Journal des VDGN, 6-2020

Endlich: Sachsen-Anhalt kippt Straßenausbaubeiträge

VDGN fordert Härtefallregelung für Forderungen aus den Jahren 2016 bis 2019

Die Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt werden nun definitiv abgeschafft. Auf entsprechende Details hat sich die schwarz-rot-grüne Koalition Anfang Juni geeinigt. Stichtag soll demnach der 1. Januar 2020 sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde im Juli im Landtag eingebracht, um ihn möglichst noch im Herbst zu verabschieden, hieß es aus Koalitionskreisen.

„Damit wird der jahrelange gemeinsame Kampf des VDGN und der Bürgerinitiativen endlich belohnt“, erklärte der neue VDGN-Präsident Jochen Brückmann. „Diese Entscheidung der Koalition in Magdeburg war längst überfällig. Nun sind die Weichen für die Zukunft gestellt.“ Maßgeblich bei der geplanten rückwirkenden Abschaffung der Straßenausbaubeträge sollte nach Auffassung des VDGN das Datum des Beitragsbescheides sein. Das würde heißen: Grundstückseigentümer in Sachsen-Anhalt hätten keine Bescheide mehr zu befürchten. Alle noch nach dem 1. Januar 2020 ergangenen Bescheide würden damit aufgehoben. Zudem wäre eine solche Regelung transparent und für die Bürger nachvollziehbar.

Lothar Blaschke, der jahrelang vor Ort engagierte VDGN-Vizepräsident, fordert ergänzend: „Für alle anderen Straßenausbaubeiträge, die vier Jahre zurückliegen, muß eine Härtefallregelung wie in Bayern und jetzt in Thüringen geplant, eingeführt werden. Damit können Beitragszahler auf Antrag entlastet werden, die von Straßenausbaubeiträgen zwischen 1. Januar 2016 und 31. Dezember 2019 betroffen sind und durch diese unzumutbar belastet wurden.“

Mit ihrer Ankündigung am 3. Juni reagierte die Koalition in Magdeburg offensichtlich auch auf die Volksinitiative, die zeitgleich mehr als 30.000 Unterstützerunterschriften für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Landtag abgegeben hat. Anfang Dezember hatte die vom VDGN und der Al-

lianz der Bürgerinitiativen unterstützte Volksinitiative schon einmal 38.000 Unterschriften eingereicht. Nach einer stichpunkt-artigen Kontrolle durch den Landtag wurde jedoch bemängelt, daß eine Reihe von Unterschriften nicht gültig seien, weil zum Beispiel die Vornamen oder die vollständigen Anschriften fehlten. Deshalb wurden die Listen noch einmal überarbeitet.

Parallel dazu hatten der VDGN, die Bürger-initiativen und die Landtagsfraktion Die Linke angesichts der Corona-Krise ein Moratorium für Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge in Sachsen-Anhalt gefordert. „Ziel eines solches Moratoriums ist es, die kommunalen Verwaltungen und Landesbehörden in der Corona-Krise zu entlasten und betroffene Bürger zunächst von zusätzlichen finanziellen Belastungen zu verschonen“, hieß es in einer Presseerklärung des VDGN. Ein von den Linken am 8. Mai im Landtag eingebrachter Moratoriumsantrag wurde jedoch mit der Koalitionsmehrheit zunächst in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie Finanzen überwiesen.

Vorgesehen ist nun, daß das Land den Städten und Gemeinden die entgangenen Ausbaubeiträge ab dem 1. Januar 2020 ersetzt. Dafür sind im aktuellen Landeshaushalt für die Jahre 2020 und 2021 bereits 15 Millionen Euro eingeplant. Diese Summe hält der Städte- und Gemeindebund allerdings für zu gering. Rüdiger Erben, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, sagte, es müsse sichergestellt werden, daß die Kommunen weiter in den Straßenausbau investieren können. Deshalb komme es auf die Höhe der künftigen Pauschalleistungen des Landes an. Zudem müsse diese Pauschale gerecht auf die unterschiedlich großen und unterschiedlich leistungsfähigen Kommunen des Landes verteilt werden.

Wenn der Gesetzentwurf im Herbst beschlossen wird, wäre Sachsen-Anhalt bereits das achte Bundesland, in dem es keine Straßenausbaubeiträge mehr gibt. Es bleiben fünf Bundesländer (Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland), in denen die Gemeinden mehr oder weniger selbst entscheiden können, ob sie diese Beiträge erheben, und drei Bundesländer, in denen es spezielle Regelungen wie die Halbierung der Beiträge (Nordrhein- Westfalen) oder die ausschließliche Erhebung wiederkehrender Beiträge (Rheinland-Pfalz) gibt.