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Straßenausbaubeiträge großes Thema im Journal "Das Grundstück"

In der Ausgabe 11/12-2018 des VDGN-Journals "Das Grundstück" finden Sie folgende Beiträge zum Thema Straßenausbaubeitrag:

VDGN unterstützt Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge in Brandenburg

Druck in allen Parlamenten: Neuigkeiten zum Kampf gegen Straßenausbaubeiträge in weiteren Bundesländern

Interview mit Joachim Dreilich von der Adendorfer Bürgerinitiative aus Niedersachsen

Zum Lesen der Beiträge bitte anklicken

Brennpunkt auch im Fernsehen: Die Straßenausbaubeiträge

Der Widerstand gegen die Straßenausbaubeiträge rückt immer mehr in den Fokus der öffentlichen und politischen Diskussion. Das findet seinen Niederschlag auch in zahlreichen Fernsehbeiträgen. In der ARD-Sendung plusminus vom 7. November 2018 wird von der "absurden Situation" berichtet, dass es vom Wohnort und dem jeweiligen Bundesland abhängt, ob ein Anlieger für den Straßenausbau vor seinem Haus zahlen muss oder nicht. Rechtsexperte Prof. Michael Quaas hält das für nicht verfassungsgemäß, auch weil der Anlieger einen vermeintlichen Sondervorteil durch den Straßenausbau vor seiner Tür nicht nachvollziehen könnte. Interessant auch: In Jena werden laut Bericht jährlich 750.000 Euro an Straßenausbaubeiträgen eingenommen. Der Verwaltungsaufwand dafür beträgt 300.000. In anderen Kommunen ist das Verhältnis noch ungünstiger. Auch der SWR und MDR beschäftigten sich aktuell mit dem Thema.

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In einem kritischen Beitrag von Rheinland-Pfalz-Aktuell (ARD/SWR) vom 6. November 2018 wird von einem Anlieger berichtet, der über 50.000 Euro zahlen soll. Warum die CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz die SAB abschaffen will, erklärt deren Fraktionsvorsitzender Christian Baldauf im Interview. Die Landesregierung aus SPD, FDP und Grünen möchte aber alles so lassen, wie es ist.

Spezieller mit der Situation in Thüringen beschäftigt sich ein Beitrag der MDR-Umschau vom 6. November 2011. Dort erläutert Wolfgang Kleindienst im Interview auch die Forderungen der Bürgerallianz Thüringen und des VDGN/VSSD. 

Der NDR berichtet am 8. November 2018 , dass nun auch der Landtag Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Straßenausbauträge Farbe bekennen müsse.

Der MDR-Hörfunk berichtete am 5. November 2011 in der Sendung "Der Tag in Sachsen-Anhalt" über die Situation in diesem Bundesland. Dort hat die Linke bereits einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der SAB  vorgelegt. Einzig die Landesregierung und die CDU würden sich noch sträuben, heißt es. Landtagskorrespondent Jochen Müller hält es jedoch für wahrscheinlich, das auch in Sachsen-Anhalt die SAB fallen.

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Politikum Straßenausbau

Folgender Kommentar von Lothar Blaschke, VSSD-Vorsitzender und VDGN-Vizepräsident, erschien im VDGN-Journal "Das Grundstück" 10-2018:

Es ist ein Erfolg beharrlicher Bemühungen nicht zuletzt des VDGN: Wo sie nicht bereits abgeschafft worden sind, wie in Berlin, in Hamburg und in Bayern, beschäftigen die Straßenausbaubeiträge die Landtage und die politischen Parteien in den Bundesländern. Sie sind zu einem Politikum ersten Ranges geworden, das massiv den Ausgang von Landtagswahlen beeinflusst, wie sich übrigens gerade in Bayern zeigte, wo die FREIEN WÄHLER ihr gutes Abschneiden zu einem großen Teil ihrem Engagement für die Bürgerinteressen in dieser Frage zu verdanken haben.
In der Politik kommt mehr und mehr an, was auch einem der Richter am Bundesverwaltungsgericht, das im Juni zum Thema Straßenausbaubeiträge verhandelte, nicht verborgen geblieben ist. Man wisse am höchsten deutschen Verwaltungsgericht sehr wohl, welche Stimmungen entstehen, wenn die Zwangsabgabe in den Kommunen eingetrieben werde. Aber das Gericht könne nur auf der Grundlage bestehender Gesetze entscheiden. Und um die zu verändern, machen die Betroffenen wie auch mit ihnen gemeinsam der VDGN Druck.

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 Mit „Roten Karten“ gegen diese ungerechtfertigten Abgaben in Thüringen zum Beispiel. Mit einer nun bald den Schweriner Landtag beschäftigenden Volksinitiative in Mecklenburg-Vorpommern. Und mit einer Verfassungsbeschwerde des VDGN vor dem Bundesverfassungsgericht, die sich gegen die pauschale Unterstellung in der Rechtsprechung richtet, die betroffenen Grundstückseigentümer hätten vom Ausbau der Straße vor ihrem Haus einen Sondervorteil.

Nach und nach werden die Straßenausbaubeiträge überall fallen, auch wenn das in einigen Bundesländern noch Jahre dauern kann. Aber wir wissen schon jetzt: Wir können auch dann die Hände nicht in den Schoß legen. Dafür reicht der Blick nach Bayern. Nach dem Ende der Beitragserhebung für den Straßenausbau verfallen dort immer mehr Kommunen auf die Idee, Erschließungsbeiträge für längst hergestellte und seither natürlich von der Allgemeinheit genutzte, Straßen zu erheben. Ihnen sitzt eine Frist im Nacken. Der Gesetzgeber hat festgelegt, daß Straßen, mit deren erstmaligen technischen Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, ab dem 1. April 2021 nicht mehr beitragsfähig sind. Im oberbayerischen Olching will man deshalb mit der Richard-Wagner-Straße, die seit 60 Jahren befahren wird, aber deren Fertigstellung laut Verwaltung noch nicht abgeschlossen ist, noch ganz schnell Kasse machen. Kein Einzelfall. In Berlin gab es 2017 ein Urteil, mit dem das zuständige Oberverwaltungsgericht das Kassieren von Erschlie-ßungsbeiträgen für eine seit langem genutzte Straße legitimierte, obwohl dies per Gesetz ausgeschlossen sein soll.

Nach Aussage des Bundesfinanzministers Olaf Scholz erzielten Bund, Länder, Gemeinden und Sozialkassen im ersten Halbjahr 2018 einen Rekordüberschuß von 48,1 Milliarden Euro. Daß kein Geld vorhanden ist, von der Allgemeinheit genutzte Straßen aus den Mitteln der Allgemeinheit zu finanzieren, kann man also niemandem weismachen.

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Bundesverwaltungsgericht hält an alten Zöpfen fest

22. Juni 2018

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag (21. Juni 2018) entschieden, daß die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Hessen grundsätzlich nicht zu beanstanden ist. Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:

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„Das Urteil zeigt: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland hält beim Beitragsrecht starrsinnig an alten Zöpfen fest. Wer einen Beitrag für den Ausbau einer kommunalen Straße zahlen soll, dem muß ein wirtschaftlicher Sondervorteil durch den Ausbau nachgewiesen werden können. Das aber ist schlechterdings nicht mehr möglich, seitdem im Zeitalter allgemeiner Mobilität jede Straße von jedermann genutzt werden kann. Die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit hat sich deshalb angewöhnt, diesen Vorteil einfach zu unterstellen.

So tut es auch das Bundesverwaltungsgericht, wenn es behauptet: ´Dieser Vorteil besteht in der Gewährung und Erhaltung der Möglichkeit, vom Grundstück aus auf eine - weiterhin funktionstüchtige - öffentliche Verkehrsanlage gehen oder fahren zu können.´ Ja geht’s noch? Für dieses Zeugnis richterlichen Starrsinns sollen Menschen, die auf ihren Grundstücken oder in Eigentumswohnungen leben, zumeist vier- bis fünfstellige Beträge zahlen?

Der VDGN betreut ein paralleles Verfahren zu einem Fall aus Niedersachsen. Damit werden wir bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Und weiter werden wir gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort bundesweit für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge streiten. Auch der Erfolg gibt uns da recht, wie die Entscheidung des Bayerischen Landtags aus dieser Woche zeigt, diese Beitragsform ganz aus dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz zu streichen.“

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NDR berichtet über Widerstand gegen Straßenausbaubeiträge

21. Mai 2019

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat am 20. und 21. Mai ausführlich über den Widerstand gegen die Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen und Schleswig-Holstein berichtet. Den TV-Beitrag in der Sendung "Markt finden Sie hier. Den Radiobeitrag auf NDR-Info hören Sie hören Sie hier.

M-V, Hessen und Thüringen: Ein Tag im Zeichen der Beitragsabschaffung

10. Mai 2019

Gleich in drei Bundesländern haben sich am 9. Mai 2019 die Landesparlamente mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschäftigt. In Mecklenburg-Vorpommern fand im Innenausschuss die Anhörung zu einem entsprechend vorgelegten Gesetzentwurf statt. In Thüringen hat Rot-Rot-Grün einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Und in Hessen gab es einen Anhörungsmarathon zu zwei Gesetzentwürfen, eingebracht von den Oppositionsfraktionen SPD und Linke. Sowohl in Hessen als auch in Mecklenburg-Vorpommern hat der VDGN im Rahmen der Anhörungen seine Position zu den Gesetzentwürfen eingebracht.

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 Mecklenburg-Vorpommern:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 1. Januar 2020 keine Beitragsbescheide mehr für den Straßenausbau ergehen. Für die Übergangszeit ist eine Stichtagsregelung geplant. Baumaßnahmen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 begonnen wurden, sollen nicht mehr anteilig von den Anwohnern bezahlt werden müssen.

Der VDGN hat indes eine echte Stichtagsregelung gefordert. Dafür müsste ein Zeitpunkt definiert werden, ab dem die  Rechtsgrundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rückwirkend abgeschafft wird, beispielweise der 1. Januar 2018. Bescheide, mit denen ab diesem Zeitpunkt Straßenausbaueiträge festgesetzt wurden, sind aufzuheben. Eine klare, eindeutige Regelung also, die langwierige Gerichtsverfahren vermeidet und den Verwaltungsaufwand beherrschbar macht.
Diese Stichtagsregelung sichert auch eine Gleichbehandlung von Grundstückseigentümern, bei denen Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind. Denn nach dem Entwurfstext ist es durchaus möglich, dass 2017 begonnene Baumaßnahmen auch in den Folgejahren noch beitragspflichtig werden. Die Festsetzungsverjährung beträgt nach der Abgabenordnung vier Jahre nach Eingang der letzten Unternehmerrechnung. Wird der Ausbau beispielhaft in diesem Jahr abgeschlossen, können die Grundstückseigentümer noch bis zu den Jahren 2023 oder 2024 mit ihren Bescheiden rechnen, je nachdem, wann Schluss gerechnet wird. Das ist keinem Bürger zu vermitteln.
Die CDU erklärte in einer ersten Stellungnahme am 9. Mai 2019, die Anhörung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes habe ergeben, dass die Pläne zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rechtlich sauber und fair seien.

Hessen

Anlass für die Anhörung in Hessen waren zwei von der SPD und den Linken eingebrachte Gesetzentwürfe zum Kommunalen Abgabengesetz (KAG), die beide eine landesweite Abschaffung der Straßenbeiträge vorsehen. Die den Kommunen dadurch entstehenden Einnahmeausfälle sollen zukünftig vom Land erstattet werden. Über 50 Anzuhörende erläuterten ihre Stellungnahmen wobei sich eine überwältigende Mehrheit  klar für die landesweite Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aussprach. Die schriftlichen Stellungnahmen finden Sie auf der Landtagsseite.
VDGN-Vizepräsident Lothar Blaschke schlug unter anderem vor, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Hessen rückwirkend zum 1. Januar 2019 abzuschaffen. Das würde Sicherheit für die potentiell betroffenen Bürger wie für die Kommunen schaffen. Vor allem würde es einem „Wettrennen“ zur Abrechnung bereits begonnener oder gerade abgeschlossener Baumaßnahmen vorbeugen. Für nach alter Gesetzeslage noch abrechenbare bzw. künftige Maßnahmen des kommunalen Straßenausbaus ist den Kommunen ein Ausgleich aus Landesmitteln zu gewähren.
Einen sehr informativen Bericht zum Thema brachte die ARD-Hessenschau. Der Wiesbadener Kurier titelte "Front gegen Straßenbeiträge: Breite Unterstützung für Gesetzentwürfe von SPD und Linken"

Thüringen

In Thüringen hat Rot-Rot-Grün hat in der Debatte um Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Landtag am 9. Mai einen Entwurf vorgelegt,  jetzt Thema in den Ausschüssen sowie bei einer Expertenanhörung wird. Vorgesehen ist, die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 abzuschaffen. Über die Landtagsdebatte berichteten am 9. Mai 2019 unter anderem die Thüringer Allgemeine, der MDR sowie die Nachrichtenagentur dpa (hier auf Die Welt).

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Aus für die SAB: Hessen stellt erste Weichen. Bayern macht Nägel mit Köpfen

13. April 2018, aktualisiert am 16. April 2018 mit Gemeinsamer Pressemitteilung

70.000 Euro sei ihr Häuschen mit Grundstück noch wert, berichtete kürzlich ein älteres Ehepaar aus einer hessischen Kleinstadt  im Gespräch mit dem VDGN. Jetzt haben sie einen Kostenvorbescheid für den Straßenausbau vor ihrer Tür bekommen – ebenfalls in Höhe von 70.000 Euro. Ihre Altersvorsorge wäre damit auf einen Schlag aufgezehrt, müssen die Eheleute verzweifelt feststellen. Den vielzitierten Vorteil, der ihnen der Straßenausbau bringen soll, können sie nicht erkennen – schon gar nicht in Höhe von 70.000 Euro.
Es sind Fälle wie diese, die überall in Deutschland den Widerstand gegen die nicht mehr zu vermittelnde Zwangsabgabe erstarken lassen. Und zunehmend erkennen die Landespolitiker, dass sie davor nicht länger die Augen verschließen können.

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In einer öffentlichen Anhörung vor dem Innenausschuss des Hessischen Landtags in Wiesbaden sind am 12. April Gegner und der Straßenausbaubeiträge zu Wort gekommen. Hintergrund sind zwei Gesetzesentwürfe der Oppositionsfraktionen FDP und Linke. Während die Linken die Aufhebung der Straßenbeiträge fordern, wollen die Liberalen zumindest ein Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs.

Für den VDGN erklärte Präsident Christoph Schmidt-Jansa auf der Anhörung: „Das Ziel muss die bedingungslose Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sein. Die Aufnahme einer Kann-Regelung verlagert die Verantwortung lediglich auf die Kommunen und schafft keine Gerechtigkeit. Der Gesetzesentwurf der Fraktion Die Linke findet daher grundsätzlich unsere Zustimmung. Juristisch betrachtet ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, wie sie aufgrund derzeit noch gültiger Kommunalabgabengesetze (KAG) der Länder erfolgt, grundgesetzwidrig. Denn verfassungsrechtlich ist die Erhebung von Sonderbeiträgen nur statthaft, wenn dem Beitragspflichtigen ein konkreter wirtschaftlicher Vorteil erwachsen ist. Doch der Wert des Grundstücks steigt durch den Straßenausbau – anders als bei einer erstmaligen Erschließung – in der Regel um keinen Cent.  Politisch betrachtet untergräbt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen das erklärte Ziel, vergleichbare Lebensbedingungen sowohl in den Ballungszentren als auch im ländlichen Raum zu schaffen.“

Unterstützung für die vollständige Abschaffung kam von der ebenfalls auf der Oppositionsbank  sitzenden SPD-Fraktion. Gleichzeitig müsse den Kommunen vom Land aber eine Investitionspauschale zur Verfügung gestellt werden, die den Verlust der Einnahmen aus den Straßenausbaubeiträgen ausgleicht, so die Sozialdemokraten. Die hessische CDU -gemeinsam mit Grünen in der Regierungsverantwortung - sieht indes noch erheblichen Klärungsbedarf, um eine „durchdachte und rechtssichere Lösung“ zu finden.

Doch auf der langen Bank wird das Problem nicht gelöst. Ein Blick nach Bayern zeigt, welche Dynamik die Besetzung dieses Themas durch die politischen Parteien entwickelt. Der Druck von der Basis und ein Vorstoß der Freien Wähler hat die CSU im Vorfeld der Landtagswahl zu schnellem Handeln gezwungen. Am 11. April legte die CSU Fraktion nun einen eigenen Gesetzentwurf vor. Demnach sollen die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft werden. Künftig soll der Straßenausbau von den Kommunen finanziert werden, die nach dem Wegfall der Anlieger-Beiträge mit einem zweistufigen System vom Land unterstützt werden: Laut CSU-Vorschlag würde der Freistaat den Gemeinden auf Antrag die Kosten für laufende Ausbaumaßnahmen sowie für verauslagte Planungskosten ab dem 1. Januar 2019 erstatten. Für künftige Ausbaumaßnahmen soll es dann ab 2019 eine pauschale Finanzierungsbeteiligung geben, die im Rahmen des Doppelhaushalts 2019/2020 geregelt werden soll.

VDGN und VSSD begrüßen, dass die CSU jetzt einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat. „Leider ist man dabei auf halbem Wege stehen geblieben“, so Verbandspräsident Schmidt-Jansa. Denn anknüpfend an die allgemein geltende Verjährungsfrist hatte der VDGN empfohlen, dass den Hauseigentümern bereits bezahlte Beiträge rückwirkend bis zum 1. Januar 2014 erstattet werden – also vier Jahre länger als von der CSU veranschlagt. Fraglich bleibt auch, ob die veranschlagten 65 Millionen Euro jährlich ausreichen, um die Kommunen komplett zu entschädigen.

Lesen Sie dazu auch die Gemeinsame Pressemitteilung
Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und VSSD,
Allianz gegen Straßenausbaubeiträge in Bayern,
Allgemeiner Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland,
AG Straßenbeitragsfreies Hessen,
Verband Wohneigentum Hessen

Die Pressemitteilung finden sie hier

 

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Protestwelle bringt Straßenausbaubeiträge bundesweit ins Wanken

4. April 2018

Die Protestwelle gegen die Straßenausbaubeiträge hat mittlerweile die gesamte Bundesrepublik erfaßt und wird zunehmend zu einem Thema mit Zündstoff für die Landespolitiker. Wie es in Hessen, Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern brodelt, lesen Sie in diesem Beitrag.

Sendetipp: MDR-Umschau berichtet über Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt und Thüringen

3. April 2019

Die TV-Sendung MDR-Umschau hat am 2. April erneut das Thema Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt und Thüringen aufgegriffen. Wie weit ist es in diesen beiden Bundesländern mit einer Abschaffung und wo klemmt es noch? Das Team war bei Betroffenen vor Ort in Wörlitz, Ballenstedt und Pößneck. Gesprächspartner waren Anlieger, Vertreter des VDGN und der Bürgerallianz sowie Kommunalpolitiker. Zum Umschau-Beitrag gelangen Sie hier.
Am 3. April 2019 berichtete MDR Thüringen, dass die Landesregierung die Straßenausbaubeiträge möglicherweise schon ab 2015 zurückerstatten will. Mehr dazu lesen Sie hier.

„Deutschland ohne Straßenausbaubeiträge" – Verbände starten gemeinsame bundesweite Öffentlichkeitsarbeit

In der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover haben Vertreter verschiedener Vereine, Verbände, Bündnisse und Aktionsplattformen gegen Straßenausbaubeiträge aus sechs Bundesländern den Start gemeinsamer bundesweiter Aktivitäten vereinbart.

Vor dem Hintergrund von Gesetzesinitiativen und anstehenden Anhörungen in den Landtagen Bayerns, Hessens und Niedersachsens werden in einem ersten Schritt ab sofort unter dem Schlagwort „Deutschland ohne Straßenausbaubeiträge" mit dem gemeinsamen Logo „Rote Karte für die Strabs" eine gemeinsame Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die bundesweite Vernetzung sowie die koordinierte Ansprache von Mandats- und Funktionsträgern auf allen politischen Ebenen öffentlich sichtbar gemacht.

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Initiatoren sind die unter dem Dach von „VDGN e.V.", „VSSD e.V.", „Allianz gegen Straßenausbaubeiträge in Bayern", „AG Straßenbeitragsfreies Hessen", „AVgKD e.V." und „Verband Wohneigentum Hessen e.V." organisierten Bürgerinitiativen, Mitglieder und Vertretungen.

Angesichts unterschiedlicher Landesgesetze und verfassungsrechtlicher Regelungen mit sehr heterogener Rechtsprechung und politischer Willensbildung sehen die Initiatoren den Zeitpunkt gekommen, die überregionale Verfolgung der gemeinsamen Ziele bis zur bundespolitischen Ebene auch gemeinsam zu vertreten. Dazu werden die in langjährigen Aktivitäten erworbenen breiten Kompetenzen gebündelt und Betroffenen bundesweit angeboten. Kurzfristig wird als eigene Informationsplattform Deutschlandohnestrabs.de freigeschaltet, die schrittweise gefüllt und laufend aktualisiert wird.

„Deutschland ohne Straßenausbaubeiträge" ist überparteilich und offen für die Mitarbeit von weiteren Vereinigungen, Verbänden, Vertretungen, Bündnissen und Netzwerken interessierter Organisationen, und lädt diese zur Kontaktaufnahme ein. Besonders Zusammenschlüsse von Bürgerinitiativen aus Niedersachsen, Bayern und Hessen werden aufgerufen, sich zu melden. Aktivitäten lokaler BI‘s werden in ihrem Bundesland vernetzt und bundesweit sichtbar gemacht.

Die politischen Vertreter auf allen Ebenen sind aufgerufen, sich glaubwürdig für eine bundesweite Angleichung der Lebensverhältnisse einzusetzen.

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Aktuell im ZDF: Ärger mit Straßenausbaubeiträge. Was tun?

14. März 2018

Wütende Proteste von Bürgern wegen hoher Straßenausbaubeiträge: Tagtäglich nutzen Tausende Pendler die Durchgangsstraße. Doch rund 150 Anwohner in Stade sollen nun für die Sanierung der Straße zahlen, manche über 100.000 Euro. "Terra Xpress" zeigt in einem Beitrag vom 11. März 2018 (ab Minute 09:50), was man dagegen tun kann, unter anderem an einem Beispiel aus dem fränkischen Weitramsdorf. Dort haben sich Anwohner mit Hilfe des VDGN erfolgreich gegen Straßenausbaubeiträge gewehrt.

Protestwelle bringt Straßenausbaubeiträge bundesweit ins Wanken

15. Februar 2018

Die Protestwelle gegen die Straßenausbaubeiträge hat mittlerweile die gesamte Bundesrepublik erfasst und wird zunehmend zu einem Thema mit Zündstoff für die Landespolitiker. Das zeigen zahlreiche Ereignisse der vergangenen Tage.

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15. Februar 2018

Die hessische Landesregierung will jetzt die umstrittenen Straßenausbaubeiträge ernsthaft auf den Prüfstand stellen. Das kündigten  Vertreter der schwarz-grünen Regierungsfraktionen im Landtag an.  Debattiert wurde über zwei Gesetzentwürfe von FDP und Linken, die eine Abschaffung der Pflicht zur Erhebung der Beiträge zum Ziel haben. Man werde das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden dazu suchen, hieß es seitens der Koalition. Auch die hessische SPD will die Beiträge abschaffen. Darüber berichtete unter anderem die Allgemeine Zeitung.

In Bayern gestaltet sich das von VDGN und VSSD unterstützte Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sehr erfolgreich. Die Initiatoren gehen davon aus, dass die notwendige Zahl von 25.000 Unterschriften bereits deutlich übertroffen wurde.

Auch in Sachsen-Anhalt ist jetzt eine Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge gestartet wurden.

In Schleswig-Holstein geht es Schlag auf Schlag, Immer mehr Gemeinde beschließen den Verzicht auf Straßenausbaubeiträge, nachdem dort die Pflicht zu deren Erhebung abgeschafft wurde. Jüngste Beispiele sind Geesthacht und Eckernförde.

Auch in Brandenburg formiert sich der Widerstand. Die CDU-Landtagsfraktion hat nicht zuletzt auf Druck der Basis das Thema aufgegriffen und will die Möglichkeiten zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Brandenburg prüfen. Für die rot-rote Regierungskoalition scheint das allerdings noch kein Thema zu sein.

Auch  die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD)  stemmt sich noch stur gegen den bundesweiten Trend und die landesweiten Forderungen, die Kostenbeteiligung von Anliegern am Straßenbau auf den Prüfstand zu stellen. Darüber berichtet der Nordkurier und verweist darauf, dass der VDGN die Straßenausbauträge für verfassungswidrig hält.  

Zum diesem Thema gibt es ausführliche Informationen in der Januar-Ausgabe des VDGN-Verbandsjournals.

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ZDF-Beitrag: Protest gegen Straßenausbauträge wächst weiter

30. Januar 2018

In der Sendung "Drehscheibe" wird über Beispiele aus Hessen und Bayern berichtet und ein Überblick zur unterschiedlichen Rechtslage in den 16 Bundesländern gegeben.

Es ein Damoklesschwert, das immer noch über vielen Grundstückseigentümern schwebt. Entscheidet sich die Kommune für den Ausbau einer Straße und fordert dafür Anliegerbeiträge oft in fünfstelliger Höhe, wirft das nicht selten die gesamte Finanzplanung einer Familie über den Haufen. Für viele stellt sich dann sogar die Frage, ob das eigene Heim noch zu halten ist. Der ZDF-Beitrag ist zu finden unter:

Sendung Drehscheibe, Beitrag ab Minute 12.10

Brennpunkt SAB in Bayern, Hessen und Niedersachsen

aktualisiert am 26. Januar 2018

Der Stein ist ins Rollen gebracht. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist ins Zentrum der kommunalpolitischen Diskussion gerückt, täglich gibt es neue Entwicklungen und neue Schlagzeilen – zumindest aus den Bundesländern Bayern, Hessen und Niedersachsen. Hier ein aktueller Überblick:

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Verunsicherung in Bayern

Nachdem die CSU zumindest angekündigt hat, die umstrittenen Straßenausbaubeiträge (SAB) für Grundstückseigentümer abzuschaffen, herrscht im Freistaat Unsicherheit in den Rathäusern, aber auch bei den Bürgern. Wie soll mit der Willenserklärung der regierenden Partei umgegangen werden? Fest steht nur eins: Mit dem am 22. Januar 2018 eingeleiteten Volksbegehren, initiiert von den Freien Wählern und unterstützt unter anderem vom VDGN, VSSD und AVgKD muss weiter Druck gemacht werden.

In vielen Gemeinden wurde beschlossen, vorerst keine Beitragsbescheide mehr zu verschicken und bis zu einer gesetzlichen Regelung – von der noch keiner weiß, wie sie aussehen soll - alle Zahlungen auszusetzen. Bereits Ende des vergangenen Jahres hatte CSU-Innenexperte Florian Herrmann dazu geraten. Der Bayerische Gemeindetag schloss sich dem an. Jetzt gibt es auch eine offizielle Empfehlung. Am 25. Januar wurde im Landtag mit den Stimmen von CSU und SPD ein Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler beschlossen, wonach die Staatsregierung die Kommunen bitten möge, vor der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge keine Bescheide mehr zu verschicken 

Der Bayerische Gemeindetag erwartet vom Freistaat vollen finanziellen Ausgleich beim Wegfall der Straßenausbaubeiträge. In einer Erklärung heißt es unter anderem: „Der Bayerische Gemeindetag nimmt die Absichtserklärung der CSU-Landtagsfraktion zur Kenntnis, wonach künftig keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden sollen. Dadurch wird eine Vielzahl von zu klärenden Rechtsproblemen auf die Gemeinden und Städte zukommen. So muss vor allen Dingen ein faires Finanzierungsmodell für die Kommunen geschaffen werden. Und für den Übergang müssen zahlreiche Rechtsfragen gelöst werden. Zum Beispiel: Was geschieht mit Beiträgen, die in den letzten Jahren gezahlt wurden? Müssen laufende Ausbaumaßnahmen noch nach geltendem Recht abgewickelt werden? Was passiert mit sog. wiederkehrenden Beiträgen?“

Für Irritation hatte bei den Freien Wählern gesorgt, dass Innenminister Joachim Hermann (CSU) noch am 11. Januar 2018 die Aussetzung der Straßenausbaubeiträge abgelehnt habe. Begründet habe er das in einem Schreiben an den finanzpolitische Sprecher der Freie-Wähler-Landtagsfraktion, Bernhard Pohl, mit derzeit noch fehlenden Übergangsregelungen. Dazu erklärt Pohl: „Es sollte daher doch in allernächster Zeit auch rechtlich klar sein, dass es die Beiträge bald nicht mehr gibt. Warum will man nun noch kurz vor Torschluss Bescheide vollstrecken? Das ist entweder Prinzipienreiterei oder der Hinweis darauf, dass es die CSU mit einer kompletten Entlastung der Bürger doch nicht ganz ernst meint.“

Denn genau das haben einige Gemeinden in Bayern praktiziert: Eilig sollten noch Bescheide verschickt oder vollstreckt werden. VDGN und VSSD bekräftigen daher ihre Forderung, für alle laufenden Straßenausbauprojekte keine Beiträge mehr zu erheben.

Hessens Regierung zunehmend unter Druck

In Hessen gerät die schwarz-grüne Koalition unter Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) zunehmend unter Druck. Der Landtag wird sich bald mit dem Thema Straßenausbaubeiträge befassen müssen. Die mit VDGN und VSSD kooperierende Arbeitsgemeinschaft (AG) Straßenbeitragsfreies Hessen bekommt immer mehr Zulauf. Mittlerweile arbeiten dort 25 Bürgerinitiativen und andere Gruppierungen aus Hessen zusammen. Zurzeit läuft die Aktion „Rote Karte“ an, sagte Andreas Schneider von der AG Straßenbeitragsfreies Hessen gegenüber der Hersfelder Zeitung. Die AG will in diesem Zusammenhang eine Petition an den Landtag verfassen, auf Messen präsent sein mit Ständen und Aufkleber verteilen.

Geplant ist unter anderem eine  Podiumsdiskussion auf der Baumesse in Gießen am Freitag, den 16. Februar, um 16 Uhr, an der auch VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke teilnehmen wird. Als Gesprächspartner sind hessische Landtagsabgeordnete und Bürgermeister eingeladen. 

Die hessische FDP hat mittlerweile einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem zumindest Pflicht der Kommunen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgeschafft werden soll. Wir haben uns dabei am Gesetz orientiert, das die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht hat. Der Gesetzentwurf sollte daher auch für CDU und Grüne zustimmungsfähig sein", sagte der FDP-Abgeordnete Jörg-Uwe Hahn dem Kreis-Anzeiger. Die Gesetzesbegründung stelle dabei klar, dass der Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht zu Nachteilen bei der Genehmigung des Haushaltes oder der Mittelzuweisung des Landes führen darf.

Erst kürzlich hatte Mörfelden-Walldorf (Groß-Gerau) zähneknirschend eine Straßenbeitragssatzung beschlossen, weil sonst das RP Darmstadt den Haushalt der Kommune nicht genehmigt hätte. Auch Rüsselsheim musste Straßenbaubeiträge einführen. Ähnlich  in der Vogelsberg-Gemeinde Schlitz. Dort ging man vor den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel, um die finanzielle Belastung der Bürger abzuwenden. Vergeblich, der VGH entschied im Sinne des Landes. Darüber berichtete die Hessenschau am 24. Januar 2018.

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) wolle nun eine Lösung im Streit um die Straßenausbaubeiträge, suche sie aber noch, heißt es. Deshalb will er jetzt erst einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden sprechen. „Wenn Wind aufkommt, muss man versuchen, das Problem zu lösen“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) laut Gießener Anzeiger beim CDU-Neujahrstreff in Linden zum Thema "Straßenbeiträge". Vor Beginn der Veranstaltung hatte Bouffier eine halbe Stunde lang mit rund 60 Straßenbeitragsgegnern diskutiert.

So ist es nicht nur ein Wind, sondern eher ein Sturm, der da aufzieht im Vorfeld der hessischen Landtagswahlen am 28. Oktober 2018. Das erkennt wohl auch Bouffier mit Blick auf das aktuelle Geschehen in Bayern. Die hessischen Bürgerinitiativen fordern die komplette Abschaffung der SAB und verweisen darauf, dass der VDGN mit einem entsprechendem Fall aus Niedersachsen bereits beim Bundesverfassungsgericht registriert ist, nachzulesen im Gießener Anzeiger vom 23. Januar 2018, Das Hauptargument: Den Beitragszahlern erwachsen zwar Kosten aber kein wirtschaftlicher Vorteil, was die Bedingung für eine solche Sonderabgabe ist.

Insofern ist Gesetzesinitiative der FDP mit einer Kann-Bestimmung auch keine Lösung, doch sie erhöht den Druck. Und der kommt, was die CDU angeht, auch aus den eigenen Reihen. So zeigte sich der CDU-Stadtverband Immenhausen in einer Erklärung erfreut darüber, dass das Thema nach vielfältigen Protesten – zuletzt in Linden - nun auch bei der Landesregierung angekommen sei. Die Freie Liste und die CDU hätten in Immenhausen bisher vergeblich versucht, die Straßenbeitragssatzung auszusetzen. Die Kommunalaufsicht habe den Mehrheits-Beschluss von FL und CDU jedoch beanstandet und den Bürgermeister „genötigt“, dem Beschluss zu widersprechen, heißt es in der Erklärung von der CDU-Basis.

Bayern als Vorbild für Niedersachsen

In Niedersachsen ist es ebenfalls FDP-Fraktion, die am 24. Januar ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung der Paragraphen 6 und 6b des Kommunalabgabegesetzes und damit zur vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in den Landtag eingebracht hat. Vorbild des Vorstoßes ist die entsprechende Initiative in Bayern, heißt es in der Osnabrücker Zeitung. Angesichts der Machtverhältnisse im niedersächsischen Landtag werden dem FDP-Vorstoß bisher jedoch kaum Chancen eingeräumt. Die GroKo in Niedersachsen sieht wohl noch kein Handlungsbedarf. Niedersachsens Städte- und Gemeindebund (NSGB) hält die Initiative sogar für „ziemlich überflüssig“. Die Gebühr sei Teil der kommunalen Selbstverwaltung, der Raum gelassen werden müsse. Dazu gehöre auch, dass sie von Ort zu Ort verschieden ausfallen.
Hintergrund:  In Niedersachsen wird es derzeit den Kommunen weitestgehend selbst überlassen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Etwa ein Drittel der Kommunen verzichtet in Niedersachsen auf diese Beiträge.

Unsere Empfehlung: Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sollte einmal rüber nach Schleswig-Holstein schauen. Dort fordert die SPD mittlerweile die vollständige Abschaffung der SAB, nicht zuletzt, mit dem Argument, dass arme Kommunen nicht benachteiligt werden dürften, weil die Not sie zwinge ihre Bürger zur Kasse zu bitten. Einem entsprechenden Antrag aus Kiel ist der SPD-Landesverband im November vergangenen Jahres gefolgt,  nachzulesen u.a. in den Kieler Nachrichten.

 

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Süddeutsche Zeitung: Immer wieder Ärger mit den Gemeinden

27. Oktober 2017

"Immer wieder Ärger mit den Gemeinden": Unter dieser Überschrift berichtete die Süddeutsche Zeitung am 26. Oktober 2017 über den heftigen Streit um Straßenausbaubeiträge. Ebenso wie die Deutsche Presseagentur (dpa) und viele andere Medien verweist die Süddeutsche Zeitung in diesem Zusammenhang auf die aktuellen Handlungsempfehlungen des VDGN und des VSSD für betroffene Anlieger. Fakt ist aber auch, dass sich die Grundstücksnutzer in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg keine Sorgen um solche Beiträge machen müssen. Dort sehen die Kommunalabgabengesetze diese Abgaben nicht vor. In anderen Bundesländern wird es den Kommunen mehr oder weniger selbst überlassen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben. Lediglich sieben Bundesländer sind es noch, die ihren Gemeinden keinerlei Spielraum lassen, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Das sind: Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen dazu gibt es in einem aktuellen Beitrag des VDGN-Journals "Das Grundstück".

VDGN erhebt Verfassungsbeschwerde

Der VSSD-Dachverband VDGN ist für seinen unermüdlichen Kampf gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bekannt und von vielen auch gefürchtet. Dabei beschreitet er als namhafter Interessenvertreter der Eigenheimbesitzer sowohl den politischen Weg, z. B. durch die Teilnahme an Anhörungen in den Ausschüssen der Landtage der einzelnen Bundesländer, als auch den juristischen Weg. So hat er in den vergangenen Jahren zahlreiche Prozeßgemeinschaften auf den Weg gebracht, um Anlieger beim Kampf gegen rechtswidrige Ausbaubeitragsbescheide zu unterstützen, meist mit positivem Ausgang für die Betroffenen.

Die entscheidende Frage jedoch blieb bisher unbeantwortet und wurde vom VDGN jetzt vor das Bundesverfassungsgericht gebracht: lst es grundsätzlich vertretbar, dass Anlieger zu Beiträgen herangezogen werden, die einen Aufwand des Staates zugunsten der Allgemeinheit abdecken sollen? Der VDGN antwortet darauf mit einem klaren Nein. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, wie sie aufgrund der derzeit gültigen Kommunalabgabengesetze (KAG) erfolgt, ist grundgesetzwidrig und muss – wie in Berlin und Hamburg – durch den Landesgesetzgeber abgeschafft werden.
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dazu lesen Sie hier.

Konkreter Ausgangspunkt für die Verfassungsbeschwerde ist der Streit um Straßenausbaubeiträge in der niedersächsischen Gemeinde Hambühren.
Darüber berichtete aktuell die
Cellesche Zeitung am 30. August 2017.

Aktuelles: Das Signal aus Weitramsdorf: Bayerische Landesregierung schließt Abschaffung der Ausbaubeiträge nicht aus

23. August 2017

„Wo die Kommunen hinlangen“ lautete das Thema der Sendung „Geld Check“, die vor genau zehn Monaten im Ersten Deutschen Fernsehen ausgestrahlt wurde. Das Fazit: Besonders die Straßenausbaubeiträge machen Deutschland zu einem teuren Pflaster. Moderator Roberto Cappelluti traf sich für ein Interview mit Fred Fischer vom VDGN damals im fränkischen Weitramsdorf (Landkreis Coburg), wo sich Anwohner mit Unterstützung unseres  Verbandes vor Gericht erfolgreich gegen ihre Bescheide zur Wehr gesetzt hatten. Nach der Ausstrahlung erreichten den VDGN hunderte Hilferufe aus ganz Deutschland. Das Thema hat an Aktualität nichts verloren, nicht zuletzt deshalb wird die Sendung jetzt in verschiedenen Regionalprogrammen wiederholt. Und auch im Landkreis Coburg selbst kocht die Stimmung weiter  hoch, unverkennbar ist dabei die von Weitramsdorf/Weidach ausgehende Signalwirkung.

Das Thema hat erneut Kreise bis auf die bayerische Landesebene gezogen. Jetzt schließt sogar Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) eine erneute Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) nicht mehr aus.

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Darüber wurde am 21. August  auf inFranken.de berichtet. In einem Schreiben Ecks an Landrat Michael Busch (SPD) heißt es demnach unter anderem: „Mir ist bewusst, dass der Straßenausbaubeitrag schon dem Grunde nach und auch in Einzelfällen Anlass für mitunter heftig und emotional geführte Diskussionen ist. Nicht zuletzt deshalb ist es sinnvoll, nach Lösungen zu suchen, die dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen näher kommen. Auch Gesetzesänderungen sind da kein Tabuthema.“

Erst im Februar 2016 war das bayerische KAG halbherzig novelliert worden. Mit der Einführung der Option wiederkehrender Beiträge sollte der Dampf aus dem Kessel genommen werden. Doch es hat sich gezeigt:  Viele Kommunen fürchten das bürokratische Monstrum, das letztendlich auch nicht zu mehr Rechtssicherheit und Gerechtigkeit führt.

Dazu erklärt der VSSD-Vorsitzende Lothar Blaschke: „Der Druck auf die Landespolitik in nahezu allen Bundesländern ist enorm. Anders als zum Beispiel in Brandenburg, wo die SPD zu keinerlei Zugeständnissen bereit ist, versuchen andere Landesregierungen schrittweise aus dem aus dem schwelenden Konflikt heraus zu kommen. Doch anstelle den Brandherd zu beseitigen, nämlich die Finanzierung des Straßenausbaus durch die Allgemeinheit bundesweit zu regeln und damit auf ein verfassungsrechtlich sicheres Fundament zu stellen, werkelt man bundesweit daran, das Feuer einzudämmen. Thüringen schiebt die Verantwortung auf die Kommunen, im Wissen, dass sie  finanziell dazu mehrheitlich nicht in der Lage sein werden. In bisher acht Bundesländern hat man wiederkehrende Beiträge eingeführt, die gefühlte Belastung der Anlieger sinkt, die Beitragshöhe ändert sich um keinen Cent. Wir nennen das Betrug am Bürger! Auch Bayern hat sich trotz aller Warnungen auf diesen Schritt eingelassen. Im Unterschied zu vielen anderen Landesregierungen ist man im Freistaat jedoch offen für konstruktive Gespräche – eine Erfahrung die auch unser Verband bei Begegnungen mit Innenminister Joachim Herrmann und dem innenpolitischen Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, Dr.Florian Herrmann, sammeln konnte. Die vom Innenstaatssekretär Gerhard Eck für möglich erachtete Gesetzesänderung kann nur in der gänzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bestehen.“

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ZDF über Straßenausbau in Hessen: Familien in Existenznot

Fünfstellige Straßenausbaubeiträge bringen auch im Bundesland Hessen viele Familien in Existenznot. Über ein exemplarisches Beispiel in der Stadt Wetzlar ist am 3. August 2017 in der ZDF-Sendung "Hallo Deutschland" berichtet worden. 

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Eine junge Wetzlarer Familie, die noch einen Kredit für ihr neues Eigenheim abzahlen muss, soll 32.900 Euro für den Straßenausbau vor ihrem Haus aufbringen. Für Alteingesessene mit einem alten Bauernhof und entsprechend großer Grundstücksfläche schlagen 60.700 Euro schlagen zu Buche. Der Bürgermeister beruft sich auf das hessische Kommunalabgabengesetz, das die Kommunen verpflichtet, Straßenausbaubeiträge von den Bürgern einzufordern. Ein kurzer aber prägnanter ZDF-Beitrag, der so auch einem der anderen Bundesländer mit obligatorischen Straßenausbaubeiträgen hätte gedreht werden können. "Hallo Deutschland" - Der Titel der Sendung sollte deshalb ein Weckruf sein. Mit Interesse wurde er bei vielen Betroffenen registriert und verlinkt, zum Beispiel von der Bürgerinitiative gegen Straßenausbau in Linden, einem Nachbarort von Wetzlar.

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Neue Musterklage: Straßenausbaubeiträge von der Steuer absetzen

4. August 2017

Dürfen Hauseigentümer die Beiträge für den Straßenausbau von der Steuer absetzen? Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lässt dies mit einer neuen Musterklage prüfen und unterstützt das Gerichtsverfahren eines Ehepaars aus Brandenburg. Das hat der BdSt am 3. August 2017 mitgeteilt. VDGN und VSSD haben bereits darauf hingewiesen, dass immer noch umstritten ist, ob die Beiträge, die Anwohner für die Erneuerung einer Gemeindestraße zahlen müssen, als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden können, wenn die Maßnahme von der öffentlichen Hand erbracht und per Bescheid abgerechnet wird.

 

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Im Fall der aktuellen Musterklage des BdSt ließ die Gemeinde Schönwalde-Glien (Land Brandenburg) eine Sandstraße ausbauen und beteiligte die Anwohner an den Kosten. Aufgrund des Vorauszahlungsbescheids mussten die Kläger laut Pressemitteilung des BdSt mehr als 3.000 Euro für den Ausbau der Straße zahlen. In den Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2015 habe das Ehepaar die Kosten als Handwerkerleistung geltend gemacht. Weiter heißt es: "Da nur die Arbeitskosten, nicht aber Materialkosten bei der Steuer abgezogen werden dürfen, im Vorauszahlungsbescheid der Gemeinde jedoch nur eine Gesamtsumme ausgewiesen war, schätzte die Steuerberaterin die Arbeitskosten auf 50 Prozent. Das Finanzamt erkannte die Erschließungsbeiträge nicht an und verwies auf das BMF-Schreiben vom 9. November 2016, wonach Maßnahmen der öffentlichen Hand nicht nach § 35a EStG begünstigt sind. Gegen den ablehnenden Einspruchsbescheid richtet sich nun die Klage beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 3 K 3130/17)."

Wie sich Grundstückseigentümer jetzt verhalten sollten, erfahren sie hier.

 

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Ruinöse Straßenausbaubeiträge: Spiegel Online über ein Beispiel aus Stade

19. Juli 2017

Wie Straßenausbaubeiträge Anwohner finanziell in den Ruin treiben können zeigt ein aktuelles Beispiel aus Stade in Niedersachsen, über das Spiegel Online berichtet. Dort führt die Schölische Straße mitten durch den Ort, Tausende Pendler nutzen sie täglich auf ihrem Weg zur Arbeit. Das ist ihr auch anzusehen, und deshalb wird der 1,6 Kilometer lange Straßenabschnitt jetzt für 9,5 Millionen Euro erneuert. 150 Anwohner sollen dafür über das Instrument der Straßenausbaubeiträge kräftig mitzahlen. Fünf- und für einige sogar sechsstellige Summen kommen da zusammen. Die Anlieger wollen das nicht hinnehmen und protestieren am Straßenrand unter dem Motto „Wir zahlen, ihr fahrt“.

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Kernpunkt für die Satzungsgegner ist, dass die Anwohner von der Sanierung nicht profitieren. Früher habe der Ausbau einer Straße vor dem eigenen Haus noch einen Vorteil für den Eigentümer gehabt. "Heute bringt eine frisch sanierte Straße oftmals sogar Nachteile, wie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen", sagte VDGN-Pressesprecher Holger Becker gegenüber Spiegel Online. Deshalb müssten die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Dass sich eine Sanierung positiv auf den Grundstückswert auswirke, hält er für nahezu ausgeschlossen. Er rät den Anwohnern zur Bildung einer Prozessgemeinschaft und empfiehlt eine Musterklage.

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FAZ-Beitrag: Warum Ausbaubeiträge Grundstücksnutzer so verärgern

14. Februar 2017

Mit welchen finanziellen Belastungen muss ein Immobilienbesitzer rechnen? Dieser Frage ist ein umfangreicher Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 7. Februar 2017 gewidmet. Dabei wird der Fokus besonders auf die Straßenausbaubeiträge gerichtet. Deutschlandweit seien sie eines der Hauptärgernisse für Immobilienbesitzer, erklärte Peter Ohm, Präsident des VSSD-Dachverbandes VDGN im Gespräch mit der FAZ. Denn die Straße vor dem Haus werde von allen Autofahrern genutzt und sollte deshalb aus Steuermitteln bezahlt werden.

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Einige Bundesländer ermöglichen indes das Erheben von sogenannten wiederkehrenden Beiträgen, die jährlich zum Beispiel für alle Straßenbaumaßnahmen in einem Ortsteil gezahlt werden müssen. Doch für den VDGN ist das nur eine Scheinlösung. „Erfahrungsgemäß müssen die Bürger so über die Jahre summiert mehr bezahlen als bei einer einmaligen Beitragszahlung“, warnt Peter Ohm in der FAZ.

Allgemein gelte, dass jeder Beitragsbescheid genau geprüft werden sollte. „Wirklich korrekte Bescheide sieht man selten“, so Peter Ohm. Manchmal versuche die Kommune zum Beispiel, eine Straßensanierung als Erschließung abzurechnen, um eine höhere Beteiligung der Anwohner zu erreichen, heißt es im FAZ-Beitrag. Auch werden Grundstücke in kommunalem Besitz bei der Verteilung der Kosten manchmal einfach nicht mitberücksichtigt. Auch die Geschossflächen werden oft falsch berechnet. Das kann den Beitrag schnell einmal verdoppeln. Selbst der Kostenanteil von Versorgungsunternehmen wird manchmal unterschlagen, wenn sie die Straßensanierung nutzen, um neue Leitungen zu legen.

Daß sich Widerstand lohnt, zeigt ein Beispiel aus der bayerischen Gemeinde Weitramsdorf, über das im Beitrag berichtet wird. Dort haben Hausbesitzer eine Prozessgemeinschaft gegründet und mit Unterstützung des VDGN einen erheblichen Teil ihres Geldes zurückbekommen.

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Bundesweiter Widerstand gegen Straßenausbaubeiträge - aktuelle Beispiele

3. Februar 2017

Gut beraten sind Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg. Dort werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben. In den anderen Bundesländern sind immer weniger Anlieger bereit, diese antiquierte Kommunalabgabe klaglos zu zahlen. Nahezu täglich treffen Nachrichten über entrüstete Betroffene und  hitzige Debatten landauf, landab ein. Hier nur einige Beispiele aus den vergangenen Tagen:

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Aktuell gibt es in Schwerin einen Sturm der Entrüstung in der Straße am Großen Moor, mit deren Sanierung im Herbst begonnen werden soll. Rund 30 000 Euro sollen die Hausbesitzer laut Schweriner Volkszeitung vom 3. Februar 2017 dort zahlen, Gewerbetreibende noch mehr. Natürlich schaut man da nach Hamburg und Berlin und nimmt auch zur Kenntnis, dass zum Beispiel der Kieler Oberbürgermeister öffentlich über eine andere Finanzierung des Straßenausbaus nachdenkt.
In Schleswig-Holstein hat sich das Thema zu einem Dauerbrenner entwickelt. Das
Hamburger Abendblatt (2. Februar 2017) schreibt über den Aufstand gegen die Straßenausbaubeiträge in Trittau und anderen Kommunen. Oft werden die die Straßenausbaubeiträge auch zum Investitionshemmnis. Darauf hat aktuell der Kreisbauernverband Pinneberg hingewiesen, wie die Barmstedter Zeitung ebenfalls am 2. Februar 2017 schreibt.

Auch in Bayern haben es die politisch Verantwortlichen bisher nicht geschafft, das Thema ein für allemal vom Tisch zu wischen. Exemplarisch dafür steht ein aktueller Bericht des Traunsteiner Tageblatts. Dort heißt es: "Normalerweise freuen sich die Kommunen über Steuer- und Gebühreneingänge. Eine Ausnahme davon bildet landauf, landab die Straßenausbaubeitragssatzung." So sei letztlich auch die Gemeinde Waging am See dazu gezwungen worden, die "Strabs" zu erheben. Jahrelang hat sie sich dagegen gesträubt. Die mit der KAG-Änderung nun auch in Bayern möglichen wiederkehrenden Beiträge kommen in Waging und anderen Gemeinden nicht gut an. "Die Alternative, eine Ausbaubeitragssatzung auf Grundlage eines ständig wiederkehrenden Beitrags – die Bürger zahlen pro Jahr im Voraus eine gewisse Summe für den Straßenbau – wurde aufgrund des enormen administrativen Aufwands vonseiten der Verwaltung nicht empfohlen. Dazu komme noch eine hohe Erwartungshaltung der Bürger: Wenn sie schon Jahr für Jahr zahlen müssten, erwarteten sie dann auch Verbesserungen", so das Traunsteiner Tageblatt.

Was Sie tun können, wenn Sie einen Beitragsbescheid erwarten oder bekommen, finden Sie hier.

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Straßenausbaubeiträge sollten weiter steuerlich geltend gemacht werden

Laut einem Schreiben des Bundesfinanzministerium (BMF) vom 9. November 2016 soll der  öffentlich-rechtliche Straßenausbaubeitrag steuerlich nicht als begünstigte Handwerkerleistung anerkannt werden (Anlage 1, Seite 32). Dem entgegen steht jedoch ein anderslautendes Urteil des Finanzgerichtes Nürnberg vom 24. Juni 2015.

Hauseigentümer und andere Betroffene sollten deshalb entsprechende Aufwendungen weiterhin geltend machen. Bei Ablehnung durch die Finanzämter sollte Einspruch eingelegt werden, rät Uwe Rauhöft,  Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Straßenausbaubeiträge sind bundesweit ein politischer Dauerbrenner

21. Oktober 2016

Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (SAB) bleibt bundesweit ein politischer Dauerbrenner. Für großes Aufsehen sorgte bei den Berliner Abgeordnetenhauswahlen jüngst der spektakuläre Sieg des 41-jährigen CDU-Politikers Mario Czaja in seinem Wahlkreis mit 47,4 Prozent aller Erststimmen. Er überzeugte die Wähler nicht zuletzt mit seinem erfolgreichen Kampf für die Abschaffung der SAB in Berlin, den er gemeinsam mit dem VSSD-Dachverband VDGN geführt hat. Ein Punkt, den auch der Tagesspiegel bei der Suche nach Czajas Erfolgsrezept herausstellte. Bundesweit wurde das wahrgenommen.

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So hat sich eine Bürgerinitiative  gegen Straßenausbaubeiträge in Linden jetzt an Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) gewandt. Mit dem Hinweis, dass seine Parteikollegen in Berlin stolz darauf seien, die "Abzocke beim Straßenausbau" gestoppt zu haben, in Hessen die Bürger indes immer noch oft fünfstellige SAB zahlen müssten. Darüber berichtet der Gießener Anzeiger.

In Bayern hat man in diesem Jahr das Kommunale Abgabengesetz (KAG) halbherzig reformiert. Zur Abschaffung der Beitragspflicht für den grundhaften Ausbau von Straßen konnte oder wollte man sich nicht durchringen, ganz im Gegensatz zur Landeshauptstadt des Freistaates. Dem Beispiel der Stadt München, die die Beitragspflicht für ihre Bürger abgeschafft hat, wollen zahlreiche Kommunen folgen. Kommunale Politiker stoßen dabei immer wieder an die Grenzen Ihrer Möglichkeiten. So fordern viele CSU-Kommunalpolitiker vehement die Abschaffung der Beitragspflicht in den Städten und Kommunen Bayerns, wie die Beispiele Regensburg und Kronau zeigen. Noch sperrt sich die Landes-CSU. Wie lange wird sie diesem wachsenden Druck standhalten wollen und können?

Wie versucht wird, möglichst tief in die Taschen der Grundstückseigentümer zu greifen, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Ahrensburg, über das das Hamburger Abendblatt berichtet. Plötzlich wird es aus der geplanten Sanierung des Spechtwegs eine erstmalige Erschließung, was damit verbunden ist, dass die Anwohner 90 Prozent statt wie bisher 40 Prozent Kosten tragen sollen. Auf Unverständnis bei den Anwohnern stößt auch, dass die Kosten bisher nicht halbiert wurden, obwohl der Spechtweg nur einseitig bebaut ist. Allerdings gebe es im Flächennutzungsplan südlich des Spechtweges eine Potenzialfläche für 340 neue Wohneinheiten. Sollen die Anwohner mit Erschließungsbeiträgen dafür den Weg ebnen?

Fragen wie diese haben jetzt auch die Redakteure der ARD-Sendung Geld-Check auf den Plan gerufen. "Wo Kommunen hinlangen" heißt ihre Sendung, die am Montag, dem 24. Oktober 2016, um 20.15 Uhr im Ersten Programm ausgestrahlt wird.

 

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Wo die Kommunen kräftig hinlangen. ARD-Geld-Check auch zu Straßenausbaubeiträgen

19. Oktober 2016

In der ARD-Sendung Geld-Check am kommenden Montag geht es um die kommunalen Abgaben als Preistreiber. Auch der Kampf des VDGN gegen ungerechte Straßenausbaubeiträge spielt dabei eine Rolle. Deutschlands Städte und Gemeinden drehen an der Gebührenschraube. Angesichts leerer Kassen, immer öfter und immer drastischer. Ob Wasser, Straßenausbau, Müll, Kita, Grundsteuer oder Parken – allein der Wohnort entscheidet oft darüber, wie viel Bürger zahlen müssen. Für Familien kann das unterm Strich einige Tausend Euro pro Jahr ausmachen. Die Preisunterschiede von Ort zu Ort sind gewaltig. Der Geld-Check im Ersten zeigt am kommenden Montagabend, wo  die Gebührenfalle zuschnappt und  wie Bürger ihr entkommen können.

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Dabei stellten die Redakteure fest: "Auch wenn es um die Sanierung von Straßen geht, ist Deutschland ein teures Pflaster.  Was Kommunen mancherorts ihren Bürgern an Kosten aufbürden, geht an die Existenz." Der Geld-Check zeigt, wie Bürger sich gegen Bescheide wehren können und wo man ganz ohne Straßenausbaugebühren lebt. Das Rechercheteam war für die Fernsehsendung in ganz Deutschland unterwegs, gezeigt werden Beispiele aus Niedersachsen, Thüringen, Bayern und Hessen. Moderator Roberto Cappelluti traf sich für ein Interview mit Fred Fischer vom VDGN im fränkischen Weitramsdorf, wo sich Anwohner mit Unterstützung des Verbandes vor Gericht erfolgreich gegen ihre Bescheide zur Wehr setzten. Bewährt hat sich dabei die Bildung von Prozessgemeinschaften.

Was dürfen Kommunen? Wo überfordern sie ihre Bürger? Wie kann ich bei der Wahl des Wohnortes Geld sparen? Diese Kernfragen sollen beim Geld-Check beantwortet werden.

Der ARD-Geld-Check läuft am kommenden Montag, dem 24. Oktober, um 20.15 Uhr im Ersten Programm.

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Fred Fischer vom VDGN im Gespräch mit Moderator Roberto Cappelluti. Foto: ARD

Erschließungsbeiträge für eine seit mehr als 30 Jahren fertige Straße rechtswidrig

Juli 2016

Ein Urteil, dass auch in anderen Bundesländern zur Kenntnis genommen werden sollte: Erschließungsbeiträge für eine seit mehr als 30 Jahren fertige Straße sind rechtswidrig, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 2013 und 2015 müsse ein Grundstückseigentümer klar vorhersehen können, ob er für sein Grundstück (noch) kommunale Abgaben bezahlen muss. Eine solche Vorhersehbarkeit ist nicht mehr gegeben, wenn die Stadt mehr als 30 Jahre nach der für den Grundstückseigentümer äußerlich erkennbaren vollständigen technischen Herstellung einer Straße Erschließungsbeiträge erhebt. "Damit wird erneut deutlich, dass Begriffe wie Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot nach grundsätzlichen Entscheidungen der Karlsruher Richter jetzt auch in der Verwaltungsgerichtssprechung wieder ein ganz anderes Gewicht bekommen haben. Das sollten all jene beachten, die immer noch nach juristischen Schlupflöchern und absurden Rechtsauslegungen suchen, um Grundstückseigentümer für Straßenerschließungen, Straßenausbauten und Abwasseranschlüsse, die Jahrzehnte zurückliegen, zur Kasse bitten zu können", erklärt VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke.

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Zu den Details des Urteils heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes:

Die Stadt Wuppertal durfte im Jahr 2014 für den bereits in den Jahren 1983/84 erfolgten Ausbau der Straße Am Walde in Wuppertal-Elberfeld keine Erschließungsbeiträge in Höhe von jeweils ca. 3.500,- Euro mehr erheben. Dies hat die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Urteilen vom heutigen Tage entschieden und den Klagen von zwei Anliegern gegen entsprechende Erschließungsbeitragsbescheide stattgegeben.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss ein Grundstückseigentümer klar vorhersehen können, ob er für sein Grundstück (noch) kommunale Abgaben bezahlen muss. Eine solche Vorhersehbarkeit ist nicht mehr gegeben, wenn die Stadt mehr als 30 Jahre nach der für den Grundstückseigentümer äußerlich erkennbaren vollständigen technischen Herstellung einer Straße Erschließungsbeiträge erhebt. Die Straße Am Walde in Wuppertal war bereits im Mai 1984 technisch vollständig hergestellt. Die Fahrbahn und die Gehwege waren vollständig ausgebaut, die Straßenbeleuchtung installiert und die Straßenentwässerung gewährleistet. Die Stadt kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass über die technische Herstellung hinaus rechtliche Voraussetzungen für die Beitragserhebung geschaffen werden mussten.

Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sachen die Berufung zugelassen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.

Aktenzeichen: 12 K 6288/14, 12 K 6462/14

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VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke: Begriffe wie Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot haben wieder ein größeres Gewicht.

Expertenanalyse: Beitragsrecht bundesweit in der Krise

8. Juli 2016

Das Beitragsrecht befindet sich bundesweit und speziell in Brandenburg in einer tiefen Krise. Das war Konsens und eine der Kernaussagen auf der Potsdamer Kommunalrechtskonferenz, die am 30.  Juni vom Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam und der Rechtsanwaltskanzlei Dombert organisiert wurde. Auf den Punkt brachte es der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern, Jürgen Aussprung, in seinem Referat. Mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2015, mit der die bisherige Praxis zur Beitragsveranlagung von Altanschließern in Brandenburg gekippt wurde,  erklärte er wörtlich: „In Brandenburg ist die Beitragserhebung weitgehend ,tot‘. Neue Streitigkeiten um gespaltene Gebühren und die ordnungsgemäße Gebührenkalkulation werden sich sicher anschließen. Ferner dürften Rechtsstreite entbrennen über die Frage, ob gezahlte Beiträge - und wenn ja unter welchen Voraussetzungen – erstattet werden können und müssen.“ Ebenso betroffen sind aber auch Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge.

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Gerade die Straßenausbaubeiträge seien bundesweit "heftigen Anfeindungen" ausgesetzt, sagte der Richter am Brandenburgischen Verfassungsgericht, Ulrich Becker, auf der Potsdamer Konferenz. Beitragsrechtliche Verfahren werden laut Becker die Verwaltungsgerichte künftig am stärksten beschäftigen. Als Gründe dafür identifizierte er:

1. Beiträge sind um ein Vielfaches höher als Gebühren,

2. Einwände der Anlieger, vor dem eigenen Grundstück habe sich nichts verbessert,

3. Altanschließer hätten häufig den Eindruck, Beiträge für etwas zu zahlen, das durch frühere Zahlungen oder eigene Arbeit bereits abgegolten ist,

4. “Abgehobenheit des Beitrags“: Das Beitragsrecht sei dem Laien oft nicht zu vermitteln, wenn zum Beispiel die bloße Möglichkeit der der Inanspruchnahme oder Möglichkeit der Bebauung in Art und Maß als Beitragsmaßstab herangezogen werde.

Eine Radikallösung, das heißt die Abschaffung des Beitragsrechts, lehnte Becker jedoch ab. Das sei „verführerisch aber kurzsichtig“, sagte er, weil erstens Im Straßenbau keine Gebührenfinanzierung möglich sei und weil zweitens mit Beiträgen deutlich schneller refanziert werden könne, damit die Notwendigkeit der Kreditaufnahme sinke und die kommunale Dienstleistung verbilligt werde. Auch wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau seien keine Lösung der aktuellen Vertrauenskrise. Sie wären in In der Praxis höchst fehler- und streitanfällig.Unter dem Strich plädierte Becker für eine verfahrensrechtliche Abmilderung und für mehr Transparenz. Er begrüßte Musterverfahren, sprach sich jedoch gegen eine gesetzliche Verpflichtung zu solchen Verfahren aus. Bürgerbeteiligung sollte indes auch in Brandenburg im Gesetz festgelegt werden ebenso wie größere Spiellräume für Billigkeitsentscheidungen der Kommunen. Schließlich müsse die Höhe der Stundungszinsen gesenkt werden.

Dazu erklärt VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke: "Die Krise des Beitragsrechts hat nun endlich auch Eingang in die kommunalwissenschaftliche Betrachtung gefunden. Dass es die Krise gibt, wird jedoch schon seit Jahren bundesweit in den Städten und Gemeinden deutlich. Eine Antwort darauf war die Gründung unseres Vereins. Und wir sind sicher: All die nunmehr auch von Verwaltungrechtsexperten aufgezählten Probleme lassen sich nur durch die Abschaffung der Anliegerbeiträge für den Straßenausbau und eine Finanzierung mit öffentlichen Mitteln lösen. Wir stehen also für die von Ulrich Becker erwähnte Radikallösung. Eine Kostensenkung beim Straßenausbau lässt sich vielmehr dadurch erreichen, dass man zum Beispiel auf Luxussanierungen verzichtet, die Bürger bereits in der konkreten Planungsphase einbezieht und tatsächlich alle Sparpotenziale wie zum Beispiel die Wiederverwendung von Altpflaster konsequent ausnutzt. Konsequent fordern die Durchführung von Musterverfahren. Allerdings zeigt die Praxis, dass die Aufgabenträger ohne gesetzliche Verpflichtung nur selten bereit sind."

Auf dem Gebiet der Trink- und Abwasseranschlüsse setzt sich der VSSD-Dachverband VDGN für eine Rückzahlung aller Beiträge und die vollständige Umstellung auf Gebührenmodelle ein.

Hintergrund: Die Potsdamer Kommunalrechtstage werden gemeinsam von dem Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam und Dombert Rechtsanwälte organisiert. Einmal jährlich widmen sie sich grundlegenden und aktuellen Fragen des Kommunalrechts. Diesmal stand das vor 25 Jahren erlassene Kommunalabgabengesetz (KAG) im Mittelpunkt. Ungeplante Brisanz erhielt das Thema durch die Altanschließerentscheidung des BVerfG. Zahlreiche Vertreter von Kommunen und Zweckverbänden hofften auf Antworten. Vieles blieb jedoch noch unklar.
Referenten waren unter anderem: Jürgen Aussprung, Vizepräsident des OVG Mecklenburg-Vorpommern, Johannes Kluge, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Cottbus, Dr. Ulrich Becker, Richter am Brandenburgischen Landesverfassungsgericht, und Prof. Klaus Herrmann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

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Bundesweit immer mehr Proteste. Erste Delegiertenversammlung des VSSD

Die erste Delegiertenversammlung des VSSD fand am 26.April 2016 in Berlin statt. Vorsitzender Lothar Blaschke skizzierte in seinem Geschäftsbericht neben der Entwicklung des Vereins in den vergangenen beiden Jahren insbesondere die derzeitige Situation bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in den Bundesländern. In diesem Zeitraum ist sehr deutlich die Zunahme von organisierten Protesten der Betroffenen in allen Bundesländern zu verzeichnen ebenso wie die Unfähigkeit oder auch der Unwille der Landesregierungen, darauf zu reagieren.

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 Als Alibilösung wird inzwischen in acht Bundesländern die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen präsentiert, eine Scheinlösung, die der VSSD in einem einstimmig verabschiedeten Positionspapier entlarvt. Der VSSD wird unter dem Dach des VDGN als politisch unabhängiger Verein, wird wie im Berichtszeitraum geschehen, seine ganze Kraft dafür einsetzen, in den Ländern die Interessen der Betroffenen zu vertreten und eine generelle Abkehr von der Beitragserhebung zur Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus einzuleiten. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten sind in Zusammenarbeit mit Rechtswissenschaftlern aufgezeigt.

"Das Dogma des fiktiven Vorteilsbegriffes ist längst überholt, und wird gerade durch die Einführung der wiederkehrenden Beiträge ad absurdum geführt", erklärte Lothar Blaschke. Grundprinzipien der demokratischen Mitbestimmung betroffener Grundstückseigentümer sind nicht einklagbar, wenn es, wie in Brandenburg, dafür nicht einmal eine gesetzlichen Grundlagen gibt, oder wie in Niedersachsen, dem Bürger das Widerspruchsverfahren versagt wird. Die Mitglieder der Delegiertenversammlung haben deshalb einstimmig einen Beschluss zur Zulassung des Widerspruchsverfahrens in allen Bundesländern gefasst. Neben dem Bericht des Vorstandes haben die anwesenden Mitglieder auch den Finanzbericht des Vorstandes für die Jahre 2014 und 2015 bestätigt, und damit den Vorstand für diesen Zeitraum entlastet.  Im geschäftsführenden Vorstand war die Funktion des Pressesprechers neu zu besetzen. Dem Vorschlag des Vorsitzenden, Dr. Hagen Ludwig in diese Funktion zu wählen, sind alle Anwesenden gefolgt.

Vorstandsmitglied Eckhart Beleites hat analog der Verfahrensweise im VMEG angeregt, eine Mitgliederbefragung zur Einführung der Rechtsschutzversicherung Pflege- und Schwerbehindertengrad für VSSD-Mitglieder durchzuführen. Der Beitrag wird sich mit der Zustimmung zur Einführung dieser Versicherung für alle VSSD Mitglieder um 4,20 im Jahr erhöhen. Um nicht über die Köpfe der Mitglieder hinweg zu entscheiden, wurde der angekündigte Vorratsbeschluss gefasst, der bei überwiegender Zustimmung der Mitglieder den Beitritt in diese Versicherung ermöglicht.

"Wir sind in den letzten beiden Jahren einen großen Schritt weiter gekommen, aber noch lange nicht am Ziel. Der VSSD wird weiterhin fachlich versiert seine Mitgliedern bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen, Prozessgemeinschaften begleiten und auf die Entscheidungsträger in den Gemeinden, Kommunen und Landesregierungen Einfluss nehmen", so Vereinsvorsitzender Blaschke.

Zu den Beschlüssen und Positionspapieren im Wortlaut

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Gesehen in der Stadt Xanten.

Altanschließer-Beiträge grundgesetzwidrig. Auch rückwirkende Straßenausbaubeiträge fragwürdig geworden

17. Dezember 2015

Das Bundesverfassungsgericht hat die Praxis der Erhebung sogenannter Altanschließerbeiträge in Brandenburg und deren gesetzliche Grundlage verworfen. Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm: Das ist eine schallende politische Ohrfeige für die von der SPD geführten Landesregierungen der letzten eineinhalb Jahrzehnte, aber auch für die Rechtsprechung in Brandenburg. Die Karlsruher Richter sind der vom VDGN seit langem vorgebrachten Argumentation gefolgt, dass mit der praktischen Unverjährbarkeit der Beitragsforderungen seit der Änderung des Brandenburger Kommunalabgabengesetzes 2004 das verfassungsrechtliche Gebot des Vertrauensschutzes massiv verletzt worden ist. Die Erhebung der Altanschließerbeiträge war spätestens seit diesem Zeitpunkt verfassungswidrig, und die Landesregierung sowie die Verwaltungsgerichte konnten dies wissen. Wie die Karlsruher Richter nun feststellen, rechtfertigen fiskalische Gründe die rückwirkende Erhebung von Beiträgen nicht. Auch fragwürdig geworden sind landesgesetzliche Regelungen in Thüringen und Sachsen-Anhalt, die bei den Straßenausbaubeiträgen eine Erhebung rückwirkend bis in die 1990er Jahre ermöglichen.

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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft direkt nicht nur Brandenburg, sondern auch Mecklenburg-Vorpommern, wo die gleichen gesetzlichen Regelungen bestehen. Ebenso obsolet geworden ist die Erhebung sogenannter Herstellungsbeiträge II in Sachsen-Anhalt, bei der die Landesrechtsprechung von gleichen Tatbeständen wie in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ausgeht. Auch fragwürdig geworden sind landesgesetzliche Regelungen in Thüringen und Sachsen-Anhalt, die bei den Straßenausbaubeiträgen eine Erhebung rückwirkend bis in die 1990er Jahre ermöglichen.
Rein juristisch gesehen, wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur all jenen Betroffenen zugute  kommen, deren Bescheide noch nicht bestandskräftig sind, weil das Widerspruchsverfahren oder ein Verfahren in den Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit noch nicht abgeschlossen ist. Die meisten der Altanschließer aber werden mit der bitteren Wahrheit konfrontiert, dass ihre bestandskräftigen Bescheide auf verfassungswidriger Grundlage erlassen worden sind. Viele von ihnen konnten sich Verfahren vor den Verwaltungsgerichten nicht leisten. Viele verloren ihre Prozesse, auch weil Hinweise auf verfassungsrechtliche Probleme regelmäßig abgebügelt wurden – bis hin zum Brandenburger Landesverfassungsgericht.  Der Unmut darüber wird nicht gering ausfallen.@
Der VDGN verlangt von den Landesregierungen nicht nur eine Entschuldigung bei den Betroffenen, es muss auch Wiedergutmachung geleistet werden. Diese kann nur in einer freiwilligen Rückzahlung der aller bereits erhobenen Beiträge bestehen. Dafür müssen die Länder nun Finanzierungskonzepte entwickeln.

Weitere Informationen zu diesem Thema

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Straßenausbaubeiträge: Pflicht oder Möglichkeit, einmalig oder jährlich. Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

25.November 2015

Straßenausbaubeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen  nach den Regeln des  Kommunalabgabengesetzes (KAG) des jeweiligen Bundeslandes bzw. spezieller Gesetze der Stadtstaaten erhoben. Die gesetzlichen Regelungen sind  von  Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In  Berlin und in Baden-Württemberg  wird auf das Erheben von Straßenausbaubeiträgen  gänzlich verzichtet. In den anderen Bundesländern werden den Kommunen auf der Grundlage der KAG, den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnungen und länderspezifischer Rechtsprechung punktuell unterschiedliche Ermessensspielräume zugebilligt.

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Eigentlich gibt es nur in drei Bundesländern eine klare Muß-Bestimmung. Das geht aus einer aktuellen VDGN-Analyse der Kommunalabgabengesetze der Länder hervor. Die Verwendung des  Wortes „muß“  in einem Gesetzestext lässt generell keinerlei Ermessensspielraum: Das Erheben von Straßenausbaubeiträgen ist in jedem Fall Pflicht.
In sieben Ländern lässt die Formulierung  „sollen erheben“  den Kommunen eine Hintertür für Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zu - in Bayern zum Beispiel dann, wenn die wirtschaftliche Lage einer Gemeinde besonders günstig ist.
In fünf Bundesländern überlässt man die Entscheidung über das Erheben von Beiträgen mit einer Kann-Bestimmung im KAG auf den ersten Blick den Kommunen. Um sie dann wie zum Beispiel in Thüringen und Hessen bereits im KAG oder über die Gemeindeordnung sofort wieder einzuschränken. Im KAG Thüringen heißt es etwa, eine Kommune könne auf die Beitragserhebung verzichten, wenn diese zu keinem wesentlichen Vermögenszuwachs führen würde oder die finanzielle Situation der Kommune dauerhaft so günstig ist, dass sie ohne Verletzung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze auf eine Beitragserhebung verzichten kann.

Somit  geht auch die Verwaltungsrechtsprechung in diesen Ländern in die gleiche Richtung wie in Bayern. Demnach wird von einer Gemeinde in der Regel das Erheben von Beiträgen verlangt, wenn ihre sonstigen Einnahmen nicht zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben reichen oder etwa Kreditaufnahmen für größere Investitionen geplant sind.

 „Im Ergebnis machen die Verwaltungsgerichte auch keinen Unterschied zwischen den Soll-Regelungen oder den Kann-Regelungen in den Abgabengesetzen“, lautet das Fazit einer Betrachtung des bundesdeutschen Straßenausbaubeitragsrechts von Verwaltungsrechtler Prof. Fritz Böckh aus Augsburg.
 Die Ermessensreduzierung auf Null wird somit  zum Regelfall. Im Unterschied zu anderen  Rechtsgebieten: Dort  hat die unterschiedliche Verwendung  von „müssen“ „können“ und „sollen“ durch den Gesetzgeber ganz unbestritten noch einen tiefen Sinn mit weitreichenden Konsequenzen. Wurden die Begriffe gerade beim Straßenausbau so verwaschen, um möglichst wenig Angriffsfläche für Widersprüche der Anlieger zu bieten?

Unter dem Strich kommt heraus: Wenn überhaupt, dann dürften nur  finanzstarke Kommunen derzeit in Deutschland auf Straßenausbaubeiträge verzichten, falls  diese im KAG vorgesehen sind. Doch leben nicht gerade in den finanzschwächeren Städten und Gemeinden die Menschen, die durch Anliegerbeiträge - meist noch rückwirkend und unerwartet - in existenzielle Nöte gebracht werden? Gerechtigkeit und Rechtssicherheit sehen anders aus. Geboten ist vielmehr eine Finanzierung durch die Allgemeinheit aus Haushalts- und Steuermitteln oder etwa eine Infrastrukturabgabe, wie sie von Prof. Ludwig Gramlich von der TU Chemnitz vorgeschlagen wird.

Als Scheinlösung erweisen sich indes  wiederkehrende Beiträge, die zurzeit in sechs Bundesländern alternativ zu einmaligen Beiträgen möglich sind. Wiederkehrende Beiträge können für den Straßenausbau im gesamten Gemeindegebiet oder in einem Ortsteil erhoben werden. Dabei muss die Straße, an der die jeweils betroffenen Grundstückseigentümer wohnen, gar nicht angerührt werden. Voraussetzung ist fast in allen betroffenen Bundesländern nur, daß die Straßen und Plätze, die eine „Abrechnungseinheit bilden, in einem funktionalem Zusammenhang stehen. Wiederkehrende Beiträge unterscheiden sich von anderen Beitragserhebungen im Lichte gesehen nur dadurch, daß sie Jahr für Jahr zu zahlen sind. Die Beitragslast wird so - über viele Jahre verteilt - de facto nur gestreckt.

Beim Wort genommen gelten für das Erheben von Straßenausbaubeiträgen folgende Regelungen in den Bundesländern:

keine Erhebung

Berlin, Baden-Württemberg

Kann-Bestimmung

Hessen (nur im Außenbereich) § 11 (1), Niedersachsen § 6 (1), Rheinland-Pfalz § 7 (2), Saarland § 8 (1), Sachsen § 26 (1), Thüringen § 7 (1)

Soll-Bestimmung

Bayern Art. 5 (1), Brandenburg § 8 (1), (2), Bremen § 17 (1), Hamburg HWG § 51, Hessen § 11 (1), Nordrhein-Westfalen,

Muss-Bestimmung

Mecklenburg-Vorpommern § 8 (1), Sachsen-Anhalt § 6 (1), Schleswig-Holstein § 8 (1)

wiederkehrend

Hessen § 11a (1), Rheinland-Pfalz § 9 (1), Saarland § 8a (19, Sachsen-Anhalt § 6a (1), (3), Schleswig-Holstein § 8a (1), Thüringen § 7a (1)

 

 

 

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Straßenausbau kann für Anlieger teuer werden.

VDGN-Präsident Peter Ohm in der Süddeutschen: Ausbaubeiträge abschaffen!

27. Oktober 2015

Die Straßenausbaubeiträge  müssen abgeschafft werden. Diese Forderung hat der Präsident des VSSD-Dachverbandes VDGN, Peter Ohm, jetzt in einem Interview für die Süddeutsche Zeitung bekräftigt. Aus einem Ausbau der Straße vor dem Haus ergebe sich für die Anlieger kein Wertzuwachs ihres Grundstücks, oftmals wegen zunehmenden Verkehrs sogar das Gegenteil, sagte er unter anderem zur Begründung. Verwiesen wird auch auf die aktuell sehr intensive Diskussion über Straßenausbaubeiträge in Bayern. In einem im Zusammenhang mit dem Interview erschienenen Beitrag der Süddeutschen Zeitung wird deutlich, dass es  bei der Forderung nach Abschaffung der gegenwärtig erhobenen einmaligen Beiträge Übereinstimmung mit anderen Verbänden gibt. Dazu erklärt VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke: „VDGN und VSSD haben darüber hinaus schon immer betont, dass auch die jetzt anscheinend in Bayern von der Politik favorisierten sogenannten wiederkehrenden Beiträge in eine Sackgasse führen. Damit wird die finanzielle Belastung der Grundstückseigentümer nur auf mehrere Jahre verteilt. Sie dienen somit lediglich dazu, den Druck aus dem Kessel zu lassen.“

undefined VDGN-Präsident Peter Ohm

Expertenanalyse: Beitragsrecht bundesweit in der Krise

8. Juli 2016

Das Beitragsrecht befindet sich bundesweit und speziell in Brandenburg in einer tiefen Krise. Das war Konsens und eine der Kernaussagen auf der Potsdamer Kommunalrechtskonferenz, die am 30.  Juni vom Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam und der Rechtsanwaltskanzlei Dombert organisiert wurde. Auf den Punkt brachte es der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern, Jürgen Aussprung, in seinem Referat. Mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2015, mit der die bisherige Praxis zur Beitragsveranlagung von Altanschließern in Brandenburg gekippt wurde,  erklärte er wörtlich: „In Brandenburg ist die Beitragserhebung weitgehend ,tot‘. Neue Streitigkeiten um gespaltene Gebühren und die ordnungsgemäße Gebührenkalkulation werden sich sicher anschließen. Ferner dürften Rechtsstreite entbrennen über die Frage, ob gezahlte Beiträge - und wenn ja unter welchen Voraussetzungen – erstattet werden können und müssen.“ Ebenso betroffen sind aber auch Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge.

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Gerade die Straßenausbaubeiträge seien bundesweit "heftigen Anfeindungen" ausgesetzt, sagte der Richter am Brandenburgischen Verfassungsgericht, Ulrich Becker, auf der Potsdamer Konferenz. Beitragsrechtliche Verfahren werden laut Becker die Verwaltungsgerichte künftig am stärksten beschäftigen. Als Gründe dafür identifizierte er:

1. Beiträge sind um ein Vielfaches höher als Gebühren,

2. Einwände der Anlieger, vor dem eigenen Grundstück habe sich nichts verbessert,

3. Altanschließer hätten häufig den Eindruck, Beiträge für etwas zu zahlen, das durch frühere Zahlungen oder eigene Arbeit bereits abgegolten ist,

4. “Abgehobenheit des Beitrags“: Das Beitragsrecht sei dem Laien oft nicht zu vermitteln, wenn zum Beispiel die bloße Möglichkeit der der Inanspruchnahme oder Möglichkeit der Bebauung in Art und Maß als Beitragsmaßstab herangezogen werde.

Eine Radikallösung, das heißt die Abschaffung des Beitragsrechts, lehnte Becker jedoch ab. Das sei „verführerisch aber kurzsichtig“, sagte er, weil erstens Im Straßenbau keine Gebührenfinanzierung möglich sei und weil zweitens mit Beiträgen deutlich schneller refanziert werden könne, damit die Notwendigkeit der Kreditaufnahme sinke und die kommunale Dienstleistung verbilligt werde. Auch wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau seien keine Lösung der aktuellen Vertrauenskrise. Sie wären in In der Praxis höchst fehler- und streitanfällig.Unter dem Strich plädierte Becker für eine verfahrensrechtliche Abmilderung und für mehr Transparenz. Er begrüßte Musterverfahren, sprach sich jedoch gegen eine gesetzliche Verpflichtung zu solchen Verfahren aus. Bürgerbeteiligung sollte indes auch in Brandenburg im Gesetz festgelegt werden ebenso wie größere Spiellräume für Billigkeitsentscheidungen der Kommunen. Schließlich müsse die Höhe der Stundungszinsen gesenkt werden.

Dazu erklärt VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke: "Die Krise des Beitragsrechts hat nun endlich auch Eingang in die kommunalwissenschaftliche Betrachtung gefunden. Dass es die Krise gibt, wird jedoch schon seit Jahren bundesweit in den Städten und Gemeinden deutlich. Eine Antwort darauf war die Gründung unseres Vereins. Und wir sind sicher: All die nunmehr auch von Verwaltungrechtsexperten aufgezählten Probleme lassen sich nur durch die Abschaffung der Anliegerbeiträge für den Straßenausbau und eine Finanzierung mit öffentlichen Mitteln lösen. Wir stehen also für die von Ulrich Becker erwähnte Radikallösung. Eine Kostensenkung beim Straßenausbau lässt sich vielmehr dadurch erreichen, dass man zum Beispiel auf Luxussanierungen verzichtet, die Bürger bereits in der konkreten Planungsphase einbezieht und tatsächlich alle Sparpotenziale wie zum Beispiel die Wiederverwendung von Altpflaster konsequent ausnutzt. Konsequent fordern die Durchführung von Musterverfahren. Allerdings zeigt die Praxis, dass die Aufgabenträger ohne gesetzliche Verpflichtung nur selten bereit sind."

Auf dem Gebiet der Trink- und Abwasseranschlüsse setzt sich der VSSD-Dachverband VDGN für eine Rückzahlung aller Beiträge und die vollständige Umstellung auf Gebührenmodelle ein.

Hintergrund: Die Potsdamer Kommunalrechtstage werden gemeinsam von dem Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam und Dombert Rechtsanwälte organisiert. Einmal jährlich widmen sie sich grundlegenden und aktuellen Fragen des Kommunalrechts. Diesmal stand das vor 25 Jahren erlassene Kommunalabgabengesetz (KAG) im Mittelpunkt. Ungeplante Brisanz erhielt das Thema durch die Altanschließerentscheidung des BVerfG. Zahlreiche Vertreter von Kommunen und Zweckverbänden hofften auf Antworten. Vieles blieb jedoch noch unklar.
Referenten waren unter anderem: Jürgen Aussprung, Vizepräsident des OVG Mecklenburg-Vorpommern, Johannes Kluge, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Cottbus, Dr. Ulrich Becker, Richter am Brandenburgischen Landesverfassungsgericht, und Prof. Klaus Herrmann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

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Musterverfahren im Beitragsrecht

21.04.2015

In nur ganz wenigen Bundesländern haben Eigentümer die rechtlich verbriefte Möglichkeit sich bei der Beitragserhebung für Straßenausbaubeiträge zusammenzuschließen, um Musterverfahren auf freiwilliger Basis mit der Kommune zu vereinbaren. Die Angst des Einzelnen bei erfolglosem Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einen Prozess zu führen, hat zu allererst materielle Gründe. Das finanzielle Risiko ist meist einfach zu groß. Oft muss der Eindruck entstehen,

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dass die Kommunen einfach darauf hoffen, dass der Bürger das Geld für eine gerichtliche Klage nicht aufbringen wird und deshalb aus dieser Not heraus die Beitragsschuld anerkennt und zahlt.  Nun zeigen aber praktische Beispiele des VDGN/VSSD u.a. in Sachsen-Anhalt, dass ein Musterverfahren für beide Seiten Vorteile beinhaltet. Neben der nun überschaubaren Kostengröße und einem beschleunigten Verfahren bei Gericht hat so ein Musterverfahren natürlich auch die erhebliche Reduzierung von Verwaltungskosten bei der Kommune zur Folge. Anlässlich eines vhw-Seminares am 16.04.2015 in Berlin hat Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Becker, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Richter des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, aufgezeigt, dass ein derartiges Verfahren, unter Berücksichtigung von einigen Grundvoraussetzungen, auch für die Kommune sinnvoll ist. Er regt, auch zur weiteren Kostenminimierung, an, diese Mustervereinbarung bereits vor Erlass des Widerspruchsbescheides abzuschließen. Das von zahlreichen kommunalen Vertretern Brandenburgs gut besuchte Seminar lässt hoffen, dass  nicht nur in diesem Bundesland die starre ablehnende Haltung der Kommunen zur Zulassung von Musterverfahren der Vergangenheit angehört. Prozessgemeinschaften und Musterverfahren sind demokratische Mittel, um dem Einzelnen zu seinem Recht zu verhelfen und den sozialen Frieden in den Gemeinden und Kommunen zu sichern. Der VDGN/VSSD stellt all seine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet zur Verfügung, und bietet bundesweite, aktive Unterstützung.

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Umfrage:
Ihre Meinung zum Thema Finanzierung des Straßenbaues/ -ausbaues

Notorisch klamm, aber sehr erfinderisch wenn es darum geht soviel wie möglich dem Grundstücksbesitzer

aus der Tasche zu ziehen, das charakterisiert die Praktiken vieler Kommunen. Anstelle vernünftiger regelmäßiger Instandsetzungsleistungen  im Straßenbau zu organisieren, wird, wenn überhaupt, geflickt und gefuscht, bis alles verschlissen ist. Die neue Straße kann man ja zu großen Teilen durch den Bürger bezahlen lassen. Für den Eigenanteil der Kommune besorgt man sich dann noch schnell Fördermittel in entsprechender Höhe. Nicht mehr mit uns, den Eigentümern!

Aus der Herde geduldiger Schafe ist vielerorts der mündige Bürger geworden. Die Not schweißt zusammen! Organisiert in Interessengruppen, Prozessgemeinschaften, Vereinen und Verbänden regt sich bundesweit der Widerstand. Wir unterstützen als Verein „STOP gegen Straßenausbaubeiträge“ gern jede Initiative, die uns unseren gemeinsamen Zielen näher bringt. Auch aus diesem Grund kommen wir einer Bitte der "Vereinigte Bürgerinitiativen für gerechte Kommunalabgaben im Freistaat Bayern" nach, und veröffentlichen gern die Umfrage zur Finanzierung des Straßenausbaus.

 

Wir bitten alle Bürger an der  folgenden Umfrage teilzunehmen – auch Sie können bald betroffen sein, als Eigentümer aber auch als Mieter.

hier gehts zur UMFRAGE

Asphaltschulden
Wie Kommunen Ihre Bürger schröpfen

ARD / das Erste

Die Plusminus Sendung vom 19.11.2014 thematisiert die einseitige, unhaltbare Kostenbelastung
von Grundstückseigentümern beim Straßenausbau. Hoch verschuldete Kommunen halten sich am Bürger schadlos.
"Die Politik wachrütteln", eine Aufgabe die in Berlin zum Erfolg geführt hat und bundesweit Schule machen muss.
Wir lassen nicht nach und suchen in allen Bundesländern Verbündete. Schließen Sie sich uns an!

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