Thüringen Straßenausbaubeiträge

Aktuell

Die aktuellsten Meldungen aus Thüringen finden Sie hier.

Stellungnahme des VDGN zum Härtefallfonds-Gesetzentwurf

Januar 2024

Der VSSD und sein Dachverband VDGN fordern mit Nachdruck einen Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge, da Bürger trotz der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Ausbaumaßnahmen der Jahre 2015 bis 2018 zahlen müssen. Im schriftlichen Anhörungsverfahren spricht sich der VDGN mit Einschränkungen und Hinweisen in seiner Stellungnahme vom 18.Januar 2024 für den Gesetzesvorschlag (Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen- Drucksache 7/8058) aus. Mehr dazu erfahren Sie hier (bitte anklicken).

Härtefallfonds: Rot-Rot-Grün bringt Gesetzentwurf ein

10. Oktober 2023

DIE Linke, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben jetzt ihren Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Härtefallfonds Straßenausbaubeiträge in den Thüringer Landtag eingebracht. Dieser wird nunmehr vom Innenausschuss beraten. Auf Entlastung können jedoch nur die Bürger hoffen, die bei ihrer Gemeinde einen Antrag auf Stundung der Beiträge anerkannt bekommen haben. Die Pressemitteilung der Linksfraktion zu diesem Thema lesen Sie hier (bitte anklicken). 

 

 

Härtefallfonds - Fata Morgana oder Rettung in letzter Sekunde?

31. Mai 2023

Ursprünglich sollte die Landesregierung unter Federführung des Innenministeriums laut Beschluss des Landtages bereits bis 30. Juni 2020 einen Vorschlag zur Umsetzung einer Härtefallregelung vorlegen. Im Landeshaushalt 2021 wurden die erforderlichen Mittel für den Härtefallfonds eingestellt, sie haben die Beitragszahler nie erreicht.

Die Anforderungen an die zuständigen Landtagsabgeordneten zur inhaltlichen Gestaltung waren nicht zu hoch gegriffen, gibt es doch ein bayerisches Pendant, das längst erfolgreich in die Tat umgesetzt wurde.

Frau Staatssekretärin Katharina Schenk (SPD) scheint allerdings einen anderen Ansatz zu bevorzugen, bezeichnet sie doch die bayerische Lösung als absurdes Prüfverfahren.

Nach vorliegenden Informationen können Beitragszahler auf Entlastung hoffen, wenn die Fraktionen sich auf einen Gesetzentwurf verständigen und das Parlament dem zustimmt.

Anteilige Kompensation für bereits gezahlte oder noch zu zahlende Straßenausbaubeiträge unter der Voraussetzung, dass:

■       Die sachliche Beitragspflicht zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2018 entstanden ist, und

■       Der Beitragspflichtige eine Stundung der Straßenausbaubeiträge vereinbart hat.

Für eine Entlastung ist vorab ein Eigenbeitrag von 4.000 Euro zu leisten.

■       Soweit die Jahresrate 1.000 Euro übersteigt, wird der nach Zahlung der vierten Jahresrate verbleibende Betrag vom Land Thüringen kompensiert.

■       Bei Jahresraten bis 1.000 Euro wird der die Summe von 4.000 Euro übersteigende Betrag kompensiert.

Fauler Kompromiss, oder kleinster möglicher Nenner-Rot-Rot-Grün, der Thüringer Beitragszahler wird es zu werten wissen.

Bürgerallianz: Härtefallfonds bleibt aktuell / Presseinformation

6. Mai 2022, Frank Kuschel: Wenn sich der Petitionsausschuss des Thüringer Landtages am 24. Januar 2022 mit der Forderung nach einem Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge beschäftigt, ist dies mit der Erwartung verbunden, dass dieser wie 2019 in Aussicht gestellt, nun auch gesetzgeberisch umgesetzt wird. Zur Zeit ist eine parlamentarische Mehrheit für diesen Härtefallfonds nicht gegeben. Die Notwendigkeit des Fonds ist aber aus Sicht der Betroffenen weiterhin aktuell. Nach Schätzungen der Thüringer Bürgerallianz für sozial-gerechte Kommunalabgaben könnten bis zu 7.000 Beitragspflichtige von diesen Härtefonds profitieren.

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Dass überhaupt eine Debatte über einen solchen Härtefallfonds notwendige war und ist, hat der Gesetzgeber erst selbst verursacht. Bei der gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 wurde entschieden, dass für abgeschlossene Straßenausbaumaßnahmen aus den Jahren 2015 bis 2018 noch bis Ende 2022 die Kommunen nach der alten Rechtslage Beiträge erheben müssen. Dies führt in der kommunalen Praxis zu einer wahrnehmbaren Ungerechtigkeit und Unverständnis bei den Betroffenen.
Da dies absehbar war, haben LINKE, SPD und Grüne mit ihrer damaligen Mehrheit noch eine Härtefallregelung eingefordert und die Landesregierung mit einer Prüfung beauftragt.
Der zuständige Innen- und Kommunalminister hat im Ergebnis seiner Prüfung verkündet, dass es für einen solchen Härtefonds keine Notwendigkeit besteht. Da es in Thüringen seit 2005 einen Rechtsanspruch auf Stundung ohne Sozialbedürftigkeitsprüfung gibt, entstehen in Thüringen aus Ministersicht durch die Erhebung der Straßenausbaubeiträge keine sozialen Notlagen.
Zum wiederholten Male hat der Innen- und Kommunalminister mit seiner Bewertung die Intension des Landestages verkannt.
Der Härtefallfonds ist kein Sozialprojekt, wie es immer wieder der zuständige Minister argumentiert. Vielmehr soll durch den Fonds ein höheres Maß an Beitragsgerechtigkeit gesichert werden. Zudem geht es um den Rechtsfrieden in den Städten und Gemeinden.
Das favorisierte Modell beinhaltet, dass Straßenausbaubeiträge für Maßnahmen aus den Jahren 2015 bis 2018 die über 2.000 EUR liegen, vom Land getragen werden. Schätzungen gehen hier von Ausgaben bis zu 15 Mio. EUR aus.
Wegen der Blockade des Innen- und Kommunalministers ist nun aktuell auch die SPD-Landtagsfraktion von dem Projekt abgerückt. LINKE und Grüne sind noch für die Umsetzung des Härtefallfonds.
Besonders enttäuschend ist die aktuelle Positionierung der CDU. Nachdem LINKE, SPD und Grüne die Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 abgeschafft haben, verkündete die CDU, diese Abschaffung rückwirkend zum Jahr 1991 vollziehen und die bisher gezahlten 600 Mio. EUR an die Beitragspflichtigen wieder zurückzahlen zu wollen.
Wer wie die CDU solche Versprechen macht, sollte eigentlich kein Problem mit dem Härtefallfond haben. Doch leider verweigert derzeit die CDU eine aktive parlamentarische Rolle zur Umsetzung des Fonds. Stattdessen verweist die CDU auf die Initiativverpflichtung der Regierungsfraktionen.
Dies ist ein weiterer Beleg für das gegenwärtige politische Wirrwarr im Landtag und dies zu Lasten der Betroffenen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich der Petitionsausschuss deutlich zugunsten der Forderung nach Umsetzung des Härtefallfonds positioniert. Dies würde das Vertrauen in die Politik stärken und endlich das Kapitel „Straßenausbaubeiträge“ in Thüringen schließen.

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Quorum für Petition zum Straßenausbau-Härtefallfonds erreicht

9. Februar 2022

Mit mehr als 2.500 Unterschriften hat die vom VDGN unterstützte Petition zur Bildung eines ‚Härtefallfonds Straßenausbaubeiträge‘ die notwendige parlamentarische Hürde genommen. Notwendig waren lediglich 1500 Unterstützerunterschriften von Bürgerinnen und Bürger aus Thüringen. Nun muss der Petitionsausschuss des Landtages eine öffentliche Anhörung zu dieser Sache durchführen.

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Hintergrund ist, dass trotz Abschaffung der Zwangsabgabe unter Einrechnung einer vierjährigen Verjährungsfrist immer noch Beiträge für vor dem Stichtag 1. Januar 2019 fertiggestellte Bauprojekte erhoben werden. Die Grundstückseigentümer werden mit teilweise fünfstelligen Summen zur Kasse gebeten, ohne dass ihnen dabei Hilfe aufgezeigt wird. Die Betroffenen hatten bei der Abschaffung der Zwangsabgabe im Jahr 2019 indes darauf vertraut, dass es auch für sie eine Lösung geben wird und besondere Härten abgefedert werden. Dass in dieser Hinsicht immer noch keine Nägel mit Köpfen gemacht wurden, ist umso unverständlicher als im Landeshaushalt 2021 bereits die erforderlichen Mittel für den Härtefallfonds eingestellt wurden. Zur Anhörung müsse Innenminister Georg Maier (SPD) auch erklären, weshalb er trotz eines Beschlusses von LINKEN, SPD, GRÜNEN und CDU im Landtag den Härtefallfonds nicht realisiert hat“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung aus der Linksfraktion des Landtages.

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Unterschreiben für den Härtefallfonds

12. Januar 2022

Mit einer Petition an den Landtag wollen betroffene Anlieger jetzt erreichen, dass in Thüringen endlich der schon lange versprochene und von VSSD und VDGN geforderte Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge auf den Weg gebracht wird. Wenn sich mindestens 1.500 Bürgerinnen und Bürger aus Thüringen finden, die die Petition unterstützen, muss der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung zu dieser Sache durchführen. Sammlungsende ist am 31. Januar 2022. Die Unterschrift kann online erfolgen (https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/2300) oder auf Listen. Einen Unterschriftsbogen können Sie hier herunterladen.

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Hintergrund ist, dass trotz Abschaffung der Zwangsabgabe unter Einrechnung einer vierjährigen Verjährungsfrist immer noch Beiträge für vor dem Stichtag 1. Januar 2019 fertiggestellte Bauprojekte erhoben werden. Die Grundstückseigentümer werden mit teilweise fünfstelligen Summen zur Kasse gebeten, ohne dass ihnen dabei Hilfe aufgezeigt wird. Die Betroffenen hatten bei der Abschaffung der Zwangsabgabe im Jahr 2019 indes darauf vertraut, dass es auch für sie eine Lösung geben wird und besondere Härten abgefedert werden. Dass in dieser Hinsicht immer noch keine Nägel mit Köpfen gemacht wurden, ist umso unverständlicher als im Landeshaushalt 2021 bereits die erforderlichen Mittel für den Härtefallfonds eingestellt wurden.

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ND: Das ist die Härte

25. Oktober 2021

Eigentlich hat die Landesregierung in Erfurt Straßenausbaubeiträge abgeschafft - und doch sollen viele noch zahlen. Die Betroffenen sind wütend.
Trotz der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gebe es nach Schätzungen immer noch etwa 7000 Menschen im Land, denen nach dem 1. Januar 2019 Bescheide zugestellt worden sind, heißt es im Neuen Deutschland.  Mit den Bescheiden werden die Betroffenen aufgefordert, viel Geld für den Ausbau von Straßen zu zahlen, die vor ihren Grundstücken verlaufen. Doch noch immer werde über einen Härtefallfonds diskutiert.

Bürgerinitiativen fordern Härtefallklausel

1. Oktober 2021

Die Thüringer Bürgerinitiativen für sozial-gerechte Kommunalabgaben fordern weiterhin eine Härtefallklausel für noch zu erhebende Straßenausbaubeiträge. Eine solche Härtefallklausel sei notwendig, um nach der gesetzlichen Abschaffung der Beiträge durch den Thüringer Landtag zum 1. Januar 2019 ein Mindestmaß von Abgabengerechtigkeit zu schaffen, heißt es in einer Pressemitteilung,.

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Weiter heißt es dazu in der Pressemitteilung: "Hier sind der Landtag und die Landesregierung gleichermaßen gefordert, zeitnah eine Lösung für ein Problem zu finden, dass durch sie selbst geschaffen wurde. In dem Zusammenhang die Verantwortung immer wieder auf das andere Verfassungsorgan zu schieben, ist nicht begründbar und verstärkt nur die Politikverdrossenheit. Die Bürgerinitiativen und ihr Dachverband, die Thüringer Bürgerallianz, sind optimistisch, dass die Landespolitik eine akzeptable Lösung finden wird. Dies wurde auch während einer Podiumsdiskussion mit Landespolitikern deutlich, zu der die Bürgerinitiativen aus Anlass einer Festveranstaltung „25 plus 1 Jahr Thüringer Bürgerallianz nach vor Kurzem in Erfurt eingeladen hatte. Dabei hat die Staatssekretärin aus dem Thüringer Innen- und Kommunalministerium Katharina Schenk (SPD) zwar die Notwendigkeit einer solchen Härtefallklausel verneint, aber zugleich erklärt, diesbezügliche Entscheidungen des Landtages nicht zu blockieren, sondern umzusetzen. Die anwesenden Vertreter der Landtagsfraktionen von LINKE, Grüne und AfD haben eine gesetzliche Regelung für einen solchen Härtefallfonds in Aussicht gestellt. Während LINKE und AfD hier das bayerische Modell favorisieren, sehen hier die Grünen noch Diskussionsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Flexibilisierung der Einkommens- und Selbstbehaltsgrenzen. Hintergrund der Debatten zu einer Härtefallklausel ist, dass bei der gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 durch den Gesetzgeber geregelt wurde, dass für Ausbaumaßnahmen, bei denen im Zeitraum 2015 bis 2018 die sachliche Beitragspflicht entstanden war, durch die Kommunen noch Beiträge nach der alten Rechtslage erhoben werden müssen. Dass diese „Übergangsregelung“ vor Ort als ungerecht von den Betroffenen wahrgenommen werden, hat der Landtag selbst erkannt und deshalb selbst die Prüfung der Härtefallregelung als Auftrag der Landesregierung erteilt. Der fachlich zuständige Innen- und Kommunalminister hat vor einem Jahr die Prüfungsergebnisse dem Landtag vorgestellt. Der Minister hat aber die Prüfung auf soziale Aspekte konzentriert und dabei die Notwendigkeit verneint. Die Härtefallregelung hat aber keine ausschließlich soziale Komponente, sondern es geht um Abgabengerechtigkeit. Es ist eben den Betroffenen vor Ort kaum vermittelbar, dass einerseits der Landtag die Straßenausbaubeiträge gesetzlich abgeschafft hat, aber noch rund 7.000 Grundstückseigentümer in Thüringen noch bis 2022 diese Beiträge zahlen müssen. Dass es bei einigen Landtagsfraktionen noch Bedenken zur Härtefallregelung gibt, überrascht, haben doch LINKE, SPD, Grüne und CDU mit dem Landeshaushalt 2021 die notwendigen Finanzen geplant und gesichert. Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben e. V. • eingetragen Amtsgericht Pößneck unter Vereinsregister-Nr. VR 240535 Vorsitzender: Frank Kuschel – Am Dornheimer Berg 27 - 99310 Arnstadt –M 0170 47 06 198 - E-Mail: frankkuschel@gmx.de Internet: www.Buergerallianz.de E-Mai: BA-Kontakt@Buergerallianz.de Bankverbindung: IBAN: DE 43 8405 5050 0000 1902 41 - Bank: Wartburg-Sparkasse Mit einer Härtefallregelung könnte endlich das Kapitel „Straßenausbaubeiträge“ in Thüringen abgeschlossen werden. Anderenfalls sind weitere Rechtsstreitigkeiten und politische Debatten für die nächsten Jahren vorprogrammiert. Auch diese kosten Zeit, Verwaltungspotenziale und damit Geld.

Frank Kuschel
Landesvorsitzender
Thüringer Bürgerallianz für sozial-gerechte Kommunalabgaben"

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VDGN fordert endlich Umsetzung der Härtefallregelung

3. März 2021

In Thüringen fehlt noch immer der Härtefallfonds für die weiter von Straßenausbaubeiträgen betroffenen Grundstückseigentümer.

Dazu erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: „Es ist unverantwortlich, wie die nach wie vor von Straßenausbaubeiträgen Betroffenen seit Monaten hingehalten werden. Noch immer gibt es keinen Vorschlag für die Umsetzung einer zugesagten Härtefallregelung.
Trotz Abschaffung der Beiträge werden Grundstückseigentümer für vor dem Stichtag 1. Januar 2019 fertiggestellte Bauprojekte mit teilweise fünfstelligen Summen zur Kasse gebeten, ohne ihnen dabei Hilfe aufzuzeigen. Sie hatten bei der Abschaffung der Zwangsabgabe im Jahr 2019 darauf vertraut, daß es auch für sie eine Lösung geben wird und besondere Härten abgefedert werden. Daß in dieser Hinsicht immer noch keine Nägel mit Köpfen gemacht wurden, ist umso unverständlicher als im Landeshaushalt 2021 bereits die erforderlichen Mittel für den Härtefallfonds eingestellt sind.

Ursprünglich sollte die Landesregierung unter Federführung des Innenministeriums laut Beschluß des Landtages bereits bis 30. Juni 2020 einen Vorschlag zur Umsetzung einer Härtefallregelung vorlegen. Das Innenministerium muß jetzt liefern. Ansonsten ist es an Ministerpräsident Bodo Ramelow, endlich ein Machtwort zu sprechen, denn mit jedem Tag, der nun weiter verstreicht, schwindet das Vertrauen in die Landespolitik.“

Härtefallfonds auf dem Weg

1. September 2020

Gute Nachricht für Grundstückseigentümer in Thüringen, die trotz Abschaffung der Straßenausbaubeiträge 2019 für eine Übergangszeit vor dem Stichtag bezahlen müssen: Eine Härtefallregelung scheint nun auf dem Weg. Darüber berichtet u.a. die Süddeutsche Zeitung vom 31. August 2020. Siehe auch Pressemitteilung der Linken.

Erschließungsbeiträge: Neuer Name für alte Kosten

26. Juni 2020

Thüringer Grundstückseigentümer kommen einfach nicht zur Ruhe: Nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erheben Kommunen jetzt Erschließungsbeiträge für ältere Straßen, die noch nicht „endgültig hergestellt“ sind - was oftmals rechtlich umstritten ist. Darüber berichtet die Thüringer Allgemeine vom 25. Juni 2020 auf Seite 1. Gesprächspartner von Redakteur Ingo Glase ist Lothar Blaschke, Vizepräsident des VDGN und VSSD-Vorsitzender.

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In Gräfenroda im Ilm-Kreis etwa sollen Anlieger für einen seit Jahrzehnten benutzten öffentlichen Weg Erschließungskosten bezahlen und wehren sich gerichtlich. Von den veranschlagten 430.000 Euro Gesamtkosten sollen die Anlieger 385.000 Euro bezahlen – nur 42.000 Euro will die Gemeinde übernehmen. Allein für die Vorauszahlung bedeutet das für die betroffenen Grundstückseigentümer mehrere tausend Euro.
Um Betroffene besser beraten zu können, hat der VDGN jetzt ein Thüringer Büro in der Erfurter Bahnhofstraße 41 bis 44 eröffnet (Telefon 0361-67910).

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VDGN und Linke drängen auf Härtefallfonds / 30. Juni war versprochen

25. Juni 2020

Noch immer warten die Betroffenen nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen (rückwirkend zum 1. Januar 2019) auf den versprochenen Härtefallfonds. Dass wie geplant bis 30. Juni ein Vorschlag für die Härtefallregelung bei den Straßenausbaugebühren auf dem Tisch liegt, bezweifelt Lothar Blaschke, Vizepräsident 
des VDGN und Vorsitzender des VSSD. Zu groß seien in dieser Frage die Vorstellungen der einzelnen Parteien auseinander, so Blaschke. Gedacht ist der Härtefallfonds für Grundstückseigentümer, die noch für fertiggestellte Bauprojekte aus den Jahren 2015 bis 2018 zur Kasse gebeten werden.

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Wie die Thüringer Allgemeine (TA) am 23. Juni 2020 berichtete, stößt eine zusätzliche Entlastung vor allem bei der SPD auf Widerstand. „Ein Härtefallfonds birgt möglicherweise enorme finanzielle Risiken“, sagte Fraktionschef Matthias Hey der TA. „Wir wollen auf jeden Fall ausschließen, dass das Land mit Rückforderungen aus den vergangenen Jahrzehnten überrollt wird.“ Dagegen dränge die Linke auf Entlastung. Unterstützt wird sie dabei vom VDGN-Landesbeauftragten Frank Kuschel.
Als gutes Beispiel für Thüringen nennt Blaschke die Härtefallregelung im Freistaat Bayern, die die vier Jahre vor dem Stichtag abdeckt. Einer der Faktoren für eine Erstattung war dabei das zu versteuernde Jahreseinkommen. „Mit rund 10.000 Anträgen hatte man gerechnet, fast 15.000 sind eingegangen.“ 50 Millionen Euro wurden dafür bereitgestellt. Übersteigt die beantragte Gesamtsumme diesen Härtefall-Fonds, wird anteilig gezahlt. „Damit ist das Thema dann endgültig abgeschlossen.“ Die Eckpunkte dieser Regelung könnten, wenn auch mit anderen Zahlen, auch in Thüringen angesetzt werden, glaubt Blaschke.
Im Kommentar der Thüringer Allgemeinen heißt es zum Thema Härtefallfonds unter anderem: "Die Expertise zu verzögern, kann unterschiedliche Gründe haben: Entweder hat das Innenressort (unter anderem pandemiebedingt) dafür noch keine Zeit gefunden. Das wäre tragisch, aber nachvollziehbar. Oder es fehlt das Gespür für die Sorgen der Bürger. Das wäre tragisch, aber dumm. … Das Geld wäre gut angelegt und würde all jene Bürger mit schmalem Geldbeutel beruhigen, die sich vor hohen Forderungen fürchten. Immerhin sind trotz abgeschaffter Straßenbeiträge Rückforderungen bis in die 90er Jahre hinein möglich, sollte eine Gemeinde lange Zeit keine Satzung gehabt haben."
Um Betroffene besser beraten zu können, hat der VDGN jetzt ein Thüringer Büro in der Erfurter Bahnhofstraße 41 bis 44 eröffnet.  

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Abkassieren stoppen! Corona-Krise: VDGN fordert Moratorium bei Straßenausbau- und Erschließungsbeiträgen in Thüringen

6. April 2020

Der Verband der Grundstücksnutzer (VDGN) fordert ein Moratorium, das die Neufestsetzung von Straßenausbau- und Erschließungsbeiträgen und den Vollzug bereits festgesetzter Beiträge in Thüringen umfaßt. Damit sollen kommunalen Verwaltungen und Landesbehörden in der Corona-Krise entlastet und betroffene Bürger zunächst von zusätzlichen finanziellen Belastungen verschont werden“, erklärten am Montag die VDGN-Landesbeauftragten in Thüringen Frank Kuschel und Axel Schneider.
„Dieses Moratorium soll zunächst bis Ende September 2020 befristet werden. Dadurch würden keine rechtlichen Verjährungsprobleme entstehen. Selbst die derzeit bei den Widerspruchsbehörden und Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren könnten zunächst befristet mit Zustimmung der Widerspruchführer und Kläger ausgesetzt werden. Auch hier gibt es derzeit wichtigere Dinge zu erledigen. Wenn zudem bei den Finanzämtern Vollstreckungen ausgesetzt werden, sind derartige Aussetzungen auch bei den Kommunen angemessen und begründbar.“

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In Bad Berka (Landkreis Weimarer Land) droht aktuell die Stadtverwaltung mit Vollstreckungsmaßnahmen bei säumigen Beitragspflichtigen. Mit der gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 könnten derzeit ohnehin nur noch neue Bescheide von den Gemeinden und Städten festgesetzt werden, bei denen die sachliche Beitragspflicht in den Jahren 2016 bis 2018 entstanden war. „Für diese Fälle und erhobene Straßenausbaubeiträgen aus dem Jahr 2015 hat der Landtag zudem eine sogenannte Härtefallklausel gefordert, wofür die Landesregierung bis zum Juni 2020 einen Vorschlag unterbreiten soll. Diese Härtefallklausel könnte bei vielen laufenden und noch anstehenden Verfahren zu einer einvernehmlichen Lösung führen.“

Für die noch laufenden Verfahren aus der Zeit vor 2015 müßten auch nochmals mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen einvernehmliche Lösungen diskutiert werden. Es gebe immer noch erhebliche Irritationen und lange und aufwendige Streitverfahren seien programmiert, wenn wie gegenwärtig in Bruchstedt (Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Unstrut-Hainich-Kreis) für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung aus den Jahren 1992/93 Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Solche Fälle würden einerseits erhebliche Verwaltungsressourcen binden und bei den Betroffenen zu Recht für Verärgerung sorgen, während andererseits die erzielten Einnahmen eher „überschaubar“ seien.

 „Ein vom Landtag oder der Landesregierung erlassenes Moratorium, das es bereits 2004 im Zusammenhang mit der Abschaffung der Wasserbeiträge gab, würde Einzelentscheidungen in den Kommunen überflüssig machen und ein landeseinheitliches Agieren sichern“, so Kuschel und Schneider abschließend.

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Mehr Kraft in Thüringen / Neue VDGN-Landesbeauftragte in Thüringen

1. April 2020

Auf seinem Parlamentarischen Abend in Erfurt hat der VSSD-Dachverband VDGN Frank Kuschel und Axel Schneider zu neuen Landesbeauftragten im Freistaat berufen. Die beiden Verwaltungsexperten haben sich bisher erfolgreich gegen ungerechte Kommunalabgaben eingesetzt und werden den VDGN auf landespolitischer Ebene vertreten. 2005 sind in Thüringen bereits die Herstellungsbeiträge für Wasser abgeschafft worden und im vergangenen Jahr die Straßenausbaubeiträge.

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Frank Kuschel ist seit 1985 kommunalpolitisch aktiv und war von 2004 bis 2019 Abgeordneter im Thüringer Landtag und kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Derzeit ist Frank Kuschel Leiter des Instituts für Kommunalberatung und -bildung (IKBB). Axel Schneider ist Verwaltungsjurist und war bis 2014 Direktor der Thüringer Verwaltungsschule sowie von 2005 bis 2009 Mitglied der Enquetekommission des Landtags zur Gemeindegebiets- und Verwaltungsreform. Außerdem war Axel Schneider von 1999 bis 2014 Bürgermeister der Gemeinde Krautheim nördlich von Weimar.

Der VDGN forderte in Anwesenheit von Ehrengast Bodo Ramelow und zahlreichen weiteren Gästen aus Politik und Wirtschaft auf dem Parlamentarischen Abend ein Ende der politischen Hängepartie in Thüringen. Bodo Ramelow, der wenige Tage später vom Thüringer Landtag zum Ministerpräsidenten gewählt worden ist, bedankte sich beim VDGN für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren, etwa bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und dem Schutz der Datschenbesitzer auf fremdem Grund.

VDGN-Vize Peter Ohm erwiderte den Dank und hob hervor, daß es etwa bei der Modernisierung des Kleingartenwesens und der Einführung einer Härtefallregelung bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge noch viel zu tun gebe. Der VDGN setze mit seinen Landesbeauftragten dabei auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der neuen Thüringer Landesregierung.

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Für viele Thüringer werden noch Ausbaubeiträge fällig

12. Februar 2020

Für viele Thüringer werden noch Ausbaubeiträge fällig. Die Beiträge wurden zwar rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft. Doch alle Ausbaumaßnahmen, die bis zu diesem Zeitpunkt beendet wurden, werden innerhalb einer Vier-Jahres-Frist  noch abgerechnet. Über aktuelle Beispiele berichtet die Thüringer Allgemeine vom 11. Februar 2020 aus Ilmenau und die OTZ vom 11. Februar 2020 aus Hermsdorf. VDGN und Bürgerallianz fordern deshalb eine Härtefallregelung in Thüringen nach dem Vorbild Bayerns. Siehe untenstehenden Beitrag vom 15. Januar 2020.

Zugesagte Härtefallregelung bei Straßenausbaubeiträgen schnell umsetzen

15. Januar 2020

Wolfgang Kleindienst, Vorsitzender der Thüringer Bürgerallianz und VDGN-Regionalbeauftragter, hat die Landesregierung aufgefordert im Zusammenhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge jetzt schnell einen Vorschlag für eine Härtefallregelung vorzulegen. Wie berichtet, wurden die Beiträge in Thüringen rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft. Ausbaumaßnahmen, die bis zu diesem Zeitpunkt beendet wurden, werden innerhalb einer Vier-Jahres-Frist jedoch noch abgerechnet. Davon betroffene Anlieger könnten im Zuge einer solchen Härtefallregelung die Rückerstattung ihrer Beiträge beim Land beantragen. So wird es in Bayern bereits praktiziert.
Nachfolgend lesen Sie die vollständige Pressemitteilung:

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Die Thüringer Bürgerallianz für sozial-gerechte Kommunalabgaben begrüßt ausdrücklich die von Rot-Rot-Grün vollzogene gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019. Bedauerlich ist, dass für Ausbaumaßnahmen der Jahre 2015 bis 2018 noch bis 2022 durch die Thüringer Städte und Gemeinden Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen. Dies führt vor Ort zu erheblichen Irritationen und stößt auf Unverständnis. Die in diesem Zusammenhang durch den Thüringer Landtag angekündigte Härtefallregelung, die sich am Beispiel Bayern orientieren soll, muss nun sehr schnell vorgelegt werden, damit die Betroffenen wissen, was sie zu erwarten haben. Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, bis zum 30. Juni 2020 einen Vorschlag für die Härtefallregelung vorzulegen. In den derzeit laufenden Sondierungsberatungen von LINKE, SPD und Grüne gab es wahrnehmbar bisher dazu keine konkreten Festlegungen. Die drei Fraktionen und die amtierende Landesregierung sollten hier kurzfristig informieren, wie diese Härtefallregelung ausgestaltet sein könnte. Dies würde zur Beruhigung der Lage in den betroffenen Städte und Gemeinden führen. Von der CDU erwarten die Bürgerinitiativen die Unterstützung der Einführung und Umsetzung der Härtefallregelung. Die CDU hatte vor der Landtagswahl sogar versprochen, alle seit 1991 gezahlten Straßenausbaubeiträge zurückzuzahlen. Der Bürgerallianz war dabei klar, dass dieser Vorschlag nie umsetzbar ist. Die Härtefallregelung hingegen ist durchaus ein umsetzbares Projekt und wird deshalb von den Bürgerinitiativen unterstützt. In Bayern können die Betroffenen eine Rückerstattung gezahlter Straßenausbaubeiträge beim Land beantragen, soweit die Beitragssumme 2.000 EUR für das selbstgenutzte Wohneigentum überschreitet und das jährliche Jahreseinkommen nicht über 100.000 EUR liegt. Dieses Modell kann aus Sicht der Bürgerinitiativen auch für Thüringen ein Modell sein. Die Bürgerinitiativen für sozial-gerechte Kommunalabgaben haben sich am 10. und 11 Januar 2020 in Arnstadt zu ihrer Jahresklausur getroffen und dabei u.a. auch auf die Unterstützung der Härtefallregelung für die Straßenausbaubeiträge verständigt.

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Stadt Pößneck kassiert Straßenausbaubeiträge. Kritik vom VDGN

25., 13. und 8. November 2019

Die Stadt Pößneck erlässt derzeit Bescheide für Straßenausbaubeiträge. Hierbei werden Grundstückseigentümer auch an Baumaßnahmen beteiligt, die vor mehr als 20 Jahren stattgefunden haben, kritisiert der Pößnecker Birso/UBV-Stadtrat und Regionalbeauftragte des VDGN, Wolfgang Kleindienst. Darüber berichtet die OTZ am 7. November 2019. 

Zur Pressemitteilung von Wofgang Kleindienst gelangen Sie hier (bitte anklicken).
Dazu noch einmal Auszüge aus dem Kommunalabgabengesetz.

Einen Beitrag der OTZ vom 12. November dazu finden Sie hier.

Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Bürgerinitiative für Recht und Sicherheit Orla (Birso) am Donnerstag, 14. November, um 16 Uhr in Vater`s Gaststätte in Pößneck eine Informations- und Diskussionsveranstaltung. „Wir informieren über den aktuellen Sachstand und wollen die Fragen der Bürger beantworten“, erklärte Kleindienst. Einen Filmbericht über diese Veranstaltung finden Sie hier.

 

MDR-Kommentar: Thüringer CDU-Chef soll Parteifreunde in Sachsen-Anhalt von Beitragsabschaffung überzeugen

17. September 2019

Einen interessanten Kommentar zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen sowie zur Haltung der CDU in Thüringen und Sachsen-Anhalt hat Wirtschaftsredakteur Frank Frenzel vom MDR geschrieben. Unter anderem heißt es dort: Dass jetzt due CDU in Thüringen sogar völlig auf "Linksverkehr" mache, "DIE LINKE also links überholt und die komplette Rückerstattung aller bereits gezahlten Beiträge fordert, darf man wohl getrost als plumpes Wahlkampfgetöse verbuchen. Glaubwürdig ist die Forderung nicht. Um in dieser Sache ernst genommen zu werden, sollte Landesparteichef Mike Mohring besser nach Sachsen-Anhalt reisen und seine Parteifreunde überzeugen. Dort hat die CDU Regierungsverantwortung – und hält vehement an den Straßenausbaubeiträgen fest. Sachsen-Anhalt ist das einzige ostdeutsche Bundesland, in dem die Bürger für sanierte Straßen zahlen MÜSSEN!
Den Kommentar im vollen Wortlaut finden Sie hier (bitte anklicken).

Zum Hintergrund empfehlen wir diesen Bericht des MDR (bitte anklicken).

VDGN und Bürgerallianz begrüßen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen. Kritik an der Stichtagsregelung

18. September 2019

Zur Pressemitteilung unseres Kooperationspartners, der Bürgerallianz Thüringen, gelangen Sie hier (bitte anklicken).

Mehr dazu lesen Sie auf der Startseite (bitte hier anklicken).

Thüringer Landtag will heute Straßenausbaubeiträge abschaffen

12. September

Der MDR berichtet über die geplante Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, die voraussichtlich am heutigen Donnerstag im Thüringer Landtag besiegelt werden soll. Dazu kommt in dem Beitrag Wolfgang Kleindienst von der mit dem VDGBN/VSSD kooperierenden Bürgerallianz zu Wort. Zum MDR-Beitrag gelangen sie hier.

Innenausschuss ebnet Weg für Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

6. September 2019

Der Innen- und Kommunalausschuss des Landtages hat am 5. September den Weg zur Abschaffung  der Straßenausbaubeiträge in Thüringen zum 1. Januar 2019 geebnet. Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün wurde ohne Gegenstimmen beschlossen. Abschließend muss dazu der Landtag am kommenden Donnerstag befinden. Siehe dazu auch folgende Erklärung des Landtagsabgeordneten Frank Kuschel (Linke).

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Der Kommunalpolitiker der Fraktion DIE LINKE im Landtag, Frank Kuschel, erklärte: „Dass der Innen- und Kommunalausschuss heute ohne Gegenstimmen den Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen hat, ist ein wichtiges Signal an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Freistaat. Damit ist eine weitere Hürde genommen. Die Beiträge werden demnach rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2019 abgeschafft.“
Nach dem in der kommenden Woche abschließend im Landtag zu beschließenden Gesetz erhalten Gemeinden für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2019 begonnen wurden, auf Antrag vom Land einen pauschalierten Betrag für die dann nicht mehr zu erhebenden Beiträge. Straßenausbaubeiträge, die erst nach dem 31. Dezember 2018 entstanden sind und die bereits durch die Beitragspflichtigen gezahlt wurden, werden unverzinst von den Gemeinden zurückgezahlt. Die Gemeinden erhalten für diese Rückzahlungen eine Erstattung.
„Eine jahrzehntelang geführte Auseinandersetzung über Sinn und Unsinn dieser Beiträge wird damit endgültig im Interesse Bürgerinnen und Bürger beendet“, unterstreicht Kuschel.

Quelle: Internetseite der Landtagsfraktion der Linken.

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Koalition will Möglichkeit einer Härtefallregelung prüfen

6. September 2019

Kurz vor der abschließenden Beratung im Landtag am 12. September zu der von Rot-Rot-Grün geplanten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt es weitergehende Überlegungen. Die Fachpolitiker von Linken, SPD und Grünen haben sich am Donnerstag in Erfurt nach Angaben aus Koalitionskreisen darauf verständigt, eine Härtefallregelung zumindest zu prüfen. Sie soll für diejenigen gelten, die von den aktuellen Plänen zur Abschaffung der Beiträge nicht profitieren werden, heißt es auf insuedthueringen.de am 6. September 2019. Mehr dazu lesen Sie hier (bitte klicken).

CDU will nicht für Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stimmen

5. September 2019

Die CDU-Landtagsfraktion will bei der nächsten Plenarsitzung am 12. September nicht für die Pläne von Rot-Rot-Grün stimmen, die Straßenausbaubeiträge in Thüringen abzuschaffen. Ob sich die CDU enthalte oder dagegen stimme, habe er offen gelassen. Das meldet die Nachrichtenagentur dpa am 4. September 2019, veröffentlicht unter anderem in der Süddeutschen Zeitung. Grundsätzlich wolle die CDU diese zwar auch abschaffen, wird CDU-Fraktionsvorsitzender Mike Mohring zitiert. Er kritisiere unter anderem, dass die Koalition die Wahl des Stichtages nicht begründe.  Vorgesehen ist, keine Beiträge mehr alle Straßenausbaumaßnahmen zu erheben, für die ab dem 1. Januar die sachliche Beitragspflicht entstanden ist.
Rot-Rot-Grün hat im Thüringer Landtag mit 46 von 91 Abgeordneten eine knappe Mehrheit.

Gesetz zur SAB-Abschaffung soll im September beschlossen werden

27. Juni 2019

Die Fraktionen von Linke, SPD und Grüne haben die geplante Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach der Anhörung am 27. Juni 2019 im Thüringer Landtag gegen Kritik verteidigt.
Die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Claudia Scheerschmidt, zeigte sich optimistisch, dass die Straßenausbaubeiträge im Septemberplenum per Gesetz abgeschafft werden: „Die Mehrzahl der Anzuhörenden äußerte sich positiv zu unserem Gesetzentwurf“, heißt es in einer Pressemitteilung. Scheerschmidt verwies auf Stellungnahmen der Bürgerallianz Thüringen und des Verbands der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, die die mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge verbundene Abgabenentlastung ausdrücklich begrüßten.

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Die Kritik des Rechnungshofes hingegen wies Scheerschmidt zurück: „In der Anhörung zeigte sich, dass die kritische Stellungnahme des Rechnungshofes lediglich eine ‚vorsichtige Schätzung‘ der finanziellen Auswirkungen zu Grunde liegt. Die Kostenbetrachtung der regierungstragenden Fraktionen, die sich im Regierungsentwurf widerspiegelt, beruhen hingegen auf verlässlichen Daten über die bisher vereinnahmten Beiträge.“

Frank Kuschel, kommunalpolitischer Sprecher der Linke-Fraktion, rechnete vor, dass die Gemeinden zwischen 2008 und 2017 im Durchschnitt rund 23,5 Millionen Euro jährlich durch die Beiträge eingenommen hätten. Das sei auch die Basis für künftig zu erstattende Beiträge durch das Land an die Gemeinden. Nach bisherigen Plänen soll die Abschaffung der Beiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 beschlossen werden.

Ferner betonte Scheerschmidt: „Wir legen großen Wert auf eine rechtssichere Lösung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Dabei müssen aber auch Rechtsauffassungen berücksichtigt werden, die sich aus rechtlichen Gründen für eine Abschaffung der Beiträge aussprechen. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge wurde mit Blick auf die Abgabengleichheit und Abgabengerechtigkeit in der Anhörung als ‚eher dünn’ bewertet“, verwies die Abgeordnete auf die Stellungnahme des Anzuhörenden Prof. Dr. Quaas. Dieser hatte bereits im August 2018 im Auftrag des Gemeinde- und Städtebundes die aktuelle Ermessensregelung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen begutachtet.

Die Bürgerallianz besteht darauf, dass die Beiträge aus der Zeit zwischen 01.01.15 bis 31.12.18 zurückgezahlt werden und das für diesen Zeitraum keine weiteren Bescheide erlassen werden. Alles was davor abgeschlossen wurde ist verjährt. Weiterhin wollen wir, dass auch die nicht rechtskräftigen Bescheide (Widersprüche und Klagen) aufgehoben und erstattet werden.

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Echte Stichtagsregelung notwendig

19. Juni 2019

Die Stellungnahme der mit dem VDGN kooperierenden Bürgerallianz Thüringen Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der geplanten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge lesen Sie hier.

Gesetzentwurf zur Beitragsabschaffung eingebracht

10. Mai 2019

Gleich in drei Bundesländern haben sich am 9. Mai 2019 die Landesparlamente mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschäftigt. In Mecklenburg-Vorpommern fand im Innenausschuss die Anhörung zu einem entsprechend vorgelegten Gesetzentwurf statt. In Thüringen hat Rot-Rot-Grün einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Und in Hessen gab es einen Anhörungsmarathon zu zwei Gesetzentwürfen, eingebracht von den Oppositionsfraktionen SPD und Linke. mehr dazu lesen Sie hier

Nur ein Sturm im Wasserglas?

5. April 2019

April, April. Der kurzzeitig ins Gespräch gekommene Wegfall der Straßenausbaubeiträge für Grundstückseigentümer in Thüringen bereits rückwirkend zum 1. Januar 2015 ist unwahrscheinlich geworden. Der frühere Termin berge hohe verfassungsrechtliche Risiken, hieß es am Donnerstag aus der rot-rot-grünen Regierungskoalition und von der oppositionellen CDU, berichtet dpa (hier in der Süddeutschen Zeitung vom 4. April 2019). Danach zeichnet sich nun ein Gesetzentwurf mit der rückwirkenden Abschaffungsfrist 1. Januar 2019 ab. Das bedeutet, dass die Zahlungen nur nach Bauarbeiten fällig werden, die vor diesem Termin beendet wurden. Am 9. Mai ist die erste Lesung im Landtag geplant.

 

Werden die SAB schon ab 2015 zurückerstattet?

3. April

Am 3. April 2019 berichtete MDR Thüringen, dass die Landesregierung die Straßenausbaubeiträge möglicherweise schon ab 2015 zurückerstatten will. Mehr dazu lesen Sie hier. Auf MDR heißte es unter anderem:

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Ab dem 1. Januar 2019 sollen Kommunen bei der Erneuerung von Straßen keine Anwohner mehr zur Kasse bitten dürfen. Einen solchen Gesetzesentwurf hatte die Landesregierung bereits im Oktober 2018 vorgelegt und dazu ein Gutachten beauftragt. Jetzt liegt jedoch ein zweiter Gesetzentwurf des Thüringer Innenministeriums vor, der die Abgabenbefreiung rückwirkend zum 1. Januar 2015 rechtsgültig machen könnte. Dadurch würden auch schon bereits gezahlte Abgaben zurückerstattet werden. Zahlen müssten nur jene Anlieger, bei denen die Baumaßnahmen vor Januar 2015 abgeschlossen und vollständig abgerechnet wurden. Zum vollständigen Beitrag auf mdr.de gelangen Sie hier.
Auch die Thüringer Allgemeine vom 3. April 2019 berichtet aktuell über die Stichtags-Diskussion.

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Sendetipp: MDR-Umschau berichtet über Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt und Thüringen

3. April 2019

Die TV-Sendung MDR-Umschau hat am 2. April erneut das Thema Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt und Thüringen aufgegriffen. Wie weit ist es in diesen beiden Bundesländern mit einer Abschaffung und wo klemmt es noch? Das Team war bei Betroffenen vor Ort in Wörlitz, Ballenstedt und Pößneck. Gesprächspartner waren Anlieger, Vertreter des VDGN und der Bürgerallianz sowie Kommunalpolitiker. Zum Umschau-Beitrag gelangen Sie hier.
Am 3. April 2019 berichtete MDR Thüringen, dass die Landesregierung die Straßenausbaubeiträge möglicherweise schon ab 2015 zurückerstatten will. Mehr dazu lesen Sie hier.

Thüringen: Viele Kommunen verzichten bereits auf Straßenausbaubeiträge

1. April 2019

Schon vor der geplanten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen verzichten viele Kommunen darauf, die umstrittenen Bürgerbeiträge einzutreiben. Das ergab eine Umfrage der Thüringer Allgemeinen unter Gemeinden. Das Landesverwaltungsamt hatte ein Moratorium für entsprechende Bescheide angeregt, nachdem die rot-rot-grüne Regierungskoalition eine Abschaffung der Beiträge in Aussicht gestellt hat. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Fraktionen von Linke, SPD und Grüne für Mai angekündigt.

Rot-Rot-Grün vertagt Senkung der Grunderwerbsteuer. SAB-Abschaffung hat Priorität

25. März 2019

Die Grunderwerbsteuer bei Immobilienkäufen bleibt in Thüringen beim deutschlandweiten Spitzensatz von 6,5 Prozent. Die SPD, die innerhalb der rot-rot-grünen Koalition auf eine Senkung auf 5,0 Prozent gedrängt hatte, stellt ihre Forderung zurück. Landeschef Wolfgang Tiefensee sagte laut MDR : "Für uns hat zunächst die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Priorität."

Koalition: Noch im Mai soll Gesetzentwurf zur SAB-Abschaffung vorliegen

21. März 2019

Noch im Mai soll dem Thüringer Landtag nach Aussagen von Koalitionsvertretern ein Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorgelegt werden.

Allerdings sei noch zu klären, wie mit Straßenbauprojekten umgegangen werde, die bis Ende 2018 abgeschlossen wurden und für die  noch keine Beitragsbescheide an die Anlieger verschickt wurden. Die Kommunen hätten vier Jahre Zeit, um nach Rechnungslegung für Straßenbauprojekte die Bescheide zu verschicken. "Ich bin mir sicher, wir kriegen das hin", wird der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Hey in der Thüringer Allgemeinen vom 20. März 2019 zitiert.

CDU-Landeschef Mike Mohring bestätigte nochmals, dass seine Fraktion mithelfen wolle, die Ausbaubeiträge abzuschaffen (Thüringer Allgemeine vom 21. März 2019). Allerdings werde man nur eine verfassungsfeste und rechtssichere Lösung mittragen, die nicht unter Druck zustande kommen sollte. Im Zweifel müsse man sich bis in die nächste Wahlperiode des Landtags Zeit dafür lassen.

Rot-Rot-Grün hingegen  sieht sich im Wort, das nötige Gesetz noch vor der Landtagswahl am 27. Oktober zu verabschieden, heißt es in der TA. Der Entwurf solle im Mai direkt von den Fraktionen ins Parlament eingebracht werden.

Innenminister will SAB-Aus in Thüringen beschleunigen

6. März 2019

Innenminister Georg Maier (SPD) hofft auf ein beschleunigtes Verfahren, um die Straßenausbaubeiträge in Thüringen abzuschaffen. Das berichtet die Ostthüringer Zeitung vom 6. März 2018. Für das klassische Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung der Straßenausbau-Beiträge werde jedoch die Zeit zu knapp, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt . „Man muss die Abkürzung nehmen.“ Das sei möglich, indem die Koalitionsfraktionen Linke, SPD und Grüne und nicht die Regierung dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Ein Gutachten, das dem Innenministerium seit der vergangenen Woche vorliegt, komme zu dem Ergebnis, dass die Straßenausbaubeiträge ohne das Risiko einer Klagewelle rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft werden können.

Linke und CDU bewerten Gutachten unterschiedlich

6. März 2019

Mit dem nunmehr vorliegenden Gutachten zu Möglichkeiten der Fortentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts werden die Bedenken hinsichtlich der von Rot-Rot-Grün geplanten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 in Thüringen ausgeräumt, heißt es in einer Pressemitteilung der Landtagsfraktion der Linken. Somit könne jetzt das Gesetzgebungsverfahren durch die Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht werden“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Frank Kuschel.
Der LINKE-Abgeordnete geht davon aus, dass die Koalitionsfraktionen Ende März den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. Klärungsbedarf bestehe in diesem Zusammenhang noch beim Umgang mit laufenden Verfahren. Ziel sei es zu verhindern, dass Gemeinden noch in den nächsten Jahren diese Beiträge für Ausbauvorhaben, die vor 2019 abgeschlossen wurden, erheben müssen. Das würde vor Ort aus Sicht des Abgeordneten auf Unverständnis stoßen.
„Ich bin froh, dass mit dem Gutachten Klarheit geschaffen wurde und der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 nichts mehr im Wege steht“, betont Frank Kuschel.
Anders reagierte die CDU-Fraktion:

Das vorgelegte Gutachten des Kieler Verwaltungsrechtlers Christoph Brüning zur Fortentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts in Thüringen lasse wesentliche Fragen offen, erklärt die CDU-Fraktion. Die Pressemitteilung der CDU lesen Sie hier.

Gutachten liegt jetzt vor: Rückwirkende Abschaffung möglich

4. März 2019

Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte Rot-Rot-Grün in Thüringen angekündigt, die Beiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 definitiv abzuschaffen. Ein Ziel, das auch bei der Opposition unstrittig war. Allerdings, so hieß es, müssten für den Start des Gesetzgebungsverfahrens noch die Ergebnisse eines Gutachtens abgewartet werden. Seit Anfang März liegt es nun vor, und nach Informationen der Thüringischen Landeszeitung vom 2. März 2019 soll es bestätigen, daß die Beiträge wie geplant rückwirkend abgeschafft werden können. Wenn das so ist, darf es jetzt kein Zaudern mehr geben. Am 27. Oktober 2019 wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Bis dahin wollen die Bürger Rechtssicherheit. Sobald uns das Gutachten vollständig vorliegt, wird der VSSD ausführlich dazu Stellung nehmen.

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Weitere Details zum Gutachten aus der Thüringischen Landeszeitung:

Nach Informationen aus Koalitionskreisen geht der Gutachter davon aus, dass es möglich ist, die gesetzlichen Regelungen rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten zu lassen. 
Es werde jedoch darauf hingewiesen, dass für alle Baumaßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2018 beendet wurden, weiterhin eine Beitragspflicht bestehen müsse.
Für alle Baumaßnahmen, die vor dem 31. Dezember 2018 begonnen, aber nicht abgeschlossen wurden, wird eine sogenannte Spitzabrechnung empfohlen. Das heißt, dass das Land die zu erlassenden Bescheide übernimmt.

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Innenexperte Kuschel bekräftigt: Rot-Rot-Grün will SAB abschaffen

27. Februar 2019

Zu den neuesten Diskussionen um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen erklärt der Innenexperte der Landtagsfraktion der Linken, Frank Kuschel: „Im Interesse der Kommunen wie auch der Bürger werden wir neue Wege gehen: Rot-Rot-Grün will die Straßenausbaubeiträge abschaffen und damit das Abgabenrecht zeitgerechter und moderner gestalten“ Zum vollständigen Text der Pressemitteilung gelangen Sie hier.

Geplante SAB-Abschaffung: Jetzt bremst die CDU

22. Februar 2019

Über die rückwirkende endgültige Abschaffung der Straßenbeiträge ist in Thüringen ein Streit zwischen Rot-Rot-Grün und Union entbrannt, wie die OTZ am 22. Februar 2019 berichtet. Während Rot-Rot-Grün weiter beabsichtige, noch in dieser Legislatur das endgültige Aus der Beiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 zu beschließen, steht die größte Oppositionskraft plötzlich auf der Bremse.

Frank Kuschel (Linke): Noch offene Fragen bei der SPD-Fraktion

6. Februar 2019

Laut Landtagsmitglied Frank Kuschel (Die Linke) plant Thüringens Regierung mit einem jährlichen Budget von 25 Millionen Euro, um die bislang von Anliegern kassierten Anteile an Straßensanierungen auszugleichen. Das berichtet die Thüringer Allgemeine vom 5. Februar 2019.
Nach Angaben von Frank Kuschel halte die SPD-Fraktion eine rückwirkende Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für verfassungsrechtlich bedenklich. Auch gebe es noch unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Kommunen eine Pauschale erhalten sollen, oder besser nach tatsächlich umgesetzten Straßenbaumaßnahmen abgerechnet werden sollte.
Für diese offenen Fragen der SPD-Fraktion werden laut Kuschel bis Ende des Monats zwei Rechtsgutachten erwartet. Weiter heißt es in der Thüringer Allgemeinen: "Sind diese Punkte ausgeräumt, befasst sich der Landtag im März mit dem Thema der Straßenausbaubeiträge – die nach einem Beschluss im Juni dann in Thüringen Geschichte sein könnten, hofft Linke-Politiker Kuschel."
Zudem berichtet die Zeitung, dass die drei größten Städte des Ilm-Kreises das Versenden von Beitragsbescheiden ausgesetzt haben. Sowohl Arnstadt , als auch Ilmenau würden seit Ende des vergangenen Jahres keine Rechnungen mehr an Eigentümer stellen – rückwirkend für vier Jahre. Stadtilm verzichte bereits seit 2011 auf das Versenden von Bescheiden.

Bürgerallianz Thüringen fordert offizielles Moratorium

9. Januar 2019

Die Bürgerallianz Thüringen hat die Aufforderung des Gemeinde- und Städtebundes an die Kommunen begrüßt, keine Bescheide mehr für die umstrittenen Straßenausbaubeiträge zur verschicken. Darüber berichtet die Thüringer Allgemeine am 5. Januar 2019.  Bürgerallianz-Vorsitzender Wolfgang Kleindienst erklärte gegenüber der Zeitung aber auch: „Wir hätten uns die Ansage des Gemeindebundes früher und deutlicher gewünscht. Viele Kommunen haben vor Weihnachten noch Unmengen an Forderungen verschickt, teilweise auch für Baumaßnahmen, die 20 Jahre zurückliegen.“ Kleindienst kritisierte auch, dass die Landesregierung die Forderung nach einem offiziellen Moratorium bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nicht erfüllt habe. 

Thüringer Kommunen sollen vorerst auf Straßenausbaubeiträge verzichten

4. Januar 2019

In Thüringen sollen seit dem 1. Januar keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden. Man habe den Bürgermeistern und Räten empfohlen, auf neue Bescheide zu verzichten, sagte der Vize-Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, Bernhard Schäfer, der Thüringer Allgemeinen, dort nachzulesen in einem Beitrag vom 3. Januar 2019. Noch gebe es keine Anzeichen dafür, dass diesem Rat nicht gefolgt werde. Auch die Landesregierung selbst habe inzwischen den Kommunen nahegelegt, auf Beiträge zu verzichten, heißt es. 

Hintergrund ist, dass sich die rot-rot-grüne Koalition hat politisch darauf festgelegt hat, die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 abzuschaffen. Das entsprechende Gesetz soll wie berichtet Ende März in den Landtag eingebracht und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Allerdings: Ein von der Koalition in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten dazu soll laut Thüringer Allgemeine nun erst Ende Februar vorliegen. Ursprünglich hatte man mit Mitte Januar gerechnet. Betroffene Bürger und auch die Gemeinden befürchten nun weitere Verzögerungen bei der angekündigten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine anhaltende Verunsicherung.

Wut über SAB für Straßenbeleuchtung / VDGN in Effelder

Nachdem in Effelder Mitte November den Bürgern die Beitragsbescheide für eine vor vielen Jahren gebaute Straßenbeleuchtung ins Haus flatterten, brennt die Luft. Bei einer Versammlung am 28. November, zu der Vertreter der Bürgerallianz, des VDGN und des AVgKD eingeladen waren, kündigten die Betroffenen dem Rathauschef eine Welle an Widersprüchen an. Den ausführlichen Pressebericht darüber lesen Sie auf südthüringen.de vom 29. November 2018. Auch in Effelder wurde noch einmal deutlich, wie wichtig ein eigentlich versprochenes Moratorium bis zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen wäre, denn viele Gemeinden wollen das Zeitfenster nutzen und verschicken jetzt schnell noch Bescheide.

Aktion "Rote Karte für Straßenausbaubeiträge"

Die neuesten Meldungen von der Aktion "Rote Karte für Straßenausbaubeiträge" in Thüringen lesen Sie hier.

CDU-Fraktion in Erfurt fordert SAB-Abschaffung und Moratorium

16. November 2018

Die CDU-Fraktion in Erfurt fordert von der Landesregierung schnellst möglich Klarheit und Rechtssicherheit bei den Straßenausbaubeiträgen. "Diese Beiträge sind für die Bürger eine generelle finanzielle Last", betonen Jörg Kallenbach und Dominik Kordon – beide für die CDU-Fraktion im Stadtentwicklungsausschuss. Bis zur Klärung auf Landesebene sollten Straßenausbaubeiträge zunächst nicht mehr entrichtet werden. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Bürgerinitiative Zeulenroda fordert Moratorium

15. November 2018

Die Bürgerinitiative für sozialverträgliche Abgaben und Leistungsgerechtigkeit in Zeulenroda und Umgebung (BIZ) begrüßte auf seiner Vorstandssitzung am Mittwoch die Pläne der Landesregierung, Anwohner beim Ausbau von Straßen künftig nicht mehr zur Kasse zu bitten. So hätten beispielsweise allein die Zeulenroda-Triebeser im Zuge der landesweiten Aktion von VDGN/VSSD und Bürgerallianz über 1000 „Roten Karten“ gegen die Beiträge nach Erfurt geschickt, um ihrem Ärger Luft zu machen. Bis das Gesetz jedoch beschlossen ist, dürfte es noch etwas dauern. Daher appelliert die Bürgerinitiative an die Stadtverwaltung von Zeulenroda-Triebes, bis zur endgültigen Entscheidung davon abzusehen, neue Bescheide für Ausbaubeiträge zu verschicken, berichtet die Ostthüringer Zeitung am 16. November.

SPD: Gute Gründe, die SAB abzuschaffen

14. November 2018

In einer aktuellen Mitteilung hat die SPD-Landtagsfraktion Thüringen am 14. November ihre Absicht bekräftigt, die Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 abzuschaffen, und dazu  ihre Argumente dargelegt.

Zitat: "Für uns als SPD war es deshalb an der Zeit umzudenken und uns für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einzusetzen."
Claudia Scheerschmidt
Kommunalpolitische Sprecherin

Zur entsprechenden Webseite der SPD-Fraktion gelangen Sie hier.

Thüringen: Doch kein Ende der Straßenausbaubeiträge?

8. November 2018

Ministerpräsident Ramelow relativiert Zusagen zu Gesetzgebungsvorhaben. VDGN fordert klare Ansage.

„Thüringens Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) tritt bei der geplanten Abschaffung der Anliegerbeiträge für den Straßenbau auf die Bremse“, hieß es am Donnerstag (8. November 2018) in einem Beitrag der Zeitung „Freies Wort“. Das Blatt zitierte einen amtlichen Brief Ramelows an die Bürgerallianz Thüringen, der auch an den Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) adressiert ist, zum Zeitpunkt der Zeitungsveröffentlichung die Empfänger aber noch nicht erreicht hatte. In dem Brief beklage der Ministerpräsident, daß es in der Diskussion nicht mehr um mutmaßlich ungerechte Erhebungsverfahren bei diesen Abgaben gehe, sondern daß ausschließlich die Abschaffung als Königsweg gesehen werde. Ein „vorschnelles Vorpreschen“ dabei habe jedoch fatale Folgen für die öffentliche Hand und damit für die Steuerzahler. Ramelow, so schreibt die Zeitung, bringe den Gedanken in Umlauf, die Kosten für den Straßenausbau auf die Grundsteuer umzulegen.

Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des VDGN, Peter Ohm: „Wir fragen  uns, was diese öffentliche Intervention soll. Sollen die Betroffenen hinter die Fichte geführt werden?

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Noch am Mittwochnachmittag (7. November 2018) nahm Ramelows Staatskanzleichef Benjamin Hoff (Linke) in Stellvertretung des Ministerpräsidenten Tausende Rote Karten von Bürgern Thüringens gegen die Straßenausbaubeiträge entgegen. Dabei sagte Hoff den Vertretern von Bürgerallianz, VDGN und zahlreichen Bürgerinitiativen zu, daß die Erfurter Regierungskoalition bis März 2019 den Entwurf eines Gesetzes vorlegen wird, mit dem die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft werden. Zu dieser Zeit dürfte Ramelows relativierender Brief, der das Datum 6. November 2018 trägt, mindestens auf dem Weg in die Redaktion gewesen sein. Was gilt nun? Die Betroffenen erwarten eine klare Ansage.

Bodo Ramelows Hinweise auf „Haushaltsrisiken“ oder gar darauf, daß ohne Straßenausbaubeiträge Gelder für Kinderbetreuung, Schulen, Universitäten fehlen könnten, halten wir für ziemlich  billig. Allein 2017 hat der Thüringer Landesrechnungshof  der Landesregierung zweifelhafte, das heißt überflüssige Ausgaben in Höhe von 60 Millionen attestiert. Bevor man Menschen, die ihre Grundstücke selbst bewohnen und die im Regelfall nicht zu den Besserverdienenden oder gar Reichen im Lande gehören, tief in die Geldbörsen greift, sollten sich die Verantwortlichen in der Landesregierung an die eigenen Nasen fassen. Sie werden im übrigen auch aus den Steuergeldern der Betroffenen von Straßenausbaubeiträgen bezahlt. Und das nicht schlecht.

Wenn das Land den Kommunen das Geld für den Straßenausbau erstattet, investiert die Allgemeinheit immerhin in Infrastruktur, die der Allgemeinheit nützt und nicht exklusiv den einzelnen Grundstückseigentümern. Es widerspricht ganz einfach der Realität, daß ein Grundstück durch den Ausbau einer vorhandenen Straße einen Wertzuwachs erfährt – anders als bei einer Ersterschließung, die ein Grundstück erst bebauungsfähig macht. Aber um Erschließungsbeiträge geht es hier nicht, sondern um Straßenausbaubeiträge.

Rätselhaft bleibt Bodo Ramelows Hinweis auf eine höhere Grundsteuer als Möglichkeit der Refinanzierung des Straßenausbaus. Wenn eine Steuer erhoben wird, ist es rechtlich nicht möglich, diese Einnahmen einem bestimmten Verwendungszweck zuzuordnen. Das heißt die Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt. Eine Erhöhung der Grundsteuer ließe sich also auch nicht mit Bedürfnissen der Finanzierung des Straßenausbaus begründen.
Was die Grundsteuer angeht, stünde es Bodo Ramelow gut an, sich der drohenden Gefahr entgegenzustemmen, daß die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundsteuerreform den Grundstückseigentümern im Osten zusätzliche Belastungen bringt, indem sie einen höheren Anteil am Gesamtsteueraufkommen als bisher leisten.

Mit welchem Ergebnis müssen die Betroffenen in Thüringen rechnen? Kein Ende des Erhebens von Straßenausbaubeiträgen und gleichzeitig eine höhere Grundsteuer? Das wäre ein Spiel mit dem Feuer."

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Kein Stop auf der Zielgeraden!

7. November 2018

"Rote Karte für Straßenausbaubeiträge" - VDGN und Bürgerallianz Thüringen übergaben in Erfurt Zeugnisse des Bürgerwillens

„Rote Karte für Straßenausbaubeiträge“ - diese unmißverständliche Ansage steht auf 40.000 Postkarten, die unterwegs sind an den Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (DIE LINKE). Rund 10.000 davon, unterschrieben von Thüringer Bürgern, übergaben am Mittwoch (7. November 2018) VDGN-Vizepräsident Lothar Blaschke und der Vorsitzende der Bürgerallianz Thüringen, Wolfgang Kleindienst, vor dem  Landtag in Erfurt an den Chef der Thüringer Staatskanzlei und Landesminister für Kultur-, Bundes- und Europaangelegenheiten, Benjamin Hoff (DIE LINKE). Die anderen Karten haben ihren Empfänger bereits auf dem Postweg erreicht oder werden auf diesem noch in der Staatskanzlei zugestellt werden. Versammelt hatten sich zur Übergabe der Karten rund 60 Vertreter von Bürgerinitiativen aus ganz Thüringen, die dort auch auf Vertreter von Fraktionen im Landtag vertretener Parteien trafen.

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Angesichts des Versprechens der Thüringer Regerungskoalition aus LINKEN, SPD und Grünen, 2019 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorzulegen, betonte VDGN-Vize Lothar Blaschke: Diese Aktion ist ein wichtiger Beitrag, um dafür zu sorgen, daß die eingeleitete Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen nicht auf der Zielgerade zum Stillstand kommt. Der VDGN habe einen sehr guten Überblick über die Aktivitäten auf diesem Feld in den verschiedenen Bundesländern. Im Augenblick schaue man überall auf Thüringen.

Wolfgang Kleindienst, der Vorsitzende der Bürgerallianz, benannte mehrere konkrete, ebenso vom VDGN vertretene Forderungen an Landesregeirung und Gesetzgeber in Thüringen, darunter: Die Straßenausbaubeiträge müssen schnellstmöglich abgeschafft werden. Einnahmeausfälle sind den Kommunen zu erstatten. Beiträge für Ausbaumaßnahmen, die bereits vor dem Inkraftreten der neuen Regelungen abgeschlossen waren, dürfen höchstens vier Jahre rückwirkend erhoben werden. Es muß ein Moratorium beschlossen werden, das eine Beitragserhebung durch Gemeinden bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ausschließt. Geprüft werden muß die Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge, auch wenn die Regierungskoalition das derzeit ausschließt.

Minister Hoff dankte den Versammelten für ihr "bürgerschaftliches Engagement" und versprach, daß bis März 2019 ein Gesetzentwurf vorgelegt werde, in dem dann rückwirkend zum 1. Januar 2019 das Ende der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen festgeschrieben sein soll.

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VDGN und Bürgerallianz übergeben Rote Karten gegen Straßenausbaubeiträge

6. November 2018

Noch sind wichtige Punkte zur Abschaffung der Zwangsabgabe in Thüringen nicht geregelt

Es war nicht zuletzt die vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und Bürgerallianz Thüringen organisierte Aktion „Rote Karte für Straßenausbaubeiträge“, die Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) dazu gebracht hat, zumindest einen Teil seines Wahlversprechens auch gegen heftigen Widerstand in der rot-rot-grünen Koalition einzulösen. Nach einer halbherzigen Änderung des Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2017 hat das Kabinett am 23. Oktober 2018 beschlossen, die Abschaffung der unzeitgemäßen und ungerechten Zwangsabgabe für 2019 auf den Weg zu bringen. Doch noch sind wichtige Punkte in diesem Zusammenhang nicht geregelt.

Jetzt wollen VDGN und Bürgerallianz vor dem Landtag in Erfurt mit der öffentlichen Übergabe der unterschriebenen Karten noch einmal ein deutliches Zeichen setzen. Mehrere Tausend sind zudem schon auf dem Postweg von den Unterzeichnern an den Ministerpräsidenten geschickt worden.

Die Übergabe der Roten Karten findet am Mittwoch, dem 7. November 2018,
um 15 Uhr im Thüringer Landtag,
Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt, statt.
Vertreter der Presse sind dazu herzlich eingeladen.

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Dazu erklärt VDGN-Vizepräsident Lothar Blaschke: „Auch kommunalen Straßen sind Bestandteile der Verkehrsinfrastruktur und werden im Zeitalter allgemeiner Mobilität von allen genutzt. Die Kosten für den grundhaften Ausbau der Gemeindestraße können und dürfen nicht länger zu einem beträchtlichen Teil auf eine einzelne Bevölkerungsgruppe, die Grundstückseigentümer, abgewälzt werden. Tausende Thüringer dokumentieren mit ihrer an den Ministerpräsidenten gerichteten Roten Karte ihre Forderung, die Straßenausbaubeiträge in Thüringen ohne Wenn und Aber oder gar juristische Winkelzüge abzuschaffen. Was in Berlin, Hamburg und Bayern ging, ist auch in Thüringen möglich.“

Bürgerallianz-Vorsitzender Wolfgang Kleindienst betont: „Unser Ziel ist es, das jahrelangen Ringen, der vielen Bürgerinitiativen, der Bürgerallianz und des VDGN nun auf der Zielgraden zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Für uns war es eine überwältigende Erfahrung, dass nicht zuletzt durch den Einsatz vieler ehrenamtlicher Helfer, unsere Argumente zunehmend Gehör in der Landespolitik und auch beim Gemeinde- und Städtebund Thüringen gefunden haben. Wer nicht kämpft, der hat schon verloren. Diese Binsenweisheit hat sich wieder einmal eindrucksvoll bewahrheitet.“

Doch noch ist die Abschaffung nicht in trockenen Tüchern. „Die Erfahrung lehrt uns, dass der Kampf erst beendet ist, wenn ein Gesetz mit allen seinen Details vom Landtag beschlossen wird und in Kraft tritt“, so VDGN-Vizepräsident Blaschke. Der kommunale Straßenausbau darf ab sofort nicht mehr von der Finanzkraft der Gemeinde oder gar von der Zahlungsfähigkeit ihrer Bürger abhängig gemacht werden. Notwendige Finanzmittel sind in den Landeshaushalt einzustellen, um die Infrastruktur in den Städten und Gemeinden zeitgemäß auszubauen. Und nicht zuletzt beinhaltete das Wahlversprechen Bodo Ramelows auch die Abschaffung der rückwirkenden Beitragspflicht. Auch dafür fordern wir eine bürgerfreundliche Regelung.“

Pressemeldungen zum Thema finden Sie hier:

Ostthüringer Zeitung (OTZ)
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)

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Straßenbaubeiträge: Bürgerallianz-Chef spricht von Freude und Enttäuschung

26. Oktober 2018

Ein Interview mit der Thüringer Allgemeinen sprach Bürgerallianz-Chef Wolfgang Kleindienst über die für 2019 angekündigte Abschaffung der Straßenausbau-Abgaben in Thüringen. Nachzulesen in der Ausgabe vom 26. Oktober 2018.

Thüringer Landesregierung verkündet Aus für Straßenausbaubeiträge

24. Oktober 2018

Die Thüringer Landesregierung hat die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 auf den Weg gebracht. Darüber berichtete unter anderem des MDR. Wie Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) nach der Kabinettsitzung am Dienstag sagte, hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt.
Das entsprechende Gesetz könne aber aber erst im Laufe des Jahres 2019 verabschiedet werden. Um das Gesetzgebungsverfahren zu starten, müsse ein von der Koalition in Auftrag gegebenes Gutachten abgewartet werden, wird Ramelow zitiert. Im Jahr 2019 fällige Straßenausbaubeiträge sollen laut Koalition aber zurückerstattet werden. Die CDU wurde eingeladen, an der Erarbeitung einer entsprechenden gesetzlichen Regelung mitzuarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Rote Karten nun in Schleizer Geschäften erhältlich

5. Oktober 2018

Unabhängige Bürgervertretung des Saale-Orla-Kreises beteiligt sich an Unterschriftenaktion für die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen: Die „Roten Karten für Straßenausbaubeiträge“ sind nun auch in Schleiz ausgelegt. Die Unabhängige Bürgervertretung (UBV) des Saale-Orla-Kreises schließt sich der Aktion des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer und der Bürgerallianz Thüringen an. Darüber berichtete die Ostthüringer Zeitung am 5. Oktober 2018.

Alle Beiträge zur Rote-Karten-Aktion in Thüringen finden Sie hier.

Moratorium: Linke will SAB in Thüringen ab Januar aussetzen

22. Oktober 2018

Die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen debattiert über ein Moratorium für Straßenausbaubeiträge. Eine Entscheidung über den entsprechenden Zeitplan soll am morgigen Dienstag fallen. Doch die SPD favorisiert eine alternative Lösung. Darüber berichtet die Thüringer Allgemeine am 22. Oktober 2018.
Die Linken möchten demnach  bereits im Dezember einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. Unabhängig davon soll mit dem 1. Januar 2019 ein Moratorium in Kraft treten, das Grundstückseigentümer sofort von den Abgaben befreit. Die Kommunen würden für die Einnahmeausfälle entschädigt.
Die SPD plädiere indes dafür, die Ergebnisse eines von den Fraktionen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens abzuwarten und bis zu einer endgültigen Abschaffung der Beiträge allen Kommunen freistellen, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Eine rückwirkende Befreiung sei nicht geplant, heißt es.

VDGN/VSSD und Bürgerallianz sammeln weiter Rote Karten für Straßenausbaubeiträge un Thüringen, um diese dann an Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) zu übergeben.

Thüringens Kommunen drängen auf schnelles Aus für Straßenausbaubeiträge

28. September 2018

Thüringens Gemeinde- und Städtebund drückt bei der Abschaffung der seit Jahren umstrittenen Beiträge der Bürger für den Straßenausbau aufs Tempo. „Wir brauchen zum 1. Januar 2019 eine Lösung“, sagte der wiedergewählte Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Michael Brychcy, am Mittwoch auf einer Mitgliederversammlung in Erfurt. Das berichtet die Thüringer Allgemeine vom 26. September 2018. Brychcy verlangte nicht nur die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, sondern auch eine finanzielle Kompensation für die Einnahmeausfälle der Kommunen. Brychcy nannte einen Betrag von mindestens 25 Millionen Euro pro Jahr.

Thüringen: Rote Karten für SAB in Sömmerda (Thüringen)

Die Bürgerinitiative Sömmerda (BIS) sammelte in der vergangenen Woche weit über einhundert Unterschriften für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen. Damit beteiligt sich der Verein an der Aktion „Rote Karte für Straßenausbaubeiträge“, welche vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und der Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben ins Leben gerufen wurde. Mehr dazu lesen Sie in der Thüringer Allgemeinen vom 25. September 2018,

Thüringen: Stadrat Zella Mehlis unterschreibt die Roten Karten

17. September 2018

In seiner Sitzung vom 11.09.2018 hat sich der Stadtrat von Zella-Mehlis  eindeutig der Forderung des VDGN und der Bürgerallianz Thüringen auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit Wirkung zum 1.1.2019 angeschlossen. Noch während der Sitzung haben Mitglieder des Stadtrates und Gäste die „Rote Karte für Straßenausbaubeiträge“ unterzeichnet. Ein Brief mit den Roten Karten wurde an Ministerpräsident Ramelow geschickt.

Quelle: https://r-r-v.de/nhz/2018/09/16/13424/

 

Rote Karten und SAB bei "Fakt ist" im MDR

11. September 2018

Der Kampf um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen, die Verfassungsbeschwerde des VDGN und die Rote-Karten-Aktion von VDGN/VSSD und Bürgerallianz waren Thema einer einstündigen Gesprächsrunde bei "Fakt ist" vom MDR am 10. September.

Zur dieser Sendung gelangen Sie hier.

 

Rote-Karten-Aktion in Gera

10. September 2018

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und die Bürgerallianz Thüringen rufen zur Aktion „Rote Karte für Straßenausbaubeiträge“ auf. In Thüringen werden seit fünf Wochen Unterschriften dafür gesammelt. Mit einem Infostand erfolgt am Dienstag, dem 11. September 2018 eine weitere Aktion in Gera. Um 10 Uhr beginnt die Unterschriftensammlung auf dem Platz gegenüber dem Haupteingang „Galeria-Kaufhof“ (Elster-Forum), wo Sorge- und Schloßstraße beginnen. Die Roten Karten sollen möglichst wieder eingesammelt und baldmöglichst der Landesregierung übergeben werden. Sie können aber auch als Postkarte verschickt werden.

SPD und Grüne treten auf die Bremse

6. September 2018

Die von Rot-Rot-Grün geplante Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringer Kommunen wird möglicherweise in dieser Wahlperiode nicht mehr realisiert. SPD und Grüne reagierten am Montag zurückhaltend auf einen erneuten Vorstoß des kommunalpolitischen Experten der Partei Die Linke im Thüringer Landtag, Frank Kuschel. Dieser hatte auf einer Versammlung der "Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben" in Aussicht gestellt, dass die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bereits zum Jahreswechsel 2018/2019 möglich sei. Darüber berichtet der MDR am 6. September 2018

Thüringen: CDU will mit Regierung über SAB-Abschaffung sprechen

5. September

Die Thüringer CDU bietet laut MDR Thüringen der Landesregierung Gespräche über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge an. Eine Einigung mit Rot-Rot-Grün muss laut Fraktionschef Mike Mohring über die Wahlperiode hinaus reichen, egal wer nach 2019 Regierungsverantwortung trage. Die Regierungskoalition aus Linken, SPD und Grünen hatte am vergangenen Freitag angekündigt, ein Gesetz zum Abschaffen der Straßenausbaubeiträge vorlegen zu wollen.
Seitens der SPD überraschte  Wirtschaftsminister Tiefensee jetzt mit der
Pressemitteilung "Straßenausbaubeiträge zukünftig abschaffen und Kommunen unterstützen". Dort erklärt er unter anderem:  „Wir sollten jede Möglichkeit nutzen, den ländlichen Raum attraktiv für die dort lebenden Menschen zu machen. Besonders junge Familien, die dort bleiben wollen oder einen Umzug in den ländlichen Raum erwägen, sollten nicht mit zusätzlichen Lasten rechnen müssen. Nicht zuletzt deshalb möchte ich in meiner Partei und in der SPD-Landtagsfraktion für eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes werben.“ Sein ebenfalls angeführter Eckpunkteplan ist jedoch für VDGN und VSSD unakzeptabel.

MDR Thüringen: Koalition bereitet Abschaffung von Ausbaubeiträgen vor

3. September 2018

Unter der Überschrift "Koalition bereitet Abschaffung von Ausbaubeiträgen vor" berichtet auch der MDR über neue Entwicklungen hinsichtlich der Straßenausbaubeiträge in Thüringen. Demnach bereite die rot-rot-grüne Regierungskoalition ein Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen vor. Innenexperte Frank Kuschel von der Linken sagte MDR Thüringen, Ziel sei es, den Entwurf bis Ende September vorzulegen. Nach der Anhörung im Herbst könnte das Gesetz im Dezember verabschiedet werden und Anfang 2019 in Kraft treten.

Die SPD tritt jedoch offensichtlich auf die Bremse. Es gibt also guten Grund, jetzt mit der Rote-Karten-Aktion den Druck aufrecht zu halten.
Weitere Infostand-Termine sind am Donnerstag, 6. September, ab 10 Uhr in Pößneck vor "Kaufland" sowie am Dienstag, 11. September, ebenfalls ab 10 Uhr in der Geraer Innenstadt. (Standort wird noch bekanntgegeben).

Thüringen: Rote Karten zeigen Wirkung.

31. August 2018

Die Rote-Aktion von VDGN/VSSD und Bürgerallianz zeigt Wirkung. MDR Thüringen meldet heute: "Landtagsfraktionen offenbar für Abschaffung der Ausbaubeiträge". Zur Meldung gelangen Sie hier. Zudem wurde jetzt ein Rechtsgutachten vorgelegt, nachdem die SAB in Thüringen verfassungswidrig sind.

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Im Landtag zeichnet sich nach Informationen von MDR THÜRINGEN ein fraktionsübergreifender Wille ab, die umstrittenen Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Der CDU-Kommunalexperte Wolfgang Fiedler wird mit der Aussage zitiert: "Wir müssen die Straßenausbaubeiträge abschaffen, und zwar so schnell wie möglich." Dabei habe er auf ein Gutachten des Gemeinde- und Städtebundes, wonach die aktuelle Regelung verfassungswidrig ist, verwiesen. Das ist eine klare Aussage, die so bisher noch nicht von der Thüringer CDU zu vernehmen war.

Der MDR verweist darauf, dass auch Linke, Grüne und AfD im Thüringer Landtag die Beiträge abschaffen wollen. Nun ist es wohl noch an der SPD, endlich einzulenken. Als kleinen Impuls liefern wir gratis hier die Erkenntnis der Parteigenossen aus Hessen.
Dort erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, jüngst: „Dass die Kommunen seit der jüngsten Gesetzesänderung darauf verzichten dürfen, die Anrainer an den Kosten für die Straßensanierung zu beteiligen, löst das Problem nicht. Denn sie sind natürlich nicht von der Vorgabe entbunden, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. … Deshalb bleiben wir dabei: Es braucht eine mutige, klare Entscheidung, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und die Mittel aus dem Landeshaushalt bereitzustellen. Genau das ist es, was die SPD will – und was Schwarzgrün hartnäckig verweigert.“ Nachzulesen in einer
Pressemitteilung der SPD in Hessen, wo die aktuelle Situation in Sachen SAB ähnlich ist wie in Thüringen.

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Rote Karten in Thüringen sehr gefragt

29. August 2018

"Rote Karten gegen Straßenbaubeiträge sind gefragt in Jena": Unter dieser Überschrift berichtet die Thüringer Allgemeine am 29. August 2018 über unsere jüngste Aktion in Jena. 

Ebenso erfolgreich war die Aktion des VDGN/VSSD und der Bürgerallianz unter dem Motto "Rote Karten für Straßenausbaubeiträge in Thüringen" am Dienstag, dem 28. August 2018 ab 10 Uhr in Erfurt vor dem Kaufhaus Anger. In Saalfeld liegen die Roten Karten jetzt in mehreren Geschäften der Stadt aus. Darüber berichtete die Ostthüringer Zeitung am 17. August 2018.

 

Kampf gegen Straßenausbaubeiträge Thema in Umschau-Sendung des MDR

14. August 2018

Die gemeinsame Aktion des VSSD-Dachverbandes VDGN und der Bürgerallianz "Rote Karte den Straßenausbaubeiträgen in Thüringen“ war Anlass für den MDR, sich die bestehenden Regelungen in den deutschen Bundesländern und speziell in Mitteldeutschland einmal genau anzuschauen. Fazit des „Umschau“-Beitrages vom 14. August 2018: Wer heute noch Tausende Euro Straßenausbaubeiträge zahlt, wohnt einfach im falschen Bundesland oder in der falschen Gemeinde.

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Denn selbst in den drei Bundesländern des MDR-Sendegebietes sind die gesetzlichen Regelungen in den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen unterschiedlich. In Sachsen-Anhalt werden die Kommunen vom Gesetzgeber grundsätzlich gezwungen Straßenausbaubeiträge (SAB) von den Anliegern zu kassieren. In Sachsen und Thüringen gilt eine Kann-Bestimmung - das heißt, den Kommunen ist es bei entsprechende wirtschaftlicher Leistungskraft freigestellt, auf die Eintreibung der SAB zu verzichten: Eine Regelung, die zwar schon etwas moderater ist aber dennoch zu vielen Ungerechtigkeiten und Härten führt, wie Beispiele aus dem "Umschau"-Beitrag belegen. Deshalb fordern VDGN und VSSD gemeinsam mit vielen Bündnispartnern die generelle Abschaffung der SAB in allen Bundesländern. Berichtet wird in dem Beitrag über die Aktion "Rote Karte für Straßenausbaubeiträge in Thüringen", die kürzlich gemeinsam vom VDGN und der Bürgerallianz Thüringen gestartet wurde (siehe untenstehende Beiträge). Im Interview betont VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke, dass es einen auch jüngst vom Bundesverwaltungsgericht behaupteten Sondervorteil für Anlieger nicht gibt. In diesem Sinne hat der VDGN bereits eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Und noch einen Punkt macht der TV-Beitrag deutlich: Auch die in einigen Bundesländern mögliche Erhebung von sogenannten wiederkehrenden Beiträgen ist nur eine Scheinlösung, denn dabei zahlen die Anlieger jährlich Beiträge für alle Straßenausbaubeiträge in ihrer Gemeinde oder einem festgelegten Abrechnungsgebiet. Die Beiträge fallen zwar erst einmal geringer aus, summieren sich jedoch über die Jahre ebenfalls schnell zu fünfstelligen Beiträgen.

Ebenfalls sehr aufschlussreich ist die Antwort des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt auf die Anfrage des MDR, wie man nun mit Straßenausbaubeiträgen weiter verfahren wolle. "Die Landesregierung sieht keine Möglichkeit, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen", heißt es. Mit einem Land der Frühaufsteher und der Reformation - so die offiziellen Werbeslogans - hat das wohl wenig zu tun.

Den Umschau-Beitrag finden Sie hier. In der Umschau-Sendung ab Minute 22:10.

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Riesen-Resonanz auf Rote-Karten-Aktion in Thüringen

14. August 2018

Die Aktion "Rote Karte für Straßenausbaubeiträge" des VSSD-Dachverbandes VDGN und der Bürgerallianz ist in Thüringen auf eine Riesen-Resonanz gestoßen. Dier ersten 10.000 Karten waren schnell vergriffen. Eine weitere Auflage ist bereits in Auftrag gegeben worden. Der zweit Schwung Karten wird unter anderem am 28. August in Erfurt verteilt. Über die  die vielfältigen Aktionen wird in der Presse umfangreich berichtet, unter anderem aus Zeulenroda, Sondershausen und Waltershausen. In Schmölln hat die Aktion den Anstoß für eine rege politische Diskussion gegeben.
Siehe dazu:
https://schmoelln.otz.de/web/schmoelln/startseite/detail/-/specific/Schmoellner-engagiert-sich-fuer-Aktion-gegen-Strassenausbaubeitraege-884280400

https://schmoelln.otz.de/web/schmoelln/startseite/detail/-/specific/Schmoellns-Buergermeister-nimmt-die-rote-Karte-nur-unter-Protest-an-407327052

https://schmoelln.otz.de/web/schmoelln/startseite/detail/-/specific/Sven-Schrades-Reaktion-stoesst-auf-Kritik-1295347169

https://schmoelln.otz.de/web/schmoelln/startseite/detail/-/specific/Schon-lange-unfair-Eva-Marie-Stegmann-ueber-ein-leidiges-Thema-313014408

Heute bei MDR-TV

Ein Bericht über das Thema Straßenausbaubeiträge läuft heutigen Dienstag, den 14. August 2018, um 20:15 Uhr in der Sendung "Umschau" des MDR-Fernsehens. Dazu wurden u.a. Filmaufnahmen und Interviews zu unserer Auftaktveranstaltung "Rote Karte für Straßenausbaubeiträge" am 02.08.18 in Saalfeld gemacht.

Weitere Beiträge zu Straßenausbaubeiträgen in Thüringen finden Sie hier.

Rote Karte für Straßenausbaubeiträge in Thüringen

2. August 2018

Startschuss für gemeinsame Aktion von VDGN und Bürgerallianz in Thüringen: Viele Passanten unterschrieben spontan am Stand auf dem Saalfelder Markt. Foto: Blaschke

Tausendfach soll in Thüringen den Straßenausbaubeiträgen jetzt die Rote Karte gezeigt werden. Der Startschuss wurde am heutigen Donnerstagvormittag auf dem Saalfelder Markt gegeben. Ziel ist es, die Landesregierung und insbesondere auch Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) an das einstige Wahlversprechen zu erinnern und die ungerechte Zwangsabgabe endlich abzuschaffen. Die Roten Karten sollen bis zum Herbst - unterschrieben von möglichst vielen Thüringern - der Landesregierung übergeben bzw. per Post zugeschickt werden. Schon zum gestrigen Auftakt kamen neben den Vertretern von Bürgerinitiaven viele Interessenten spontan und trotz eines kräftigen Gewitterregens an den Informationsstand, unterschrieben an Ort und Stelle und nahmen Karten für Ihre Nachbarn mit. Weitere Aktionen sind auch in anderen Städten geplant.

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 Für den Auftakt wurde bewusst Saalfeld gewählt, weil sich der neue Bürgermeister Dr. Steffen Kania (CDU) und weitere Kommunalpolitiker aus den umliegenden Gemeinden und Landkreisen nun auch für die Abschaffung der ungerechten Zwangsbeiträge ausgesprochen haben. Bisher haben etwa 25 Städte und Gemeinden die Resolution der Bürgerallianz Thüringen für eine Abschaffung der SAB nach dem bayrischen Vorbild beschlossen. Weitere Aktionen sind für ganz Thüringen in Planung.

Straßenausbaubeiträge (SAB) gehören abgeschafft. Sie sind ungerecht gegenüber betroffenen Grundstückseigentümern, weil Straßen und deren Nebeneinrichtungen von allen Bürgern benutzt werden können. Deshalb fordern VDGN und Bürgerallianz, den kommunalen Straßenausbau grundsätzlich mit Steuereinnahmen des Staates  zu finanzieren. In diesem Sinne hat der VDGN 2017 eine umfassend begründete Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mehrere Gesetzgeber auf Länderebene haben indes bereits gehandelt: Nach Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg hat nun auch Bayern die SAB abschafft. Auch in anderen Bundesländern wird darüber ernsthaft diskutiert.

In einem Offenen Brief hat die Bürgerallianz Thüringen den Ministerpräsidenten Thüringens und die Landtagsabgeordneten aufgefordert, die Straßenausbaubeiträge bedingungslos abzuschaffen. Nun haben sich auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie viele Bürgermeister und Gemeinderäte für den generellen Verzicht ab 1.1.2019 ausgesprochen
Die jetzige Regelung im geänderten Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) lässt nur eine Absenkung der SAB für bereits getätigte Baumaßnahmen und ab 2019 eine Abschaffung im Ermessen und in Verantwortung der Gemeinden zu. Dies ist für den VDGN und die Bürgerallianz Thüringen nur eine Übergangslösung, die zum Scheitern verurteilt ist.

Weitere Bilder aus Saalfeld sehen Sie hier.

Siehe auch den Blog von Antenne Thüringen "Thüringer sammeln Unterschriften: Initiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge".

Den Bericht der Ostthüringer Zeitung OTZ finden Sie hier.

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Thüringen: Saalfelds neuer Bürgermeister und viele Amtskollegen wollen SAB abschaffen

Aktualisiert am 18. Juli 2018 / Erstmeldung am 11. Juli 2018

Mehrere Bürgermeister des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt haben sich jetzt für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen. Darüber berichtet die Ostthüringer Zeitung am 17. Juli 2018. Entsprechende Stellungnahmen kommen aus  aus Bad Blankenburg, Königsee-Rottenbach und Kaulsdorf. Sie folgen damit Saalfelds neuem Bürgermeister Steffen Kania (CDU), der am 10. Juli zum neuen Vorsitzenden des Kreisverbandes Saalfeld-Rudolstadt im Gemeinde- und Städtebund Thüringen (GStB) gewählt wurde. Bei dieser Gelegenheit warb er eindringlich für die generelle Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen. Darüber berichtet die Ostthüringer Zeitung.  Kania erinnerte an Extremfälle, bei denen Anlieger hohe fünfstellige Summen zu zahlen haben. Abschaffung sei deshalb die sauberste Lösung. Unterstützt wurde Kania auf der Veranstaltung unter anderem vom  Geschäftsführer des Thüringer GStB, Ralf Rusch.

 

Thüringen: Regionalkonferenz thematisiert SAB-Abschaffung

30. Mai 2018, aktualisiert

Zu einer Regionalkonferenz lädt die Bürgerallianz Thüringen am Freitag, dem 1. Juni, ab 17 Uhr ins Frischecenter Liebenstein bei Gräfenroda ein.
Im Mittelpunkt stehen Informationen zum derzeitigen Thüringer Kommunalabgabengesetz und die derzeitige Diskussion über die gänzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nun auch in Thüringen. Lothar Blaschke, VDGN-Vizepräsident und VSSD-Vorsitzender, wird in diesem Zusammenhang darüber informieren, wie andere Bundesländer diese Problematik geregelt haben. Anschließend können sich Vertreter der Landesregierung, der Landtagsfraktionen, der Parteien und aus der Kommunalpolitik zu Wort melden. Danach gibt es die Möglichkeit der Diskussion. Laut Bürgerallianz spricht sich jetzt auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen für die gänzliche Abschaffung der SAB aus und das möglichst noch 2018. Zur Regionalkonferenz soll auch darüber berichtet werden. Die Konferenz richtet sich an Interessierte aus ganz Südthüringen. Weitere Konferenzen soll es in Mittel- und Westthüringen geben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Angekündigt wurde die Veranstaltung bereits in der Thüringer Allgemeinen. 

Neue Hoffnung für Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen

16. Mai 2018

Der jahrelange Kampf des VDGN und des VSSD sowie unseres Kooperationspartners, der Bürgerallianz Thüringen, die Straßenausbaubeiträge in Thüringen gänzlich abzuschaffen, zeigen offenbar Wirkung. Noch vor der Sommerpause will die rot-rot-grüne Koalition darüber Gespräche mit dem Gemeinde- und Städtebund führen. Berichtet wurde zu diesem Thema unter anderem vom MDR und der Thüringer Allgemeinen.

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Linke, SPD und Grüne hatten erst im vergangenen Jahr per Gesetz festgelegt, dass Städte und Gemeinden Thüringen  ab dem Jahr 2019 darauf verzichten können, die Beiträge zum Straßenausbau von ihren Bürgern einzutreiben, wenn sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind.

VDGN und VSSD hatten diese Kompromisslösung als viel zu kurz gegriffen kritisiert. Details dazu sind in unserer Pressemitteilung vom 21. März 2017 und in unserer Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf zu finden. Kritik gab es aber auch von anderer Seite, so vor allem vom Gemeinde- und Städtebund Thüringen. Mit dem neuen Gesetz sei neuer Streit vorprogrammiert, hieß es. Es würde zur Ungleichbehandlung von Grundstückseigentümern innerhalb der Kommunen sowie von Grundstückseigentümer armer und reicher Kommunen führen. Das Problem werde auf die kommunale Ebene verlagert, die Bürgermeister stünden unter enormen Druck.

Erst im April habe die AfD im Landtag Thüringen einen Antrag zur Abschaffung der Beiträge eingebracht. Dieser Antrag habe zwar neue Bewegung gebracht, sei aber fachlich nicht ausreichend untersetzt gewesen, wird der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebund Ralf  Rusch in der Thüringer Allgemeine zitiert. „Wir brauchen eine Kosten-Folgen-Abschätzung.“

Die Zeit für Veränderungen ist in Thüringen angesichts einer bundesweiten Erosion der SAB günstig wie selten zuvor. In Bayern wird mit hoher Wahrscheinlichkeit demnächst die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. In Niedersachsen hat die FDP einen entsprechenden Antrag eingebracht, in Hessen kommt ein solcher Antrag  von der SPD, in Brandenburg von der Fraktion BVB/Freie Wähler.

In Brandenburg will jetzt auch die in der Opposition stehende CDU das Thema ernsthaft diskutieren, die Parteifreunde in Thüringen tun sich indes noch schwer.

Fakt ist: Gemeinsam mit unseren Bündnispartnern werden VDGN und VSSD im Druck nicht nachlassen, bis diese unsägliche Zwangsabgabe endlich in allen Bundesländern abgeschafft wurde.

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Thüringen: Abschaffung der SAB bleibt das Ziel

4. Mai 2018

Mit der Forderung, die Straßenausbaubeiträge in Thüringen abzuschaffen, hat sich die Bürgerallianz Thüringen am 7. März 2018 in Form eines Offenen Briefes an alle Landtagsfraktionen und die Landesregierung gewandt. Eine Antwort der Landesregierung und der Fraktion B90/Die Grünen stehe immer noch aus, heißt es im aktuellen Newsletter der Bürgerallianz. Die Antworten der anderen Fraktionen fallen unterschiedlich aus.

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Die Linke stehe weiterhin zu ihrer Zusage, die SAB abzuschaffen. Mit dem Koalitionspartner SPD sei dies derzeit jedoch nicht möglich, heißt es im Newsletter. Linke, SPD und Grüne hätten dem Gemeinde- und Städtebund Gespräche zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge angeboten (noch für Mai 2018 mit zwei konkreten Terminvorschlägen). Die SPD mache die weitere Debatte zur Abschaffung jedoch von der Zustimmung des Gemeinde- und Städtebundes abhängig. "Der Gemeinde- und Städtebund will die Abschaffung nicht, und wenn, dann nur, wenn alle gezahlten Beiträge bis 1991 erstattet werden (rund 400 Mio. EUR) und die Kommunen künftig jährlich bis zu 90 Mio. EUR als laufende Erstattungen bekommen, heißt es im Newsletter. An diesen Forderungen ist 2017 eine Diskussion zur Abschaffung gescheitert. Bei der SPD gibt es offenbar doch ein Nachdenken und eine Bereitschaft. Klar ,versteckt' sich derzeit die SPD hinter der Blockadehaltung des Gemeinde- und Städtebundes", heißt es im Newsletter der Bürgerallianz. Die AfD-Fraktion hat unterdessen am 25. April einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der SAB in den Thüringer Landtag eingebracht.

Druck von der Basis 

Mit einem Mustertext eines Antrages für Stadt- und Gemeinderäte, sowie einer zugehörigen Resolution zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, will die Bürgerallianz jetzt den Druck auf die Thüringer Landespolitik weiter erhöhen. Die Fraktion der BIRSO war damit im Stadtrat Pößneck bereits erfolgreich. Darüber berichtete die Ostthüringer Zeitung am 3. Mai 2018.

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Thüringen: Gemeinde- und Städtebund für Abschaffung der Strabs

23. März 2018

Auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hat sich nun erstmals für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen. Auf südthüringen.de wird der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Ralf Rusch wie folgt zitiert: "'In Bayern verzichtet man auch auf die Beiträge, erstattet den Kommunen aber die finanziellen Ausfälle', sagte Rusch. Das sei auch in Thüringen möglich und einfacher, als den Kommunen den Schwarzen Peter zu zuschieben." So sehen es auch VSSD und VDGN.

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Hintergrund ist die Neuregelung im Thüringer Kommunalabgabengesetz, wonach Kommunen, auf die bisher gesetzlich verpflichtende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten können. Nach Auffassung der rot-rot-grünen Regierung bringt das größere Entscheidungsfreiheit für die Kommunen. Kritiker -unter ihnen der Gemeinde- und Städtebund - befürchten jedoch, dass es sich das nur wirtschaftlich starke Städte und Gemeinden leisten können. Gleichbehandlung und Gerechtigkeit lassen sich nur durch Abschaffung der Strabs erreichen. Mit diesem Ziel ist der VSSD gegründet worden, und diese These setzt sich bundesweit immer mehr durch. Die Erklärung des Gemeinde- und Städtebundes finden Sie hier.

 

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Ärger mit Straßenausbaubeiträgen in Thüringen

20. Dezember 2017

Warum ist die Sanierung von Straßen so teuer? Und welche Chancen haben Anlieger in Thüringen, von Straßenausbaubeiträgen verschont zu bleiben. Über diese Fragen hat VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke jetzt mit der Redaktion von MDR Thüringen-Radio gesprochen. Eine Zusammenfassung des Beitrags ist hier nachzulesen.

Straßenausbau in Pößneck (Thüringen): Erleichterungen für Bürger beantragt

9. August 2017

Die Bürgerinitiative für Recht und Sicherheit ­Orla (Birso) Pößneck lässt nicht locker bei den Straßenausbaubeiträgen. Zur Sitzung des Pößnecker Stadtrates vom 31. August bringt die Birso-Fraktion einen Antrag ein mit dem Ziel, Grundstückseigentümer „drastisch“ zu entlasten. Dazu erklärt Wolfgang Kleindienst, Birso-Chef und Vorsitzender der eng mit dem VDGN kooperierenden Bürgerallianz Thüringen: Pößneck wäre die erste Stadt in Thüringen, die die Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) zu einer weiteren Entlastung von Grundstückseigentümern umsetzen würde." Ein Musterantrag für andere Gemeinden wird vorbereitet.

 

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Weiter erklärt Wolfgang Kleindienst: "Zum 30.06.17 ist im Thüringer Landtag still und leise das ThürKAG geändert worden. Im Ermessen der Gemeinden können unter gewissen Voraussetzungen (dauernde Leistungsfähigkeit) die Anteile der Grundstückseigentümer nun bis auf maximal 10 Prozent angesenkt werden.  Eine gänzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (SAB) ist durch die Blockadehaltung der SPD-Fraktion im Landtag gescheitert. Genauso ist es zu keiner Begrenzung der Rückwirkung gekommen. Auch eine Rückzahlung von bereits gezahlten SAB findet sich nicht im Gesetz wieder. Wir können zwar enttäuscht sein, müssen aber nun nach vorn schauen und aus dem was da ist, das Beste daraus machen. Jede Bürgerinitiative und jeder Mitstreiter ist nun vor Ort gefordert, seine Gemeinderäte zu einem entsprechen Antrag aufzufordern oder gar selbst einen zu stellen, wenn man im Gemeinderat ist. Die Bürgerallianz Thüringen wird ihre Mitglieder und die Mitglieder des VDGN/VSSD dabei beraten und den Mitgliedern den Mustertext des Antrages zur Verfügung stellen.  Nun heißt es für uns Mehrheiten im Stadtrat Pößneck zu finden. Natürlich kämpfen wir mit der Bürgerallianz weiter für die gänzliche Abschaffung."

Über die Birso-Initiative in Pößneck berichtete die Ostthüringer Zeitung am 8. August 2017.
Eine ausführliche Birso-Pressemitteilung finden Sie hier.
Wie das Kommunalabgabengesetz im thüringischen Schmölln für Ärger sorgt und wie man damit umgehen will, berichtete die Ostthüringer Zeitung am 4. August.

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Neues Thüringer Kommunalabgabengesetz in Kraft

20. Juli 2017

Das Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) wurde mit dem Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) geändert und ist am 30.06.2017 in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen betreffen die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden, ab dem 1. Januar 2019 unter engen wirtschaftlichen Vorgaben auf eine Beitragserhebung zu verzichten.
Unter Einhaltung dieser Vorgaben können die Gemeinden ab sofort den Beitragssatz der Anlieger je nach Straßenklassifizierung auf 10- 20 Prozent absenken. Die Verzinsung von gestundeten Beiträgen wird reduziert. Das Gesetz enthält keine Festlegungen zur rückwirkenden Beitragserhebung.

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Der Vorsitzende der mit dem VDGN eng kooperierenden Bürgerallianz Thüringens, Wolfgang Kleindienst, erklärt dazu in einer Stellungnahme: „Insgesamt sind wir enttäuscht von diesem Kompromiss. Nicht nur die Wahlversprechen haben sich in Luft aufgelöst, sondern auch das Vertrauen in die Politik. Das sagen uns täglich immer mehr Bürger. Und dies zu recht. Es steht nunmehr im Ermessen der Gemeinden die Absenkung der Anteile der Grundstückseigentümer, je nach Straßentyp, auf max. 10 % möglich. Dazu muss aber die Gemeinde leistungsfähig sein und eine Mehrheit im Stadtrat muss dem zustimmen. Wieviel Gemeinden in Thüringen werden diese Voraussetzungen erfüllen?  Wieviel Gemeindevertreter und Stadträte werden im Sinn ihrer Bürger stimmen? Kein Wort wird im Gesetz zur Rückwirkung verloren, trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag. Es bleibt bei der nicht nachvollziehbaren Regelung, dass man auch weiterhin rückwirkend bis 1991 Straßenausbaubeiträge erheben kann, ja von der Kommunalaufsicht gezwungen, erheben muss.“

Auszüge aus dem neuen ThürKAG:

§ 7
Beiträge
(1) Die Gemeinden und Landkreise können Beiträge erheben.
Die Gemeinde kann von einer Beitragserhebung absehen, wenn
-
diese für sie zu keinem wesentlichen Vermögenszuwachs führen würde oder
- ihre finanzielle Situation dauerhaft so günstig ist, dass sie ohne Verletzung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze auf eine Beitragserhebung verzichten kann oder
- die Entscheidung über die Durchführung der Straßenausbaumaßnahme ab dem 1. Januar 2019 getroffen wurde und die Voraussetzungen des Abs. 4 a Satz 1 vorliegen.

(4a) Die Straßenausbaubeitragssatzung kann für das gesamte Gemeindegebiet eine über den Vorteil der Allgemeinheit hinausgehende Eigenbeteiligung der Gemeinde vorsehen, wenn
-
es die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zulässt
-
die Gemeinde in den vergangenen drei Haushaltsjahren keine Bedarfszuweisungen in
Anspruch genommen hat und keine Bedarfszuweisungen benötigt und
-
keine Verschlechterung der Haushaltssituation der Gemeinde zu befürchten ist.

·Die Eigenbeteiligung der Gemeinde darf nachfolgende Grenzwerte nicht überschreiten:
- Anliegerverkehr, 80 vom Hundert,
- überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienen, 85 vom Hundert und
-überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, 90 vom Hundert

§ 7 b
Stundung von einmaligen Beiträgen

(1) Einmalige Beiträge können auf Antrag des Beitragspflichtigen als die Beitragsschuld in bis zu fünf aufeinander folgenden Jahresraten beglichen wird.

(2) Einmalige Beiträge können zur Vermeidung erheblicher Härten im Einzelfall über die in Absatz 1 genannte Frist hinaus gestundet werden. In diesem Fall soll der Beitrag in höchstens 20 Jahresraten entrichtet werden. Der jeweilige Restbetrag ist mit einem Zwölftel des Basiszinssatzes zuzüglich 0,1 Prozentpunkten für jeden vollen Monat zu verzinsen.

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Ablehnende VDGN-Stellungnahme zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes

27. April 2017

Der VSSD-Dachverband VDGN lehnt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Thüringen als grundgesetzwidrig ab. Das betont der VDGN in einer schriftlichen Stellungnahme für die Anhörung im Erfurter Landtag zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (KAG) am heutigen 27. April 2017.

Darin heißt es: Das KAG als gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen muß sicherstellen, daß diese nur erhoben werden, wenn sich aus dem Straßenausbau konkrete wirtschaftliche Vorteile für die Betroffenen ergeben. Die Gemeinden müssen in die Pflicht genommen werden, den wirtschaftlichen Vorteil im Einzelfall nachzuweisen. Das sei hier aber nicht der Fall.

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Die Koalition aus SPD, DIE LINKE und GRÜNEN erkenne nicht, dass die Zeit der Straßenausbaubeiträge abgelaufen ist, weil diese unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt zu rechtfertigen sind. Insbesondere DIE LINKE sei mit dem hehren Ziel einer gerechteren Politik in den damaligen Wahlkampf gegangen. „Hier ist die einmalige Möglichkeit, den Worten Taten folgen zu lassen, verpasst worden.“

Zur Anhörung im Thüringer Landtag erklärt VDGN-Präsident Peter Ohm außerdem: „Es ist völlig unakzeptabel, dass in der Anhörung die Interessenvertreter der Betroffenen kein Rederecht erhalten. Sowohl die Bürgerallianz Thüringen als auch der VDGN konnten ihre Stellungnahmen nur schriftlich abgeben. Die Koalition aus DIE LINKE, SPD und GRÜNEN zeigt sich hier als Koalition der Angst vor dem Bürgerwillen.“

» Zur Stellungnahme des VDGN

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Thüringen: „Kompromiss“ zu Straßenausbaubeiträgen wird Betroffenen wenig bringen

21. März 2017

In Thüringen hat die Regierungskoalition aus LINKEN, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen „Kompromiss“ zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vorgelegt. Er sieht eine Ermessensregelung vor, nach der Gemeinden den Anliegeranteil an Straßenausbaukosten absenken können. Ab 2019 sollen Kommunen außerdem unter bestimmten Umständen auf Straßenausbaubeiträge gänzlich verzichten können. „Wir haben damit ein Problem gelöst, welches in vielen Gemeinden seit über 20 Jahren zu Verärgerung und Protesten bei den Bürgern geführt hat“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der kommunalpolitischen Sprecher der Thüringer Regierungsparteien.

Dazu erklärt der Präsident des VSSD-Dachverbandes VDGN Peter Ohm: Wir können nicht erkennen, dass die viele Menschen in arge finanzielle Nöte stürzenden Probleme mit den Anliegerbeiträgen in Thüringen gelöst sind. Die Regierungskoalition lässt bunte Luftballons steigen, gefüllt mit heißer Luft. Denn zu konstatieren ist:

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Erstens: Das insbesondere von der LINKEN vor der letzten Landtagswahl gegebene Versprechen, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, ist definitiv gebrochen worden. Der gesetzliche Zwang zur Erhebung dieser Beiträge besteht grundsätzlich weiter.

Zweitens: Das im Koalitionsvertrag der drei Regierungsparteien festgehaltene Vorhaben, „die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu begrenzen“, ist nicht umgesetzt worden. Straßenausbaubeiträge müssen in Thüringen weiterhin rückwirkend bis 1991 erhoben werden. Das gilt bis 2022. Danach gilt eine Höchstverjährungsfrist von 12 Jahren. Die jetzt vorgesehene KAG-Novelle ändert daran nichts.

Drittens: Die geplante Änderung, nach der es ab 2019 im Ermessen der Kommunen stehen soll, Straßenausbaubeiträge zu erheben, wird den betroffenen Bürgern kaum Entlastung bringen. Denn sie ist an Bedingungen geknüpft, die die Haushaltslagen der jeweiligen Gemeinden in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft betreffen. Ob sich diese nach der vorgesehenen Gebietsreform so positiv gestalten werden, wie von den Thüringer Regierungsparteien öffentlich angenommen, darf nach den Erfahrungen mit Gebietsreformen in anderen Bundesländern füglich bezweifelt werden. Und selbst wenn einzelne Gemeinden die Kriterien „dauernder Leistungsfähigkeit“ erfüllen sollten, bleibt der Zustand für die betroffenen Bürger in den anderen Gemeinden unbefriedigend. Gerechtigkeit sieht anders aus.

Viertens: Die Gemeinden müssen auch nach 2019 Beiträge für kommunale Straßenbaumaßnahmen erheben, über deren Stattfinden schon vor 2019 entschieden worden ist. Dazu heißt es in der Begründung des Antrags der Regierungsfraktionen: „Die Gemeinden sollen von der Neuregelung für Maßnahmen Gebrauch machen können, bei denen die Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme ab dem 1. Januar 2019 getroffen wird. Es ist daher auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Gemeinde sich entscheidet, eine bestimmte Straßenausbaumaßnahme tatsächlich durchzuführen. Bereits im Abschluss eines Ingenieurvertrages kann sich der erkennbare Wille der Gemeinde zeigen, eine kostenpflichtige Maßnahme zu realisieren“.

Fünftens: Auch die Möglichkeit zur Absenkung des Anliegeranteils bei den Kosten für den Straßenausbau ist an die Bedingung „dauernder Leistungsfähigkeit“ der Kommunen geknüpft. Auch hier steht in den Sternen, ob Kommunen das in Anspruch nehmen können. Die Entscheidung, ob sie es dürfen, wird auch in diesem Falle bei der Kommunalaufsicht liegen.

Sechstens: Da abzusehen ist, dass es mit den Straßenausbaubeiträgen in Thüringen im Grunde weitergehen wird wie bisher, sind die modifizierten Zinsregelungen der vorgesehenen KAG-Novelle zu begrüßen. Die Zinsen bei der Stundung werden an das derzeit niedrige Niveau der Kapitalmarktzinsen angepasst. Eine Stundung mit Ratenzahlung werden auch in Zukunft viele Betroffene vereinbaren müssen, da sie die meistens vier-, oft fünfstelligen Beiträge nicht mit einem Mal bezahlen können.

Alles in allem ist eine Vielzahl juristischer Auseinandersetzungen um Straßenausbaubeiträge abzusehen. Insbesondere Betroffenen, die sich kollektiv gegen Beitragsbescheide wehren wollen, wird der VDGN mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Rückblick: Noch Ende Januar diesen Jahres gab es in Erfurt eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer KAG’s, der mit untauglichen Argumenten Mehrheiten gewinnen wollte und dabei noch nicht einmal eine Notlösung war. Neben der Bürgerallianz Thüringen gab es nur den VDGN, der sich nicht vor diesen Karren spannen ließ. Konsequent attackierte er den Gesetzesentwurf als reine „Mogelpackung“

Zum Thema siehe auch Thüringer Allgemeine vom 21. März 2017

 

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Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und die Bürgerallianz Thüringen bündeln ihre Kräfte

5. Januar 2017

Künftig soll in Thüringen der Kampf gegen ungerechte Kommunalabgaben mit vereinten Kräften geführt werden.  Zu diesem Zweck haben der VSSD-Dachverband VDGN und die Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben mit Wirkung vom 1. Januar 2017 eine Kooperationsgemeinschaft gebildet. Grundlage dafür sind entsprechende Beschlüsse des Präsidiums des VDGN und des Vorstandes der Bürgerallianz.

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Gemeinsam streben beide Verbände insbesondere die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Thüringen an. Denn obwohl heute fast jeder Haushalt über mindestens ein Auto verfügt und jede Straße also der allgemeinen Mobilität dient, wird auch in Thüringen der Großteil der notwendigen Ausbaukosten immer noch den Anliegern aufgebürdet. Beide Verbände fordern deshalb eine Finanzierung aus Steuermitteln.

Neben dem politischen Wirken unterstützt die Kooperationsgemeinschaft den  Widerstand gegen fehlerhafte Beitragsbescheide. Im Zuge dessen ist vereinbart worden, ein gemeinsames Büro im Freistaat Thüringen in Saalfeld einzurichten. Darüber hinaus agieren beide Partner weiterhin eigenständig unter ihren eingetragenen Vereinsadressen.

Zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung erklärt VDGN-Präsident Peter Ohm: „Seit Jahren kämpft die Bürgerallianz in Thüringen auf allen politischen Ebenen konsequent und beharrlich gegen die ungerechtfertigte Abzocke der Bürger durch ihre Kommunen. Wir verfolgen das gleiche Ziel und freuen uns daher auf ein noch engeres Zusammenwirken. Dabei werden wir speziell auch unsere bundesweit gesammelten  Erfahrungen bei der Bildung von Prozessgemeinschaften für Musterverfahren einbringen.“

Der Vorsitzende der Bürgerallianz Thüringen, Wolfgang Kleindienst, betont, dass im Zuge der Partnerschaft den betroffenen Bürgern künftig noch wirkungsvoller geholfen werden könne. „Die Linke und B90/Die Grünen in der Thüringer Landesregierung werden aufgefordert, ihre Wahlversprechen aus dem Jahr 2014 zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen einzuhalten und das Thüringer Kommunalabgabengesetz dahingehend zu ändern. Ein erster Schritt bis zur Abschaffung der Zwangsbeiträge wäre, jetzt die Rückwirkung auf vier Jahre zu begrenzen und die Erhebung und Rückzahlung von Beiträgen ohne Bedingungen in das Ermessen der Gemeinden zu stellen“, so Wolfgang Kleindienst.

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Widerstand gegen hohe Straßenausbaubeiträge in Probstzella (Thüringen)

3. Januar 2017

In Probstzella (Thüringen) haben sich Anwohner zusammengeschlossen, um gegen Pläne zum grundhaften Ausbau der Lehestener Straße vorzugehen. Den Löwenanteil der Ausbaukosten in Höhe von fast einer Million Euro müssten sie tragen. Sie werfen der Kommune vor, jahrelang die Instandhaltung vernachlässigt zu haben. Diese Versäumnisse sollen nun auf die Anlieger abgewälzt werden. An den Planungen für den Straßenausbau seien sie unzureichend beteiligt worden, hieß es auf einer Anwohnerversammlung kurz vor Jahresende. Unterstützung im Kampf gegen die Anliegerbeiträge erhielten sie vom Landesvorsitzender der Bürgerallianz Thüringen, Wolfgang Kleindienst. Gast der Einwohnerversammlung war auch der der Präsident des VSSD-Dachverbandes VDGN, Peter Ohm. Er schlug den Betroffenen vor, für ein Musterverfahren eine Prozessgemeinschaft zu bilden. Über die Versammlung berichtete die Ostthüringer Zeitung.

VDGN- Präsidium bestätigt Kooperationsvereinbarung mit der Bürgerallianz Thüringen

19. Dezember 2016

Auf Ihrer turnusmäßigen Tagung am gestrigen 12.12.2016 hat die Präsidium des VDGN einstimmig der Vorlage zur Kooperation mit der Bürgerallianz Thüringen zugestimmt. Nachdem der Vorstand der Allianz diese Vereinbarung bereits im November 2016 bestätigt hat, werden beide Partner ab 2017 im Freistaat Thüringen gemeinsam für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eintreten und den Mitgliedern, Interessengemeinschaften und Vereinen beratend zur Seite stehen.

Telefonforum mit Experten des VDGN zum Straßenausbau in Thüringen

Experten des VSSD-Dachverbandes VDGN beantworteten Anfang März 2016 die Fragen von Lesern der Thüringer Allgemeine rund um die möglichen Kosten und die Widerspruchsmöglichkeiten bei Straßenausbau-Maßnahmen. Die Resonanz war riesig. Zwei Stunden lang gab es ohne Pause Rat und Hilfe an vier Telefonen.  Hier geht es zu dieser Ratgeberseite.

Thüringen: Etzelbacher Einwohner wollen gemeinsam mit dem VSSD das Mitbestimmungsrecht des Bürgers stärken

23. August 2016

Im kleinen und beschaulichen Etzelbach, vor den Toren Rudolstadts in Thüringen gelegen, beeindruckt nicht nur die Landschaft. Überwiegend sehr schöne Grundstücke mit den für Thüringen typischen Bauten säumen die innerörtlichen Straßen. Perfekte, gerade hergestellte Asphaltbänder durchziehen die Gemeinde. Satzungsgemäß zum großen Anteil natürlich von den Grundstückseigentümern finanziert. Diese haben aber bereits bei den ersten Bescheiden selbst als Laien gravierende Mängel erkannt. Nun liegen neue Bescheide vor, oder werden erwartet, viele Anwohner sind unsicher, welche rechtlichen Möglichkeiten sie ausschöpfen können. Die Informationen dazu sind spärlich. Philipp-Clayton Zickmann, Stellvertreter des Vereins Dorfgemeinschaft Etzelbach, bat den VSSD, im Rahmen einer Veranstaltung vor Ort die Hintergründe zu erläutern. Teilnehmerzahl und Resonanz waren beeindruckend.

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Den Einwohnern ist klar, dass die zuständige Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel auf der Grundlage des Thüringer Kommunalabgabengesetzes handeln muss. Doch die Diskussion zeigte deutlich, dass die Bürger das Gesetz insgesamt für ungerecht und zeitgemäß erachten. Fraktionsübergreifend ist man sich einig, dass es an der Zeit ist gemeinsam etwas dagegen zu unternehmen.

„Grundstückseigentümer sollten für den Ausbau kommunaler Straßen nicht mehr extra zur Kasse gebeten werden“, betonte VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke als Gast der Veranstaltung. Denn aus dem Ausbau der Straße vor dem Haus ergebe sich für die Anlieger kein Wertzuwachs ihres Grundstücks, oftmals wegen zunehmenden Verkehrs das Gegenteil. „Deshalb fordern wir die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und die Finanzierung aus Steuermitteln", so Blaschke. Nicht zuletzt, um ein Zeichen zu setzen, sei es jetzt wichtig Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen, auch wenn man damit nicht automatisch von der Zahlungspflicht entbunden werde, riet auch Karsten Vogler, Gemeinderat und Vorsitzender des Vereins Dorfgemeinschaft.  Fest steht: Im Kampf gegen die ungerechten Straßenausbaubeiträge werden die Etzelbacher künftig eng mit dem VSSD und dessen Dachverband VDGN kooperieren. Lothar Blaschke kündigt an, auch die Bürgerallianz Thüringens mit ins Boot zu holen.

Über die Probleme der Etzelbacher mit den Straßenausbaubeiträgen, die Info-Veranstaltung und die Zusammenarbeit mit dem VSSD berichtete die Ostthüringer Zeitung am 19. August 2016.

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Etzelbach ist ein idyllisches Dorf, durchzogen von perfekten Asphaltbändern. Foto: Blaschke

Mogelpackung: VDGN kritisiert Gesetzentwurf zu Straßenausbaubeiträgen in Thüringen

27. Mai 2016

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) fordert mit Nachdruck die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen. Anlass ist der jüngste Vorschlag von Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) für eine Gesetzesänderung. Laut Pressemeldungen hat er die Einführung einer Stichtagsregelung für das rückwirkende Eintreiben von Straßenausbaubeiträgen angekündigt.

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Laut einem Gesetzentwurf könnten finanziell gut dastehende Kommunen künftig darauf verzichten, rückwirkend Anliegerbeiträge für einen vor dem Jahr 2000 erfolgten Straßenausbau zu kassieren. Bislang gilt dafür in Thüringen dafür ein Zeitraum von 30 Jahren.

Dazu erklärt VDGN-Präsident Peter Ohm: "Angesichts massiver Proteste und der seit Jahren vom VDGN und der Bürgerallianz Thüringen vorgetragenen Forderung, die unsozialen Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, scheint der Innenminister jetzt den Druck aus dem Kessel lassen zu wollen. Doch sein Vorschlag ist eine Mogelpackung. Denn laut Kommunalabgabengesetz des Landes Thüringen (Paragraf 7) können die Gemeinden schon heute theoretisch von einer Beitragserhebung absehen, wenn, so heißt es, ihre finanzielle Situation dauerhaft so günstig sei, daß sie ohne Verletzung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze darauf verzichten können. Der Haken ist nur, daß sich die Landesregierung selbst daran nicht hält und den Gemeinden in dieser Hinsicht de facto keinerlei Handlungsspielraum lässt. Poppenhägers Vorschlag bleibt mit der Beschränkung auf vor dem Jahr 2000 realisierte Bauvorhaben sogar hinter dem Gesetzestext zurück.

Hausbesitzer und Grundstückseigentümer sollten für den Ausbau kommunaler Straßen nicht mehr extra zur Kasse gebeten werden. Denn davon profitieren nicht sie, sondern die Allgemeinheit. Aus einem Ausbau der Straße vor dem Haus ergibt sich für die Anlieger kein Wertzuwachs ihres Grundstücks, oftmals wegen zunehmenden Verkehrs das Gegenteil. Deshalb ist die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und die Finanzierung aus Steuermitteln die einzig gerechte Lösung."

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VDGN-Präsident Peter Ohm

Koalitionsvertrag Thüringens verkommt zur Mogelpackung

5. Februar 2016

Zur aktuellen Diskussion um die Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Thüringen erklären VDGN-Vizepräsident Eckhart Beleites und VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke:


"Die SPD brüskiert die Bürger des Freistaates Thüringens: Angemahnte Änderungen zur Beitragspflicht und Rückwirkung im Kommunalabgabengesetz werden strikt abgelehnt. Das dritte Diskussionsforum der Koalitionsparteien Thüringens am 22. Januar 2016 in Weimar offenbarte einmal mehr den fehlenden Willen und die Unfähigkeit des unter einer SPD-Führung stehenden Ministeriums für Inneres und Kommunales Thüringens, die Grundstückseigentümer vor den oftmals existenzbedrohenden Beitragsforderungen für zum Teil lange zurückliegende Straßenausbaumaßnahmen zu schützen. Selbst der unlängst vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Vertrauensschutz und das rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und Vorhersehbarkeit ignoriert die Thüringer SPD beharrlich. Man verschanzt sich hinter Gutachten, die auftragsgemäß mit vorgeschobenen verfassungsrechtlichen Problemen alle alternativen Lösungsansätzen zu Nichte machen. Das betrifft sowohl die Rückwirkung von Beitragsforderungen als auch alle alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Stehen die Bundesländer Baden-Württemberg und Berlin etwa außerhalb unserer bundesdeutschen Verfassung, weil Sie keine Beitragspflicht der Grundstückseigentümer in ihren Gesetzen verankert haben,  so wie uns das die Rechtsgelehrten Thüringens weismachen wollen?

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Der Freistaat hat sich in sein Glashaus zurückgezogen und verprellt seine Bürger. Man wird sehen, wie lange diese sich das wohl gefallen lassen und wie oft sie noch auf vollmundige Wahlversprechungen hereinfallen werden. Wenn das Gesetz zur Beitragserhebung für den Straßenausbau bereits im Grundsatz den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht, ist die nun zugesagte lediglich verbesserte Ausgestaltung der alten Fassung ein hilfloses Unterfangen die Wogen nicht all zu hoch schlagen zu lassen. Dieser Versuch wird aber genauso wenig zur Befriedung beitragen, wie es die Flucht in wiederkehrende Beiträge getan hat.  Wer stellt sich vor die Gemeindevertreter, Stadtverordneten, Bürgermeister oder Abgeordneten, die dem Bürger diese Ungerechtigkeit erklären sollen? Es Was bleibt, sind existenzbedrohende Beiträge für eine zum Teil bereits in den frühen 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts  abgeschlossene Straßensanierung.

Zahlpflichtig wird nach diesem Gesetz selbst das junge Paar, das unlängst kreditfinanziert ein Haus bezogen hat, obwohl die Frau zum Zeitpunkt des Straßenausbaus noch im nahe gelegenen Kindergarten gespielt oder wie der Partner, noch gar nicht geboren war. Vertrauensschutz scheint für die Thüringer SPD ein unverständliches Fremdwort zu sein. Man hat sich im eigenen Haus ganz schnell versichern lassen, dass sich der angemahnten Rechtsgrundsatz des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich auf einen konkreten Rechtsfall in Brandenburg beziehe. Thüringen bleibt außen vor, alles sei geprüft und rechtlich nicht anfechtbar. Koste es dem Bürger was es wolle!

Hochmut kommt nicht selten vor dem Fall. Der Sturz der Thüringer SPD ist wohl nicht mehr aufzuhalten."

Die Argumentation der Thüringer Koalition ist der Gipfel der Verdrehungskunst, so der Kommentar von VSSD-Vorstandsmitglied Dr. Ernst Niemeier:

"Das ist der Gipfel der Verdrehungskunst: zu behaupten, dass die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen gegen das Grundgesetz verstößt. Es ist genau umgekehrt: Da ein Beitrag nur erhoben werden darf, wenn die Straßenerneuerung dem potenziellen Beitragszahler einen besonderen Vorteil bringt, der sich aus der Sache ergeben muss um die es geht; einen besonderen Vorteil also aus der Straßenerneuerung, der darin bestehen müsste, dass die Grundstückseigentümer einen besonderen Vorteil aus der besseren Befahrbarkeit der Straße erlangen, und der ihnen auch noch zurechenbar sein müsste. Beides ist nicht gegeben. Deshalb verstößt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gegen die Gleichbehandlungsforderung des Art. 3, I GG und in der Folge auch gegen die Art. 14 und Art. 2 GG.

Die Juristen, die von der Sache der Erhebung öffentlicher Abgaben und der Regeln und Prinzipien, die von der Finanzwissenschaft aus verfassungsrechtlichen Gründen entwickelt worden sind, nichts verstehen, wählen willkürlich einen Vorteil, der sich nicht aus der Sache der Straßenerneuerung ergibt und der den Grundstücken zuzurechnen sein soll. Sie vernachlässigen auch die Unmöglichkeit der Vorteilszurechnung. Das Ergebnis ist, dass die Grundstückseigentümer sowohl gegenüber den übrigen Straßennutzern, die die Straße mit abnutzen, diskriminiert werden als auch gegenüber den übrigen Steuerzahlern, die für öffentliche Güter neben den Steuern keine besondere Belastung in Form von Beiträgen tragen müssen. Wegen der Unmöglichkeit der Vorteilszurechnung klassifiziert die für diese Fragen zuständige Finanzwissenschaft kommunale Straßen als öffentliche Güter. Und öffentliche Güter müssen aus Steuern finanziert werden. Vergleichen Sie dazu auch meinen gemeinsam mit dem Chemnitzer Staatsrechtler Prof. Ludwig Gramlich veröffentlichten Aufsatz in der kommunaljuristischen Zeitschrift "KommJur" vom Februar 2015. Darin kommen wir gemeinsam zu dem Ergebnis, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus verfassungsrechtlichen Gründen beendet werden muss."

Auch die Bürgerallianz Thüringen zeigt sich von den bisherigen Ergebnissen der Diskussion um das Kommunalabgabengesetz enttäuscht:

Zur Pressemitteilung der Bürgerallianz

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Osterfeuer in Zella-Mehlis: Thüringer Bürger wehren sich

24. März 2016

Medienwirksam, und auch auf unserer Seite veröffentlicht, wurde in den vergangenen Tagen über die zum Teil grotesken Beitragsbescheide für Straßenausbaumaßnahmen in der Stadt Zella-Mehlis berichtet. Die Kommune gönnt sich Luxussanierungen, um im gleichen Atemzug mit den Bescheiden Ihre Bürger in Existenzängste zu treiben. Ungehört von der Politik verhallen derer Sorgen im schönen Thüringer Wald. Die am 22. März 2016 in Zella- Mehlis gegründeten Bürgerinitiative Rennsteig wurde neues Mitglied der Bürgerallianz Thüringen, Partner des VDGN. Der Vorsitzenden der Bürgerallianz, Wolfgang Kleindienst, sagte der BI Rennsteig jede Unterstützung zu und fordert die Bürger auf, selbst politische Verantwortung zu übernehmen. Die Kommunal- und Landespolitik hat kläglich versagt. Den Beitrag des Rennsteig TV
sehen Sie hier.

Koalitionsvertrag Thüringens verkommt zur Mogelpackung

5. Februar 2016

Zur aktuellen Diskussion um die Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Thüringen erklären VDGN-Vizepräsident Eckhart Beleites und VSSD-Vorsitzender Lothar Blaschke:


"Die SPD brüskiert die Bürger des Freistaates Thüringens: Angemahnte Änderungen zur Beitragspflicht und Rückwirkung im Kommunalabgabengesetz werden strikt abgelehnt. Das dritte Diskussionsforum der Koalitionsparteien Thüringens am 22. Januar 2016 in Weimar offenbarte einmal mehr den fehlenden Willen und die Unfähigkeit des unter einer SPD-Führung stehenden Ministeriums für Inneres und Kommunales Thüringens, die Grundstückseigentümer vor den oftmals existenzbedrohenden Beitragsforderungen für zum Teil lange zurückliegende Straßenausbaumaßnahmen zu schützen. Selbst der unlängst vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Vertrauensschutz und das rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und Vorhersehbarkeit ignoriert die Thüringer SPD beharrlich. Man verschanzt sich hinter Gutachten, die auftragsgemäß mit vorgeschobenen verfassungsrechtlichen Problemen alle alternativen Lösungsansätzen zu Nichte machen. Das betrifft sowohl die Rückwirkung von Beitragsforderungen als auch alle alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Stehen die Bundesländer Baden-Württemberg und Berlin etwa außerhalb unserer bundesdeutschen Verfassung, weil Sie keine Beitragspflicht der Grundstückseigentümer in ihren Gesetzen verankert haben,  so wie uns das die Rechtsgelehrten Thüringens weismachen wollen?

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Der Freistaat hat sich in sein Glashaus zurückgezogen und verprellt seine Bürger. Man wird sehen, wie lange diese sich das wohl gefallen lassen und wie oft sie noch auf vollmundige Wahlversprechungen hereinfallen werden. Wenn das Gesetz zur Beitragserhebung für den Straßenausbau bereits im Grundsatz den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht, ist die nun zugesagte lediglich verbesserte Ausgestaltung der alten Fassung ein hilfloses Unterfangen die Wogen nicht all zu hoch schlagen zu lassen. Dieser Versuch wird aber genauso wenig zur Befriedung beitragen, wie es die Flucht in wiederkehrende Beiträge getan hat.  Wer stellt sich vor die Gemeindevertreter, Stadtverordneten, Bürgermeister oder Abgeordneten, die dem Bürger diese Ungerechtigkeit erklären sollen? Es Was bleibt, sind existenzbedrohende Beiträge für eine zum Teil bereits in den frühen 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts  abgeschlossene Straßensanierung.

Zahlpflichtig wird nach diesem Gesetz selbst das junge Paar, das unlängst kreditfinanziert ein Haus bezogen hat, obwohl die Frau zum Zeitpunkt des Straßenausbaus noch im nahe gelegenen Kindergarten gespielt oder wie der Partner, noch gar nicht geboren war. Vertrauensschutz scheint für die Thüringer SPD ein unverständliches Fremdwort zu sein. Man hat sich im eigenen Haus ganz schnell versichern lassen, dass sich der angemahnten Rechtsgrundsatz des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich auf einen konkreten Rechtsfall in Brandenburg beziehe. Thüringen bleibt außen vor, alles sei geprüft und rechtlich nicht anfechtbar. Koste es dem Bürger was es wolle!

Hochmut kommt nicht selten vor dem Fall. Der Sturz der Thüringer SPD ist wohl nicht mehr aufzuhalten."

Die Argumentation der Thüringer Koalition ist der Gipfel der Verdrehungskunst, so der Kommentar von VSSD-Vorstandsmitglied Dr. Ernst Niemeier:

"Das ist der Gipfel der Verdrehungskunst: zu behaupten, dass die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen gegen das Grundgesetz verstößt. Es ist genau umgekehrt: Da ein Beitrag nur erhoben werden darf, wenn die Straßenerneuerung dem potenziellen Beitragszahler einen besonderen Vorteil bringt, der sich aus der Sache ergeben muss um die es geht; einen besonderen Vorteil also aus der Straßenerneuerung, der darin bestehen müsste, dass die Grundstückseigentümer einen besonderen Vorteil aus der besseren Befahrbarkeit der Straße erlangen, und der ihnen auch noch zurechenbar sein müsste. Beides ist nicht gegeben. Deshalb verstößt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gegen die Gleichbehandlungsforderung des Art. 3, I GG und in der Folge auch gegen die Art. 14 und Art. 2 GG.

Die Juristen, die von der Sache der Erhebung öffentlicher Abgaben und der Regeln und Prinzipien, die von der Finanzwissenschaft aus verfassungsrechtlichen Gründen entwickelt worden sind, nichts verstehen, wählen willkürlich einen Vorteil, der sich nicht aus der Sache der Straßenerneuerung ergibt und der den Grundstücken zuzurechnen sein soll. Sie vernachlässigen auch die Unmöglichkeit der Vorteilszurechnung. Das Ergebnis ist, dass die Grundstückseigentümer sowohl gegenüber den übrigen Straßennutzern, die die Straße mit abnutzen, diskriminiert werden als auch gegenüber den übrigen Steuerzahlern, die für öffentliche Güter neben den Steuern keine besondere Belastung in Form von Beiträgen tragen müssen. Wegen der Unmöglichkeit der Vorteilszurechnung klassifiziert die für diese Fragen zuständige Finanzwissenschaft kommunale Straßen als öffentliche Güter. Und öffentliche Güter müssen aus Steuern finanziert werden. Vergleichen Sie dazu auch meinen gemeinsam mit dem Chemnitzer Staatsrechtler Prof. Ludwig Gramlich veröffentlichten Aufsatz in der kommunaljuristischen Zeitschrift "KommJur" vom Februar 2015. Darin kommen wir gemeinsam zu dem Ergebnis, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus verfassungsrechtlichen Gründen beendet werden muss."

Auch die Bürgerallianz Thüringen zeigt sich von den bisherigen Ergebnissen der Diskussion um das Kommunalabgabengesetz enttäuscht:

Zur Pressemitteilung der Bürgerallianz

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VDGN-Kritik an Thüringer Innenministerium, das an Straßenausbaubeiträgen festhält

3. September 2015

„Wir erneuern unsere Forderung, in Thüringen endlich Schritte einzuleiten, um die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.“ Das erklärt der Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) Eckhart Beleites, nachdem das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales bei einer Beratung verkündet hat, an der Praxis der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen werde sich nichts ändern. Über eventuelle Änderungen bei der Rückwirkung dieser Beiträge wolle man erst 2016 wieder diskutieren.

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Dazu Beleites: „Die Haltung des Thüringer Innenministeriums ähnelt wie ein Ei dem anderen der Haltung des Brandenburger Innenministeriums. Beide werden von der SPD geführt und stehen sich in ihrer Bürgerfeindlichkeit in nichts nach. Vielleicht sollte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (DIE LINKE) sich nach einem Ersatz für den derzeitigen Innenminister Holger Poppenhäger umsehen, der offensichtlich nicht gewillt ist, selbst die Minimalziele des Koalitionsvertrages in Sachen Straßenausbaubeiträge umzusetzen. Im übrigen muß sich auch die DIE LINKE an ihren Wahlversprechen und am Koalitionsvertrag messen lassen. Jetzt müssen Nägel mit Köpfen gemacht und eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes in Angriff genommen werden. Im ersten Schritt muß aus dem Gesetz die Bestimmung verschwinden, die eine rückwirkende Erhebung der Straßenausbaubeiträge ermöglicht.“

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Keine rückwirkenden Straßenausbaubeiträge / In Uder (Eichsfeld) gibt es Geld zurück

25. August 2015

Widerspruch lohnt sich. In der thüringischen Gemeinde Uder im Eichsfeld bekommen 31 Anwohner ihr Geld zurück, das die Kommune von ihnen rückwirkend im Zuge wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau seit 1991 eingetrieben hatte. Das Verwaltungsgericht Weimar kippte in einem Musterverfahren am Montag (24. August 2015) die dafür zugrunde gelegten kommunalen Satzungen. Im Detail bemängelte das Gericht die Unbestimmtheit der aktuellen Satzung ebenso wie die der Vorgängersatzung.

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 „Das Beispiel zeigt erneut, wie angreifbar die Erhebung wiederkehrender Beiträge ist“, erklärt dazu der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm. Die Betroffenen hatten sich mit Unterstützung des VSSD-Dachverbandes VDGN zu einer Prozessgemeinschaft zusammengeschlossen. „Wir gehen davon aus, daß der Ausgang des Verfahrens zu einem Nachdenken über die zukünftige Beitragserhebung in Thüringen und darüber hinaus führen wird“, so Ohm.

Reihe von erfolgreichen Aktionen

Mit dem Urteil zugunsten der Einwohner von Uder wird die Reihe erfolgreicher Aktionen gegen erhobene oder drohende Straßenausbaubeiträge in jüngster Vergangenheit fortgesetzt.  So hatten im Juli die Mitglieder einer weiteren vom VDGN organisierten Prozeßgemeinschaft in Wörlitz (Sachsen-Anhalt) nach einem Vergleich vor Gericht  60 Prozent ihrer bereits gezahlten Straßenausbaubeiträge von der Kommune zurückbekommen. In  Gräfenhainichen (ebenfalls Sachsen-Anhalt) konnte die Erhebung rückwirkender Straßenausbaubeiträge durch die Kommune bereits im Vorfeld verhindert werden. Hier hatte der VDGN gemeinsam mit betroffenen Bürgern ebenfalls schon die Bildung einer Prozeßgemeinschaft vorbereitet.

Rückwirkende Beiträge müssen weg

Grundsätzlich sehen der VDGN und der VSSD in der Thüringer Gesetzeslage zu den Kommunalabgaben einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Seit langem fordert er, dort wie auch in anderen Bundesländer die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und durch ein steuerfinanziertes Modell zu ersetzen. „Ein erster und längst überfälliger Schritt wäre der Verzicht auf ihre rückwirkende Erhebung“, so Ohm. Immerhin hatte das Bundesverfassungsgericht mit einer aufsehenerregenden Entscheidung im März 2013 anhand eines Falls in Bayern klargestellt, daß Kommunalabgaben nicht zeitlich unbegrenzt nach der sogenannten Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können. In Thüringen gilt derzeit eine Verjährungshöchstfrist für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  von 30 Jahren.

Aktuelle VDGN-Informationen speziell  für Thüringen

Detailliert erläutert werden die Positionen des VDGN zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Thüringen in einer speziellen Ausgabe der VDGN-Nachrichten, die ab Mittwoch (26. August 2015)  in einer Auflage von 400.000 Stück in den Städten und Gemeinden verteilt wird. Berichtet wird in dieser Ausgabe auch über weitere haarsträubende Beispiele der Erhebung von  Straßenausbaubeiträgen in Thüringen. „Rot-Rot in Thüringen muss handeln, zumal die Linken im Wahlkampf damit geworben haben, die Straßenausbaubeiträge abschaffen zu wollen“, so VDGN-Präsident Peter Ohm.

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VDGN fordert auch für Thüringen: Weg mit Straßenausbaubeiträgen!

6. August 2015

In Thüringen müssen endlich Schritte unternommen werden, um die unsozialen wie ungerechten Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Diese Forderung erneuert der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der sich seit Jahren für die Befreiung der Grundstückseigentümer von dieser Abgabe einsetzt, und dem auch der VSSD angehört. 

 „Die Landtagswahl, die zur Bildung einer neuen Regierung geführt hat, liegt nun schon fast ein Jahr zurück. Aber bisher hat sich in Sachen Straßenausbaubeiträge nichts getan“, betont VDGN-Vizepräsident Eckhart Beleites. „Als erster Schritt sollten unbedingt die Bestimmungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes geändert werden, nach denen solche Beiträge auch 30 Jahre rückwirkend erhoben werden müssen.“

Eckhart Beleites wird zu diesem Thema am 18. August 2015 auf einer Fachtagung der Bürgerallianz Thüringen sprechen, die im Landtagsgebäude in Erfurt stattfinden wird.