1. Januar 2022
Die Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge in Bayern hat nunmehr laut Pressemitteilung der Staatsregierung alle rund 20.000 Anträge bearbeitet, die einen Ausgleich für besondere Härten gefordert hatten. Damit ist abschließend über die Verteilung des Fonds in Höhe von 50 Millionen Euro entschieden. Die Antragsteller sollen ihre Bescheide im ersten Quartal 2022 erhalten, teilte der Vorsitzende der Kommission, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, mit. In Bayern sind die Straßenausbaubeiträge zum1. Januar 2018 abgeschafft worden. Bescheide konnten nur noch bis zu diesem Stichtag festgesetzt werden.
24. November 2021
Bis zum Jahresende soll entschieden sein, welche Grundstücksbesitzer einen Ausgleich für früher bezahlte Straßenausbaubeiträge erhalten. Die gut 20 000 Anträge von Bürgern sollen bis dahin fertig bearbeitet sein und Bescheide im ersten Quartal 2022 ergehen. Das teilten Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) am Mittwoch mit. Darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung am 24. November 2021.
16. November 2021
Laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ist für die Härtefallkommission zum Thema Straßenausbaubeiträge im November ein letzter Runder Tisch geplant, bei dem es um die Gewichtung der Entscheidungskriterien gehen soll. Er sei zuversichtlich, dass es der Kommission danach schnell gelingen werde, über die zahlreich vorliegenden Anträge zu entscheiden, heißt es in einem Antwortbrief an den Kreis- und Stadtrat Dr Hans Jürgen Frahn. Mehr dazu lesen Sie hier.
10. November 2021
Während die Rückerstattung der Straßenausbaubeiträge an die Bürger aus dem Härtefallfonds noch immer aussteht, können die bayerischen Kommunen auch 2021 die großzügige Kompensation durch den Freistaat schon fest einplanen. Im laufenden Jahr erhielten die Städte und Gemeinden pauschal 135 Millionen Euro - 50 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Mehr dazu lesen Sie in der Süddeutschen Zeitung.
6. Januar 2020
Rund 14.500 Anträge auf Leistungen aus dem Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge seien bis zum Ende der Antragsfrist am 31. Dezember 2019 eingegangen, teilte die bayerische Staatsregierung jetzt mit. Mehr dazu lesen Sie hier.
18. Dezember 2019
Anträge für Härtefallregelungen können nur noch bis 31. Dezember gestellt werden:
Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Für Härtefälle in der Zeit davor wurde ein Härtefallfonds eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden. Dafür stehen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet eine eigens eingerichtete Kommission.
Betroffene, die noch keinen Antrag gestellt haben, müssen sich jetzt sputen. Die Frist dafür läuft zum 31. Dezember dieses Jahres aus.
17. September 2019
Seit 1. Juli bis 31. Dezember 2019 können sich Bürgerinnen und Bürger, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 durch Straßenausbaubeiträge unzumutbar belastet wurden, um einen Anteil aus dem dafür mit 50 Millionen Euro ausgestatteten Härtefallfonds bewerben. Zur ‚Halbzeit‘ der sechsmonatigen Frist hat heute Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann einen neuen Erklärfilm vorgestellt: „Damit möchten wir die Betroffenen an ihre Möglichkeit erinnern, einen Antrag zu stellen und ihnen schnell und einfach die notwendigen Schritte zeigen.“ Der Film kann auf der Homepage www.strabs-haertefall.bayern.de abgerufen werden.
Mehr… Weniger…6. Juli 2019
In Bayern sind die Straßenausbaubeiträge im vergangenen Jahr abgeschafft worden. Grundstückseigentümer können in Härtefällen nun eine Teilrückerstattung für Straßenausbaubeiträge aus den Jahren 2014 bis 2017 beantragen. Dafür hat die bayerische Staatsregierung ein Härtefallfonds eingerichtet und einmalig mit 50 Millionen Euro ausgestattet.
Mehr… Weniger…1. März 2019
CSU und FW kündigen Neuregelung an: Kommunen können Bürgern umstrittene Beiträge für Straßenerschließung erlassen.
Siehe dazu diese Pressemitteilung
Im Streit um die Straßenausbaubeiträge verlangen der Bayerische Städtetag und die Freien Wähler eine Klärung der Rechtslage. Weil bei noch nicht abgerechneten Altfällen die Verjährung droht, werden diese vielerorts jetzt fertiggestellt und die Kosten - in Einzelfällen im sechsstelligen Bereich - auf die Anlieger der Straße umgelegt. Darüber berichtet die WELT am 13. Februar 2019.
18. Dezember 2018
Bis März will die bayrische Staatsregierung die Kriterien für die rückwirkende Erstattung von Straßenausbaubeiträgen festlegen. Dazu hat das Kabinett am Dienstag in München die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus dem Innen-, Finanz- und Wirtschaftsministerium eingesetzt. Welche Faktoren - etwa die Höhe des Gebührenbescheids, der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder die soziale Lage der Zahler - zum Tragen kommen, ist noch ebenso offen wie die genaue Besetzung der Kommission. Mit einem Fonds sollen Härtefälle der Bürger aus den Jahren 2014 bis 2017 abfedern. Bereits im Sommer hatte der Landtag die Straßenausbaubeiträge in Bayern rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft. Darüber berichten u. a. RTL.de vom 18. Dezember 2018 und der Bayernkurier vom 18. Dezember 2018.
Die Mitteilung der Landesregierung dazu finden Sie hier.
23. und 25. Oktober 2018
Am dritten Tag ihrer Koalitionsverhandlungen wollen CSU und Freie Wähler im bayerischen Landtag erstmals ein offizielles Zwischenfazit ziehen, berichtet die WELT am 23. Oktober 2018. Auch bei der Forderung der Freien Wähler nach einer Rückerstattung der sogenannten Straßenausbaubeiträge bis Anfang 2014 ist bislang wohl kein Konsens erkennbar. Die CSU hatte dies bei der Abschaffung der kommunalen Gebühr auch aus juristischen Gründen klar abgelehnt.
Die Augsburger Allgemeine am 25. Oktober berichtet dazu, die Freien Wähler möchten zusätzlich eine auf 250 Millionen Euro geschätzte Rückerstattung bis Anfang 2014 durchsetzen – was man in der CSU nicht nur für zu teuer, sondern auch für willkürlich gewählt und deshalb rechtlich angreifbar hält. Darüber hinaus verlange Freie Wähler-Chef Aiwanger, Ersterschließungen für Grundstücksbesitzer kostenfrei zu stellen – was offenbar ebenfalls noch umstritten sei.
13. September 2018
Die Straßenausbaubeiträge sind in Bayern abgeschafft, doch jetzt gibt es Ärger mit den Erschließungsbeiträgen. Das Problem ist: Laut der aktuellen Regelung im bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) können keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Straße mindestens 25 Jahre vergangen sind. Diese Regelung tritt jedoch erst am 1. April 2021 in Kraft. Das ruft viele Kommunen auf den Plan, jetzt noch schnell Straßenerschließungen - oder auch nur vermeintliche Straßenerschließungen -abzurechnen, die vor Jahrzehnten begonnen wurden. Dabei müssen Mitarbeiter der Bauverwaltung tief in die Historie eintauchen. Ob tatsächlich noch alle Akten, die für einen gerichtsfesten Bescheid notwendig sind, gefunden werden, ist oft sehr fraglich. In Kaufbeuren will man das zumindest bei 18 Straßen schaffen. Einigen Anliegern droht also noch der finanzielle Aderlass, andere bleiben wohl verschont. Eine verfahrene Situation, die in Kaufbeuren und anderen bayerischen Kommunen viel Frust schafft.
Deshalb unterstützt der VSSD den Vorstoß der Freien Wähler, den Stichtag für die derzeitige Regelung im KAG auf den 1. Januar 2018 vorzuverlegen (siehe untenstehenden Beitrag). Diese Forderung enthält auch eine von der Rosenheimer Bezirksrätin Christine Degenhart initiierte Petition, die hier zu finden ist und unterzeichnet werden kann.
13. Juli 2018
Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert, dass Anlieger von Straßen, deren technische Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, von der Erhebung der Straßenerschließungsbeiträge (Strebs) befreit werden. Um das rasch zu ermöglichen, haben die FREIEN WÄHLER die Staatsregierung am Donnerstag in der Sitzung des Landtags mit einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2018 die entsprechende Vorschrift des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Kraft gesetzt wird. Für damit verbundene Beitragsausfälle sollen die Kommunen in vollem Umfang entschädigt werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Freien Wähler vom 12. Juli 2018.
Mehr… Weniger…14. Juni 2018
Es ist ein großartiger Erfolg: In Bayern sind die Straßenausbaubeiträge per Landtagsbeschluss am 14. Juni mit großer Mehrheit rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft worden. Entsprechender Druck ist zuvor mit der Initiative der Freien Wähler für ein entsprechendes Volksbegehren in Bayern – unterstützt auch vom VDGN und seinem Mitgliedsverein VSSD sowie dem AVgKD – aufgebaut worden. Weit über 340.000 Unterschriften konnten dafür zusammengetragen werden.
Mehr… Weniger…30. April 2018
Das von den Freien Wählern beantragte und vom VSSD unterstützte Volksbegehren zur Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge in Bayern ist rechtlich zulässig. Das Innenministerium gab dafür am 26. April 2018 in München grünes Licht.
Mehr… Weniger…21. März 2018
Die Freien Wähler (FW) und ihre Bündnispartner haben knapp 190 000 Unterschriften für ein Volksbegehren gegen die Straßenausbaubeiträge eingereicht. Genau 189 893 Unterschriften seien beim Innenministerium abgegeben worden, teilte FW-Chef Hubert Aiwanger am Montag mit. Mehr als 100 000 weitere Unterschriften, die von den Gemeinden noch nicht bestätigt sind, befänden sich in der Landesgeschäftsstelle. Darüber berichtete unter anderem die Süddeutsche Zeitung am 19. März 2018.
29. Januar 2018
VDGN und VSSD fordern konsequente Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – ohne „wenn“ und „aber“ und jeden Zeitverzug. Bitte unterstützen den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens. Hier können Sie eine Unterschriftenliste zum Selbstausdrucken herunterladen. Schicken Sie die Liste dann bitte ausgefüllt an Ihre Gemeinde.
Mehr… Weniger…aktualisiert am 26. Januar 2018
Der Stein ist ins Rollen gebracht. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist ins Zentrum der kommunalpolitischen Diskussion gerückt, täglich gibt es neue Entwicklungen und neue Schlagzeilen – Verunsicherung in Bayern.
Weiteres dazu lesen Sie hier.
VDGN und VSSD fordern: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – konsequent, schnell und überall
Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) steht gemeinsam mit seinem Mitgliedsverein VSSD bundesweit an der Spitze im Kampf gegen die Beitragspflicht von Grundstückseigentümern für kommunale Straßenausbaumaßnahmen. Es ist ein großer Erfolg, wenn nun auch im Freistaat Bayern ein starkes und länderübergreifendes Signal gesetzt wird, dass es so nicht weiter gehen kann. "Deshalb unterstützen wir die Initiative der FREIEN WÄHLER in Bayern und sind überzeugt, dass das am heutigen Montag anlaufende unabhängige Volksbegehren ein voller Erfolg wird", so VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke (Bild). Beim Thema Straßenausbaubeiträge gäre es derzeit in allen Bundesländern, sagte er der Presse.
Mehr… Weniger…Aktualisiert am 17. Januar 2018
Der designierte bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) unterstützt die Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge in Bayern. Darüber berichtet unter anderem der Bayerische Rundfunk (BR). Die Landtags-CSU will darüber auf ihrer Klausur im Kloster Banz entscheiden. Am heutigen Mittwoch, 19. Januar 2018, soll eine Resolution verabschiedet werden, in der das Ende der umstrittenen Kostenbeteiligung für Hauseigentümer vorgesehen ist, so der BR. Die konkrete Umsetzung soll in den nächsten Wochen mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet werden. Denkbar ist, dass es Übergangsregeln geben wird.
Söder kündigte zugleich Regelungen an, um den Kommunen die Mindereinnahmen zu erstatten. "Wir brauchen dann aber saubere Übergangsregelungen und eine finanzielle Kompensation für die Kommunen", wird er vom BR zitiert.
Ebenfalls in Banz vor Ort ist Dr. Rainer Kallweit vom AVgKD. Er sagte im Gespräch mit der Neuen Presse, die Gegner von Straßenausbaubeiträgen wollten die CSU-Abgeordneten "bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen". Mittlerweile hätten sich über 140 Bürgerinitiativen im Freistaat der Bewegung gegen die "Strabs" angeschlossen. In seiner Heimatgemeinde Weidach liege eine Keimzelle des Protests. Dort hatten Anwohner, die mit Unterstützung des VDGN und des VSSD Prozessgemeinschaften gebildet hatten, bereits vor Gericht Erfolg im Kampf gegen ungerechte Straßenausbaubeiträge.
2. Januar 2018
Offenbar will nun auch die CSU in Bayern die Straßenausbaubeiträge gänzlich abschaffen. Darüber berichtet zuerst die Augsburger Allgemeine. CSU-Innenpolitiker Florian Herrmann sagte dem Bayerischen Rundfunk danach auf Anfrage, die Fraktion arbeite beim Thema "Straßenausbaubeiträge" an einer nachhaltigen und umfassenden Lösung. Überlegt werden müsse, wie der Betrag kompensiert werden könnte. Eine entsprechende Gesetzesänderung müsse sicherstellen, dass das kommunale Straßennetz auch weiterhin finanziert werde. Die CSU-Landtagsfraktion wolle bei ihrer Winterklausur im Kloster Banz Mitte Januar über einen Lösungsvorschlag abstimmen.
Mehr… Weniger…19. Dezember 2017
Die Freien Wähler in Bayern haben auf einer außerordentlichen Landesversammlung am Samstag, dem 16. Dezember 2017, einstimmig dafür gestimmt ein Volksbegehren einzuleiten, das das Ziel hat, „die Straßenausbaubeiträge in Bayern vollständig abzuschaffen“. Noch im Januar soll mit der Sammlung der für die Beantragung des Volksbegehrens notwendigen 25 000 Unterschriften begonnen werden, heißt es in einer Pressemitteilung.
aktualisiert am 14. Dezember 2017
Eine Änderung in Sachen Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) wird kommen – da sei er sich sicher. Das erklärte Florian Herrmann (CSU), Vorsitzender des Innenausschusses im Bayerischen Landtag, laut Merkur am 11. Dezember 2017. Aufhorchen lässt vor allem seine im Merkur zitierte Empfehlung an die Kommunen, die Strabs vorerst auszusetzen.
Mehr… Weniger…7. Dezember 2017
Die erwartete Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Bayern wirft seine Schatten voraus. Das Landratsamt Coburg will laut inFranken.de alle Aktivitäten hinsichtlich der Straßenausbaubeiträge aussetzen. Für die Gemeinden des Landkreises bedeute das: Sie müssen 2018 nicht auf Biegen und Brechen eine solche Satzung zur finanziellen Beteiligung der Anlieger am Straßenausbau umsetzen. Wer noch keine Satzung hat oder eine solche ablehnt, habe keinen Ärger mit der Rechtsaufsicht zu befürchten.
Mehr… Weniger…30. November / aktualisiert am 1. Dezember 2017
Derzeit werden zum Straßenbeitragsausbaurecht bayernweit 123 Prozesse geführt. Das geht aus der Antwort von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf eine Landtagsanfrage der Freien Wähler hervor. Umfasst sind damit Fälle, in denen Bürger gegen die Beitragsregelung in ihrer Gemeinde klagen, als auch Klagen der Gemeinden gegen Bürger. Nicht mitgezählt sind die Fälle, bei denen Bürger lediglich gegen ihren Beitragsbescheid klagen - deren Zahl ist unbekannt aber mit Sicherheit weitaus höher.
Die Landtagsfraktion der Freien Wähler (FW) will die Anwohner in Bayern jetzt von Straßenausbaubeiträgen befreien und hat am 2. November im Landtag einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. "Mit dem Gesetz wollen wir eines der größten Ärgernisse für die Menschen in Bayern beseitigen", heißt es in einer Pressemitteilung des Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler, Hubert Aiwanger.
Laut Süddeutsche Zeitung hat sich auch die CSU bewegt und will den Kommunen künftig zumindest freistellen, ob sie Anwohner finanziell am Straßenausbau beteiligen.
Mehr… Weniger…9. November 2017
Die Landtagsfraktion der Freien Wähler hat jetzt das Aus für die Straßenausbaubeiträge in Bayern gefordert. Damit hat sie die gegenwärtig heftig geführte Diskussion um diese nach Ansicht von VSSD und VDGN ungerechte Kommunalabgabe aufgegriffen und zusätzlich befeuert. Darüber berichtet unter anderem N24/Die Welt. Gemeinsam mit CSU, SPD und Grüne hatten sich die Freien Wähler im vergangenen Jahr im Landtag noch gegen eine Abschaffung der Beiträge ausgesprochen.
Mehr… Weniger…20. Oktober 2017
Wenn vor der Haustür die Bagger anrücken, kann es für Anwohner nicht nur unangenehm laut, sondern auch richtig teuer werden, hieß es am 20. Oktober 2017 beim "Tagesgespräch" im Bayerischen Rundfunk. Straßenausbaubeiträge summieren sich für Anlieger schnell auf Zehntausende Euro pro Grundstück - abhängig von der Größe. Als Gesprächspartner zugeschaltet war VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke (im Filmbeitrag ab Minute 37:29). Er informierte unter anderem über die vom VDGN beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Klage gegen die in den Kommunalabgabengesetzen verankerten Beiträge. Sein praktischer Rat: Flattert ein Beitragsbescheid ins Haus und bestehen Zweifel an seiner Richtigkeit, sollte unbedingt innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. was Sie konkret tun können, finden Sie hier. In den Ländern Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg haben die Anwohner solche Sorgen übrigens nicht mehr. Dort wurden die Beiträge abgeschafft.
23. August 2017
Bayerische Landesregierung schließt Abschaffung der Ausbaubeiträge nicht aus.
Weiteres dazu lesen Sie hier.
9. August 2016
Erfolgreiche VDGN-Prozessgemeinschaft in Bayern. Gerichte minderten Straßenausbaubeiträge um 70 Prozent:
Gegen ungerechtfertigte Straßenausbaubeiträge haben sich erfolgreich Einwohner der Gemeinde Weitramsdorf (Landkreis Coburg, Bayern) im Rahmen einer vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) organisierten Prozessgemeinschaft vor Gericht gewehrt. Anlieger der Schäfersgasse in Weitramsdorf bekommen 70 Prozent des ursprünglich für den Ausbau der Straße geforderten Beitrages zurück. Das hat dieser Tage der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ( Aktenzeichen 6 ZB 16.97) bestätigt, indem er die von der Gemeinde Weitramsdorf geforderte Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth (Aktenzeichen B 4 K 14.355) ablehnte.
22. Juni 2016
Das Thema Straßenausbaubeiträge bleibt auch in Bayern aktuell und umstritten. Exemplarisch wird das deutlich an der Diskussion über zwei Straßenausbaumaßnahmen im nordbayerischen Treuchtlingen, über die am 21. Juni 2016 auf nordbayern.de berichtet wurde. Vor allem scheint auch die zum 1. April dieses Jahres in Kraft getretene Neuregelung, wonach Kommunen auch wiederkehrende Beiträge erheben dürfen, nicht der große Wurf zu sein. Mit großem Interesse wird dort die Forderung des VSSD und seines Dachverbandes VDGN verfolgt, die Ausbaubeiträge grundsätzlich abzuschaffen.
Mehr… Weniger…Auch bei wiederkehrenden Beiträgen der Fall: Anlieger zahlen für den Ausbau von Straßen, die von der Allgemeinheit genutzt werden. Gerechtigkeit sieht anders aus.
25. Februar 2016
Der Bayerische Landtag hat heutigen am Donnerstag (25. Februar 2016) eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen und für eine Einführung sogenannter wiederkehrender Straßenausbaubeiträge gestimmt.
Dazu erklärt der Präsident des VSSD-Dachverbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm: „Mit der halbherzigen Novellierung des Kommunalabgabengesetzes ist in Bayern eine große Chance vertan worden.
2.November 2015
„Jede Straße ist für jedermann da“, erklärte der Präsident des VSSD-Dachverbandes VDGN, Peter Ohm, jüngst in einem Interview für die Süddeutsche Zeitung. Gerade weil alle Verkehrsteilnehmer von einem Straßenausbau profitieren, müsste endlich Schluss damit gemacht werden, den Großteil der dafür anfallenden Kosten den Anwohnern aufzubürden. „Die einzig vernünftige Alternative ist nach Ansicht unseres Vereins deshalb eine Finanzierung durch die Allgemeinheit aus Steuermitteln“, erklärt VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke. Auch in Bayern wird vielerorts und mittlerweile auch auf Landesebene über Sinn und Unsinn der bisherigen Praxis diskutiert.Wie undemokratisch es zur Zeit auf der Grundlage des geltenden Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) an der Basis laufen kann, zeigt das Beispiel der Stadt Starnberg.
Mehr… Weniger…14. Oktober 2015
Der Bayerische Landtag wird am Donnerstag, den 15. Oktober 2015, über die geplante Einführung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau in Bayern diskutieren. Dazu ist die Änderung des bayerischen Kommunalabgabengesetzes nötig. Zu dem Vorhaben, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Bayern zu ermöglichen, erklärt der Präsident des VSSD-Dachverbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:
„Löblich ist die Absicht, Eigenheimbesitzer bei den Straßenausbaubeiträgen zu entlasten. Aber wiederkehrende Beiträge sind nach unseren bundesweit gesammelten Erfahrungen nur eine Scheinlösung. Sie strecken die finanzielle Last für die Grundstückseigentümer auf viele Jahre, führen aber sehr oft in der Summe zu einer höheren Belastung als bei einem einmaligen Straßenausbaubeitrag.
Mehr… Weniger…13.August 2015
Zur Finanzierung von Maßnahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge in Bayern sind neue Wege und ein stärkeres Engagement des Landes notwendig. Das fordert der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN). „Der Fokus liegt dabei auf Straßenausbaubeiträgen und den Kosten für Abwasserkanäle“, betont der Vizepräsident des VSSD-Dachverbandes VDGN, Eckhart Beleites. „Angesichts von Alterung und Entvölkerung funktioniert es vor allem auf dem Lande nicht mehr, daß der Großteil der Kosten für Infrastrukturmaßnahmen den immer weniger werdenden Anwohnern allein aufgebürdet wird“, so Beleites.
Mehr… Weniger…5. August 2015
Nach der Anhörung im Innenausschuss des Bayerischen Landtages fordern die Betroffenen-Verbände unverändert eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Land. Eine entsprechende Gemeinsame Presseerklärung wurde vom Präsidenten des VSSD-Dachverbandes VDGN, Peter Ohm, unterzeichnet. Auch die nunmehr von Bayerns Landespolitikern favorisierten wiederkehrenden Beiträge beseitigen gröbste Härten, können aber auf lange Sicht zu zusätzlichen Belastungen von Straßenanliegern führen. Dies wird von den Verbänden und Betroffenen kategorisch abgelehnt.
Im Folgenden der Wortlaut der Gemeinsamen Presseerklärung:
Mehr… Weniger…21.07.2015
Nach der Anhörung im Bayerischen Landtag: VSSD und VDGN fordern konsequente Abschaffung der Zwangsabgaben.Bei der Anhörung zu den umstrittenen Straßenausbaubeiträgen im Bayerischen Landtag sind am 15. Juli 2015 zwei Fronten aufeinandergeprallt. Auf der einen Seite standen kommunale Verbände, die für die Beibehaltung der bisherigen Praxis plädierten. Das heißt: Wird in Bayern eine Straße samt Nebenanlagen ausgebaut, müssen die Anlieger oft den größten finanziellen Brocken
Mehr… Weniger…08.06.2015
"Berlin- hilft Bayern“ lautete einmal eine Überschrift zu einem Beitrag, der unsere Unterstützung von Bürgern in einer kleinen Gemeinde in Bayern beim Kampf gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zum Inhalt hatte. Noch sind wir in Weitramsdorf nicht am Ziel. Aber das Beispiel Berlin hat gezeigt dass wir in der Lage sind, hartnäckig und konsequent unsere Forderung, die generelle Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, durchzusetzen.
Straßenausbaubeiträge werden durch die Betroffenen im ganzen Land als ungerechte, einseitige Belastung und völlig überholte Regelung empfunden. Selbst Behörden und kommunale Vertreter äußern ihr Unverständnis. Regelmäßig wird aber auf die gesetzlichen Vorgaben auf Länderebene, nämlich die Kommunalen Abgabengesetze, und die damit einhergehende Beschränkung der kommunalen Selbstverwaltung verwiesen. Uns sind die Hände gebunden, hört man aus den Amtsstuben. Die Phalanx der Hardliner beginnt aber zu bröckeln. Der imaginäre Vorteilsbegriff, der angeblich ausschließlich den anliegenden Grundstückseigentümern den Nutzen und die Wertschöpfung eines Straßenausbaus suggerieren soll, ist nicht mehr haltbar.
Bayern ist gegenwärtig das Bundesland, indem diese Ungerechtigkeit durch vielfältige Bürgerproteste ins Bewusstsein der Bevölkerung und der Regierenden gerückt und nicht mehr stillschweigend toleriert wird.
Die SPD Fraktion im Bayerischen Landtag hat das aufgegriffen und nun für den 15.Juli 2015 eine Expertenanhörung beantragt. Ein Schritt, der auch in anderen Bundesländern längst überfällig ist.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung Oberbayerns wird nach einer Entscheidung des Stadtrates von München die dortige Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft!
Ein tolles Weihnachtsgeschenk für alle Münchner Eigentümer, und ein Signal, dass über Bayern hinaus die Betroffenen ermutigen wird, grundsätzlich die bundesweite Abschaffung dieses Beitragsirrsinns durchzusetzen.
In Bayern selbst haben Viele auf diese Entscheidung gewartet. Erste Reaktionen aus der Stadt Neumarkt können Sie diesem Beitrag entnehmen:
Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht die Medien aus ganz unterschiedlichen Regionen der Bundesrepublik über den Unmut von betroffenen Eigentümern berichten, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen weder verstehen noch akzeptieren können. Mit einem bereits mehrfach von uns angeprangerter, völlig absurden und veralteten Vorteilsbegriff versuchen die Behörden zum einen von ihrer oft seit Jahren vernachlässigten Instandsetzungspflicht der kommunalen Straßen abzulenken, und zum anderen die Kostenbelastung der anliegenden Eigentümer beim dann meist unausweichlichen Straßenausbaumaßnahmen zu rechtfertigen. Vielfach ist es auch den Entscheidungsträgern in Gemeinden und Kommunen nicht wohl bei der Argumentation, denn der Bürger ist endlich mündig geworden, zumindest dann, wenn es an das eigene Geld geht. Bürgerinitiativen gründen sich bundesweit, vernetzen sich, und lassen sich nicht mehr abspeisen mit der Aussage, das landeseigene kommunale Abgabengesetz sei an der Misere Schuld. Die Kommunalaufsicht zwinge zum Handeln. Die eng mit uns kooperierenden Vereinigten Bürgerinitiativen für gerechte Kommunalabgaben (VerBiB) in Bayern fordern immer wieder lautstark und sichtbar – Weg mit der Straßenausbaubeitragssatzung!
Mehr… Weniger…München - Abendforum zum Thema „Straßenausbaubeiträge“ - der Präsident des VDGN, Herr Peter Ohm, stellt die Frage:
„Sind Straßenausbaubeiträge noch zeitgemäß?“
(Den Redebeitrag können Sie hier einsehen)
Das Fachforum „Straßenausbaubeiträge“ vom 09.12.2014 in München hat unter Teilnahme des VDGN e.V.
mehr als deutlich eine breite Allianz gegen die Willkür bei der Erhebung von Beiträgen für den kommunalen Straßenausbau in Deutschland bestätigt. Betroffene, Netzwerke, Vereine und Verbände verfolgen gemeinsam ein Ziel, die Finanzierung des Straßenausbaus darf nicht weiter ausschließlich auf dem Rücken der Anlieger erfolgen, er ist generell aus Steuern zu finanzieren. Der von den Verwaltungen gebetsmühlenartig verteidigte Vorteilsbegriff für den Anlieger hat spätestens im vorigen Jahrhundert seine Bedeutung verloren. Die einseitige Erhebung von Beiträgen für den Straßenausbau verstößt gegen das Grundgesetz und ist endlich bundesweit durch eine neue Gesetzgebung zu regeln. Kommunen, denen es auf Grund des Kommunalabgabegesetzes des jeweiligen Bundeslandes möglich ist, gehen inzwischen eigene Wege. Es ist dem Anlieger einfach nicht mehr zu vermitteln, das er zum Nutzen der Allgemeinheit bis an den Rand seiner Existenz, und vielleicht sogar noch darüber hinaus, durch die Beitragserhebung getrieben wird. Die Stadt München wird dem Beispiel Berlins folgen und die Straßenausbausatzung kippen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat der bayerischen Landeshauptstadt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen. Wer mag in der Haut der Bürgermeister stecken, die dem gern folgen würden, aber von Gesetzeskraft aus nicht dürfen? Was wird mit den Anliegern, die auch weiterhin mit Angst und Schrecken hilflos dem Treiben ihrer Verwaltungen bei der Planung und Luxussanierungen von Anliegerstraßen ausgesetzt sind? Es muss endlich Schluss sein mit diesem Akt der Willkür, dafür stehen wir auch 2015 ein.