Journal des VDGN, 10/11-2020

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Das kann teuer werden

Neue Grundsteuer: VDGN kämpft für möglichst geringe Belastung von Eigenheimern

Nach der Reform der Grundsteuer im vergangenen Jahr entscheiden nun die Bundesländer, ob sie das wertorientierte Scholz-Modell des Bundes übernehmen. Bei der Ermittlung der Grundsteuer für Wohngrundstücke werden dabei Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Mietniveaustufe herangezogen. Dieses Modell wollen nach einer VDGN-Auswertung neben Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein bisher auch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und das Land Berlin einführen. Der VDGN befürchtet gerade für die Ballungszentren in den östlichen Bundesländern deutliche Grundsteuererhöhungen, da hier bei der Bemessung der Grundsteuer bisher die Grundstückswerte von 1935 Grundlage waren. Gerade in den vergangenen Jahren sind aber Immobilien, vor allem Eigenheime samt Boden, in den Werten deutlich angestiegen.

Wie eine Großstadt auch mit Fingerspitzengefühl und Weitsicht die Reform der Grundsteuer angehen kann, beweist der Stadtstaat Hamburg: Auch hier sind in den vergangenen Jahren die Bodenwerte massiv angestiegen, was beim Scholz-Modell zu einer Explosion der Grundsteuer für Eigentümer und auch für Mieter geführt hätte. Nebenbei würde dieses Modell auch einen riesigen Verwaltungsaufwand bedeuten, weil die fortlaufende Änderung der Bodenwerte eine ständige Neuberechnung der Grundsteuer notwendig macht. Für die ohnehin überlastete Berliner Verwaltung also keine schöne Aussicht. Die Hansestadt Hamburg setzt im Gegensatz zum Berliner Senat auf das Wohnlagemodell, das sich an dem System orientiert, das bereits erfolgreich für den Mietenspiegel genutzt wird und zwischen den einzelnen „guten“ und „normalen“ Wohnlagen unterscheidet. Beispielsweise sind Wohnlagen gut, die Einzelhandel, Grünflächen in der Nähe vorweisen und verkehrsgünstig liegen oder geringe Lärmbelästigungen vorweisen. Zu diesem Flächen-Lage-Modell, das auch das Land Niedersachsen plant, erklärt Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel, daß die Grundsteuer künftig keinen schwankenden Bemessungsgrundlagen unterliegen solle, sondern ein in der Höhe verläßlich einzuplanender Haushaltsbestandteil für Stadt und Steuerpflichtige: „Der Einfluß der deutlichen Bodenwertsteigerungen in Hamburg auf die Grundsteuer wird begrenzt, die Wohnlagen über einen Rabatt bei normalen Wohnlagen mit abgebildet. Außerdem ist das Wohnlagenmodell sehr unbürokratisch.“

Andere Bundesländer lehnen das Scholz-Modell wie Hamburg ebenfalls ab: So etwa Bayern, das ein reines wertunabhängiges Flächenmodell einführt. Ebenso hat Baden-Württemberg erklärt, vom Bundesmodell abzuweichen. Hier wird ein Bodenwertmodell angewendet, das auf zwei Kriterien basiert: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt halten sich noch bedeckt. Hessen knüpft ebenso an das Flächenmodell an, zu dem ergänzend die Lage als Kriterium hinzugenommen wird. Sachsen wiederum strebt ein einfaches Modell an. Dieses soll regionale Besonderheiten berücksichtigen und ohne Steuererhöhungen auskommen. Hierzu soll bei der Steuermeßzahl künftig zwischen den Nutzungsarten differenziert werden.

In Kraft tritt die neue Grundsteuer am 1. Januar 2025. Die Finanzämter planen, die Feststellungen der Grundsteuerwerte und Grundsteuermeßbeträge möglichst bis zum 30. Juni 2024 zu erledigen. Die Gemeinden sind dann in der Lage, ihre Hebesätze zu ermitteln und die Grundsteuerbescheide bekanntzugeben. Der VDGN wird sich aber bis dahin gerade für die Eigenheimer und kleinen Wohnungseigentümer einsetzen und dafür kämpfen, daß die Belastungen durch die neue Grundsteuer möglichst gering bleiben.