Schleswig-Holstein Straßenausbaubeiträge

Opposition scheitert mit Antrag zur Beitragsabschsaffung

26. Januar 2023

Die Opposition ist mit dem Versuch gescheitert, per Gesetz die Beteiligung von Bürgern an Ausbaukosten für Straßen in Schleswig-Holstein abzuschaffen. CDU und Grüne lehnten am 25. Januar 2023 im Landtag in namentlicher Abstimmung den Gesetzentwurf von SSW, FDP und SPD ab.

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In Schleswig-Holstein können die Kommunen nun weiter selbst entscheiden, ob sie noch Straßenausbaubeiträge erheben. Einen entsprechenden Beschluss  hat der Landtag des damals noch schwarz-grün-gelb regierten Bundeslandes am 14. Dezember 2017 ohne Gegenstimmen gefasst. Laut Recherchen der Kieler Nachrichten verzichten bereits etwa 80 Prozent der Kommunen auf das Erheben von Straßenausbaubeiträgen.

In seiner Rede vor dem Landtag erklärte der erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: „CDU und Grüne verpassen heute die einmalige Chance, eine Ungerechtigkeit in diesem Land endgültig zu beseitigen. Der Flickenteppich, der dadurch entsteht, dass die eine Kommune Ausbaubeiträge erhebt und die andere nicht, beinhaltet die Frage, ob Geldausgaben für eine eigentlich gemeinschaftliche Nutzung von Straßen denjenigen allein zu überlassen ist, die zufälligerweise in einer Gemeinde und einer Straße Anlieger sind, in der diese Beiträge erhoben werden." (Die vollständige Rede finden Sie hier.)

Auch Beate Raudies von der SPD erklärte: "Wir können den Menschen nicht erklären, dass sie teilweise tausende Euro für die Sanierung von Straßen zahlen müssen, während das im Nachbarort und manchmal sogar auf der anderen Straßenseite nicht der Fall ist. Das ist ungerecht! Damit wird unser Land gespalten. Und dem politischen Ehrenamt erweisen Sie einen Bärendienst! Denn Fakt bleibt: eine echte Wahlmöglichkeit hatten und haben nur die Kommunen, die ohnehin über eine gute Finanzausstattung verfügen. Finanzschwächere Kommunen waren und sind wohl auch künftig gezwungen, ihre EinwohnerInnen durch Straßenausbaubeiträge zu belasten. Das war und ist politische Zechprellerei und wird dazu führen, dass sich die Schere zwischen armen und reichen Kommunen weiter öffnet." (Die vollständige Rede finden Sie hier.)
Lars Harms vom Südschleswigsche Wählerverband (SSW) sagte abschließend:  Wir brüsten uns regelmäßig damit, dass in Schleswig-Holstein die glücklichsten Menschen wohnen. Ich glaube, die glücklichsten Menschen leben da, wo keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Wo keine finanzielle Härte aufgrund von kommunalen Verkehrsentscheidungen drohen. Wo eine Landesregierung ihre Bürgerinnen und Bürger auffängt und eine gesetzliche Grundlage schafft, damit niemand sich in dieser Situation solch existenzielle Sorgen machen muss." (Die vollständige Rede finden Sie hier.) 

 

 

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Schwarz-Grün schmettert Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab

11. November 2022

CDU und Grüne haben am 9. November 2022 im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags von Schleswig Holstein einen Gesetzentwurf der Oppositionsparteien SPD, FDP und SSW zur Abschaffung der Beiträge abgelehnt. Selbst einer Expertenanhörung erteilten die regierungstragenden Fraktionen eine Absage.

Lesen Sie dazu die Pressemitteilungen von SWW und FDP.

 

Vom OVG bestätigt: Landwirt muss 190.000 Euro Strabs zahlen

28. Oktober 2021

Ein Landwirt aus Lütjenburg im Kreis Plön muss rund 190.000 Euro für den Ausbau einer Straße zahlen, die an sein Grundstück grenzt. Ein entsprechende Urteil ist jetzt vom Oberverwaltungsgericht in Schleswig bestätigt worden. Mehr dazu lesen Sie hier. Auch Focus online berichtete. Zu diesem Beitrag gelangen Sie hier. 

Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts  erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

„Es ist eine Tragödie, dass unsere Rechtslage es möglich macht, Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in ihrer Existenz zu gefährden.
Mit der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs haben wir nicht bloß den Kommunen ein Stück Selbstverwaltungshoheit zurückgeben wollen. Wir haben sie finanziell in die Lage versetzt, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gänzlich zu verzichten. Dass wir in Schleswig-Holstein noch immer Kommunen haben, die mit der Erhebung der Straßenausbaubeiträge ihre Verpflichtung zur Daseinsfürsorge auf die Bürgerinnen und Bürger, darunter zumeist die sogenannte Mittelschicht, abwälzen, um ihre Haushalte zu  sanieren, ist für uns Freie Demokraten nicht nachvollziehbar.

Deshalb ist es aus unserer Sicht dringend notwendig, die Straßenausbaubeiträge grundsätzlich abzuschaffen. Der Erhalt und der Ausbau kommunaler Straßen müssen durch Steuern finanziert werden, die jede Bürgerin und jeden Bürger nach seiner Finanzkraft zahlt, um unbillige Härten zu vermeiden.“

Zur Pressemitteilung

Straßenausbaubeiträge sollten der Vergangenheit angehören

10. November 2021

Bargteheide hat es vorgemacht. Mit diesem Verweis macht sich die SPD in Trittau für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stark.
Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier.

Petition wurde abgelehnt.

16. Oktober 2021

Sie wollten, dass der Landtag noch einmal darüber debattiert, ob Bürger zahlen müssen, wenn eine Gemeinde ihre Straße ausbaut. Die Petition wurde jedoch abgelehnt. Mehr lesen dazu in der shz.

Kieler Nachrichten: 80 Prozent der Gemeinden verzichten schon auf Straßenausbaubeiträge

5. März 2019

Die Zahl der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein, die Straßenausbaubeiträge erheben, ist gesunken. Etwa 80 Prozent verzichten laut Recherchen von KN-online darauf, Bürger direkt für den Straßenbau bezahlen zu lassen. Seit einem Jahr dürfen Kommunen entscheiden, ob sie die Beiträge erheben möchten.

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Recherchebasis sei eine Umfrage von Kieler Nachrichten und Segeberger Zeitung in 347 Kommunen in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Plön und Segeberg sowie in den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster, heißt es. Sie machen zusammen fast ein Drittel aller Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein aus.

284 der befragten Städte und Gemeinden verzichten demnach darauf, Bürger direkt für den Straßenbau bezahlen zu lassen. Das entspricht einem Anteil von fast 82 Prozent. Unter ihnen waren 40 Kommunen, die auf Grundlage des neuen Landesgetzes beschlossen haben, Straßenausbaubeiträge komplett abzuschaffen. Dazu gehören etwa die Städte Kiel und Neumünster.
Überraschend dabei sei, dass 244 Kommunen nach Angaben der Ämter bereits vor der Gesetzesänderung keine Beiträge erhoben – obwohl sie nach dem Kommunalabgabengesetz verpflichtet gewesen wären, Anlieger an den Kosten zu beteiligen. Die Erklärung: Die Gemeinden schoben einfach keine beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen an, sondern entschieden sich stets nur dazu, Straßen instand zu halten.

Angaben zu den Gründen für den Verzicht, eine interaktive Karte und weitere interessante details finden Sie auf KN-online.

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Klagen gegen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein erfolgreich

18. Januar 2019

Die 9. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat am 16. Januar 2019 zwei Klagen gegen Bescheide stattgegeben, mit denen wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau erhoben werden.
Zu den Gründen erklärte das Gericht in einer Pressemitteilung vom 17. Januar 2018:

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In Schleswig-Holstein ist im Jahre 2012 mit § 8a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die Möglichkeit eingeführt worden, statt einmaliger Beiträge für den Ausbau einer bestimmten Straße, zu denen nur die Anlieger dieser Straße herangezogen werden, wiederkehrende Beiträge für die jährlichen Investitionsaufwandes von allen Anliegern eines Abrechnungsgebietes zu erheben. Dabei können von der Gemeinde entweder alle Verkehrsanlagen oder aber lediglich Verkehrsanlagen einzelner Gebietsteile zu einem Abrechnungsgebiet zusammengefasst werden.
Die Gemeinde Oersdorf hat im Jahr 2013 eine solche Satzung erlassen und alle Verkehrsanlagen ihres Gemeindegebiets zu einem Abrechnungsgebiet zusammengefasst. Mit den angefochtenen Bescheiden hat sie die Investitionsaufwendungen für die Jahre 2015 bzw. 2016 auf die Anlieger umgelegt. Gegen diese Bescheide wenden sich die Kläger.
Das Verwaltungsgericht hält in seiner Entscheidung die zu Grunde liegende Satzung insoweit für unwirksam, als darin alle Verkehrsanlagen zu einem Abrechnungsgebiet zusammengefasst werden. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei es unzulässig, Straßen zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen, die einen strukturell gravierend unterschiedlichen Ausbauaufwand aufwiesen. Dies sei hier der Fall, da Ortsstraßen, die typischerweise Gehwege, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung aufwiesen, mit regelmäßig nicht vergleichbar ausgestatteten Wirtschaftswegen zusammengefasst worden seien. Darüber hinaus fehle es zumindest hinsichtlich einiger Straßen an dem gesetzlich erforderlichen funktionalen Zusammenhang. Da die Satzung unwirksam sei, fehle es an einer Rechtsgrundlage für die angefochtenen Bescheide.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ist die Berufung zugelassen worden. Diese kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden.

Zur Quelle gelangen Sie hier

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Lübeck schafft Straßenausbaubeiträge ab

30. November 2018

Die Hansestadt Lübeck schafft die Straßenausbaubeiträge für Anwohner ab. Das hat die Lübecker Bürgerschaft in ihrer Haushaltssitzung am Donnerstagabend mit knapper Mehrheit gegen die Stimmen von SPD und Grünen beschlossen. Darüber berichtet rtl.de am 30. November 2018.

Schleswig-Holstein: VSSD fordert: Straßenausbaubeiträge komplett abschaffen

15. Dezember 2017

Der VSSD bekräftigt angesichts einer nunmehr neuen Gesetzeslage in Schleswig-Holstein seine Forderung, die Straßenausbaubeiträge komplett abzuschaffen.
Zum Hintergrund: Die Kommunen in Schleswig-Holstein sind  jetzt nicht mehr verpflichtet, von ihren Bürgern Beiträge für Straßenausbau zu erheben. Das hat der Landtag in Kiel am 14. Dezember 2017 ohne Gegenstimmen beschlossen. Nur die SPD enthielt sich, weil sie noch einen Schritt weitergehen wollte. Sie tritt für eine komplette Abschaffung der Beiträge ein und hat  - nunmehr in der Opposition - damit eine Kehrtwende vollzogen. Erst 2012 war die Entscheidungsfreiheit der Kommunen durch die damalige Landesregierung von SPD, Grünen und SSW im Jahr 2012 gestrichen worden. 

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Dazu erklärt VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke: "Mit der berechtigten Kritik an den Straßenausbaubeiträgen hat die CDU im Wahlkampf viele Punkte sammeln können. In der Regierungsverantwortung ist sie jetzt auf halbem Wege stehen geblieben. Die einzig konsequente Lösung auch im Sinne der Schaffung von einheitlichen Lebensverhältnissen im Land bleibt die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Dieses Ziel darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Für uns steht fest: Es ist nicht nachzuvollziehen, dass in Zeiten allgemeiner Mobilität die Grundstückseigentümer noch immer den Löwenanteil der Straßenausbaukosten tragen sollen. Der VSSD fordert deshalb die Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus aus Steuermitteln und entsprechende Regelungen beim kommunalen Finanzausgleich."

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Signal für das Land: Neumünster (Schleswig-Holstein) schafft Straßenausbaubeiträge ab

29. November 2017

Jetzt steht es fest: Die Stadt Neumünster in Schleswig-Holstein wird künftig von ihren Bürgern keine Straßenausbaubeiträge mehr verlangen. Das ist am 21. November einstimmig von der Ratsversammlung beschlossen worden. In der Begründung heißt es unter anderem: Solche Beiträge seien nicht mehr zeitgemäß, die Einnahmen stünden zu Ausgaben und Aufwand in keinem Verhältnis. Straßenausbaubeiträge würden zudem regelmäßig für Unruhe unter Grundstückseigentümern sorgen und träfen vor allem alte Menschen, für die ihre Immobilie im Wesentlichen die Vorsorge für das Alter darstelle. Darüber berichten unter anderem die Lauenburgische Landeszeitung und der NDR. Der VSSD geht davon aus, dass die Entscheidung in Neumünster Signalwirkung auch für andere Kommunen haben wird.

So wird auch in Lübeck bereits heftig diskutiert. Laut LN Online liegen für die Bürgerschaftssitzung am 30. November mehrere Anträge vor. Die SPD wolle die Ausbaubeiträge abschaffen, wenn das Land die Einnahmeverluste kompensiert, wird SPD-Fraktionschef Jan Lindenau zitiert. Auch CDU-Fraktionschef Christopher Lötsch habe erklärt: „Wir stimmen der Abschaffung zu, erwarten aber vom Land den hundertprozentigen Ausgleich.“

Siehe dazu auch unseren Beitrag vom 13. November 2017

VDGN begrüßt Abkehr der SPD von Straßenausbaubeiträgen in Schleswig-Holstein

13. November 2017, aktualisiert am 15. November 2017

Kurswechsel muss auch in anderen Bundesländern zu einem Umdenken bei den Sozialdemokraten führen: Der VSSD-Dachverband VDGN begrüßt, dass der SPD-Landesverband Schleswig-Holstein beim Thema Straßenausbaubeiträge offensichtlich einen Kurswechsel vollzogen hat und jetzt deren komplette Abschaffung fordert. Ein entsprechender Beschluss wurde auf einem außerordentlichen Parteitag am Wochenende in Neumünster gefasst. Einer der Initiatoren war Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD), der sich bereits in der Vergangenheit mehrmals dagegen ausgesprochen hatte, Anlieger weiter mit Straßenausbaubeiträgen zu belasten.

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Allerdings müsse das Land als Ausgleich über den kommunalen Finanzausgleich für die Städte und Gemeinden dauerhaft einen Sondertopf nur für Straßenbau einrichten, so der SPD-Landesverband. Hintergrund ist, dass die neue Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein künftig den Gemeinden die Entscheidung selbst überlassen will, ob sie solche Beiträge erheben oder nicht.

Dazu erklärt VDGN-Pressesprecher Holger Becker: "Wir hoffen, dass der Kurswechsel in Schleswig-Holstein auch bundesweit endlich zu einem Umdenken bei den Sozialdemokraten führt. Gerade in den östlichen Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werden die
Straßenausbaubeiträge nach unseren Erfahrungen bisher von der SPD besonders vehement verteidigt. Auch dort gilt es zu erkennen: Das Modell, speziell die Anlieger zur Kasse zu bitten, um bessere Straßen für die Allgemeinheit zu schaffen, gehört der Vergangenheit an. Es  ist den Betroffenen nicht mehr zu vermitteln, führt in ländlichen Gegenden zu weiterer Entvölkerung und bringt für die Kommunen meist mehr Aufwand als Nutzen.“

Indes preschen schon erste Fraktionen in den Städten und Gemeinden des Landes vor. In Neumünster haben jetzt die Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis für Bürger (BfB) einen gemeinsamen Antrag gestellt, dass die Stadt zum 1. Januar 2018, spätestens jedoch zum Inkrafttreten des Gesetzes, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet. Die Stadtvertreter sollen auf der Sitzung am 21. November entscheiden. Darüber berichtet shz.de.

Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind, will auch die Gemeinde Stockelsdorf künftig auf die umstrittenen Straßenausbaubeiträge von Anwohnern verzichten. Darauf verständigte sich der Hauptausschuss am Montagabend. Der Beschluss fiel laut LN Online einstimmig.

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Schleswig-Holstein: Kommunen reagieren unterschiedlich

22. September 2017 

Am heutigen Freitag wird dem Landtag Schleswig-Holstein der Gesetzentwurf der Regierungskoalition vorgelegt, wonach es den Kommunen freistellt werden soll, ob sie Straßenausbaubeiträge von den Anwohnern verlangen wollen oder nicht. Die Reaktion aus den Kommunen fallen durchaus noch unterschiedlich aus.

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Laut einer Umfrage von NDR 1 Welle Nord ist noch nicht überall geplant, die Bürger von den Straßenausbaugebühren zu befreien, wenn das gesetzlich möglich wird. In Lübeck und in Flensburg soll sich zumindest nach dem Willen der Bürgermeister gar nichts ändern. Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) verweist etwa darauf, dass seine Stadt nicht auf die Beitragseinnahmen von bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr verzichten könne. Die Entscheidungshoheit haben letztlich jedoch die Stadtverordneten.

Dagegen haben Kommunen wie Heide, Süsel und Neumünster bereits die Chance erkannt und den Verzicht angekündigt. In der Stadt Kiel geht es in die gleiche Richtung.

Die Koalition hat indes angekündigt, das Minus in den Stadtkassen durch Landesmittel ausgleichen zu wollen, ohne das schon konkrete Summen genannt wurden.  Die Bürger in Lübeck und Flensburg können also durchaus noch hoffen und sollten entsprechend Druck machen. In einigen Gemeinden wird darüber nachgedacht, zumindest vorläufig als Ausgleich die Grundsteuer zu erhöhen.

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Schleswig-Holstein: Pflicht zur Anliegerbeteiligung wird abgeschafft

13. September 2017

Schleswig-Holstein: Die sogenannte Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen hat jetzt ein Gesetz vorgelegt, mit dem es künftig wieder den Gemeinden überlassen bleibt, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder darauf verzichten. Unter der rot-grün-blauen Vorgängerregierung war dies Pflicht. Darüber berichten die Kieler Nachrichten.

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Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Landtag in den nächsten Monaten einen entsprechenden Beschluss fassen. Mehrere Kommunen haben bereits angekündigt, durch eine allgemeine Anhebung der Grundsteuer den Verzicht auf die Ausbaubeiträge auszugleichen.
Dazu erklärte CDU-Fraktionschef Tobias Koch: „Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionspartner bekommen die Gemeinden wieder die Möglichkeit, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Damit ist ein weiterer Punkt des 100-Tage-Programms und des CDU Wahlprogramms erfüllt." Durch die vorgesehene Gesetzesänderung hätten die Städte und Gemeinden nun die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen auf eine Beitragserhebung zu verzichten. Das sei bisher nicht der Fall gewesen: Nach der geltenden Rechtslage seien die Kommunen aufgrund der Finanzmittelbeschaffungsgrundsätze der Gemeindeordnung und den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes bisher grundsätzlich verpflichtet gewesen, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Koch verwies darauf, dass im Koalitionsvertrag zudem geregelt sei, dass ein Verzicht auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen nicht zu Nachteilen für die Kommunen bei der Genehmigung des Kommunalhaushaltes oder der Mittelzuweisung durch das Landführen werde." Mit der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs bis Ende 2020 werden die Kommunen außerdem finanziell in die Lage versetzt, ihrer Verpflichtung zum Ausbaukommunaler Straßen nachzukommen. Bereits jetzt haben mehrere Kommunenangekündigt, durch eine allgemeine Anhebung der Grundsteuer den Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen finanziell auszugleichen. Genau diese Entscheidungsfreiheit wird den Kommunen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verschafft, so dass jetzt unbürokratisch individuelle Lösungen vor Ort gefunden werden können", so Koch.

Die FDP geht noch einen Schritt weiter. Bereits vor der Wahl erklärte deren parlamentarischer Geschäftsführer Christopher Vogt: "Aus unserer Sicht ist es dringend notwendig, dass die Straßenausbaubeiträge grundsätzlich abgeschafft werden. Der Erhalt und der Ausbau der kommunalen Straßen ist Bestandteil der Daseinsvorsorge und muss deshalb steuerfinanziert werden. Der Erwerb von Wohneigentum in unserem Land muss wieder attraktiver werden. Wer nicht kalkulieren kann, ob ihm in naher Zukunft ungefragt vielleicht eine Rechnung in vier- oder fünfstelliger Höhe präsentiert wird, wird möglicherweise von einem Immobilienerwerb absehen."

Die SPD hat eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes bisher immer abgelehnt.

Den Gesetzentwurf mit Begründung finden Sie hier

 

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Schleswig-Holstein: CDU bei Ausbaubeiträgen jetzt in der Pflicht

11. Mai 2017

Nach den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein nehmen Betroffene von Straßenausbaubeiträgen jetzt den designierten Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) beim Wort. Er hatte als Spitzenkandidat angekündigt, im Falle seines Wahlsieges die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen oder es zumindest den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben. 

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Dazu sollten die Städte und  Gemeinden vom Land entsprechend finanziell ausgestattet werden. Die Straßenausbaubeiträge waren  ein zentrales Thema auf vielen Wahlkampfveranstaltungen, so auch in Uetersen. Darüber berichtete das Hamburger Abendblatt am 15. April 2017. Die Straßenausbaubeiträge seien unfair und würden Bürger finanziell ruinieren, wird Günther dort zitiert. Nicht selten seien Beträge zwischen 10.000 und 80.000 Euro von Anwohnern zu begleichen, wenn Straßen saniert werden müssen. "Dafür zahlen Bürger eigentlich Steuern", so Günther. Der Erhalt der Infrastruktur sei eine Grundaufgabe von Land und Kommunen.

Bereits jetzt berufen sich viele Bürgerinitiativen auf die Wahlkampfversprechen, so auch in Bad Schwartau/Stockelsdorf. An der Umsetzung werde sich der designierte Ministerpräsident nun messen lassen müssen, heißt es im Wochenspiegel vom 9. Mai 2017.

"Wir werden die kommunale Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abschaffen." So hat es Günther auch in seinem 100-Tage-Programm angekündigt.

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VSSD lehnt halbherzige Änderungsvorschläge für das KAG Schleswig-Holstein ab

Straßen werden von der Allgemeinheit genutzt und bringen den Anliegern keinen individuell zurechenbaren Vorteil. Der Straßenausbau muss deshalb aus Steuermitteln und nicht aus Beiträgen der Anlieger finanziert werden.  Diese Grundsatzposition hat der VDGN-Mitgliedsverein VSSD jetzt in seiner schriftlichen Stellungnahme zur geplanten Änderung des Kommunalabgabengesetzes von Schleswig-Holstein untermauert.
Beratungsgegenstand zum Anhörungsverfahren des Innen- und Rechtsausschusses am 27. Januar waren ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und ein Änderungsantrag der Piraten-Fraktion. Beide Vorlagen werden vom VSSD abgelehnt, weil mit ihnen  eine große Chance in Schleswig-Holstein vergeben wird, Grundsätzliches anzugehen und die Beiträge abzuschaffen, wie es bereits in Baden-Württemberg und Hamburg der Fall ist.  

Die Beitragserhebung zur Finanzierung des Straßenausbaus ist tot. Der VSSD lehnt konsequent eine halbherzige Anpassung oder Korrektur des Kommunalen Abgabengesetzes ab.

In der Stellungnahme heißt es dazu unter anderem: „Die Straße als öffentliches Gut kann nicht aus Beiträgen, sondern muss aus dem Steueraufkommen finanziert werden. Werden aber Beiträge für die Finanzierung eines der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Gutes erhoben, stellt dieses einen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip dar. Der zur Begründung der Beitragspflicht noch immer fast gebetsartig genannte besondere Vorteil  des Grundstückseigentümers geht schon fehl in der Annahme, der Sachverhalt der Straßenerneuerung könne -- in Anlehnung an das Erschließungsrecht, in einen grundstücksbezogenen Sachverhalt mit ebenfalls grundstücksbezogenen Vorteil umgedeutet werden. Im Gegensatz zur Erschließung stellt der Ausbau der Straße eine bloße Verbesserung der Befahrbarkeit dar. Die daraus abgeleitete Behauptung der Steigerung eines Gebrauchswertes kann jedoch keinen grundstücksbezogenen Sondervorteil begründen, weshalb eine nachfolgende Beitragspflicht nicht entstehen kann.“

Sowohl der vorliegende Gesetzentwurf als auch der Änderungsantrag sind letztlich erzwungene Reaktionen auf die immer lautender werdenden Proteste in den Bundesländern, so auch in Schleswig-Holstein. Für den VSSD steht jedoch fest: Ohne Abkehr von der Beitragserhebung für den Straßenausbau wird es keine Befriedung der Bevölkerung geben.

Den Wortlaut der Stellungnahme finden Sie hier.

VSSD wird zur geplanten Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Schleswig-Holstein angehört

20 .Dezember 2016

Erst vor einigen Tagen hat Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer die Diskussion um die Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein noch einmal so richtig angefacht. Seine Forderung nach Abschaffung der unzeitgemäßen Belastung von Grundstückseigentümern hat ein großes Medienecho gefunden. Wohl auch deshalb, weil Kämpfer Mitglied der SPD ist - einer Partei, die sich auf Landesebene  ebenso wie die mit ihr koalierenden Grünen bisher mit Händen und Füßen gegen einen solchen Schritt gewährt hat. Doch an der Pateibasis findet Kämpfer  bei nicht wenigen seiner Amtskollegen Unterstützung. Die CDU plädiert ohnehin dafür, es den Gemeinden  selbst zu überlassen, ob sie Ausbaubeiträge , und die FDP erwägt deren gänzliche Abschaffung. Die Piraten fordern zu diesem Thema Bürgerentscheide und haben einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht.

Es wird also spannend, wenn im kommenden Jahr über die vorgesehene Änderung des Kommunalabgabengesetzes von Schleswig-Holstein diskutiert wird. Benannt von den Piraten ist der VSSD jetzt aufgefordert worden, im Zuge der schriftlichen Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses eine Stellungnahme abzugeben. Termin ist der 27. Januar  2017. Dazu erklärt VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke: „Ausgebaute Straßen werden von der Allgemeinheit genutzt und bringen den Anliegern keinen individuell zurechenbaren Vorteil. Der Straßenausbau muss deshalb aus Steuermitteln finanziert werden.  Diese Grundsatzposition unseres Vereins werden wir in der Stellungnahme mit Argumenten und Fakten untermauern.“

SPD für die Abschaffung der Beitragspflicht zum Straßenausbau?!

13. Dezember 2016

Es wäre zu schön, wenn diese Schlagzeile eine bundesdeutsche Wende in der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur signalisieren würde, oder vielleicht doch? Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD) hat die Kraft, sich laut und deutlich für eine Erhöhung der Grundsteuer anstelle einer Beitragserhebung auszusprechen. Ein enormer Verwaltungsaufwand stehe in keinem Verhältnis zum Ertrag, so OB Kämpfer. Mit diesen Aussagen im Gespräch mit den Kieler Nachrichten hat der SPD-Spitzenpolitiker die Diskussion um die Straßenausbaubeiträge weiter angefacht. Auch CDU und FDP haben sich jetzt zu Wort gemeldet

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Vor fast genau drei Jahren haben denselben Vorstoß Finanzdezernent Frank Jauch und Oberbürgermeister Schröter (beide SPD) in Jena unternommen, damals erfolglos. OB Kämpfer geht nun noch weiter und erteilt wiederkehrenden Beiträgen ob des noch größeren Verwaltungsaufwandes eine schallende Abfuhr. Heikendorfs Bürgermeister Alexander Orth (ebenfalls SPD) bezeichnet diese zu Recht als „bürokratisches Monstrum“. Kämpfer wünscht sich eine Diskussion, die nicht einfach im Status Quo verharrt.
Dazu VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke: "Es tut sich etwas in den Ländern unserer Republik. Wir dürfen nicht nachlassen und immer wieder unsere berechtigten Forderungen gegenüber der Politik erheben. Es ist nicht das Parteibuch entscheidend, sondern der Mensch, der die Bürger ignoriert oder ernst nimmt. Letzterem gehört unsere Stimme und Unterstützung."
Dass in Schleswig-Holstein noch immer so manch ein Genossen wohl nur von seinem Rathaussessel das Geschehen in seiner Gemeinde beurteilt, belegt die Aussage des Bürgermeisters von Bad Segeberg, Dieter Schönfeld (SPD) in den Kieler Nachrichten:  „Und wer einen Vermögenswert wie ein Haus und ein Grundstück besitzt, ist doch grundsätzlich kein armer Mensch.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.

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