des Erschließungsrechts verläuft nahezu konfliktfrei, wenn beispielhaft die Verkehrsanbindung einer entstehenden neuen Wohnsiedlung nach einem beschlossenen Bauprogramm erfolgt.

Zu erheblichen Widersprüchen kommt es immer dann, wenn eine seit Jahren und Jahrzehnten genutzte Zuwegung zu den Grundstücken durch ein Bauvorhaben  an den heutigen technischen Standard angepasst werden soll, und Beiträge erhoben werden. Für die betroffenen Grundstückseigentümer stellen diese Baumaßnahmen lediglich eine Verbesserung ihrer Verkehrseinrichtung dar, die Bestandteil des Straßenausbaus sind und damit kostenseitig nicht mehr umgelegt werden dürfen. Mehr…

Auch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen scheidet für die Mehrzahl der Straßen aus.  Nach dem Einigungsvertrag ist nämlich darauf abzustellen, dass für Straßen die vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellt worden sind keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden dürfen. Das BauGB definiert im §242 Abs. 9 Satz 2: „Bereits hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen sind die einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertig gestellten Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen.“

Gelingt der Nachweis eines technischen Ausbauprogramms aus der Vergangenheit nicht, ist die zweite Alternative, die örtliche Ausbaugepflogenheit, zu prüfen. Und diese kann nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.Juli 2007 (BVerwG 9 C 5.06) auch in überwiegend geschotterten Wohnwegen bestehen. Die Verwaltungsgerichte in Berlin-Brandenburg und einigen anderen Bundesländern schließen sich mit ihren letzten Entscheidungen bedauerlicherweise dieser Auslegung nicht an, und verneinen regelmäßig die endgültige erstmalige Herstellung von Straßen/Wohnwegen. Langwierige Verfahren fördern Bürgerfrust und gefährden den kommunalen Frieden. Der VDGN fordert eine klare Regelung, die für alle Beteiligten verständlich ist und weitere rechtliche Auseinandersetzungen überflüssig macht.

1.       Nutzung der Öffnungsklausel im Bundesbaugesetz, die es erlaubt, das Erschließungsbeitragsrecht von Bundes- in Landesrecht (hier KAG) zu überführen.

2.       Für Straßen, die länger als zehn Jahre für den Verkehr genutzt werden, ist eine Veranlagung nach Erschließungsbeitragsrecht auszuschließen. Entscheidend ist dabei allein, dass die Straße in ihrer Beschaffenheit die Erreichbarkeit des Grundstücks mit einem Kfz, sowie die Zufahrt für insbesondere von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr, ermöglicht.

Vorbild sind die Bundesländer Baden-Württemberg und der Freistaat Bayern, die die Öffnungsklausel genutzt und das  Erschließungsbeitragsrecht in Landesrecht zu überführt haben."

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Sachsen-Anhalt: Die Tücken des Stichtages

9. Januar 2020

Was Sachsen-Anhalt beim Abschaffen der Straßenausbaubeiträge von Nachbarn lernen kann

Sind die Tage der Straßenausbaubeiträge nun auch in Sachsen-Anhalt gezählt? Mitte November hat die CDU als letzte Landtagsfraktion ihren Widerstand aufgegeben und den Weg für deren Abschaffung grundsätzlich freigemacht. Im März kommenden Jahres, so das Ziel, soll in Magdeburg die dafür notwendige Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen werden. In den aktuellen Koalitionsrunden wurden hinsichtlich der Details leider bisher noch keine sichtbaren Erfolge erzielt. Eine zentrale Frage ist, welcher Stichtag für die Abschaffung festgelegt und wie er definiert wird, um den Übergang möglichst gerecht zu gestalten. Was kann Sachsen-Anhalt dabei aus den Erfahrungen seiner Nachbarländer lernen. Damit beschäftigt sich ein Beitrag in der aktuellen Ausgabe des VDGN-Verbandsjournals "Das Grundstück". Den Beitrag finden Sie hier (bitte anklicken).

 

 

14.500 Härtefall-Anträge in Bayern

6. Januar 2020

Rund 14.500 Anträge auf Leistungen aus dem Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge seien bis zum Ende der Antragsfrist am 31. Dezember 2019 eingegangen, teilte die bayerische Staatsregierung jetzt mit. Der Härtefallfonds war nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern eingerichtet und mit 50 Millionen Euro ausgestattet worden. Das Geld soll Anliegern zugute kommen, die noch im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017  - also in den vier Jahren vor dem festgelegten Stichtag zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen worden. Ein solcher Fonds gilt als Beispiel dafür, wie soziale Härten im Zusammenhang mit der Beitragsabschaffung abgefedert werden können. Zur Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung gelangen Sie hier.

VDGN und VSSD fordern: Endlich Schutz vor Scheinerschließungen

3. Januar 2020

Vermeintlicher Neubau von Straßen kostet Grundstückseigentümern oft fünfstellige Summen
Der VSSD und sein Dachverband VDGN fordern für das  Jahr 2020 konkrete gesetzliche Schritte, um Grundstückseigentümer vor ungerechtfertigten Erschließungsbeiträgen für einen vermeintlichen Straßenneubau  vor ihrer Haustür schützen.  Für Bauarbeiten an Straßen, die bereits mehr als zehn Jahre für den Verkehr genutzt werden und somit ihre Erschließungsfunktion erfüllen, dürfen Anlieger nicht weiter zur Kasse gebeten werden.

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Dazu erklärt VDGN-Vizepräsident Lothar Blaschke: „Im Ringen um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge konnte 2019 bereits ein entscheidender Durchbruch erzielt werden. Nach Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Bayern wird jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen auf diese ungerechte Zwangsabgebe verzichtet. In  Sachsen-Anhalt haben sich ebenfalls noch vor Jahresende alle Landtagsfraktionen zu deren Abschaffung bekannt. In NRW werden die Beiträge zumindest halbiert. Bald wird es hoffentlich kein Bundesland mehr geben, in dem die Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet werden, Anliegerbeiträge für den Ausbau einer vorhandenen Straße zu kassieren.

Doch aufatmen können die meisten Grundstückseigentümer noch nicht, denn ihnen drohen jetzt meist fünfstellige Erschließungsbeiträge. Laut Bundesbaugesetz werden diese eigentlich nur fällig, wenn eine Straße – zum Beispiel in einem neuen Wohngebiet – erstmals hergestellt wird. Viele Kommunen kassieren diese Beiträge jedoch auch für den weiteren Ausbau von bereits einfach hergerichteten oder unbefestigten Straßen, obwohl diese schon seit Jahrzehnten für den öffentlichen Verkehr genutzt werden und ihre Erschließungsfunktion erfüllen. Zur Begründung heißt es, die endgültige Herstellung sei mit den jüngsten Arbeiten erst abgeschlossen worden. Dieses Schlupfloch gilt es zu stopfen, denn es gibt Raum für Willkür und weitere Rechtsstreitigkeiten.

Deshalb die Forderung von VSSD und VDGN: Für Straßen, die bereits zehn Jahre für den Verkehr genutzt werden, muss eine Veranlagung nach Erschließungsbeitragsrecht gesetzlich ausgeschlossen werden. Entscheidend ist dabei allein, dass die Straße in ihrer Breite und Beschaffenheit die Zufahrt von Kfz, insbesondere von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr, ermöglicht. Den Schlüssel dazu haben die Gesetzgeber der Bundesländer selbst in der Hand. Eine Öffnungsklausel im Bundesbaugesetz erlaubt es ihnen, das Thema Erschließung von Bundes- in Landesrecht zu überführen. Danach können die jeweiligen Kommunalabgabengesetze (KAG) der Länder entsprechend verändert werden. Bayern hat das 2019 bereits getan und damit erneut den Weg für die anderen Bundesländer vorgezeichnet. Die müssen nun folgen, wenn sie es ernst meinen mit der Gerechtigkeit bei  Kommunalabgaben.“

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Landtag NRW hat KAG-Änderung beschlossen

18. Dezember 2019

Der NRW-Landtag hat am 18. Dezember 2019 mehrheitlich eine Neuregelung bei den Straßenausbaubeiträgen und eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat den Gesetzesentwurf eingebracht, der weithin auf massive Kritik stößt. Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier.

Straßenausbaubeiträge rückwirkend abschaffen

4. Dezember 2019

Nach der erfolgreichen Volksinitiative in Sachsen-Anhalt muss weiter Druck gemacht werden

Der VDGN bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die in den vergangenen Monaten für die Volksinitiative „FAIRE STRASSE - gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“ unterschrieben haben. Heute konnten die Freien Wähler als Initiator der Aktion die Listen mit etwa 38.000 Unterschriften im Magdeburger Landtag abgeben. Begleitet wurden Sie von Vertretern der Bürgerinitiativen und des VDGN, die eine schnelle und unmissverständliche Änderung des Kommunalabgabengesetzes forderten.

Dazu erklärt VDGN-Vizepräsident Lothar Blaschke: Dass so viele Menschen mobilisiert werden konnten, ist vor allem auch ein Verdienst der zahlreichen lokalen Bürgerinitiativen die sich gebildet und in diesem Jahr mit dem VDGN zusammengeschlossen haben.

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Die erfolgreiche Volksinitiative ist ein erster Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Beitragsabschaffung. Damit wird der Landtag gezwungen, sich noch einmal ganz konkret mit diesem Thema zu beschäftigen. Die Erfolgsaussichten sind gut, denn angesichts des landesweiten Protests hat nun auch die CDU als letzte Partei ihr Einlenken signalisiert. Sich zufrieden zurückzulehnen ob des Erfolges wäre aber das falsche Signal. Wir schauen sehr genau hin und fordern ein Gesetz, das keinen Spielraum für jegliche Interpretationen liefert. Das ist in Sachsen-Anhalt nur dadurch zu erreichen, dass alle Beiträge, die seit dem 1.Januar 2019 erlassen wurden, rückwirkend abgeschafft werden. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes fordern wir eine Richtlinie der Landesregierung, die den Erlass neuer Beitragsbescheide mit sofortiger Wirkung aussetzt. Nur eine solche Regelung ist konsequent und für die Bürger nachvollziehbar.“

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Sachsen-Anhalt: Straßenausbaubeiträge rückwirkend abschaffen

12. November 2019

VDGN und VSSD begrüßen das Einlenken der CDU-Landtagsfraktion und fordern klare gesetzliche Regelung

Laut aktuellen Pressemitteilungen gibt die CDU Sachsen-Anhalt ihren Widerstand auf und macht den Weg für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge frei.

Dazu erklärt VDGN-Vizepräsident und VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke: „Wir begrüßen, dass nun auch die CDU Sachsen-Anhalt die Zeichen der Zeit erkannt hat und Kurs auf die Abschaffung dieser ungerechten und unsozialen Kommunalabgabe nimmt. Das ist vor allem ein Erfolg der vielen Bürgerinitiativen, die in den vergangenen Wochen  gemeinsam mit dem VDGN ihre Kräfte gebündelt haben. Und es ist auch  ein Verdienst tausender Einwohner Sachsen-Anhalts, die die von den Freien Wählern initiierte Volksinitiative gegen die Straßenausbaubeiträge unterschrieben haben.

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Jetzt müssen den Willensbekundungen schnell Taten folgen. Ein Gesetzentwurf muss schnellstens auf den Weg gebracht werden. Konkret fordert der VDGN, die Beiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 abzuschaffen. Maßgeblich dabei muss der Erlass des Beitragsbescheides sein. Beiträge, die nach dem Stichtag bereits gezahlt wurden, sind zurückzuerstatten. Nur so lässt sich verhindern, dass die Kommunen jetzt in Torschlusspanik kurz vor Jahresende noch massenhaft Bescheide verschicken oder Baumaßnahmen in die Wege leiten.  In dieser Hinsicht sollte Sachsen-Anhalt aus den Erfahrungen anderer Bundesländer lernen, bei denen komplizierte und kaum nachvollziehbare Stichtagsregelungen zu Verwirrung und Verdruss sowohl bei den Bürgern als auch den Verwaltungen führen.“

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VDGN und Bürgerallianz begrüßen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen. Kritik an der Stichtagsregelung

13. September

Auch in Thüringen hat die Landespolitik die Zeichen der Zeit erkannt. Am heutigen Donnerstag hat der Landtag in Erfurt einstimmig - bei Enthaltung der CDU - die Aufhebung der Straßenausbaubeiträge und eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf war von den Regierungsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt worden.

Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Christian Gräff: „Wir sind sehr froh darüber, dass nun auch in Thüringen die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden. Damit sind es bereits sieben Bundesländer, in denen diese unsoziale und ungerechte Kommunalabgabe nicht mehr erhoben wird. Weitere Bundesländer werden mit Sicherheit bald folgen."  Mehr…

Christian Gräff weiter: Für die vielen Eigenheimbesitzer in Thüringen freuen wir uns, dass sie in Zukunft keine Angst mehr vor horrenden Beitragsforderungen  im vier- und fünfstelligen Bereich mehr haben müssen.
Bei aller Anerkennung für die von der Koalition erarbeitete Gesetzesvorlage darf nicht vergessen werden, dass es vor allem die Bürger waren, die mit Unterstützung des VDGN und der Bürgerallianz die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen hartnäckig erzwungen haben. Erinnert sei dabei an die Aktion ,Rote Karte für Straßenausbaubeiträge‘, die im vergangenen Jahr von zehntausenden Thüringern unterstützt wurde.
Kritisch sehen wir vor allem aber die Stichtagsregelung, bei der der Gesetzgeber den Vorschlägen  des VDGN und der Bürgerallianz Thüringen leider nicht gefolgt ist. Festgelegt wurde, dass die Gemeinden weiterhin Beiträge erheben für alle Straßenausbaumaßnahmen, bei denen die sachliche Beitragspflicht bis spätestens 31. Dezember 2018 entstanden ist. Maßgeblich soll dafür der Eingang der letzten Unternehmensrechnung für den Straßenausbau bei der Gemeinde sein. Für den Beitragszahler ist das schwer nachzuvollziehen.
In jedem Fall bedeutet diese Formulierung, dass es in Thüringen unter Berücksichtigung der vierjährigen Verjährungsfrist bis Ende 2022 noch Straßenausbaubeiträge geben wird, was viele Betroffene nicht verstehen werden.
Gerecht wäre es gewesen, alle Grundstückseigentümer von Straßenausbaubeiträgen zu entlasten, die nach dem 31. Dezember 2018 einen Bescheid erhalten oder bisher noch keinen Bescheid bekommen haben. Damit hätte man die Zwangsbeiträge sofort ein für alle Mal erledigt.“

Zur Pressemitteilung unseres Kooperationspartners, der Bürgerallianz Thüringen, gelangen Sie hier (bitte anklicken). 

Die Pressemitteilung der Landtagsfraktion Die Linke finden Sie hier.

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Mecklenburg-Vorpommern: Den Zug der Zeit erkannt

19. Juni 2019

VDGN und VSSD begrüßen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Kritik an Stichtagsregelung und weiterhin möglichen Beiträgen für Scheinerschließung

Aufatmen bei vielen Eigentümern selbstgenutzter Wohngrundstücke in Mecklenburg-Vorpommern: Der Landtag hat am Mittwoch die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für alle Straßenbaumaßnahmen abgeschafft, die ab dem 1. Januar 2018 begonnen worden sind.

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„Wir begrüßen diesen Schritt aus vollem Herzen. Mecklenburg-Vorpommern hat den Zug der Zeit erkannt und als eines der ersten Flächenbundesländer die Straßenausbaubeiträge beerdigt“, erklärt Peter Ohm, 1. Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). Diese unsoziale, ungerechte und ungerechtfertigte Abgabenform ist längst nicht mehr tragbar gewesen.

Kritisch sehen wird die Wahl des Stichtages 1. Januar 2018. Damit bleibt die Beitragspflicht für alle Straßenbaumaßnahmen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 bestehen, da hier noch keine Verjährung eingetreten ist. Mindestens bis 2021 wird es deshalb in Mecklenburg-Vorpommern Straßenausbaubeiträge geben. Nicht gefolgt ist der Gesetzgeber leider auch unserem Vorschlag einer landesgesetzlichen Regelung, die Beiträge für Scheinerschließungen ausschließt. Dabei handelt es sich in der Regel um den Ausbau bislang unbefestigter Straßen, die aber seit Jahrzehnten für den öffentlichen Verkehr genutzt wurden und somit eine Erschließungsfunktion ausgeübt haben. In diesen Fällen werden oft Erschließungsbeiträge erhoben, die 90 Prozent aller umlagefähigen Baukosten ausmachen und damit höher sind als Straßenausbaubeiträge. Hier hätte der Gesetzgeber eine Öffnungsklausel des Bundesbaugesetzbuches nutzen können, die den Bundesländern Raum für eigene Regelungen gibt.“

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Brandenburg: Abschaffen der Straßenausbaubeiträge – Erfolg des VDGN

13. Juni 2019

Unbefriedigend: Für Scheinerschließungen werden weiter Beiträge erhoben
„Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Brandenburg feiern wir als unseren Erfolg“, sagt Peter Ohm, 1. Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). „Der VDGN kämpft seit fast zwei Jahrzehnten auf breiter Front gegen diese unsoziale und ungerechtfertigte Art von Abgaben. Er hat das Thema aufgegriffen, als sich noch keine politische Partei darum kümmerte und der VDGN mit seinen Forderungen in Politik und Verwaltungen überwiegend auf Ablehnung stieß.

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Doch Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Zuerst kippten die Straßenausbaubeiträge auf Betreiben unseres Verbandes 2012 in Berlin, dann 2016 in Hamburg, dann 2018 in Bayern. Das alles hat Druck für politisches Handeln im Bürgersinne aufgebaut, so daß in fast allen Landtagen der übrigen Bundesländer das Thema auf die Tagesordnung gesetzt worden ist, ganz akut in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, die auch kurz vor der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stehen.

Für die vielen Grundstücksbesitzer in Brandenburg, die ihr Haus selbst bewohnen, freuen wir uns, daß sie in Zukunft keine Angst mehr vor gruseligen Forderungen im vier- und fünstelligen Bereich mehr haben müssen. Zugleich bedauern wir, daß der Gesetzgeber unseren Vorschlägen in mancher Hinsicht nicht gefolgt ist. So wäre es wichtig gewesen, alle entstandenen Beitragsforderungen zu beerdigen. Die Stichtagsregelung, nach der keine Beiträge mehr für Baumaßnahmen erhoben werden, die seit dem 1. Januar 2019 abgeschlossen worden sind, läßt viele Verlierer auf dem Feld. Denn noch können Beiträge für Baumaßnahmen eingetrieben werden, die in den Jhren 2015 bis 2018 abgeschlossen worden sind. Bis zum 31. Dezember 2022 wird es deshalb Straßenausbaubeiträge in Brandenburg geben.
Ebenso hätten die Beiträge für Scheinerschließungen abgeschafft gehört. Das sind Beiträge, die nach Bundesrecht erhoben werden für Straßen, die angeblich erstmals hergestellt worden sind, tatsächlich aber seit Jahrzehnten für den öffentlichen Verkehr genutzt werden. Das Baugesetzbuch verfügt dafür über eine Öffnungsklausel, nach die Bundesländer selbst Regelungen für Erschließungsbeiträge treffen können. Die Brandenburger Regierungskoalition aus SPD und LINKEN hat entgegen unseren Forderungen im Anhörungsverfahren zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes unterlassen, diese Klausel zu nutzen. Da wirkt es schon zynisch, wenn Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) äußert, es werde sich zeigen, was die weitere Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den sozialen Frieden im Lande bedeute.“

Einen Beitrag von rbb 24 zu diesem Thema lesen Sie hier.

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Weitere Veröffentlichungen des VSSD finden Sie hier