Brandenburg: Straßenausbaubeiträge

Demo der Volksinitiative gegen Pseudo-Erschließungsbeiträge in Brandenburg

23. März 2022

Zur Abschluss-Mobilisierungs-Demo wird am 24.03. um 12 Uhr vor dem Landtag Brandenburg in Potsdam aufgerufen: Bei der Kundgebung werden Betroffene zu Wort kommen und die Erschließungsbeiträge sollen symbolisch weggebaggert werden. Mehr Infos dazu hier. Der VDGN ruft dazu auf: Unterstützen Sie das derzeit in Brandenburg laufende Volksbegehren zur Abschaffung von ungerechten Beiträgen für Erschließungsanlagen. Sie müssen dazu nicht ins Rathaus gehen. Nutzen Sie einfach und unkompliziert die Möglichkeit per Brief Ihre Stimme dafür abzugeben. So geht es einfach (bitte anklicken).

Abschaffung ungerechtfertigter Erschließungsbeiträge finanzierbar

3. Februar 2022

Gegen das Argument, die Abschaffung ungerechtfertigter Erschließungsbeiträge für schon lange existierende Straßen sei unfinanzierbar, wehrt sich die Fraktion der Freien Wähler im Brandenburgischen Landtag. Bei der bereits erfolgten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge seien die Kosten deutlich unter den Befürchtungen geblieben. Zur Pressemitteilung gelangen Sie hier (bitte anklicken).
Mehr zum Thema erfahren Sie hier.

Endgültig Rechtssicherheit schaffen

11. Oktober 2021

Brandenburg: VDGN unterstützt Volksbegehren gegen Erschließungsbeiträge für "Sandpisten"
Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) unterstützt das am 12. Oktober 2021 in Brandenburg startende Volksbegehren zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für „Sandpisten“, für das nun bis zum 11. April 2022 alle stimmberechtigten Bürger ihr Votum in den Rathäusern abgeben können. Fügen Sie hier den Anreißertext ein.

Mehr dazu lesen Sie hier.

Billige Ausreden

17. Juni 2021

VDGN kritisiert Festhalten der Brandenburger Regierungskoalition an Erschließungsbeiträgen für „Sandpisten“

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Der Brandenburger Landtag hat am heutigen Donnerstag mit der Mehrheit der Regierungskoalition von SPD, CDU und Grünen die Volksinitiative der Freien Wähler abgelehnt, Anliegerbeiträge für den Ausbau sogenannter Sandpisten abzuschaffen und diesen Ausbau vom Land finanzieren zu lassen. Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Jochen Brückmann:  „Wir haben kein Verständnis für diese Ablehnung einer Forderung, die der VDGN schon seit langem erhebt. Die öffentliche Hand kassiert in den Fällen, um die es hier geht, Erschließungsbeiträge, so als würden diese Straßen erstmals hergestellt. Diese Straßen, an denen seit Jahrzehnten Häuser stehen, erfüllen aber bereits seit langem ihre Erschließungsfunktion. Es handelt sich also um Scheinerschließungen und nach unserem Rechtsverständnis um Maßnahmen des Straßenausbaus. Die Straßenausbaubeiträge hat der Brandenburger Landtag aber bereits abgeschafft. Wenn der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Jan Redmann, zur Begründung der ablehnenden Haltung seiner Partei anführte, man wolle sich bei den Ausgaben lieber auf die Bildung konzentrieren, dann ist das eine schwache und billige Ausrede. Sie kaschiert nur den Bruch eines Versprechens, das die CDU vor der letzten Landtagswahl abgab, nämlich für die Abschaffung der Erschließungsbeiträge für `Sandpisten` zu sorgen.“

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20.000 Unterschriften gegen Erschließungsbeiträge gesammelt

29. Januar 2021

Nach knapp zwei Monaten hat die von VDGN und VSSD unterstützte Volksinitiative zur Abschaffung von Erschließungsbeiträgen für Sandpisten in Brandenburg nach eigenen Angaben bereits die notwendigen 20.000 Unterschriften von
gesammelt. Die Freien Wähler hatten die Volksinitiative Ende November gestartet. Darüber berichtet u.a. der
rbb.

Brandenburg: Kein Euro für Pseudo

VSSD-Dachverband VDGN unterstützt Volksinitiative und fordert: Grundstückseigentümer mit Zehn-Jahres-Regel von Beiträgen für Scheinerschließungen befreien.

In Brandenburg müssen Anwohner jahrzehntelang existierender Straßen tausende Euro Erschließungsbeiträge zahlen, wenn die Piste vor ihrer Haustür ausgebaut und damit angeblich erstmals hergestellt wird. Damit muss endlich Schluss sein.

Deshalb stellt der VDGN die ganz klare Forderung an die Landespolitik:

Für Straßen, die bereits länger als zehn Jahre für den Verkehr genutzt werden, dürfen keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden. Das gilt für alle Straßen, die so beschaffen sind, dass die Anliegergrundstücke mit Kraftfahrzeugen – speziell auch den Fahrzeugen von Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr sowie Ver- und Entsorgungsdiensten - erreicht werden können.

Mehr dazu lesen Sie hier.

Nur noch 50 Prozent Anliegeranteil für Erschließungskosten in Beeskow

16. Januar 2021

Für eine Straßenerschließung sollen die Anlieger in Beeskow künftig nur noch 50 Prozent der beitragsfähigen Gesamtkosten tragen, berichtet die Märkische Oderzeitung. Bisher sind 90 Prozent fällig. Einer entsprechenden Änderung der Erschließungsbeitragssatzung hat der Hauptausschuss jetzt zugestimmt. Endgültig entscheiden die Stadtverordneten am 26. Januar darüber.

Straßenausbaubeiträge in Brandenburg abgeschafft

13. Juni 2019

Das Land Brandenburg hat die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Eine breite Mehrheit von SPD, Linke, CDU und AfD stimmte am 13. Juni 2019 im Landtag dafür, dass die anteiligen Kosten für alle seit Anfang dieses Jahres abgeschlossenen Baumaßnahmen nicht mehr von den Kommunen auf Grundstückseigentümer umgelegt werden. Stattdessen werden sie vom Land übernommen. Die Grünen enthielten sich.

Die Stellungnahme des VSSD-Dachverbandes VDGN dazu lesen Sie hier.

Brandenburg übernimmt Straßenausbaubeiträge ab 2019

11. April 2019

Nach dem Erfolg der landesweiten Volksinitiative will der Landtag die umstrittenen Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 abschaffen. Brandenburger, die seitdem noch Beiträge zahlen mussten, sollen ihr Geld zurückbekommen. Der Landtag überwies dazu einen Gesetzentwurf der rot-roten Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Péter Vida (BVB/Freie Wähler) am Mittwoch einstimmig zur weiteren Beratung in den Innenausschuss. Den Beitrag auf rbb 24 dazu lesen hier.

Keine halbherzige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

26. März 2019

VDGN fordert die Entlastung aller Anlieger, die noch keinen Bescheid erhalten haben

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer begrüßt die heutige Empfehlung der Brandenburger Landesregierung, die Straßenausbaubeiträge rückwirkend  zum 1. Januar 2019 abzuschaffen, warnt jedoch vor einer halbherzigen Lösung. Der VDGN fordert deshalb, dass alle Anlieger entlastet werden, die bis zum 1. Januar 2019 noch keinen Beitragsbescheid bekommen haben. Die Landesregierung schlägt indes nur eine Beitragsbefreiung  für alle Straßenausbaumaßnahmen vor, die bis zum 1. Januar 2019 noch nicht abgeschlossen waren.

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Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des VDGN, Peter Ohm: „Ein großer Teil der Betroffenen wird  die geplante Stichtagsregelung als höchst ungerecht empfinden. Denn innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist müssten die Gemeinden  bis zum 31. Dezember 2022 noch all jene Beiträge für Straßenbaumaßnahmen eintreiben, die in den Jahren 2015 bis 2018 abgeschlossen worden sind. Wenn der Landtag mit der Abschaffung der Straßenbaubeiträge politische Wirkung erzielen will, sollte er konsequent sein und beschließen, alle Anlieger von Beiträgen zu entlasten, die bisher noch keinen Bescheid bekommen haben. Die Kompensation für die ausfallenden Anliegerbeiträge sollten die Gemeinden dann - ähnlich wie in Bayern -  aus einem Sonderfonds des Landes erhalten.

 Allen Betroffenen, die jetzt noch Beitragsbescheide erhalten, rät der VDGN, fristgemäß innerhalb eines Monats dagegen Widerspruch einzulegen und sich rechtskundigen Beistands zu versichern. Ohne fristgemäßen Widerspruch wird der Beitragsbescheid bestandskräftig und kann dann nicht mehr angefochten werden. Wird der Widerspruch abgelehnt, sollte über eine Anfechtung des Beitragsbescheids auf dem Weg der Klage nachgedacht werden. Dazu empfiehlt der VDGN den betroffenen Anliegern die Bildung von Prozessgemeinschaften. Damit kann das finanzielle Risiko eines Gerichtsprozesses erheblich minimiert werden.“

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Brandenburg: Straßenausbaubeiträge rückwirkend abschaffen

Bei der Expertenanhörung im Innenausschuss des Brandenburger Landtags am 7. März 2019 hat sich der 1. Vizepräsident des VSSD-Dachverbandes VDGN, Peter Ohm, ganz klar für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen.
Der VDGN schlägt vor, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rückwirkend zum 1. Januar 2019 abzuschaffen. Das würde Sicherheit für die potentiell betroffenen Bürger wie für die Kommunen schaffen. Vor allem würde es einem „Wettrennen“ zur Abrechnung bereits begonnener oder gerade abgeschlossener Baumaßnahmen vorbeugen. Für nach alter Gesetzeslage noch abrechenbare bzw. künftige Maßnahmen des kommunalen Straßenausbaus ist den Kommunen ein Ausgleich aus Landesmitteln zu gewähren.

Nachfolgend können Sie die Stellungnahme des VDGN im Wortlaut lesen:

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Anhörung des Ausschusses für Inneres und Kommunales des Brandenburger Landtages zum Thema Straßenausbaubeiträge am 7. März 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmen dieser Anhörung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen Stellung zu nehmen.

 Es ist kein Geheimnis: Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stößt bei den Betroffenen so gut wie durchweg auf Unverständnis und Empörung. Das gilt vor allem für jene Menschen, die in den Städten und Dörfern auf dem eigenen Grundstück wohnen, aus dem sie keinerlei Rendite ziehen. Für einen großen Teil von ihnen stellen diese Abgaben, deren Berechtigung sie nicht einsehen können, eine enorme, oft in die Lebensplanung eingreifende finanzielle Belastung dar. Der stehen sie de facto ohnmächtig gegenüber.

 Denn das Kostenrisiko eines Prozesses vor dem Verwaltungsgericht können sie zumeist nicht tragen. Und die für den einzelnen kostengünstige Finanzierung von Musterverfahren wird ihnen in Brandenburg oft verwehrt, da hierfür bis heute keine verbindliche gesetzliche Grundlage geschaffen worden ist.

 Hinzu kommt: Die Erfolgsaussichten sind ohnehin schlecht, da die Gesetzeslage den Gerichten kaum Spielräume läßt. Die entscheidende Frage lautet aus unserer Sicht: lst es vertretbar, dass Anlieger völlig unabhängig von ihrer Einkommens- und Vermögenslage zu Beiträgen herangezogen werden, die einen Aufwand des Staates zugunsten der Allgemeinheit abdecken sollen? Der VDGN antwortet darauf mit einem klaren Nein. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, wie sie aufgrund des derzeit gültigen Kommunalabgabengesetzes (KAG) von Brandenburg erfolgt, ist grundgesetzwidrig und muss durch den Landesgesetzgeber abgeschafft werden. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich auch die Volksinitiative, die auf diese Abschaffung zielt, so wie alle anderen politischen Initiativen in dieser Hinsicht.

 Die Einsicht, daß Straßenausbaubeiträge in der heutigen Zeit nicht gerechtfertigt und rechtlich nicht haltbar sind, sie ein hohes Potential der Ungerechtigkeit aufweisen und in den Kommunen nicht selten den sozialen Frieden gefährden, bricht sich derzeit mit Vehemenz bundesweit Bahn. Die Landesgesetzgeber von Berlin, Hamburg und Bayern haben diese Beitragsform bereits definitiv abgeschafft, während Baden-Württemberg sie gar nicht erst eingeführt hatte. In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Regierungskoalition bereits auf ein Ende der Straßenausbaubeiträge geeinigt, ähnlich sieht es in Thüringen aus. Intensive Diskussionen zu diesem Thema werden ebenso in den Landtagen fast aller anderen Bundesländer geführt, in denen es noch Straßenausbaubeiträge gibt. Insofern können wir die Regierungskoalition in Brandenburg nur bestärken, ihrer verkündeten Absicht zur Abschaffung der  Straßenausbaubeiträge bald Taten folgen zu lassen.

 

Zur Grundgesetzwidrigkeit von Straßenausbaubeiträgen

 Verfassungsrechtlich ist die Erhebung von Sonderbeiträgen nur statthaft, wenn dem Beitragspflichtigen ein konkreter wirtschaftlicher Vorteil erwachsen ist. Diesen Vorteil müssten die Kommunen im Einzelfall nachweisen. Das gültige KAG verpflichtet sie dazu aber nicht. lnsofern sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beitragserhebung zu unbestimmt und schon deshalb nicht grundgesetzkonform.

 Hinzu kommt: Die Erhaltung eines funktionsfähigen Straßennetzes ist Teil der vom Staat zu leistenden öffentlichen Daseinsvorsorge. Gewährleistet werden muss ein funktionierender Personen- und Warenverkehr auch über Gemeindegrenzen hinweg. Dieses ist keine innergemeindliche Angelegenheit oder gar Aufgabe der betroffenen Anlieger, sondern eine der zentralen Aufgaben übergeordneter politischer Einheiten. Da die Erhaltung der genannten Infrastruktur Staatsaufgabe ist, muss sie von sämtlichen Bürgern nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit finanziert werden. Es verbietet sich, dabei an die Art und Lage von Grundstücken anzuknüpfen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Einzelne die maßgeblichen Lasten für die Erhaltung und den Ausbau von Infrastruktur tragen sollen, obwohl sie durch die Maßnahmen gegenüber der Allgemeinheit nicht bevorteilt werden.

 Aus dem in Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzip leitet sich das Erfordernis der Normenklarheit und Normenverständlichkeit ab. Dieses gebietet es, Tatbestandsmerkmale zu benennen, die den Kreis der Beitragspflichtigen von dem der Nicht-Beitragspflichtigen abgrenzen. Die Tatbestandsmerkmale müssen so gefasst werden, dass sie für sich klar und verständlich sind und im Einzelfall eine Subsumtion des Sachverhalts zulassen. Die Jahrzehnte währende Rechtspraxis zeigt, dass ein angeblich vorliegender Sondervorteil stets ungeprüft angenommen und fingiert wird, sobald ein Grundstück an der ausgebauten Straße anliegt. Die Gerichte machen sich nicht die zu fordernde Mühe, zu untersuchen, ob tatsächlich ein Sondervorteil, der im konkreten wirtschaftlichen Nutzen liegen muss, vorliegt. Der mit hohen Beitragszahlungen belastete Bürger wird selbst mit der Widerlegung etwaiger Sondervorteile nicht angehört. Stets ziehen sich die Gerichte auf die überkommene Ansicht zurück, wonach der Ausbau der Straße einen Sondervorteil des Anliegers intendiere. Dieser die Belange der betroffenen Menschen mißachtenden Gerichtspraxis muss der Gesetzgeber Einhalt gebieten. Die Betroffenen müssen die Möglichkeit haben, die Tatbestandsmerkmale für das Sonderopfer tatsächlich vor Gericht prüfen zu lassen.

 Zusammenfassend läßt sich sagen: Das KAG in der genannten Hinsicht grundgesetzkonform zu gestalten, heißt, die Pflicht zum Nachweis eines konkreten wirtschaftlichen Vorteils für den Beitragspflichtigen festzuschreiben. Doch anders als bei Erschließungsbeiträgen - hier schafft die erstmalige Herstellung einer Straße ja die Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks und damit für dessen Wertzuwachs - läßt sich der wirtschaftliche Vorteil des Anliegers bei den Straßenausbaubeiträgen in den allermeisten Fällen nicht nachweisen. Wenn aber eine grundgesetzkonforme Erhebung von Straßenausbaubeiträgen praktisch kaum möglich ist, sollte deren Streichung aus dem KAG die logische Konsequenz sein.


Vorschläge für konkrete Regelungen

-        Der VDGN schlägt vor, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rückwirkend zum 1. Januar 2019 abzuschaffen. Das würde Sicherheit für die potentiell betroffenen Bürger wie für die Kommunen schaffen. Vor allem würde es einem „Wettrennen“ zur Abrechnung bereits begonnener oder gerade abgeschlossener Baumaßnahmen vorbeugen. Für nach alter Gesetzeslage noch abrechenbare bzw. künftige Maßnahmen des kommunalen Straßenausbaus ist den Kommunen ein Ausgleich aus Landesmitteln zu gewähren.

 -        Parallel zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sollten gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine Abrechnung von „Scheinerschließungen“ nach dem Erschließungsbeitragsrecht ausschließen. Dabei handelt es sich um Ausbaumaßnahmen an Straßen, bei denen in der Regel einzelne Bestandteile fehlen bzw. nicht nach heute gültigen Standards hergestellt worden sind, die dennoch als ortsüblich erschlossene Verkehrsanlegen seit Jahrzehnten für den öffentlichen Verkehr genutzt werden. Das Land Brandenburg sollte von seiner Kompetenz Gebrauch machen, das Erschließungsbeitragsrecht landesgesetzlich zu regeln. Dabei sollte in enger Anlehnung an die bisherigen Regelungen des Baugesetzbuches gewährleistet werden, werterhöhende Maßnahmen der tatsächlichen Erschließung, mit der die Bebaubarkeit eines Grundstücks hergestellt wird, über Erschließungsbeiträge abzugelten. Für Verkehrsanlagen, die über einen längeren Zeitraum bereits für den Verkehr genutzt werden (zehn oder 15 Jahre), muß eine Veranlagung nach Erschließungsbeitragsrecht ausgeschlossen werden.

 -        Brandenburg würde damit im Übrigen auch seiner Verantwortung Mandatar bei der Umsetzung des Einigungsvertrages von 1990 nachkommen, nachdem die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlagen auf ehemaligem DDR-Gebiet ausgeschlossen ist, die vor der Wiedervereinigung bereits hergestellt waren. Diese in den § 242 des Baugesetzbuches übernommene Vorschrift ist oft Streitgegenstand in Verfahren, wenn es um die Frage geht, ob nach Straßenausbaubeitragsrecht oder nach Erschließungsbeitragsrecht abgerechnet werden soll. Eine Bindung an die Dauer der bereits erfolgten Nutzung schafft auch in dieser Hinsicht Rechtssicherheit.

 Berlin, den 04.März 2019

Peter Ohm, 1. Vizepräsident

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SAB werden abgeschafft. Rückwirkung noch nicht entschieden

15. Februar 2019

SPD und Linke haben am 15. Februar 2019 nach getrennten Klausurtagungen der Fraktionen angekündigt,, dass die Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im April im Landtag Brandenburg angenommen werden soll. Dann soll auch eine Gesetzesvorlage der Landesregierung zur Abschaffung der Beiträge vorliegen. Ziel sei die vollständige Abschaffung der Beiträge. Dies sei eine „unumkehrbare Grundsatzentscheidung.“ Darüber berichtet unter anderem die Lausitzer Rundschau.  Ob es eine rückwirkende Abschaffung zum 1. Januar 2018 geben werde, sei noch Gegenstand von Verhandlungen.

CDU will schnelle Abschaffung der Straßenbaubeiträge

13. Februar 2019

Die CDU-Fraktion schlägt vor, dass das Land Brandenburg nach einer Abschaffung der Ausbaubeiträge dauerhaft eine Pauschale an die Kommunen zahlt. Diese Mittel sollten ausschließlich für den kommunalen Straßenbau verwendet werden, heißt es laut Märkische Oderzeitung (MOZ) vom 13. Februa 2019 in einem Eckpunktepapier der Fraktion. Die Beiträge für Anlieger sollten noch vor der für den 1. September 2019 geplanten Landtagswahl abgeschafft werden. CDU-Fraktionschef Senftleben habe zudem vorgeschlagen, dass keine Erschließungsbeiträge erhoben werden, wenn eine Straße länger als 25 Jahre als Sandpiste existiert, so die MOZ.

Der Landtagsabgeordnete Péter Vida (BVB/Freie Wähler) forderte, die rot-rote Landesregierung solle unmittelbar nach einer Expertenanhörung am 7. März einen Gesetzentwurf einbringen. Hinsichtlich der Erschließungsbeiträge sagte er, mittelfristiges Ziel der Freien Wähler sei es, dass diese generell deutlich sinken oder abgeschafft werden.

SPD und Linke planen Grundsatzentscheidung zur SAB-Abschaffung

11. Februar 2019

Die brandenburgischen Regierungsfraktionen von SPD und Linke wollen in dieser Woche getrennten Klausuren Entscheidungen treffen.
„Wir werden auch eine Grundsatzentscheidung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge treffen, die unumkehrbar ist“, wird SPD-Fraktionschef Mike Bischoff in der MOZ vom 9. Februar 2019 zitiert. „Es geht darum, einen dauerhaft akzeptierten und finanzierbaren Weg zu finden. Diese Frage muss auch mit den Kommunen besprochen werden.“
Auch die Linke will am 13. Februar an in Kloster Lehnin (Potsdam-Mittelmark) entsprechende Weichen stellen. „Es ist für uns nicht mehr die Frage, ob wir die Beiträge abschaffen, sondern wie?“, betonte der Parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsfraktion, Thomas Domres laut MOZ. Dazu sollen in der Klausur verschiedene Modelle diskutiert werden.

Woidke in der Sackgasse

Pressemitteilung des VDGN
7. Februar 2019

Brandenburgs Premier stänkert gegen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit einem untauglichen Beispiel: sich selbst

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat beim Antrittsbesuch des neuen Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Oliver Hermann, deutlich gemacht: Ihm passt die von den Bürgern massenhaft geforderte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in seinem Bundesland nicht in den Kram. Laut Presseberichten argumentierte Woidke dabei mit dem Beispiel seines eigenen Wohngrundstücks. Das liege am Ende einer Sackgasse, und er, Woidke, sei quasi der einzige Nutzer dieser Straße. Sei es da richtig, die Allgemeinheit für die Straße zahlen zu lassen?

Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm: „Brandenburgs Premier handelt offenbar nach dem Motto: Jeder ist zu etwas nütze, er kann immerhin noch als schlechtes Beispiel dienen. Wir können Herrn Woidke aber beruhigen. Im Normalfall reicht für die verkehrsmäßige Erschließung einer Sackgasse mit nur einem Anlieger ein Weg einfachster Ausführung, das heißt mit einer Schotter- oder einer Asphaltdecke. Da bedarf es keiner aufwendigen Ausbaumaßnahmen mit teuren Straßenentwässerungen, Parkbuchten, Geh- und Radwegen sowie Beleuchtungsanlagen. Es reicht hin und wieder eine Reparatur der Fahrbahn, die schon heute nirgendwo beitragspflichtig ist.

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Was ganz bestimmt auch in Brandenburg aufhört, wenn die Straßenausbaubeiträge fallen, das sind die Luxussanierungen von Straßen gegen den Willen der Anlieger. Wenn nämlich die Kosten der Ausbaumaßnahmen nicht mehr bis zu 75 Prozent auf die Grundstückstückseigentümer umgelegt werden können, zwingt das in der Regel zu strikt sachgerechten und kostengünstigen Lösungen. Das läßt sich in Bundesländern beobachten, die keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben.

Brandenburgs Ministerpräsident sollte seine Stänkerei gegen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge lassen. Er befindet sich damit auch politisch in einer Sackgasse.“

siehe auch Neues Deutschland vom 7. Februar 2019

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Städtebund fordert als Stichtag für Straßenbaubeiträge mindestens den 1.1.2018

6. Februar 2019

Der Brandenburger Städte- und Gemeindebund hat eine schnelle Entscheidung über die mögliche Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen gefordert, berichtet unter anderem die Berliner Morgenpost. Schon jetzt hätten viele Gemeinden ihre Pläne zum Ausbau von Straßen zurückgestellt, habe der neue Präsident des Kommunalverbands, Oliver Hermann, am Dienstag, 5. Februar 2019, nach seinem Antrittsbesuch bei Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erklärt.

Entscheidend sei deshalb die Festlegung des Stichtags, nach dem keine Beiträge von den Anwohnern mehr erhoben werden sollen. "Dies müsste aus unserer Sicht mindestens vom 1. Januar 2018 an gelten, um alle bereits laufenden Arbeiten zu erfassen", sagte Hermann laut Morgenpost. In den Gemeinden sammelten Anwohner bereits Unterschriften gegen die Beitragszahlung für laufende Straßenausbauprojekte, so Hermann. Keiner wolle der Letzte sein, der noch Straßenausbaubeiträge zahlen muss.

Erste Kommunen stoppen Straßenbau

6. Februar 2019

Weil sie nicht wissen, wer künftig den Bau von Anliegerstraßen bezahlt, sind viele Bürgermeister in Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming verunsichert. Einige gehen hart mit dem Land ins Gericht. Darüber berichtet die Märkische Allgemeine am 6. Februar 2019.

Signal nach Potsdam: Cottbuser für Ende der Beiträge

2. Februar 2019

Das Cottbuser Stadtparlament hat sich für die Abschaffung der Beitragspflicht im kommunalen Straßenbau ausgesprochen. Eine Mehrheit der Abgeordneten folgte bei der Sitzung am Mittwoch einem entsprechenden Antrag der CDU, obwohl es sich dabei lediglich um ein Signal an die Potsdamer Landesregierung handelt. Die tatsächliche Richtungsentscheidung obliegt dem Landtag und dem Gesetzgeber. Darüber berichtet die die Lausitzer Rundschau am 1. Februar 2019.

Rechtsgutachten: Volksgutachten ist zulässig

14. Januar 2019

Die Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge in Brandenburg ist nach Einschätzung eines Landtags-Gutachtens zulässig und verstoße nicht gegen die Verfassung. Das geht aus einem jetzt vorgelegten Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags hervor, das SPD und Linke in Auftrag gegeben hatten. Im Kern ging es um die Frage, ob durch die Initiative in das Budgetrecht des Landtags eingegriffen werde. Zwei Tage zuvor hatten die Freien Wähler 108.00 Unterschriften für die von VDGN/VSSD und Bund der Steuerzahler unterstützte Initiative im Landtag abgegeben. BVB/Freie Wähler erklärten in einer Pressemitteilung vom 11. Januar 2019, der Versuch von SPD und Linken, die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ für rechtlich unzulässig zu erklären, sei gehörig nach hinten losgegangen.

VDGN fordert Moratorium / Rot-Rot muss jetzt schnell Fakten schaffen

Das Volk hat abgestimmt: Über 108.000 Unterschriften gegen Straßenausbaubeiträge in Brandenburg
8. Januar 2019

Die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“, initiiert von BVB/Freie Wähler und unterstützt vom VDGN ebenso wie vom Bund der Steuerzahler, hat deutlich Wirkung gezeigt. 108.333 Unterschriften wurden heute an die Präsidentin des Landtages Brandenburg, Britta Stark, übergeben. Damit wurde ein Druck erzeugt, der nun auch die rot-rote Regierungskoalition in letzter Not zum Umschwenken bewogen hat. Beim Abschied von den Straßenausbaubeiträgen in Brandenburg gehe es jetzt nur noch um das Wie und nicht mehr um das Ob, heißt es überraschend aus der Koalition.

Dazu erklärt VDGN-Vizepräsident und VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke: „Bereits im September 2015 lag dem Landtag in Potsdam der erste Entwurf von BVB/Freie Wähler für eine entsprechende Veränderung der Kommunalabgabengesetzes vor. Gefordert wurde unter anderem: Kein beitragspflichtiger Straßenausbau mehr ohne Zustimmung der Anwohner. SPD, Linke und Grüne stimmten geschlossen und vollständig dagegen. Wieviel Ärger, Existenzängste und Sorgen wären in den vergangenen drei Jahren zu verhindern gewesen, wenn die Landtagsmehrheit damals schon die Zeichen erkannt hätte. Als Signal kam bei den Bürgern an: Die Politik nimmt unsere Probleme nicht ernst.

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Jetzt hat das Volk abgestimmt. Doch es gilt, den Druck aufrecht zu erhalten, denn eine Willensbekundung ist noch kein Gesetz. Erfahrungen aus anderen Bundesländern wie etwa in Thüringen zeigen, welche Hürden auf diesem Weg noch aufgebaut werden können.

Wir fordern Rot-Rot deshalb auf, jetzt schnell unumkehrbare Fakten zu schaffen, um zu zeigen, dass man es ernst meint mit dem Ende der Straßenausbaubeiträge. Ein sofortiges Moratorium - ein Aussetzen der Beitragserhebung - wäre ein erster wichtiger Schritt. Es gibt kein Verstecken mehr hinter langfristig angelegten Gutachten und Prüfaufträgen, ansonsten wird die Regierungskoalition noch vor den Wahlen von den Ereignissen überrollt.“

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108.000 Unterschriften! VDGN fordert Moratorium / Rot-Rot muss jetzt schnell Fakten schaffen

Das Volk hat abgestimmt: Über 108.000 Unterschriften gegen Straßenausbaubeiträge in Brandenburg 
8. Januar 2018

Die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“, initiiert von BVB/Freie Wähler und unterstützt vom VDGN ebenso wie vom Bund der Steuerzahler, hat deutlich Wirkung gezeigt. 108.333 Unterschriften wurden heute an die Präsidentin des Landtages Brandenburg, Britta Stark, übergeben.

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Brandenburg: Schon mehr als 50.000 Unterstützer für Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge

VDGN-Vizepräsident Lothar Blaschke übergab Liste mit über 1000 Unterschriften allein aus Hoppegarten

2. Januar 2018

Für die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ sind in Brandenburg bis zum Jahresende 2018 bereits über 50.000 Unterschriften gesammelt worden. Damit ist die von BVB / Freie Wähler initiierte und vom VDGN unterstützte Aktion bereits jetzt eine der erfolgreichsten Volksinitiativen im Land. Das geforderte Quorum von 20.000 Unterschriften wurde mit Leichtigkeit überwunden. Unmittelbar vor Weihnachten hatte VDGN-Vizepräsident Lothar Blaschke noch einmal eine Liste mit über 1000 Unterschriften, die allein von Betroffenen in der Gemeinde Hoppegarten gesammelt wurden, an den Landtagsabgeordneten Peter Vida übergeben.

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„Wir sind uns mit den Freien Wählern darin einig, dass nur eine komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge das Ziel sein kann“, so Lothar Blaschke. Auch die rot-rote Regierungskoalition müsse nun endlich erkennen, dass es keinen Sinn macht, lediglich kosmetische Veränderungen am Kommunalabgabengesetz vorzunehmen.

So sieht es auch ein Großteil der politischen Beobachter im Land. Der landespolitische Redakteur der Lausitzer Rundschau, Benjamin Lassiwe, betonte etwa in seinem Kommentar, die rot-rote Landesregierung in Potsdam habe zu Beginn des Superwahljahres 2019 eigentlich keine Wahl mehr. „Entweder sie räumt das Thema schnell und geräuschlos ab – was nur mit einer vollständigen Abschaffung der ungeliebten Gebühr im Sinne der Volksinitiative funktionieren wird. Oder sie wird sich damit abfinden müssen, parallel zu den Wahlkämpfen für die Landtagswahl, die Kommunal- und die Europawahl auch noch Wahlkampf gegen ein Volksbegehren führen zu müssen“, so der Kommentator.

Denn wenn das Anliegen der Volksinitiative im Landtag keine Mehrheit findet, müsste als nächste Stufe ein Volksbegehren eingeleitet werden - angesichts der bisherigen Unterstützung für die Aktion mit großen Erfolgsaussichten. Es würden allerdings noch einmal Monate vergehen, bis die Kommunen endlich Klarheit hätten. „Bereits jetzt haben viele brandenburgische Gemeinden beschlossen, vorerst keine Straßenausbauprojekte mehr auf den Weg zu bringen, weil dies gegenüber den Bürgern nicht mehr zu verantworten ist. Wenn die Regierungskoalition in Brandenburg jetzt nicht reagiert, wird sie von den Ereignissen überrollt“, so Lothar Blaschke.

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245 SAB-Verfahren allein am Cottbusser Verwaltungsgericht

3. Januar 2019

Allein auf den Tischen der Cottbuser Verwaltungsrichter liegen derzeit insgesamt 245 Verfahren, bei denen es um Straßenausbaubeiträge geht. Das berichtet die Lausitzer Rundschau am 2. Januar 2019.  Lege man die Vorgaben des Brandenburger Justizministeriums zugrunde, binden allein diese oft aufwendigen und langwierigen Verfahren allein zwei Verwaltungsrichter-Stellen bei dem Cottbuser Gericht. Hinzu kommen die bisher nicht bezifferten Kosten der Kommunen für das Eintreiben der Straßenausbaubeiträge.

Volksinitiative in Brandenburg: Über 80.000 Unterschriften werden übergeben

4. Januar 2019

BVB / FREIE WÄHLER  in Brandenburg hat die Sammlung der Unterschriften für die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ abgeschlossen. Dabei wurde die gesetzlich erforderliche Zahl von 20.000 Unterschriften weit übertroffen. Mittlerweile wurde sogar die symbolisch bedeutsame Marke von 80.000 Unterschriften geknackt. So viele Unterschriften sind in der zweiten Stufe (Volksbegehren) erforderlich. Die Unterschriften werden am Dienstag, dem 8. Januar, an die Landtagspräsidentin Britta Stark überreicht.

Dazu gibt ein Kommentar von Igor Göldner in der Märkischen Allgemeinen unter der Überschrift "Der Druck auf SPD und Linke wächst". Den Beitrag finden Sie hier.

Das Echo der Leser der Lausitzer Rundschau ist deutlich, nachzulesen unter Überschrift "RUNDSCHAU-Leser fordern Abschaffung des Straßenausbaubeitrags".

Schon mehr als 50.000 Unterstützer für Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge

2. Januar 2019

VDGN-Vizepräsident Lothar Blaschke übergab Liste mit über 1000 Unterschriften allein aus Hoppegarten.

Den ausführlichen Beitrag dazu finden Sie hier.

SPD will Reform - Straßenausbaubeiträge stehen auf der Kippe

18. Dezember 2018

Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag hat sich am 18. Dezember 2018 für eine Reform der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen. Die Regelungen sollen zur Vermeidung von Härtefällen geändert oder aber komplett abgeschafft werden, heißt es in einem Beschluss, wie der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Björn Lüttmann, sagte. Darüber berichtet unter anderem die Berliner Morgenpost vom 18. Dezember 2018. Vorgesehen sind jetzt gemeinsame Beratungen einer Arbeitsgruppe mit dem Städte- und Gemeindebund. Mitte Februar, so heißt es, könnte es dann einen Beschluss der SPD geben, der entweder noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden soll oder ins Wahlprogramm für die kommende Landtagswahl aufgenommen wird.
In der Märkischen Allgemeinen vom 18. Dezember 2018 heißt es: "Kurz vor Beginn des Wahljahres 2019 stehen die Straßenausbaubeiträge in Brandenburg auf der Kippe. Die SPD-Fraktion will die Bürger jetzt entlasten – und hält nun auch einen kompletten Wegfall für möglich."

Kontroverse Debatte über SAB im Landtag Brandenburg / 20.000 Unterschriften für Volksinitiative

17. Dezember 2018

Am 14. Dezember debattierte der Landtag Brandenburg erneut über eine mögliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (SAB) in Brandenburg. Das Fazit: Rot-Rot tritt weiter auf die Bremse. Die SPD ringt noch um eine Position. Die Linken bringen die Einführung einer Kann-Bestimmung ins Spiel. Die von den Freien Wählern initiierte und vom VDGN/VSSD unterstützte Volksinitiative gegen SAB hat die Marke von 20.000 Unterschriften erreicht. Auch die CDU-Fraktion will die SAB-Abschaffung. Anträge der CDU und der Freien Wähler zur Abschaffung der Beiträge fanden keine Mehrheit im Landtag.  Siehe unter anderem den Bericht der Lausitzer Rundschau vom 14. Dezember 2018.

Bereits weit über 10.000 Unterschriften

Die von BVB/Freie Wähler gestartete und vom VDGN/VSSD unterstützte Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge in Brandenburg hat sechs Wochen nach ihrem Start schon deutlich mehr als 10 000 Unterschriften erreicht.
Mehr dazu lesen Sie hier.

Volksinitiative Brandenburg hat 20000 Unterschriften

14. Dezember 2018

In der  Landtagsdebatte am 14. Dezember 2018 informierte Landtagsabgeordneter Péter Vida, dass die von den Freien Wählern und von VDGN/VSSD unterstützte Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ in Brandenburg bei der Marke von 20.000 Unterschriften angekommen ist. Binnen weniger als zwei Monaten wurde das erforderliche Quorum erreicht. Es handelt sich somit um eine der schnellsten Volksinitiativen Brandenburgs. Doch die Sammlung geht weiter. Die Erfahrung zeigt, dass immer ein erheblicher Teil der Eintragungen ungültig ist. Außerdem möchten wir allen Regionen die Chance geben, ihre Stimmen einzubringen. Zur Pressemitteilung gelangen Sie hier.
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SPD steht vor der Wahl - auch bei den Straßenausbaubeiträgen

12. Dezember 2018

CDU und BVB/Freie Wähler haben sich klar für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Brandenburg ausgesprochen. In der SPD beginnt gerade die Debatte, ob man auf den Zug aufspringt oder mit kleineren Korrekturen das Thema entschärfen kann. Darüber gibt es einen ausführlichen Bericht in der Märkischen Oderzeitung vom 11. Dezember 2018.

Bereits weit über 10.000 Unterschriften

5. Dezember 2018

Die von BVB/Freie Wähler gestartete Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge in Brandenburg hat sechs Wochen nach ihrem Start schon deutlich mehr als 10 000 Unterschriften erreicht. Das sagte der Landesvorsitzende von BVB/Freie Wähler, Peter Vida, am 4. November vor Journalisten in Potsdam. Mindestens 20.000 Unterschriften sind für den Erfolg der Initiative notwendig. Unterstützung erhielten die Freien Wähler auf der Pressekonferenz im Landtag vom VDGN und vom Bund der Steuerzahler.
Zur Website der Volksinitiative gelangen Sie
hier.
Dort können Sie auch ein Formular herunterladen und unterschreiben.

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„Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hessen und gar Niedersachsen haben die Beiträge abgeschafft oder sind auf einem guten Weg. Ich bin froh, daß sich jetzt auch in Brandenburg etwas bewegt“; sagte VDGN-Vizepräsident Lothar Blaschke. Zugleich warnte er vor dem Versuch, mit kosmetischen Änderungen an der Beitragserhebung den Druck aus dem Kessel nehmen zu wollen. „Das ist bereits in Bayern und Thüringen schiefgegangen. Letztlich hat man dort eingesehen, daß es keine vernünftige Alternative zur vollständigen Abschaffung der Beiträge gibt.
Damit liegt der VDGN auf einer Linie mit dem Bund der Steuerzahler, der etwa zeitgleich zu Brandenburg in Nordrhein-Westfalen eine Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge gestartet hat. „Wir sehen in den Beiträgen eine große Ungerechtigkeit“, sagte Ludwig Zimmermann vom Bund der Steuerzahler Brandenburg auf der Pressekonferenz. Denn es lasse sich nicht darstellen, dass ein Grundstück – wie behauptet – durch einen Ausbau der Straße vor der Haustür an Wert gewinne.
Mittlerweile hat auch die brandenburgische CDU Kurs auf die Beitragsabschaffung genommen. Ein entsprechender Beschluss ist am 23. November 2018 auf dem Landesparteitag gefasst worden. In einer Gemeinsamen Pressemitteilung begrüßten der VDGN und Haus & Grund Brandenburg diese Entscheidung. Die Regierungsparteien SPD und Linke wurden aufgefordert, diesem Beispiel zu folgen, endlich umzudenken und den Weg freizumachen für eine Finanzierung des kommunalen Straßenbaus aus Landesmitteln.

Leider war ist bei der rot-roten Koalition noch kein Kurswechsel zu beobachten. Im Gegenteil: Während die Linken im Nachbarland Sachsen-Anhalt selbst einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingebracht haben, stellten deren Parteikollegen in Brandenburg sogar die Zulässigkeit des Bürgerentscheids in Frage, weil damit angeblich gravierend in den Landeshaushalt eingegriffen werde. Zur Erinnerung: In Mecklenburg-Vorpommern wurde eine nahezu identische Volksinitiative ohne Probleme zugelassen und in Folge erfolgreich abgeschlossen. CDU-Fraktionschef Vincent Kokert wertete das als Erfolg dafür, dass die direkte Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern funktioniere. Die Linksfraktion gratulierte den Initiatoren der Volksinitiative.

Vor diesem Hintergrund erklärte VDGN-Vizepräsident Blaschke, Brandenburg sei das „undemokratischste Bundesland hinsichtlich der Ausbaubeiträge.“ Bleibt Rot-Rot bei seiner Haltung, könnte Brandenburg in absehbarer Zeit das letzte verbleibende Flächenland in Deutschland sein, das seine Kommune zum Eintreiben dieser Beiträge zwingt. Denn vergleichbare Regelungen gibt es derzeit nur noch in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Große Koalition bereits die Abschaffung der Beiträge angekündigt. In Sachsen Anhalt haben sich mit Ausnahme der CDU mittlerweile alle Landtagsfraktionen für die Abschaffung ausgesprochen und selbst in NRW prüft die Regierung jetzt eine Abkehr vom Erhebungszwang.

Peter Vida machte indes auch noch einmal deutlich, daß die Initiatoren der Volksinitiative keine Angst vor einer rechtlichen Prüfung haben. So belege ein von den Freien Wählern in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das durch die Abschaffung der Anliegerbeiträge in Brandenburg eben kein gravierender Eingriff in den Landeshaushalt vorliege. Denn in einer aktuellen Untersuchung der Landesregierung wird davon ausgegangen, daß das Land zur Kompensation etwa 25 Millionen Euro jährlich an die Kommunen für den Straßenausbau zahlen müsste. Das wären nur knapp 0,2 Prozent des Landeshaushaltes.

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Viele Gemeinden stoppen bereits Straßenausbau

27. November 2018

Viele Gemeinden in Brandenburg legen derzeit ihre Straßenausbauprojekte auf Eis. In Bernau gilt schon lange, dass die Mehrheit der Anwohner der Erschließung oder dem Ausbau zustimmen muss. Darüber beichtet die MOZ am 27. November 2018 und die MAZ am 20. November 2018.

 

Rot-Rot noch gegen SAB-Abschaffung in Brandenburg

27. November 2018

Die rot-rote Landesregierung in Brandenburg ist gegen eine mögliche Abschaffung der Straßenbaubeiträge, meldet rbb24 am 27. November 2018. Dies würde zu erheblichen Einnahmeausfällen und Risiken für die kommunalen Haushalte führen, heißt es im Entwurf für die Stellungnahme der Landesregierung, über die das Kabinett am Dienstag entscheiden wollte. Auch widerspreche eine Abschaffung der geplanten besseren finanziellen Ausstattung der Kommunen. 

Siehe dazu auch die Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 27. November 2018.

Gute Entscheidung in Brandenburg

25. November 2018

VDGN und Haus & Grund Brandenburg begrüßen Votum der CDU Brandenburg für Abschaffung der Straßenausbaubeiträge:

Auf dem Landesparteitag in Beelitz hat die CDU Brandenburg am Freitag ( 23. November 2018) beschlossen, daß sie sich dafür einsetzen werde, die Straßenausbaubeiträge in Brandenburg abzuschaffen. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und Haus & Grund Brandenburg begrüßen in einer gemeinsamen Mitteilung  diese Entscheidung.

Peter Ohm, 1. Vizepräsident des VDGN: „Das Votum des CDU-Parteitages gibt der immer stärker werdenden Bewegung gegen die Straßenausbaubeiträge in Brandenburg weiteren Rückenwind. Auch in Brandenburg sind die Tage dieser unsozialen und ungerechtfertigten Abgabe gezählt, die viele Menschen in existentielle Nöte bringt. Wir fordern die Regierungsparteien SPD und Linke auf, dem Beispiel der CDU zu folgen, endlich umzudenken und den Weg freizumachen für eine Finanzierung des kommunalen Straßenbaus aus Landesmitteln.“

„Die Nachteile der Finanzierung des Straßenbaus durch Beiträge und die damit verbundenen sozialen Ungerechtigkeiten wurden schon bundesweit diskutiert. Andere Bundesländer haben ihre Schlüsse daraus gezogen und die Straßenausbaubeiträge bereits abgeschafft. Gut, daß die CDU solche Ansätze für Brandenburg aufgreift und nicht erst abwartet, ob ein Bürgerentscheid dies fordert.“, sagt Lars Eichert Landesvorsitzender von Haus & Grund Brandenburg.

Jetzt signalisieren: Wir haben verstanden!

23. November 2018

Der VSSD-Dachverband VDGN fordert Parteien in Brandenburg auf, sich für Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einzusetzen. Zweifel an Studie des Städte- und Gemeindebundes

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Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) fordert die im Potsdamer Landtag vertretenen Parteien auf, sich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Brandenburg einzusetzen.

Dazu erklärt Christian Gräff, der neue Vorsitzende des Vereins der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer in Deutschland, des größten Mitgliedsvereins im Dachverband VDGN: „Es ist höchste Zeit, nun auch in Brandenburg das Ende der Straßenausbaubeiträge einzuläuten. Parteien, die sich dem widersetzen, signalisieren nur, daß sie die Probleme großer Teile der Bevölkerung nicht begriffen haben. Straßenausbaubeiträge in vier- bis fünfstelliger Höhe stellen für viele Menschen, die auf ihren Grundstücken wohnen, eine existentielle Bedrohung dar. Und bei den Kommunen werden große Teile der Einnahmen wieder durch den hohen Verwaltungsaufwand beim Eintreiben der Beiträge aufgefressen. Deswegen fordern wir: Weg mit den Straßenausbaubeiträgen! Die Aufwendungen der Kommunen für den Straßenausbau müssen aus Landesmitteln ausgeglichen werden. Das ist gut für die Bürger und gut für die Kommunen.“

Gräff, der selbst in der regionalen Planung beruflich tätig ist, fügt hinzu: „Wenn der Städte- und Gemeindebund jetzt mit Horrorzahlen über Länge und Zustand des kommunalen Straßennetzes Stimmung gegen die Abschaffung der Beiträge macht, kann ich nur sagen: Das sieht nicht seriös aus. Die ins Feld geführte, extra für diesen Zweck in Auftrag gegebene Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik beruht, auch was die Länge des kommunalen Straßennetzes angeht, auf Befragungsangaben aus den Kommunen. Nicht verwendet wurden, wie das Institut selbst mitteilt, die Daten des ´Amtlichen Topographisch Kartographischen Informationssystems´ (ATKIS), das vom landeseigenen Betrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg geführt wird. AKTIS enthält die Daten über Straßenlängen und -breiten. Die Verwendung dieser kostenpflichtigen Daten, so heißt es, hätte den Budgetrahmen der Studie gesprengt. Wir merken uns also: Die Aussagen dieser Studie beruhen nicht auf den verfügbaren Daten.“

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Zweifelhafte Argumente für Straßenausbaubeiträge

20. November 2018

Mit einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (DifU) versucht der Städte- und Gemeindebund Brandenburg zu belegen, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unentbehrlich sei. Ein Drittel der gemeindlichen Straßen weise erhebliche Mängel auf. Angesichts dessen dürfte man den Kommunen die Straßenausbaubeiträge als wichtiges Finanzierungsmittel nicht wegnehmen, so der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, der scheidende Potsdamer Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD), nachzulesen unter anderem in der Lausitzer Rundschau vom 19. November 2018 .

Dazu erklärt VSSD Vorsitzender Lothar Blaschke: "Abgesehen davon, dass in der Studie Straßenerschließung und Straßenausbau offensichtlich in einen Topf geworfen werden, zeigt der angeführte Sanierungsstau vielmehr, dass das gegenwärtige System der Beitragsfinanzierung nicht funktioniert. Denn viele Gemeinden wagen sich sich deshalb nicht an den Straßenausbau, weil sie dann laut Gesetz ihren Bürgern hohe Beiträge aufbürden müssen. Wir treten dafür ein, dass diese Beiträge für die Anlieger wegfallen und die Gemeinden dafür einen Ausgleich vom Land erhalten."

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Verwunderlich ist, dass auch die Linken in Brandenburg immer noch an den Straßenausbaubeiträgen festhalten. In anderen Landesparlamenten sind sie strikt gegen diese Zwangsabgabe. So bringen die Linken in Sachsen-Anhalt am 21. November einen eigenen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge ein, einschließlich entsprechender Finanzierungsvorschläge. Siehe dazu Pressemitteilung der Linksfraktion Sachsen-Anhalt vom 5. November 2018. Auch die Thüringer Koalition von Linken, SPD und Grünen ist sich mittlerweile darin einig, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Dabei wird Sie vom Gemeinde- und Städtebund Thüringen unterstützt.

Siehe zu diesem Thema auch die Pressemitteilung der Fraktion BVB / Freie Wähler Brandenburg vom 19. November 2018.

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Online-Petition gegen SAB in Brandenburg erfolgreich

12. November 2018

10.330 Brandenburger haben bis zum 7. November die Online-Petition "Ungerechte Straßenausbaubeiträge für Anlieger in Brandenburg abschaffen" unterzeichnet. Das Quorum wurde damit übertroffen, die Sammlung konnte beendet werden. Nun sollen alle Landtagsabgeordneten mit der Bitte um eine Stellungnahme angeschrieben werden. Die Initiatoren und Unterstützer der Petition bitten jetzt darum, die in Brandenburg gestartete Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge  zu unterschreiben.

Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge in Brandenburg

25. Oktober 2018

Eine Volksinitiative, die von den Freien Wählern (FW) ins Leben gerufen wurde, will die Straßenausbaubeiträge nun auch in Brandenburg abschaffen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Hier können Sie auch eine Unterschriftenliste herunterladen. Die ausgefüllten Listen können Sie im Original, bitte bis 31.12.2018, an uns, oder direkt an die FW  zurücksenden. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Unterschriftslisten auch auf dem Postweg zu.

Der Start der Volksinitiative hat ein großes Medienecho gefunden. Beiträge finden Sie unter anderem in der MOZ, beim ZDF in den PNN und in der MAZ.

Zum Start der Volksinitiative erklärt der VSSD-Vorsitzende und VDGN-Vizepräsident Lothar Blaschke:
Bayern, Thüringen, Hessen, gar Niedersachsen und Mecklenburg- Vorpommern haben es vorgemacht, oder sind auf einem guten Weg - weg mit den Straßenausbaubeiträgen. Gesetze und kommunale Satzungen sind zum Feigenblatt verkommen für den Rechtsanspruch der Kommunen, auch weiterhin Beiträge zu erheben. Rechtsgutachten im Auftrag der Regierenden sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Dort wo es noch die Beitragspflicht gibt, wird noch immer unterstellt, dass der Anlieger für einen angeblichen besonderen Vorteil Beiträge zahlen muss. Ein Konstrukt, das sich über Jahre verselbständigt hat und keinerlei Bezug zur Wirklichkeit hat.
Seit Jahren stehen wir auch den Brandenburgern zur Seite, die oftmals in existenzieller Not Hilfe suchen. Auch in Brandenburg schließen sich immer mehr Betroffene mit dem Ziel zusammen, den Regierenden die verfehlte Politik deutlich zu machen. Was uns in Berlin gelungen ist haben die FREIEN WÄHLER in Bayern fortgeführt. Bündelung der Kräfte, um gemeinsam der politischen Führung die Stirn zu bieten, und eine Gesetzesänderung zu erzwingen. Wie bereits in Bayern und sehr aktuell gerade und Thüringen unterstützen wir aktiv jede demokratische Bewegung im Interesse der Grundstückseigentümer.
Brandenburger, unterstützt die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen“!

Parallel zu Volksinitiative werden in Brandenburg derzeit noch Unterschriften für eine Online-Petition zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gesammelt. Initiatorin ist eine Einwohnerin der Gemeinde Schönefeld. Bisher haben bisher knapp 8479 Unterstützer unterzeichnet, das Quorum für eine Übergabe an den Landtag liegt hier bei 8800 Unterschriften. Es fehlen also nur noch wenige Unterzeichner. Zur Petition gelangen Sie hier

Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge in Brandenburg

23. und 15. Oktober 2018

Eine Volksinitiative, die von den Freien Wählern ins Leben gerufen wurde, will die Straßenausbaubeiträge in Brandenburg abschaffen. Jetzt steht der Starttermin fest, wie die MAZ am 14. Oktober 2018 berichtet: Es ist der 23. Oktober. Ab diesem Tag an sollen landesweit Unterschriften gegen die Straßenbaubeiträge im Land gesammelt werden. Siehe auch rbb vom 23. Oktober.

Endlich auch in Brandenburg die Zeichen der Zeit erkannt

10. Oktober 2018

Der VSSD und sein Dachverband VDGN begrüßen den am 9. Oktober verkündeten Vorstoß der CDU-Landtagsfraktion, die Straßenausbaubeitrage auch in Brandenburg grundsätzlich abzuschaffen.
Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des VDGN, Peter Ohm:  „Es wurde höchste Zeit, dass eine der großen Parteien die Zeichen der Zeit erkennt und nun auf die Abschaffung dieser ungerechten Zwangsabgabe auch in Brandenburg drängt. Denn Brandenburg gehört neben Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Bremen zu den verbliebenen fünf Bundesländern, in denen die Städte und Gemeinden noch per Kommunalabgabengesetz dazu gezwungen werden, diese Beiträge von den Anliegern zu erheben, wenn die Straße vor deren Haus erweitert, erneuert, umgebaut oder verbessert wird.

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Denn Brandenburg gehört neben Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Bremen zu den verbliebenen fünf Bundesländern, in denen die Städte und Gemeinden noch per Kommunalabgabengesetz dazu gezwungen werden, diese Beiträge von den Anliegern zu erheben, wenn die Straße vor deren Haus erweitert, erneuert, umgebaut oder verbessert wird. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Bayern gibt es diese Abgaben bereits nicht mehr. In Thüringen wird demnächst mit einer Abschaffung gerechnet. In anderen Bundesländern wird den Kommunen die Erhebung freigestellt.

Wird eine bereits vorhandene Straße vor dem eigenen Haus ausgebaut, müssen die Anlieger mit vierstelligen und oft sogar fünfstelligen Beitragsforderungen rechnen. Für viele Eigenheimer sind diese Rechnungen, die nicht selten höher sind als der Verkehrswert des Grundstückes,  existenzgefährdend. Gerade in den ländlichen Gebieten werden deshalb Eigenheime aufgegeben, die Landflucht wird befördert.

Der VDGN hat von Beginn an seinen Standpunkt deutlich gemacht: Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, wie sie aufgrund derzeit noch gültiger Kommunalabgabengesetze der Länder erfolgt, ist grundgesetzwidrig. Denn verfassungsrechtlich ist die Erhebung solcher Sonderbeiträge nur statthaft, wenn dem Beitragspflichtigen ein konkreter wirtschaftlicher Vorteil erwachsen ist. Doch der Wert des Grundstücks steigt durch den Straßenausbau – anders als bei einer erstmaligen Erschließung – in der Regel um keinen Cent. Er kann eher fallen, falls der Ausbau ein höheres Verkehrsaufkommen bewirkt, die beschauliche Straße vor der Haustür zu einer Rennpiste wird. In diesem Sinne hat der VDGN bereits eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Kein Verständnis haben wir für das das starre Festhalten von Rot-Rot an den Straßenausbaubeiträgen in Brandenburg. In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Hessen oder in Sachsen-Anhalt, treten die SPD und die Linken schon längst für deren Abschaffung ein.“

So lautet Beschlussvorlage zur Klausurtagung der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg am 8./9. Oktober 2018 in Potsdam:

Bürger entlasten, Städte und Gemeinden unterstützen – Zukunft des kommunalen Straßenbaus sicherstellen

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stößt auch in Brandenburg auf immer größere Akzeptanzprobleme. Vor allem in ländlicheren Regionen des Landes sind Beitragspflichtige in der Vergangenheit mit erheblichen Summen am Ausbau von kommunalen Straßen beteiligt worden. Die auf diesem Wege sanierten und ausgebauten Straßen werden regelmäßig nicht nur von den Beitragspflichtigen genutzt sondern auch von der allgemeinen Bevölkerung. Hinzu kommt, dass die Erhebung der Straßenausbaubeiträge nicht unwesentliche Personalkosten auf Seiten der Verwaltung, sowie durch die Einbeziehung externer Sachverständiger und Juristen, nach sich zieht.

Um die bestehenden Ungerechtigkeiten bei der Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus zu beenden, ist ein grundlegender Systemwechsel notwendig. Die direkte Beteiligung der Anwohner soll durch eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Landes an den Ausbaukosten ersetzt werden.

Der Landtag Brandenburg hat die Landesregierung im Mai 2018 damit beauftragt, eine umfassende Datenerhebung zur Höhe der Einnahmen der Kommunen durch Straßenausbaubeiträge in Brandenburg  durchzuführen und bis zum November 2018 einen entsprechenden Bericht vorzulegen. In anderen Bundesländern wurden die Straßenausbaubeiträge bereits abgeschafft. Auf Grundlage des Berichtes der Brandenburgischen Landesregierung wird es möglich sein, die auf das Land zukommende finanzielle Beteiligung abschließend zu bestimmen.

Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg wird im Hinblick auf den bevorstehenden Landesparteitag einen Antrag mit dem Ziel erarbeiten, die Beitragspflicht im kommunalen Straßenausbau abzuschaffen:

I.                     § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) ist entsprechend anzupassen.

II.                  Für zukünftige Ausbaumaßnahmen wird den Städten und Gemeinden in Brandenburg ein vollständiger finanzieller Ausgleich durch das Land gewährt. Die auf diesem Wege gewährten Mittel sind zweckgebunden für die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zu verwenden. Die Mittel stellen einen Ersatz für die wegfallenden Beiträge dar, die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Straßenbau ist unverändert notwendig.

III.                Die Höhe des finanziellen Ausgleichs richtet sich nach dem Ergebnis der Datenerhebung zu den Straßenausbaubeiträgen durch das Land. Die genauen Kriterien und Verteilungsparameter sollen in enger Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg festgelegt werden.

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Luckenwalder Stadtverordnete gegen Anliegerbeiträge

Die Mehrheit der Luckenwalder Stadtverordneten ist für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge der Grundstückseigentümer. An das Land soll jetzt eine entsprechende Forderung gestellt werden. Das Stadtparlament beschloss Laut MAZ vom 14. September 2018 mehrheitlich, die Landesregierung und den Landtag aufzufordern, diese Beiträge abzuschaffen und die Baumaßnahmen finanziell zu unterstützen.

Hoppegarten: Bürger wehren sich mit VDGN/VSSD gegen Beitragsbescheide

5. September 2018

Eine schöne Straße wurden Ihnen hingesetzt, den Hoppegartnern der Rudolph-Breitscheid-Straße, direkt an der Stadtgrenze Berlins. Sie ist dem Charakter des Ortes angepasst, der Denkmalschutz hat wohl dabei kräftig mitgewirkt. Das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen, es wird wohl aber auch seinen Preis haben, befürchten nicht zu Unrecht die am 4. September zu einer Abendveranstaltung zusammen gekommenen Anlieger.

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Ein paar Meter weiter trägt das Land Berlin die Kosten des Straßenausbaus, hier in Brandenburg ticken die Uhren ganz anders. Man könnte auch meinen, hier sind die Uhren schon lange stehen geblieben. Selbst eine Vorgabe zum wirtschaftlichen Bauen fehlt im Brandenburger Kommunalen Abgabengesetz, was zum Beispiel in Thüringen schon lange gesetzlich vorgeschrieben ist. Das könnte sich in den Zahlungsforderungen an die Hoppegartner bitter rächen. Man werde gemeinsam genau hinschauen, meint Lothar  Blaschke als Vertreter des eingeladenen VDGN, wenn die Bescheide an die Haushalte verschickt werden. Auch das wohl vom Denkmalschutz angeregte „Husarenstück“ direkt gegenüber der Kirche wird nicht vergessen, obwohl die direkten Anlieger bereits seit Monaten auf eine Antwort der Verwaltung warten. Hier hat man ein Stück Straße dem Mittelalter nachempfunden, und wohl auch in dieser Qualität gepflastert.

Dass die rechtlichen Möglichkeiten bei der bestehenden Gesetzeslage begrenzt sind ist allen klar.  Umso wichtiger ist es, auch in Brandenburg die Politik wach zu rütteln und zum Handeln zu zwingen. Hoppegarten steht bereit einem Bündnis der Brandenburger beizutreten, so dass Votum der Anwesenden. Der VDGN wird sich dieser Initiative annehmen und sie unterstützen. Das völlig veraltete und unsoziale Beitragsrecht muss auch in Brandenburg gekippt werden. Die Landtagswahl 2019 in Brandenburg wirft ihre Schatten voraus. Durch gemeinsame Aktionen muss die Chance genutzt werden, die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus nicht noch länger einseitig auf die Grundstückseigentümer zu verlagern, sondern mit Augenmaß und unter kommunaler Selbstverwaltung, aus Landesmitteln sicher zu stellen.

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Zeuthen will Straßenausbaubeiträge abschaffen

23. August 2018

Die Gemeindevertreter in Zeuthen haben sich am 22. August 2018 dafür ausgesprochen, Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge in Zukunft abzuschaffen. Die aktuell gültige Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde soll mittelfristig geändert werden. Angestrebt wird die Umstellung auf ein steuerfinanziertes Modell. Darüber berichtet die Märkische Allgemeine am 24. August 2018. Bürgermeister Sven Herzberger (parteilos) - so der von den Linken eingebrachte Beschluss - wird aufgefordert, sich unverzüglich mit der brandenburgischen Landesregierung in Verbindung zu setzen, um die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Auch in anderen Brandenburgischen wächst der Widerstand. Über 6000 Betroffene haben inzwischen eine entsprechende Online-Petition unterschrieben.

In Brandenburg werden noch Unterschriften für eine Online-Petition benötigt

30. Mai

In Brandenburg werden derzeit Unterschriften für eine Online-Petition zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gesammelt. Initiatorin ist eine Einwohnerin der Gemeinde Schönefeld. Bisher haben bisher knapp 6000 Unterstützer unterzeichnet, das Quorum liegt bei 8800 Unterschriften. Zur Petition gelangen Sie hier. 

Im Landtag Brandenburg wird beim Thema Straßenausbaubeiträge auf Zeit gespielt

23. Mai 2018


Mit Befremden hat der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) die jüngste Landtagsdebatte über eine von der Fraktion BVB/Freie Wähler beantragte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Brandenburg zur Kenntnis genommen. Die CDU will erst einmal landesweit die Einnahmen der Kommunen erfassen lassen. SPD, Linke und Grüne legten einen Antrag vor, nach dem die Landesregierung bis November einen bundesweiten Vergleich zur Erhebung der Beiträge präsentieren soll.

Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des VDGN, Peter Ohm: „Die Flucht in die Prüfaufträge ist ein Spiel auf Zeit, das die Probleme nicht lösen wird. Die Mehrheit des Brandenburgischen Landtags verschließt die Augen davor, dass bundesweit die Signale zur Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeiträge bereits gestellt sind. Fakt ist: In keinem anderen Bundesland sträuben sich die großen Parteien so hartnäckig, diesen notwendigen Schritt anzugehen. Nur so kann gewertet werden, dass man der Landesregierung jetzt ein halbes Jahr Zeit lässt, einen bundesweiten Vergleich zur Erhebung der Beiträge zu liefern. Die Fakten liegen bereits auf dem Tisch. Auch die Parteien in Brandenburg haben in den vergangenen Jahren dazu regelmäßig umfassende Analysen vom VDGN erhalten. Jetzt muss endlich gehandelt werden.“

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Das sind die Fakten:

Nur in 5 von 16 Bundesländern werden die Kommunen demnächst noch durch eine sogenannte Muss- oder Soll-Bestimmung im jeweiligen Kommunalabgabengesetz (KAG) zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet.
Das sind neben Brandenburg die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bremen, und Nordrhein-Westfalen..
In Bayern steht die Abschaffung der Beiträge unmittelbar bevor.
In Mecklenburg-Vorpommern wird eine interministerielle Arbeitsgruppe gegründet, die Vorschläge für eine Gesetzesänderung erarbeiten soll.

Sonderfall: In Hessen wird die Soll-Bestimmung im KAG dahingehend ausgelegt, dass es den Kommunen freigestellt ist, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Zudem hat die SPD jetzt einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge eingebracht.

In sechs Bundesländern überlässt man die Entscheidung über das Erheben von Beiträgen mit einer Kann-Bestimmung im KAG den Kommunen.
Das sind Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein.
Und auch dort bleiben die Straßenausbaubeiträge ein Brennpunkt. In Schleswig-Holstein drängt die SPD auf eine vollständige Abschaffung. In Niedersachsen hat die FDP-Fraktion einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht. In Hessen sind es die Linken. In Thüringen will die rot-rot-grüne Koalition  mit dem Gemeinde- und Städtebund Gespräche über die Abschaffung der Beiträge führen.

In vier Bundesländern werden keine Beiträge erhoben:
Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg und demnächst auch Bayern

 

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Brandenburg: Die Zeit ist überreif

7. Mai 2018, aktualisiert am 11. Mai 2018

Die Fraktion BVB / Freie Wähler hat jetzt einen Gesetzesentwurf in den Landtag Brandenburg zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingereicht.
Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des VSSD-Dachverbandes VDGN, Peter Ohm: „Die Zeit ist überreif dafür, dass sich auch in Brandenburg der Landtag endlich ernsthaft mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschäftigt.

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Für den VDGN steht seit jeher fest: Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, wie sie aufgrund der derzeit gültigen Kommunalabgabengesetze (KAG) erfolgt, ist grundgesetzwidrig und muss durch die jeweiligen Landesgesetzgeber abgeschafft werden. Diese Grundsatzfrage ist vom VDGN mittlerweile bis vor das Bundesverwaltungs- und das Bundesverfassungsgericht gebracht worden. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.

Bundesweit stehen die Signale auf Abschaffung der Zwangsabgabe. Der Zug ist nicht mehr aufzuhalten. In Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg gab es die Beiträge nie oder sie sind abgeschafft worden. Der Landesgesetzgeber in Bayern steht kurz vor einem solchen Schritt. Parallel dazu will das Land die Kommunen entsprechend finanziell ausstatten.

In sechs Bundesländern überlässt man die Entscheidung über das Erheben von Beiträgen auf der Basis der Freiwilligkeit bereits den Kommunen. Und auch dort ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. In Schleswig-Holstein drängt die SPD aus der Opposition heraus auf eine vollständige Abschaffung. In Niedersachsen hat die FDP-Fraktion jetzt einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht. In Hessen haben die Linken einen solchen Vorstoß im Landtag unternommen, um nur einige Beispiele zu nennen.

Doch gerade die SPD und die Linken halten in Brandenburg verbissen an den Straßenausbaubeiträgen fest. Ein Blick über die Ländergrenzen würde hier sicher den Horizont erweitern. Brandenburg gehört zur verbliebenen Minderheit der Bundesländer, in denen die Kommunen noch zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet werden. Auch die CDU in Brandenburg muss sich jetzt klar und deutlich bekennen. Der VDGN begrüßt in diesem Zusammenhang, dass sich deren kommunalpolitischer Sprecher Sven Petke bereits im März dieses Jahres für eine Abschaffung der Beiträge ausgesprochen hat.

Die Straßenausbaubeiträge sind ein Auslaufmodell. Das Argument, dass ausgerechnet die Anlieger den Löwenanteil für eine Straßensanierung bezahlen müssen, weil ihnen ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil erwachse, ist im Zeitalter der allgemeinen Mobilität nicht mehr zu halten.“

Das Thema hat ein sehr Breites Presseecho gefunden

siehe unter anderem

Kommentar in der Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/nachrichten/meinungen/zur-debatte-um-das-abschaffen-von-strassenausbaubeitraegen_aid-22536741

und weitere Beiträge

https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1655669/

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Strassenbau-Buerger-sollen-finanziell-entlastet-werden

https://www.welt.de/regionales/berlin/article176170896/Abschaffung-der-Strassenausbaubeitraege-gefordert.html

https://www.morgenpost.de/berlin/article214234039/Abschaffung-der-Strassenausbaubeitraege-gefordert.html

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/abschaffung-der-strassenausbaubeitraege-gefordert-30138118

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Online-Petition zur Abschaffung der SAB in Brandenburg

11. Mai 2018

Über die in Brandenburg seit Januar laufende Online-Petition, zur Abschaffung der Anwohnerbeiträge, berichtet die Berliner Morgenpost am 9. Mai 2018 .Mehr als 2500 Brandenburger haben sie demnach bereits unterschrieben. 8800 sind notwendig, damit sich der Landtag damit befassen muss. Die Initiatoren fordern die Landesregierung auf, "die ungerechtfertigten und sozial ungerechten Straßenausbaubeiträge abzuschaffen", heißt es in der Petition. "Durch die staatlich erzwungene Mitfinanzierung der Straßensanierung werden die Anlieger öffentlicher Straßen gesellschaftlich benachteiligt, in finanzielle und teils existenzbedrohende Not gebracht." Statt millionenschwere Rücklagen auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene anzuhäufen, fordern die Initiatoren, dass das Land die Kosten übernimmt.

Streit um teuren Straßenbau / Der RBB mit dem Robur in Werneuchen (Brandenburg): Die Anwohner der Werneuchener Goethestraße sind stinksauer. Ihre Straße wurde erstmalig ausgebaut und die Kosten dafür sind explodiert. Die Stadt will für die rund 40 Grundstücke statt der prognostizierten 6,70 € pro m² nun plötzlich 13,00 € .  Andere Werneuchener sind jetzt verunsichert. Droht ihnen das gleiche? Lothar Blaschke forderte im Namen von VDGN und VSSD grundsätzlich mehr Transparenz und Mitspracherecht der Bürger bei Straßenbaumaßnahmen in Brandenburg. Den Anwohnern der Goethestraße indes bleibt jetzt, die Endabrechnung kritisch zu hinterfragen. Der Beitrag in Brandenburg Aktuell mit Moderator Michael Scheibe lief am 23. September 2017. Foto: Hagen Ludwig

Interessengemeinschaft für mehr Bürgerbeteiligung in Körbiskrug gegründet

2. Dezember 2016

Anwohner der Spreewaldstraße in Körbiskrug haben am Mittwoch, dem 30. November 2016, eine Interessengemeinschaft (IG)  für mehr Bürgerbeteiligung  gegründet. Hintergrund ist, dass die Stadt Königs Wusterhausen in der Spreewaldstraße einen Gehweg mit Radverkehr plant, ohne die Anlieger zu beteiligen, die den Löwenanteil der Kosten tragen sollen. Streitpunkt ist, auf welcher Straßenseite der Weg gebaut werden soll. Die Stadt Königs Wusterhausen favorisiert ohne Prüfung von alternativen Varianten einen Verlauf auf der sogenannten Seeseite. Das ist auf Grund der Geländesituation technisch sehr aufwändig und entsprechend kostspielig. Die Anlieger fordern deshalb den Bau auf der gegenüberliegenden Seite.

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Sprecher der Interessengemeinschaft sind Manuela Brüggemann und Arthur Salbach.
Gegen den geplanten Ausbau auf der Seeseite haben sich bereits 110 Anlieger in einer Petition an den Bauausschuss der Stadtverordnetenversammlung  gewandt. Bisher gab es keinerlei Reaktion.
Ohne Anhörung der Anlieger will die Stadtverordnetenversammlung nun am kommenden Montag, dem 5. Dezember 2016, endgültig über den Bau des Weges entscheiden.
Mit Nachdruck fordern die Anlieger die Umsetzung einer kostensparenden, ökologischen Variante, die auf einem schlüssigen Verkehrskonzept beruht. Um entsprechend Gehör bei der Stadt zu finden, haben sie mit Unterstützung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) die Interessengemeinschaft gegründet. Ihr Wirken soll nicht nur auf die Spreewaldstraße beschränkt bleiben, da es auch andernorts in Körbiskrug deutliche Defizite bei der Bürgerbeteiligung gibt.
Interessenten an der Mitarbeit in der Interessengemeinschaft können sich bei den beiden Sprechern oder bei  Fred Fischer vom VDGN unter der Telefonnummer 030 / 514 888 0 melden.

Manuela Brüggemann, IG für mehr Bürgerbeteiligung
Fred Fischer, Vizepräsident des VDGN

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Lothar Blaschke (VSSD) und Peter Ohm (VDGN) in der Märkischen Allgemeinen: Straßenausbaubeiträge unzeitgemäß

23. August 2016

Wenn in Brandenburgs Städten und Gemeinden die Wogen hoch schlagen und Bürger sich im Protest zusammenfinden, dann geht es zum Großteil  um die heftig umstrittenen Straßenausbaubeiträge. Sollen die Anlieger dafür zur Kasse gebeten werden oder nicht? Dieser Frage widmete sich jetzt die Märkische Allgemeine (MAZ) in Potsdam.  In den Ländern Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg kommt man bereits sehr gut ohne Ausbaubeiträge aus. Brandenburg sollte diesen Beispielen folgen und auf diese unzeitgemäßen und ungerechtfertigten Forderungen verzichten, wird der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm, zitiert. Und VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke kritisierte in der MAZ unter anderem, dass viele Kommunen ihrer Pflicht zur Instandhaltung der Straßen nicht nachkommen und die Kosten dann über die Straßenausbaubeiträge auf die Bürger abwälzen. Der Landtagsabgeordnete Peter Vida (Freie Wähler) will indes die Beiträge nicht generell abschaffen, wirbt jedoch für mehr Bürgerbeteiligung und Sparsamkeit beim Straßenausbau.

Expertenanalyse: Beitragsrecht bundesweit in der Krise

8. Juli 2016

Das Beitragsrecht befindet sich bundesweit und speziell in Brandenburg in einer tiefen Krise. Das war Konsens und eine der Kernaussagen auf der Potsdamer Kommunalrechtskonferenz, die am 30.  Juni vom Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam und der Rechtsanwaltskanzlei Dombert organisiert wurde. Weiteres siehe hier.

Der Bürger als Bittsteller

4. Mai 2016

Erfahrungen mit den Straßenbau in Panketal, aufgeschrieben von Liane Reinecke, Bürger Initiative BINe Neu Buch

Der Panketaler Straßenbau ist ein Desaster, das haben nicht nur die Bürger des TEG IV - Teilentwässerungsgebiet IV -  in der Gemeinde Panketal erfahren. Zahlreiche Bürgerinitiativen, Bürgerbegehren, Bürgeranträge, diverse Petitionen begleiten den Panketaler Straßenausbau seit 2005. Denn die Gemeinde hat kein Konzept zum Straßenbau.

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Der Panketaler Straßenbau ist ein Desaster, das haben nicht nur die Bürger des TEG IV - Teilentwässerungsgebiet IV -  in der Gemeinde Panketal erfahren. Zahlreiche Bürgerinitiativen, Bürgerbegehren, Bürgeranträge, diverse Petitionen begleiten den Panketaler Straßenausbau seit 2005. Denn die Gemeinde hat kein Konzept zum Straßenbau. Jedem Konzept liegt eine analytische Tätigkeit zu Grunde. Auf Fragen der Bürgerschaft, ob es Erhebungen zum Verkehrsablauf, zu Verkehrstechnik- und organisation, ob es Vorstellungen zur Lenkung der Verkehrsströme gibt - womit nicht nur der Pkw- und Lieferverkehr gemeint ist sondern vor allem auch der Fußgänger- und Fahrradverkehr, ob es eine Kosten-Nutzen-Analyse gibt und ob diese Erhebungen mit den Mitteln der Optimierung geführt wurden, auch im Sinne der Bürgerschaft, wird nicht geantwortet. Weder in den Bürgerfragestunden seitens der Gemeindevertreter, noch seitens der Verwaltung. Dies lässt für die Bürgerschaft nur den Schluss zu, dass die Gemeinde konzeptionslos agiert, was zwangsläufig den Unmut der Anwohner hervorruft. Denn sie sind es, die überdimensionierte Straßen mit ihren Kostenbescheiden und Steuern bezahlen.

Feststellen mussten die Bürger des TEG IV auch, dass offensichtlich mit dreierlei Maß gemessen wird, so verkündet die Verwaltung, dass es gute Erfolge in der Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen gibt, deren Hinweise und Ratschläge in die Planungen eingearbeitet wurden, um dem Bürger entgegen zu kommen. Entgegen steht dem allerdings, dass es Bürger in unserer Gemeinde gibt, die ihre Straßen selbst bauen dürfen, anderen Bürgern Zugeständnisse gemacht wurden, aber den Bürgern der Goethestraße bisher jedes Gespräch verweigert wurde. Über deren Köpfe hinweg und mit dem Wissen um zwei Petitionen hat die Gemeindevertretung einen Beschluss zum Straßenausbau gefasst, der für die Anwohner nicht einmal ansatzweise akzeptabel ist; bereits im Sommer 2015 hatten sich über 90 Prozent der Anwohner auf Eigeninitiative dagegen ausgesprochen.

Die Bürger wollen einen ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltigen Straßenausbau, der den Bedürfnissen der Anwohner der Gemeinde und unserem Gartenstadt-Charakter entspricht und nicht in erster Linie den Pkw-Verkehr favorisiert. Dominieren heute noch Fußgänger und Radfahrer sowie der normale Anliegerverkehr auf unseren Straßen, wird künftig der Durchgangsverkehr das Bild unserer Gartenstadt maßgeblich prägen.

In was hat sich unsere Gemeinde da hineinmanövriert. Unsere Straßen werden immer größer, immer breiter, immer teurer, immer sinnloser. Wir holzen bedenkenlos unsere Bäume ab, bis es zum Stopp durch die Untere Naturschutzbehörde kommt.

Dieses Desaster zu beenden, liegt in der Verantwortung unserer Gemeindevertreter, aber leider macht eine politische Gemeinschaft jede Bemühung zu Nichte. Der Stimmenmehrheit der Linken und der SPD haben die Bürger Panketals es zu verdanken, dass immer mehr Anwohner auf die Barrikade gehen. Nun wollen wir keinen Krieg anzetteln, aber wir möchten doch unsere Volksvertreter an ihre Wahlversprechen erinnern. Linke: Garantie kommunalpolitischer Arbeit für Gemeinwohl und Bürgerinteressen - Bewahrung des gartenstädtischen Charakters Panketals - Förderung von Naturschutz und ökologische Maßnahmen - Förderung des bürgerlichen Engagements - Einbeziehung der Bürger bei Grundfragen der Ortsgestaltung, bei Straßen- und anderen übergreifenden Baumaßnahmen - verantwortungsvolle Abwägung von Einzelinteressen … (Die Linke Wahlprogramm 2014-2019).

SPD: Die Gestaltung des Lebens in der Gemeinde liegt in der Verantwortung der Panketaler Bürger - die Bürger wollen wir in die Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse aktiv einbeziehen - es ist wichtig, den Zusammenhalt der Gesellschaft zu erhalten, kein Teil darf abgekoppelt werden, denn der tiefere Sinn des Lebens liegt im Miteinander - die Beteiligung der Bürger ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidungen im Ort … (Kommunalpolitisches Programm der SPD 2014-2019)

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Brandenburger Landtag lehnte Änderungen des Kommunalabgabengesetzes ab

29. September 2015

Der Brandenburger Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 23. September 2015 Gesetzesvorschläge der Landtagsgruppe des BVB/Freie Wähler zu einer umfangreichen Änderung des Brandenburger Kommunalabgabengesetzes (KAG) abgelehnt. Gegen die Anträge zur Novellierung des KAG stimmten geschlossen die Fraktionen von SPD, LINKEN und Grünen. Von der CDU kam teilweise Zustimmung, teilweise Ablehnung. Wieder einmal wurden die Probleme Betroffener nicht ernst genommen.

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Konkret forderte die Landtagsgruppe von BVB/Freie Wähler:

  • Ein beitragspflichtiger Ausbau von Anliegerstraßen darf künftig nur erfolgen, wenn die Mehrheit der Anlieger einer Straße dem in einer verbindlichen Befragung zugestimmt haben.

  • Die Altanschließerbeiträge beim Trink- und Abwasser werden abgeschafft und bereits gezahlte Beiträge werden zurückgezahlt.

  • Abgeschafft wird die Regelung, nach der ein Rechtsfehler in einer Beitragssatzung die Verjährung einer Beitragsforderung erneut beginnen läßt. Statt dessen beginnt die Verjährung ab Erlaß der ersten Satzung eines Zweckverbandes zu laufen, maximal darf sie bis zum Anfang des auf die Maßnahme folgenden Jahres gehemmt werden.

  • Zuschüsse bei beitragspflichtigen Maßnahmen werden künftig nicht nur für den Anteil der Kommunen verwandt, sondern gerecht auf alle Beitragspflichtigen verteilt.

  • Eingeführt wird die Pflicht zu Musterverfahren, wie sie die CDU im Brandenburger Landtag bereits vorgeschlagen hatte.

Der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm, hatte die Vorschläge des BVB/Freie Wähler zuvor uneingeschränkt begrüßt: „Es handelt sich hier um Positionen, die der VDGN gemeinsam mit vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern seit langem vertritt.“ Zur Ablehnung der Änderungsanträge im Landesparlament sagte Ohm: „Betonköpfigkeit und Ignoranz gegenüber den Problemen der Menschen im Lande rächen sich früher oder später. Der Unmut über unsoziale und ungerechte Abgaben wächst bei den Betroffenen in Brandenburg , die ihre Grundstücke ja zum Wohnen und nicht für spekulative Zwecke nutzen. Die Ablehnung der Anträge von BVB/Freie Wähler sendet das Signal des politischen Establishments an große Teile der Bevölkerung: Wir nehmen Eure Probleme nicht ernst.“

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Großziethener wehren sich mit Petition gegen kostspieligen Straßenausbau

25. September 2015

Ihr Problem ist exemplarisch für die Sorgen vieler Anwohner in Brandenburg. Die Anlieger mehrerer Straßen in Großziethen (Gemeinde Schönefeld, Landkreis Dahme-Spreewald) wehren sich gegen überhöhte und unsoziale Straßenausbaubeiträge.
Mit überdimensionierten Sanierungsplänen verstoße die Gemeinde gegen das Gebot des sparsamen Bauens, so ihr Vorwurf. Am 24. September 2015  haben die Anwohner deshalb eine entsprechende Petition an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses im Brandenburger Landtag, Henryk Wichmann (CDU), übergeben. Unterstützung erhalten die sie vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), dem Dachverband des VSSD, der durch Vizepräsident Lothar Blaschke vertreten war.

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Seit vielen Monaten streiten die Anwohner mit der Gemeinde über den Ausbaugrad der Straßen. Die zuständige Gemeindeverwaltung Schönefeld will von  ihnen die Zustimmung zu einem höheren Standard mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 Metern. Die Anwohner jedoch halten eine Breite von 5 Metern für vollkommen ausreichend und argumentieren unter anderem damit, dass dies den Nutzungsbedingungen für ein Wohngebiet und dem Stand der Technik entspreche. Ein Kompromißangebot an die Gemeinde, die Straße auf 5,10 Meter auszubauen, wurde abgelehnt.

In ihrer Petition bitten die Anwohner den Landtag nun, die Gemeinde Schönefeld zum kostengünstigen und umweltverträglichen Umgang mit Haushaltsmitteln im Interesse aller Steuerzahler aufzufordern. Dazu erklärt VDGN-Vizepräsident Lothar Blaschke:„Grundsätzlich plädiert der VDGN für eine Abschaffung der nicht mehr zeitgemäßen Straßenausbaubeiträge und eine Finanzierung aus Steuermitteln. Vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen fordern die Großziethener Anwohner in der Petition zumindest eine einklagbare Verpflichtung der Kommune zur Sparsamkeit bei Straßenbaumaßnahmen. Dabei haben sie unsere volle Unterstützung. Viel zu häufig erleben wir noch, dass die Gemeinden den Straßenausbau sehr großzügig planen, weil die Kosten dafür zum Großteil ja nicht aus der Gemeindekasse, sondern von den Anwohnern getragen werden müssen. Ein Recht auf Mitsprache bereits in der Planungsphase wird den Bürgern indes verwehrt. Demokratie sieht nach unserem Rechtsverständnis anders aus. Die Pflicht zum wirtschaftlichen Straßenausbau ist zum Beispiel in Thüringen bereits gesetzlich verankert.“

Allgemein hätten die Anwohner in Deutschland rechtlich nicht die Möglichkeit, einen Straßenausbau vollends abzulehnen, so Blaschke. Sie sollten aber ihre Mitbestimmungsrechte einfordern. So sehen es auch die Betroffenen in Großziethen. In ihrer Petition fordern sie, im Kommunalabgabengesetz des Landes (KAG) einen Rechtsanspruch auf Beteiligung und Mitsprache bei der Planung von Straßen sowie  auf kostensparendes und ökologisches Bauen seitens der Gemeinde zu verankern.

Konkret betroffen sind im aktuellen Fall in Großziethen die Anlieger der Jahnstraße, Uhlandstraße, Schillerstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Walter-Simon-straße, August-Bebel-Straße, Jägerweg und Hubertusstraße.

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Einwohner von Großziethen übergaben in Potsdam die Petition an den Landtag.

Granitsteinpflaster contra Asphaltband

22.05.20015

Brandenburger Bürger kämpfen um ihre historische Pflasterstrasse: Trotz fast einstimmiger Proteste der Anlieger beschließt die Panketaler Gemeindevertretung den grundhaften Ausbau der dortigen W.A. Mozartstraße. Die Fachleute vor Ort bemängeln die unzureichende Frostschutzschicht und die fehlende Straßenentwässerung. Weder der Frost der letzten 8o Winter noch die nicht gezählten Regenfälle  haben den Anliegern in den letzten Jahrzehnten Kummer bereitet. Beeindruckende 99% (!) der Anlieger haben sich mit ihrer Unterschrift

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für den Erhalt ihrer Granitsteinstraße ausgesprochen und sich um Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Forderung an den VDGN/VSSD gewandt. In einer eigens dafür von unserem Verband organisierten Bürgerversammlung wurden die weiteren Schritte des Protestes abgestimmt. Mit dem Hintergrund, dass wenige Kilometer entfernt auf Berliner Territorium, keine Ausbaubeträge erhoben werden, ist es den Brandenburgern völlig unverständlich, wie hier mit Steuergeldern umgegangen, und schamlos in ihre Taschen gegriffen wird. Ist der Brandenburger Bürger völlig rechtlos? Die Anwohner werden mit dieser Fragestellung eine Petition verfassen, die wir Anfang Juni gemeinsam in Potsdam der Brandenburger Landesregierung übergeben werden. 

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