Niedersachsen Straßenausbaubeiträge

Stadtrat beschließt einstimmg Abschaffung

24. Mai 2023

Der Rat der Stadt Osnabrück hat am 23. Mai einstimmig für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Strabs) gestimmt. Mehr dazu lesen Sie im NDR-Beitrag.

Osnabrück schafft die Beiträge ab

12. Mai 2023

Der Finanzausschuss von Osnabrück hat jetzt mit einem gemeinsamen Beschluss die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in der Stadt auf den Weg gebracht. Die Zustimmung des Rates am 23. Mai gelte als sicher, weil sich hinter dem Vorschlag alle Fraktionen versammelt hätten, heißt es. Damit könne die geänderte Satzung bereits Anfang Juni in Kraft treten.
Mehr dazu lesen Sie in der Osnabrücker Rundschau vom 10. Mai 2023 (bitte anklicken).

Laut einer aktuellen Umfrage des Niedersächsischen Bündnisses gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) bei den 942 Städten und Gemeinden im Land haben inzwischen 50 Prozent der Kommunen im Land die Strabs abgeschafft.
Mehr dazu lesen Sie hier.

Strabs beim Karnevalsumzug in Niedersachsen

20. Februar 2023

Ossensamstag: Osnabrück ist wieder im Karneval-Fieber. Mittendrin im Karnevalsumzug eine Gruppe unbeugsamer Bürger mit einem eigenen Festwagen. Sein Motto: Protest gegen oft fünfstellige Straßenausbaubeiträge für Anwohner. Statt Bonbons wurden aus vollen Händen Schokoladentaler in die Zuschauermenge am Straßenrand geworfen. Eine originelle Idee. Darüber berichtete der NDR am 18. Februar 2023.  Zum Beitrag gelangen Sie hier (bitte anklicken).   

RTL: Hohe Belastung durch Straßenausbaubeiträge

5. Dezember 2022

In der Ellerstraße in Osnabrück sollen jetzt die Anwohner in die eigene Tasche greifen. Bei Summen von bis zu 61.000 Euro ist das nicht nur ärgerlich, sondern existenzbedrohend. RTL hat das Thema aufgegriffen und die Gesamtsituation in Niedersachsen beleuchtet. Zu diesem Beitrag gelangen Sie hier.

Beitrags-Flickenteppich in Niedersachsen

1. September 2022

Von den niedersächsischen Kommunen, die an der landesweiten NDR-Umfrage teilgenommen haben, erheben immer noch 43 Prozent Straßenausbaubeiträge. Mehr dazu lesen Sie hier (bitte anklicken). Vor allem in den vergangenen drei Jahren wurden Straßenausbaubeiträge zunehmend abgeschafft - seit 2019 jährlich in mehr als 50 Kommunen.

Anwohner klagen erfolgreich gegen Straßenausbaubeiträge in Osnabrück

10. Januar 2022

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat mit zwei Urteilen zwei Klagen von Anliegern der Straße Am Pappelgraben stattgegeben und die von der Stadt Osnabrück (Beklagte) per Bescheid erhobenen Straßenausbaubeiträge, soweit sie angefochten waren, aufgehoben.

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Dazu heißt es weiter in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts:
Hintergrund der Erhebung der Straßenausbaubeiträge waren Erneuerungsarbeiten der Straße Am Pappelgraben im Bereich zwischen den Einmündungen in die Quellwiese und Wüstenstraße.
Zur Begründung der stattgebenden Entscheidungen führte die Kammer aus, bereits die Straßenausbaubeitragssatzung selbst weise Fehler auf. Konkret fehle es an einer wirksamen Verteilungsregelung. Diese betreffe die Einordnung der Straßenart der erneuerten Straße, die maßgeblich dafür sei, wie der entstandene Aufwand verteilt werde. In ihrer Satzung habe die Beklagte auf die Funktion der Straße nach ihrer Verkehrsplanung abgestellt, nicht auf die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse. Maßgeblich für den von den Anliegern zu tragenden Anteil des Aufwands für Verbesserungen oder Erneuerungen einer Straße sei aber der tatsächliche Anteil des Anliegerverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen, zumal die Verkehrsplanung der Gemeinde aufgrund der tatsächlichen Verkehrsverhältnisse überholt sein könne. Die Kammer hat in ihren Entscheidungen auf weitere Zweifel an der gegenwärtig gültigen Satzungsregelung der Beklagten hingewiesen. Die Heranziehungsbescheide seien aber allein wegen Fehlens einer wirksamen Verteilungsregelung aufzuheben gewesen.
In der Kammer sind weitere neun Verfahren von Anliegern der Straße Am Pappelgraben anhängig, deren Entscheidung die Kammer mit Blick auf die im Dezember verhandelten Verfahren einstweilen zurückgestellt hat.
Die Urteile (1 A 219/19 und 1 A 200/19) sind noch nicht rechtskräftig und können mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Quelle: https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/anwohner-klagen-erfolgreich-gegen-strassenausbaubeitrage-in-osnabruck-207390.html

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Hambühren schafft Straßenausbaubeiträge ab / Ort war Ausgangspunkt der VDGN-Verfassungsbeschwerde

27. Juli 2020

Nach jahrelangen Diskussionen haben sich SPD, CDU und UFO im Gemeinderat von Hambühren durchgesetzt und die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung verabschiedet. Die symbolträchtige Ostlandstraße soll nun die letzte Straße im Ort bleiben, deren Ausbau die Anwohner mit hohen Einmalbelastungen von mehreren Tausend Euro belastet hat. Mehr dazu lesen Sie beim Hambührener Bürgerforum sowie in der Celler Presse vom 27. Juli 2020.

Hambühren war Ausgangspunkt für Verfassungsbeschwerde des VDGN

Die Anwohner der Ostlandstraße warten indes noch immer auf eine höchstrichterliche Entscheidung. Ihr Fall war konkreter Ausgangspunkt für die vom VDGN initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträge auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Länder.
Die Anlieger der Ostlandstraße hatten sich unter Führung des VDGN zu einer Prozessgemeinschaft zusammengefunden. Sowohl vom Verwaltungsgericht als auch vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen wurde die Klage jedoch abgewiesen.
Daraufhin legte der VDGN im Juni 2017 beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde ein. Da aber gleichzeitig beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Revision eingelegt werden musste, ruhte die Verfassungsbeschwerde bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 30. Juli 2018 (Az: 9 B 23/17) die Revision nicht zugelassen. In der Begründung dieses Beschlusses wiederholte es die gängigen Formulierungen, mit denen die Verwaltungsgerichte stets die Existenz eines wirtschaftlichen Vorteils für die Anlieger unterstellen, ohne wirklich auf die zahlreichen Gegenargumente des VDGN für diesen konkreten Fall einzugehen.
Der VDGN hat die Begründung seiner Verfassungsbeschwerde daraufhin nochmals erweitert. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, das schon einige Male bewiesen hat, dass es auch nicht davor zurückschreckt, eine lange eingefahrene Rechtspraxis als verfassungswidrig zu erklären.
Mit Schreiben vom 2. Oktober 2018 (also nach der Entscheidung des BVerwG vom 30. Juli 2018) teilte das Bundesverfassungsgericht unseren Rechtsanwälten mit, dass die Verfassungsbeschwerde nunmehr unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2201/18 eingetragen wurde und der zuständigen Richterkammer zur Entscheidung vorgelegt werde.
Ein Entscheidungstermin wurde noch  nicht bekanntgegeben und auch für uns noch nicht absehbar.

Straßenausbaubeiträge weiter in der Kritik

10. März 2020

Die Kritik an den Straßenausbaubeiträgen in Niedersachsen reißt trotz der jüngst verabschiedeten Reform nicht ab. Das neue Gesetz sei unsozial, kritisierte Michael Zacharias, der Sprecher eines landesweiten Bündnisses, dem sich 80 Bürgerinitiativen angeschlossen haben.  Im Land gebe es einen willkürlichen Flickenteppich, der abgeschafft werden müsse. Lesen Sie dazu einen Beitrag des Norddeutschen Rundfunks.

NDR berichtet über Widerstand gegen Straßenausbaubeiträge

21. Mai 2015

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat am 20. und 21. Mai ausführlich über den Widerstand gegen die Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen und Schleswig-Holstein berichtet. Den TV-Beitrag in der Sendung "Markt finden Sie hier. Den Radiobeitrag auf NDR-Info hören Sie hören Sie hier.

Steuerzahlerbund will Straßenausbaubeiträge komplett abschaffen

23. März 2019

Dem niedersächsischen Steuerzahlerbund geht ein Reformpaket von CDU und SPD für die Entlastung der Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen nicht weit genug. Er will stattdessen, dass die Beiträge komplett abgeschafft werden.

"Straßenausbaubeiträge sind ungerecht, streitanfällig, vielfach existenzgefährdend, verwaltungsaufwendig und mit hohem politischem Ärger in Städten und Gemeinden behaftet", wird der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Bernhard Zentgraf, am 22. März in der Osnabrücker Zeitung zitiert.

Das Konstrukt der SAB ist nicht zu reparieren

21. März 2019

Nach Informationen der Celleschischen Zeitung (21. April 2019) hat sich die rot-schwarze Regierungskoalition in Niedersachsen auf eine Änderungen zu den Straßenausbaubeiträgen geeinigt. Die angeführten Punkte decken sich mit den Ankündigungen, die bereits von Koalitionsvertretern beim vierten landesweiten Treffen der Bürgerinitiativen gegen Straßenausbaubeiträge in Hannover gemacht wurden. Auf der Internetseite der Adendorfer Bürgerinitiative werden Sie wie folgt aufgeführt:

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  • Die Gemeinden werden zur dauerhaften Unterhaltung und Reparatur der Straßen verpflichtet (Nachweispflicht). Für Straßen, die jünger
    als 25 Jahre alt sind, müssen die Kommunen nachweisen, dass sie die Instandhaltung nicht sträflich vernachlässigt haben.
  • Fördermittel des Landes werden zukünftig auch den Bürgern anteilig zugerechnet.
  • Kommunen sollen zukünftig über die Höhe der Beitragssätze selbst entscheiden.
  • Kommunen sollen den Anliegern zukünftig erlauben, ihren Beitrag für die Straßenerneuerung auf 20 bis 25 Jahre zu strecken. Wird die Rechnung nicht
    gezahlt, bleibt die Schuld mit niedrigem Zins auf der Immobilie.
  • Die Berechnungsgrundlage für Eckgrundstücke oder Raumtiefe soll geändert werden, um die Benachteiligung einzelner Eigentümer
    auszuschließen.

    Dazu erklärten Heiko Malinski und Joachim Dreilich vom Koordinatorenteam des Niedersächsischen Bündnisses gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS): „Jede mögliche Erleichterung für die Bürger ist ein wichtiger Zwischenschritt. Trotzdem bleibt unsere Forderung nach ersatzloser Streichung der STRABS bestehen. Infrastrukturerhaltungen müssen durch allgemeines Steueraufkommen finanziert werden.“

    So sieht es auch der VSSD. Dessen Vorsitzender Lothar Blaschke erklärt: Das Herumbasteln am KAG wird weder zum Ziel noch zur Beruhigung führen. Eine Ungerechtigkeit wie Straßenausbaubeiträge schafft man nur durch konsequente Abschaffung aus der Welt. Ein solches Konstrukt ist nicht zu reparieren"

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    „So einfach lassen wir uns nicht abspeisen“

    13. Dezember 2018

    Ein Interview mit Joachim Dreilich von der Adendorfer Bürgerinitiative über den Kampf gegen die Straßenausbaubeiträge ist in der VDGN-Zeitschrift "Das Grundstück" 2018-11/12 erschienen. Joachim Dreilich ist VDGN-Mitglied und Sprecher der Bürgerinitiative „Wir für Adendorfs Straßen“, die sich schon seit sechs Jahren für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen stark macht. Zum Interview gelangen Sie HIER.

    Wie steht es mit SAB rund um Hannover

    7. Dezember 2018

    In vielen Kommunen der Region Hannover diskutieren Politiker, ob die umstrittenen Bürgerbeiträge für Straßenerneuerung abgeschafft werden sollten. In Hannover und Laatzen werden die Gebühren nun gestrichen. Und auch andernorts wird über die Abschaffung diskutiert. Das Göttinger Tageblatt vom 7. Dezember 2018 gibt einen Überblick zum Stand der Dinge für alle Kommunen der Region.

    Aufruf zur Demo gegen Strabs in Hannover

    25. November 2018

    Zu einer Demonstration für die ersatzlose Abschaffung der Straßenausbaubeiträge laden das Aktionsbündnis Hannoverscher Bürgerinitiativen und das Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge am Donnerstag, dem 29. November 2018, um 13.30 Uhr zum Neuen Rathaus Hannover, Trammplatz 2, ein. Der Anlass: Im Anschluss an die Demo findet um 15 Uhr die letzte Ratssitzung vor der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2019/20 statt. Der Aufruf der Initiativen: "Kommen Sie zum Rathaus und bringen Sie Ihre Nachbarn und möglichst auch Plakate mit." Fest steht: Diese Demo hat große Bedeutung für den Kampf gegen die Straßenausbaubeiträge in ganz Niedersachsen.

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    Zur Bedeutung dieser Demo erreichte uns folgendes Schreiben von Dr. Wolf D. Sachweh aus Hannover: "Nach diversen Medienberichten werden Sie sich möglicherweise fragen, ob eine Teilnahme an der Demonstration am 29.11.2018 für Sie überhaupt noch nötig ist. So wurde bisher vom Mehrheitsbündnis im Rat der Eindruck erweckt, dass Grundeigentümer, die bis zum 31.12.2018 keine Rechnung erhalten, dann auch nicht mehr belastet werden würden, siehe u. a. HAZ vom 22.10.2018, Seite 9, und "Hallo Hannoversches Wochenblatt", 31.10.2018, Seite 2. Zitat: „Alle Rechnungen, die Grundstückseigentümer noch bis 31. Dezember 2018 bekommen, müssen aber bezahlt werden“, heißt es aus Kreisen des rot-grün-gelbe Ampel-Bündnisses. Es gebe keine rückwirkende Entlastung. (Zitatende) Wenn diese Aussage gelten würde, würden die meisten Grundeigentümer im Bereich GIB I und II in Oberricklingen von Straßenausbaubeitragsbescheiden verschont werden. In einem Artikel in der HAZ vom 05.11.2018, Seite 11, steht: "Wie sich schon angekündigt hatte, müssen Hannoveraner sich ab Beginn kommenden Jahres nicht mehr an den Kosten für Straßensanierungen beteiligen, die ab diesem Zeitpunkt geplant und beschlossen werden." Die Formulierung "Wie sich schon angekündigt hatte .... " ist irreführend. Angekündigt war das so gerade nicht. Wenn die letzte Aussage gelten würde, würden alle Grundeigentümer im Bereich Munzeler, Springer, Wennigser, Ronnenberger, Barsinghäuser und Gehrdener Straße noch abkassiert werden, selbst in den Straßen, in denen überhaupt noch nicht mit der Grunderneuerung begonnen wurde. Eine entsprechende Klarstellung steht aus. Bis dahin sollte weiter demonstriert werden. Lassen Sie sich nicht vorzeitig "ruhig stellen". Kommen Sie daher unbedingt zur Demonstration am 29.11.2018 !!! Mit nachbarschaftlichen Grüßen Dr. Wolf D. Sachweh Wennigser Str. 49 30459 Hannover Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: dr.sachweh@t-online"

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    Laatzen schafft Straßenausbaubeiträge ab

    14. November 2018

    Wenn Laatzener Straßen künftig grundsaniert oder neu gebaut werden, sollen keine Anliegerbeiträge mehr erhoben werden. Der Fachausschuss hat die Aufhebung der Straßenausbausatzung beschlossen. Siehe Neue Presse vom 13. November 2018.

    Pistorius will Straßenausbaubeiträge erhalten .

    14. November 2018

    Das Land Niedersachsen will den Kommunen weiterhin gestatten, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Das machte Innenminister Boris Pistorius im Landtag klar. darüber berichtet die Hannoversche Allgemeine am 14. November 2018.

    Stade kippt die Straßenausbaubeiträge

    26. September 2018

    Der Beschluss des Stadtrates am 24. September war einstimmig: Die Stadt Stade schafft mit sofortiger Wirkung ihre umstrittenen Straßenausbaubeiträge ab. „Alle Straßen, die derzeit in der Sanierung stecken und noch nicht abgeschlossen sind, werden nicht mehr nach dieser Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet“, wird Stadtbaurat Lars Kolk im Weser-Kurier vom 26. September 2018 zitiert. „Von vielen Betroffenen wird damit eine große Last genommen“, erklärte Niels Finn vom „Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge“. Dem Bündnis gehören mittlerweile fast 40 Gruppen an.

    Niedersachsens CDU uneins über SAB. NBgS bleibt am Ball

    11. September 2018

    Zum Thema Abschaffung der Straßenausbaubeiträge konnte auf dem Niedersächsischen Landesparteitag am 8. September 2018 keine gemeinsame Position erzielt werden. Darüber berichteten unter anderem der NDR und die Braunschweiger Zeitung/dpa. Das Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge NBgS war mit einem Info-Stand auf dem Parteitag vertreten (siehe dazu die Pressemitteilung).

    Mehr…

    Nach einer kontroversen Debatte stimmte die Mehrheit der Delegierten für einen geänderten Antrag, der zunächst die Einberufung einer Fachkonferenz aus Experten, Bürgerinitiativen, Gemeinden und Politikern zu dem Thema vorsieht. Ursprünglich hatte ein vom Kreisverband Stade eingebrachter Antrag gefordert, die Landesregierung solle gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einen Vorschlag zur Aufhebung der Gebühren entwickeln.

    Das NBgS nimmt natürlich auch die SPD in die Pflicht. In einem Offenen Brief wird die SPD-Landtagsfraktion aufgefordert, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben und an der Debatte über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge  teilzunehmen.

    Der Städte- und Gemeindebund Niedersachsen habe seine Blockadehaltung mittlerweile aufgegeben und könnte sich eine Abschaffung der Zwangsabgabe vorstellen, wenn das Land den Straßenausbau finanziert, so das NBgS mit Bezug auf eine NDR-Sendung. Mehr darüber erfahren sie hier.

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    Niedersachsen: Bündnis gegen SAB erhöht den Druck

    1. August 2018

    Mit einer Vielzahl von Aktionen erhöht das Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) den Druck auf die Politik. In einem Schreiben vom 30. Juli unter anderem an Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) werden Landesregierung und  Koalitionsfraktionen im Niedersächsischen Landtag aufgefordert, noch im Jahr 2018 durch eine geeignete Gesetzesvorlage mit einem echten Systemwechsel unter Heranziehung der am 14. Juni 2018 verabschiedeten "Blaupause" aus Bayern zu beginnen.
    Für den 15. August wird zur Unterstützung einer
    Demonstration der Südstadt-Initiative aus Hannover ab 15 Uhr vor dem Neuen Rathaus der Landeshauptstadt aufgerufen, bei der die gesammelten Unterschriften gegen die Straßenausbaubeiträge  an Repräsentanten der Stadtpolitik übergeben werden sollen.
    Am 18. August wird zum 
    zweiten landesweiten Treffen der niedersächsischen Bürgerinitiativen nach Hannover eingeladen.

    Weitere Nachrichten zu Straßenausbaubeiträgen in Niedersachsen finden Sie hier. 

    CDU Niedersachsen plant Konferenz zur SAB-Abschaffung

    Niedersachsens CDU-Generalsekretär Kai Seefried plant Konferenz zur SAB-Abschaffung in seinem Bundesland. "Immer wieder führt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu heftigen und schwierigen Diskussionen in vielen Kommunen. Allein in Niedersachsen sind mittlerweile über 30 Bürgerinitiativen aktiv geworden und kämpfen für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge", heißt es in einer Pressemitteilung. Mehr dazu lesen Sie hier.

    Niedersachsen: Chance nutzen und SAB abschaffen

    1. Juni 2018

    In Niedersachsen hat die FDP als Oppositionsfraktion am 24. Januar 2018 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Paragraphen 6 und 6b des Kommunalabgabegesetzes und damit zur vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in den Landtag eingebracht hat. Vorbild des Vorstoßes ist die entsprechende Initiative in Bayern. Dazu findet am 5. Juni 2018 eine Anhörung im Niedersächsischen Landtag statt. Im Vorfeld hat der VSSD-Dachverband VDGN dazu eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

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    Der Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion findet die grundsätzlich Zustimmung des VDGN und des VSSD. Nur die unbedingte Abschaffung von Beiträgen für den Aus-, Um- oder Neubau öffentlicher Straßen schafft Rechtssicherheit und soziale Gerechtigkeit. Der VDGN lehnt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ab,  weil sie unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt zu rechtfertigen sind. Solange Straßenausbaubeiträge erhoben werden, werden diese – auch mit Hilfe des VDGN – vor die Gerichte gebracht. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das Bundesverfassungsgericht die verfassungswidrige Praxis der Erhebung stoppt. Nicht ohne Grund wurden die Straßenausbaubeiträge in den Ländern Berlin, Hamburg und München und in vielen Kommunen der Republik abgeschafft.  Kann es im Sinn der gewählten Abgeordneten dieses Landtages sein, dass bei Beibehaltung der aktuellen Gesetzeslage  gerade den Bürgern die Kosten für die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur aufgebürdet werden, die in finanzschwachen Gemeinden leben? Mut und Tatendrang zum Wohle der Bevölkerung kann jeder Wähler verlangen. Diese registrieren sehr wohl, dass auch diese Regierung eklatant in der Frage der Abgabengerechtigkeit versagt. Die Politikverdrossenheit und das Erstarken populistischer Bestrebungen und Parteien ist nicht die Quittung einer intoleranteren Bevölkerung, sondern logische Folge des Versagens der Regierenden.

    Den vollständigen Text der VDGN-Stellungnahme finden Sie hier

    Die Stellungnahme unseres Partners AVgKD finden Sie hier

    Die Anhörung findet am Dienstag, dem 5. Juni, ab etwa. 11.05 Uhr im Interimsplenarsaal des Niedersächsischen. Landtages in Hannover, Am Markte 7/8, statt.  Der Eingang befindet sich in der Fußgängerzone, gegenüber der Marktkirche. vor dem Landtag ist eine Protestversammlung angemeldet.

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    FDP bringt Gesetzentwurf ein

    aktualisiert am 26. Januar 2018

    Der Stein ist ins Rollen gebracht. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist ins Zentrum der kommunalpolitischen Diskussion gerückt, täglich gibt es neue Entwicklungen und neue Schlagzeilen. In Niedersachsen ist es ebenfalls FDP-Fraktion, die am 24. Januar ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung der Paragraphen 6 und 6b des Kommunalabgabegesetzes und damit zur vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in den Landtag eingebracht hat. Hintergrund:  In Niedersachsen wird es derzeit den Kommunen weitestgehend selbst überlassen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Etwa ein Drittel der Kommunen verzichtet in Niedersachsen auf diese Beiträge.

     Weiteres dazu lesen Sie hier.

    RTL-Explosiv in Stade: VDGN: Straßenausbaubeiträge verfassungsmäßig nicht mehr haltbar

    21. Oktober 2017

    Auch im niedersächsischen Stade kehrt keine Ruhe ein. Jetzt waren die Reporter von RTL Explosiv vor Ort, um zu zeigen wie Straßenausbaubeiträge die Einwohner in den Ruin treiben können. Als Gesprächspartner mit dabei war VDGN-Pressesprecher Holger Becker. Seine Botschaft: Straßenausbaubeiträge sind verfassungsmäßig nicht mehr haltbar. Zum RTL-Beitrag vom 21. Oktober 2017 gelangen Sie hier.

    Siehe auch unseren Beitrag vom 19. Juli 2017

    VDGN erhebt Verfassungsbeschwerde

    30. August 2017

    Konkreter Ausgangspunkt für die Verfassungsbeschwerde ist der Streit um Straßenausbaubeiträge in der niedersächsischen Gemeinde Hambühren.

    Weiteres dazu lesen Sie hier.

    Im Belieben der Behörden: Niedersachsen führt Widerspruchsverfahren wieder ein – aber nur sehr halbherzig

    24. Juli 2017

    Zwölf Jahre ist es her, da wurden in Niedersachsen unter dem Titel Bürokratieabbau grundlegende Rechte der Bürger beschnitten. Mit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens wurde die Prüfung von Verwaltungsentscheidungen für den Bürger deutlich erschwert. Selbst offensichtliche Fehler in einem Beitragsbescheid für den Straßenausbau oder für den Trink- oder Abwasseranschluss konnten seitdem nur noch im Ergebnis eines Klageverfahrens von einem Richter korrigiert werden. Jetzt wurde das Widerspruchsverfahren in Sachen Kommunalabgaben wieder eingeführt - allerdings nur sehr halbherzig.

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    Gegen die Abschaffung des Widerspruchsrechts hatte der VDGN immer wieder protestiert. So machte VDGN-Präsident Peter Ohm im Jahr 2013 in einem Brief an die damaligen Fraktionsvorsitzenden der beiden Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Grüne deutlich: In Streitfällen setzen viele Kommunen darauf, dass  der Bürger eine Klageerhebung aufgrund des Kostenrisikos scheut oder diese ihm aus Kostengründen unmöglich ist. Grundstückseigentümer aus der niedersächsischen Stadt Hambühren wandten sich im gleichen Jahr mit einem viel beachteten Appell an die alle Landtagsfraktionen und forderten die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens.

    Steter Tropfen höhlt den Stein. Auch in Niedersachsen musste man jetzt erkennen, dass der Verzicht auf das Widerspruchsverfahren in eine Sackgasse geführt hat.  „Konsequenzen daraus, so Innenminister Boris Pistorius (SPD),  habe man eindrucksvoll am Beispiel von Abfallbescheiden in der Region Hannover beobachten können, als Tausende von Bürgerinnen und Bürgern Klage beim Verwaltungsgericht einreichten. Mit einem Widerspruchsverfahren hätten die meisten der Klagen vermieden werden können. Und weiter: „Dem betroffenen Zweckverband wären im Ergebnis hohe Kosten erspart geblieben. Und vermutlich wären weitaus mehr Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht gekommen, nämlich auch jene, denen die Hürde der Klage zu hoch war.“ Deshalb sei eine Korrektur überfällig. Soweit die Einsicht des Innenministers.

    Vollzogen wurde diese Korrektur jedoch sehr halbherzig mit dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze, beschlossen am 2. März 2017.  Danach wurde mit Artikel 4 im Niedersächsischen Justizgesetz (§ 80) mit Wirkung vom 1. Juli 2017 unter anderem neu aufgenommen: Verwaltungsakte können auf der Grundlage von Rechtsvorschriften zu kommunalen Aufgaben mit der Anordnung versehen werden, dass vor der Erhebung einer Anfechtungsklage die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes in einem Vorverfahren nachzuprüfen sind .

    Klingt sehr verklausuliert und heißt im Klartext: Allein die Behörden bestimmen im jeweiligen Einzelfall ob ein Widerspruch oder eine unmittelbare Klage zulässig sind. Die betroffenen Bürger müssen sich dem fügen. Bezeichnet wird dies als Behördenoptionsmodell, gepriesen von Innenminister Pistorius als „innovatives bundesweit einmaliges Regelungsmodell“.

    Bundesweit einmalig ist es tatsächlich, wie ein Vergleich zeigt. Denn in allen anderen Bundesländern steht den Bürgern offen, ob sie sich für einen Widerspruch entscheiden, sind sie dabei nicht vom Wohlwollen der Behörde abhängig. Nordrhein-Westfalen, das 2007 als einziges Bundesland dem negativen Beispiel Niedersachsens gefolgt war, hat 2014 das Widerspruchsverfahren unter anderem im Bereich der Kommunalabgaben ohne Wenn und Aber wieder eingeführt (siehe dazu: Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen undzur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften). Ein Sonderfall ist Bayern. Hier sind es - im Gegensatz zu Niedersachsen - die Bürger, die entscheiden können, ob sie Widerspruch einlegen oder gleich Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

    Niedersachsen hinkt also in dieser Hinsicht weit hinter den anderen Bundesländern her, auch wenn Innenminister Pistorius das Behördenoptionsmodell als Erfolg verkauft. Vor dem Landtag erklärte er: „Schließlich können die Behörden ihrerseits am besten beurteilen, ob sie etwa bei rechtlicher Unsicherheit in Massenverfahren besser das Widerspruchsverfahren eröffnen. … Dieses Optionsmodell wahrt die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger …“

    Genau das darf nach den Erfahrungen des VSSD und seines Dachverbandes VDGN angezweifelt werden. Bei der Wiedereinführung des Widerspruchsrechts ist Niedersachsen verzagt auf halber Strecke stehengeblieben. Rechtsschutz für die Bürger sieht anders aus.

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    Ruinöse Straßenausbaubeiträge: Spiegel Online über ein Beispiel aus Stade

    19. Juli 2017

    Wie Straßenausbaubeiträge Anwohner finanziell in den Ruin treiben können zeigt ein aktuelles Beispiel aus Stade in Niedersachsen, über das Spiegel Online berichtet.

    Weiteres dazu lesen Sie hier.

    Landtag in Hannover beschloß Scheinlösung

    2. März 2017

    Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau in Niedersachsen eingeführt. Belastung der Betroffenen wird nicht geringer:
    Der Landtag in Hannover hat am 1. März 2017eine Änderung des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen, mit der den Kommunen die Möglichkeit gegeben wird, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben. Dazu erklärt der Präsident des VSSD-Dachverbandes VDGN, Peter Ohm:
    „Das ist eine Scheinlösung, mit der der Gesetzgeber auf die immer kräftiger werdende Kritik an den Straßenausbaubeiträgen in höchst unzulänglicher Art und Weise reagiert. Kommunen, welche die Möglichkeit zu wiederkehrenden Beiträgen nutzen, verteilen die Belastung für die betroffenen Bürger auf viele Jahresscheiben. Die Gesamtbelastung wird damit nicht geringer, im Gegenteil, in vielen Fällen wird sie höher.

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    Die Betroffenen zahlen nicht mehr für Baumaßnahmen vor ihrem Grundstück, sondern für den Ausbau von Straßen und Plätzen im gesamten Ort oder Ortsteil. Eine Kontrolle über die tatsächlich angefallenen umlagefähigen Kosten haben sie dabei kaum noch. Und für die Kommunen bringen wiederkehrende Beiträge einen hohen zusätzlichen Aufwand, da Beitragsbescheide für alle Straßenanlieger in jedem Jahr erstellt werden müssen.

    Der VDGN bleibt bei seiner Forderung, Straßenausbaubeiträge ganz aus dem KAG zu streichen und die Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus ganz aus Steuermitteln zu bestreiten. Der Ausbau von Straßen bringt den Grundstückseigentümern keinen besonderen Vorteil. Im Zeitalter allgemeiner Mobilität dienen auch diese Straßen der Allgemeinheit und müssen deshalb von ihr finanziert werden.“

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    Straßenausbaubeiträge: Niedersachsen vor der Wahl

    Der Streit um Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen ebbt nicht ab. Daran ändert auch die angekündigte Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG)  nichts. Das Land will dafür sorgen, daß die Kommunen die Finanzierung von Straßensanierungen auch mit wiederkehrenden Beiträgen aller Anwohner und nicht nur der unmittelbaren Anlieger finanzieren können, wie es schon in sechs anderen Bundesländern praktiziert wird: Eine Regelung, in der manche den Königsweg sehen, die aber vor Ort die Probleme sogar noch verschärfen könnte.

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    Jüngstes Beispiel ist die Kontroverse in der Stadt Oldenburg. Dort ist nach heftigen Diskussionen jetzt das Vorhaben gescheitert, die Anliegerbeiträge abzuschaffen. Oldenburg kann zwischen 40 und 90 Prozent der Sanierungskosten auf die Anlieger umlegen, die dann zum Teil fünfstellige Beträge zahlen. Das sei ungerecht, hatten CDU und FDP argumentiert, schließlich werden die Straßen von der Allgemeinheit genutzt. Zudem blicken die Oldenburger auf andere Kommunen im Land, wo die Anlieger schon längst nicht mehr zur Kasse gebeten werden. Über ein Drittel der niedersächsischen Gemeinden finanzieren den Straßenausbau bereits auf andere Weise, zum Beispiel über die Grundsteuer. Möglich ist das, weil das niedersächsische KAG bereits in seiner jetzigen Fassung die Erhebung von Beiträgen als Kann-Bestimmung vorsieht. Auch für Buxtehude wäre Verzicht eine Option. Dort jedoch halten vor allem CDU und SPD trotz heftiger Bürgerproteste an den Beiträgen fest. Jetzt will man dort auf die KAG-Änderung warten.

    Fest steht: Die Finanzierung des Straßenausbaus den Grundstückseigentümern aufzuerlegen, ist ein Relikt der Vergangenheit Grundlage und entspricht in keiner Form der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit. Da hilft auch nicht die politisch motivierte Flucht in die wiederkehrenden Beiträge. Statt einmalig für den Ausbau der Straße vor dem Haus zu zahlen, wird von den Einwohnern in einem einheitlichen Abrechnungsgebiet – meist ein bestimmter Ortsteil - jährlich ein „kleinerer“ Beitrag für den Straßenbau insgesamt verlangt, unabhängig davon, ob direkt vor dem Haus etwas passiert. Für den VSSD und seinen Dachverband VDGN ist das nur eine Scheinlösung. Die Beiträge werden in der Summe nicht reduziert, sie werden nur auf mehrere Eigentümer um verlegt. Ein enormer Verwaltungsaufwand, fehleranfällig und teuer. Die Zusatzkosten werden auf den Bürger abgewälzt, in der Hoffnung, die nun kleineren, aber jährlich anfallenden Kosten werden die Protestflut eindämmen. Weit gefehlt, diese diffusen Bescheide werden immer juristisch anfechtbar sein. Die erfolgreich geführten Musterprozesse des VDGN beweisen dies. 
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    Landesweiter Protest gegen Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen

    VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke

    27. Juli 2015

    Auch in Niedersachsen wächst der Widerstand gegen Straßenausbaubeiträge. Nach Recherchen des NDR Regionalmagazins „Hallo Niedersachsen“ haben sich landesweit dort  inzwischen mehr als 50 Bürgerinitiativen gegründet, die diese Art von Anliegerbeteiligung als Abzocke empfinden. Immerhin ein Drittel der niedersächsischen Gemeinden finanziert den Straßenbau bereits auf andere Weise,

     

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    zum Beispiel über die Grundsteuer. Das hat eine NDR-Umfrage ergeben, deren Ergebnisse am 26. Juli 2015 veröffentlicht wurden.  Möglich ist diese unterschiedliche Praxis in den Gemeinden, weil auch das niedersächsische Kommunalabgabengesetz die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen als Kann-Bestimmung vorsieht.

    Ähnlich ist die Situation in Bayern, auch dort verzichtet etwa ein Drittel der Kommunen schon auf die Zwangsabgabe, und auch dort gleicht die Übersichtskarte zur Handhabung von Straßenausbaubeiträgen einem Flickenteppich. Der Wohnort entscheidet also darüber, ob ein Hauseigentümer für die Straße vor dem Haus zahlen muss oder nicht. Für die betroffenen Bürger ist das mit Logik nicht mehr zu erklären, wie jüngst bei einer Anhörung im bayerischen Innenausschuss deutlich wurde.

    Der Städte- und Gemeindebund sieht bundesweit die vermeintliche Lösung in der Einführung von sogenannten wiederkehrenden Beiträgen, wie es etwa schon in Schleswig-Holstein und fünf weiteren Bundesländern praktiziert wird. Statt einmalig für den Ausbau der Straße vor dem Haus zu zahlen, wird von den Einwohnern in einem einheitlichen Abrechnungsgebiet – meist ein bestimmter Ortsteil - jährlich ein „kleinerer“ Beitrag für den Straßenbau insgesamt verlangt, unabhängig davon, ob direkt vor dem Haus etwas passiert.

    Für den für den VSSD und seinen Dachverband VDGN ist das nur eine Scheinlösung. „Wiederkehrende Beiträge werden eine Flut von Prozessen nach sich ziehen“, schätzt VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke ein. Unter anderem sei es schwierig, vor Gericht ein einheitliches Abrechnungsgebiet nachzuweisen“, sagte er am 27. Juli im Gespräch mit der taz Nord.

    „Die aktuelle Analyse der Norddeutschen Rundfunks bestärkt uns vor allem in unserer Auffassung, dass die Finanzierung des Straßenausbaus durch die Anlieger nicht mehr zeitgemäß ist und so auch nicht mehr funktioniert“, betont  Lothar Blaschke. Dabei sei es egal, ob die Erhebung der Zwangsabgabe auf einer Soll- oder einer Kann-Bestimmung in den Kommunalabgabengesetzen der jeweiligen Länder beruht. „Die Lösung kann nur die konsequente Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine gerechte Finanzierung durch die Allgemeinheit sein“, so der VSSD-Vorsitzende.

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